B 36, Rheinstetten OPA Sanierung Vollausbau 2026; Hauptlos Straßenbau
Vollausbau des offenporigen Asphalts auf der B 36 in Rheinstetten auf einer Länge von ca. 1,4 km. Geplante Umsetzung im Jahr 2026.
Angebotsfrist:05. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Vollausbau des offenporigen Asphalts auf der B 36 in Rheinstetten auf einer Länge von ca. 1,4 km. Geplante Umsetzung im Jahr 2026.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 47.2 - Baureferat Mitte
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: 05. Mai 2026
- Thema: Straßenbau
Ausschreibungsbeschreibung
Vollausbau des offenporigen Asphalts auf der B 36 in Rheinstetten auf einer Länge von ca. 1,4 km. Geplante Umsetzung im Jahr 2026.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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5- Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 47.2 - Baureferat MitteFrist: 04. Mai
B 36, Rheinstetten OPA Sanierung Vollausbau 2026, Fachlos VKS 2026
Verkehrssicherung für den Vollausbau des offenporigen Asphalts auf der B 36 bei Rheinstetten. Der Leistungsumfang erstreckt sich über eine Strecke von ca. 1,4 km für das Jahr 2026.
- Landesamt für UmweltFrist: 30. Apr.
WRRL Fischmonitoring 2026 RLP
In einem Intervall von mindestens 3 bis 6 Jahren ist für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der ökologische Zustand der Wasserkörper (WK) zu bewerten, um darauf aufbauend einen Bewirtschaftungsplan zu formulieren. Hierfür sind fischbiologische Erhebungen und Bewertungen erforderlich. Die hierfür erforderlichen Befischungen sind in vier Lose aufgeteilt. Die Angaben zu den einzelnen Befischungen können der Tabelle 1 (Ziffer 8.) entnommen werden. Es sind elektrische Befischungen zur Erhebung der Fischbestände und fischökologischen Bewertung von Wasserkörpern (WK) an den ausgewählten Messstellen (MS) bzw. Befischungsstrecken durchzuführen. Der Befischungszeitraum umfasst den 1. August 2026 bis zum 30. September 2026. Je nach Größe des Gewässers sind (a) Watbefischungen, Bootsbefischungen oder die Kombination beider anzuwenden sowie (b) die Anzahl der Anodenführer und Beifänger an die Breite und Tiefe des Gewässers anzupassen, siehe dazu die Angaben in Tab. 1 (Ziffer 8.). Mit den erhobenen Befischungsdaten sind vorläufige Bewertungen nach fiBS (fischbiologische Bewertungssystem) für jede MS durchzuführen. Im Anschluss sind fiBS Export-Dateien für jeden WK zu erstellen. Bei WK mit mehreren MS sind diese bei gleicher Referenz in einer Exportdatei, bei unterschiedlichen Referenzen in entsprechenden Exportdateien zu erstellen. Das Umweltbundesamt stellt für alle biologischen Bewertungen zur Umsetzung der EU-WRRL hierzu frei zugänglich die Bewertungssysteme online zur Verfügung unter: www.gewaesser-bewertung.de. Alternativ kann eine fiBS-Excel-Datei (Version 8.1.1) verwendet werden, die seit der Vorstellung des Verfahrens (2009) frei zugänglich von der Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird (Infodienst - LAZBW Aulendorf - fiBS - Das fischbasierte Bewertungssystem (landwirtschaft-bw.de). Die Befischungsdaten sowie die Bewertungsdaten sind in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen (Excel-Dateien) zu überführen. Dazu werden zwei unterschiedliche Vorlagen befüllt, (a) zu den Rohdaten und (b) zu den Bewertungen (siehe Ziffer 8. Tab. 3 Bewertungsdaten als Steckbrief). Es ist eine fachgutachterliche Einschätzung des ökologischen Zustands für jede MS nachvollziehbar im Steckbrief darzustellen und die Plausibilität des Bewertungsergebnisses zu kommentieren (siehe Textbeispiel in Tab. 4, Ziffer 8.): Die fachgutachterliche Einschätzung bezieht verschiedene Aspekte ein, zu diesen können gehören: Fangqualität, Sichttiefe, Abfluss, Artenvorkommen, Reproduktion, Altersaufbau (Kohorten Langen-Häufigkeit), Fehlen von typspezifischen Arten, allochthone Arten, Neunaugenhabitate, Besatz, Qualität der Morphologie, Renaturierungsmaßnahmen, Einfluss von Belastungen (stofflich, hydrologisch, sedimentologisch, wasserbaulich, landwirtschaftlich, urban, punktuell, thermisch, biologisch). Es sind Längen/Häufigkeitsverteilungen von dominanten typspezifischen Arten zu erstellen; im Epi- und Metarhithral immer von Bachforelle und Groppe sowie im Hyporhithral von der Äsche, falls in der Referenz vorhanden. Die Längenachse ist artspezifisch entsprechend der Vorgaben in Tab. 2 (Ziffer 8.) zu skalieren. Von der Befischungsstrecke sind eine Karte und zwei repräsentative Fotos mit Angabe der Fließrichtung zu erstellen und in den Steckbrief einzufügen (siehe beispielhaft die Vorlage unter Ziffer 8. Tab. 4). Die jpg-Dateigröße der Karte und Fotos sind für den Import anzupassen (ca. 200 bis 250 KB). Die Originalfotos sind separat abzulegen. Für jedes Los sind die Befunde in einem digitalen Bericht zusammenfassend darzustellen (die ausführliche Darstellungen sind in den Steckbriefen zur fischbiologischen Bewertung enthalten). Der Entwurf des Berichts und die Daten sind bis spätestens zum 18.11.2026 vorzulegen (E-Mail Versand). Die Bereitschaft zu einer engen Kooperation mit dem Auftraggeber bei der Lösung der Aufgaben wird vorausgesetzt.
- Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300
Rahmenvertrag - Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen 2026/2027
Die Stadt Aachen , vertreten durch den Aachener Stadtbetrieb, beabsichtigt, die Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrs - und Straßenflächen im Stadtgebiet Aachen und im Eigentum, bzw. i n der Straßenbaulast der Stadt Aachen, hervorgerufen durch Farben, Fette, Kraftstoffe, Öle oder ähnliche Stoffe, fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien, gesetzlichen Vorgaben und nach den anerkannten Regeln der Technik, für das Jahr 2026 und 2027 zu vergeben. Das Vertragsverhältnis beginnt am 0 1.01.2026 endet am 3 1.12.2027 . Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Straßen und deren Nebenanlagen ( z . B. Seitenbereiche, Grünstreifen, Bankette) , die zum Beispiel bei Unfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Ereignissen, durch verunreinigende Stoffe aus Fahrzeugen und / oder sonstigen Behältnissen entstehen ( Straßenraum - , Verkehrsflächen- oder Ölverunreinigungen) . Zu den verunreinigenden Stoffen im Sinne dieser Leistungsbeschreibung zählen nahezu alle zähfließenden und flüssige freigesetzte Stoffe: Hierzu zählen unter anderem Farben , Fette, Klebstoffen, Kraftstoffe ( z. B. Benzin, Diesel u .s . w .), Öle oder ähnliche weitere Stoffe . Die Auflistung ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert ober geändert werden . Die Stadt Aachen betreut ein rund 900 km langes öffentliches Verkehrsflächennetz mit unterschiedlichsten Straßenarten unterschiedlichster Oberflächengegebenheiten ( z. B . Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Haupt - , Wohn- und Sammelstraßen in verschiedensten Asphalt - , Beton- , Platten - und Pflasterbauweisen). Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der sofortigen Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der durch zuvor verunreinigten Flächen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers und der sofortigen Wiederherstellung der Nebenanlagen, ggf. durch Auskoffern und Wiederverfüllung der betroffenen verunreinigten Flächen. D er Auftragnehmer hält die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Technik mit Gerätschaften, Materialien und Fachpersonal vor und stellt es zur Beseitigung der Verunreinigung bedarfsgerecht bereit. Das umfasst auch die Leistungen Aufnahme, Lagerung und Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Entsorgung ist mit der Leistungsabrechnung nachzuweisen, in die Einheitspreise sind alle benötigten Kosten ( Anfahrt , Transport, Entsorgung und Rückfahrt vom Entsorgungsort) mit einzukalkulieren, soweit nichts anderes beschrieben ist. Leistungsort sind die Straßen auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Der Auftragnehmer hat aufgrund einer im Einsatzfall dringlich erforderlichen Verfügbarkeit einen Betriebsstandort innerhalb der Städteregion Aachen vorzuweisen. Dieser ist ebenfalls für die ausgeschriebenen Leistungen nachweislich bestückt vorzuhalten, so dass ein schnelles Anrücken zur Vermeidung von Verkehrs- und Unfallgefährdungen im Einsatzfall binnen max . 60 Minuten möglich ist . Zum Zwecke der Abstimmung im allgemeinen Einsatzfall, beginnend mit der Beauftragung, sowie auch während der Ausführung vor Ort, bis hin zur Leistungszusammenstellung und Abrechnung, ist zwingend eine deutschsprachige Einsatzleitung, sowie auch deutschsprachiges Bedienpersonal einzusetzen . Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in nicht zusammenhängenden Einzelmaßnahmen. Art, Umfang und Häufigkeit können nicht vorhergesagt werden. Sie ergeben sich aus dem jeweiligen Ereignis. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind vermutete Auftragsmengen. Mögliche Zeitzuschläge werden nur für das eingesetzte Personal berücksichtigt, nicht für Geräte und Maschinen . Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erfüllung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Positionen. Auch eine erhebliche Unter - und Überschreitung der angegebenen Mengen rechtfertigt keine Anpassung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise. Der Auftragnehmer hat dies sowie den Grundsatz der Kosten- bzw. Schadensminimierungspflicht bei der Angebotsabgabe zu beachten und in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
- Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300
Rahmenvertrag - Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen 2026/2027
Die Stadt Aachen , vertreten durch den Aachener Stadtbetrieb, beabsichtigt, die Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrs - und Straßenflächen im Stadtgebiet Aachen und im Eigentum, bzw. i n der Straßenbaulast der Stadt Aachen, hervorgerufen durch Farben, Fette, Kraftstoffe, Öle oder ähnliche Stoffe, fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien, gesetzlichen Vorgaben und nach den anerkannten Regeln der Technik, für das Jahr 2026 und 2027 zu vergeben. Das Vertragsverhältnis beginnt am 0 1.01.2026 endet am 3 1.12.2027 . Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Straßen und deren Nebenanlagen ( z . B. Seitenbereiche, Grünstreifen, Bankette) , die zum Beispiel bei Unfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Ereignissen, durch verunreinigende Stoffe aus Fahrzeugen und / oder sonstigen Behältnissen entstehen ( Straßenraum - , Verkehrsflächen- oder Ölverunreinigungen) . Zu den verunreinigenden Stoffen im Sinne dieser Leistungsbeschreibung zählen nahezu alle zähfließenden und flüssige freigesetzte Stoffe: Hierzu zählen unter anderem Farben , Fette, Klebstoffen, Kraftstoffe ( z. B. Benzin, Diesel u .s . w .), Öle oder ähnliche weitere Stoffe . Die Auflistung ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert ober geändert werden . Die Stadt Aachen betreut ein rund 900 km langes öffentliches Verkehrsflächennetz mit unterschiedlichsten Straßenarten unterschiedlichster Oberflächengegebenheiten ( z. B . Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Haupt - , Wohn- und Sammelstraßen in verschiedensten Asphalt - , Beton- , Platten - und Pflasterbauweisen). Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der sofortigen Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der durch zuvor verunreinigten Flächen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers und der sofortigen Wiederherstellung der Nebenanlagen, ggf. durch Auskoffern und Wiederverfüllung der betroffenen verunreinigten Flächen. D er Auftragnehmer hält die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Technik mit Gerätschaften, Materialien und Fachpersonal vor und stellt es zur Beseitigung der Verunreinigung bedarfsgerecht bereit. Das umfasst auch die Leistungen Aufnahme, Lagerung und Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Entsorgung ist mit der Leistungsabrechnung nachzuweisen, in die Einheitspreise sind alle benötigten Kosten ( Anfahrt , Transport, Entsorgung und Rückfahrt vom Entsorgungsort) mit einzukalkulieren, soweit nichts anderes beschrieben ist. Leistungsort sind die Straßen auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Der Auftragnehmer hat aufgrund einer im Einsatzfall dringlich erforderlichen Verfügbarkeit einen Betriebsstandort innerhalb der Städteregion Aachen vorzuweisen. Dieser ist ebenfalls für die ausgeschriebenen Leistungen nachweislich bestückt vorzuhalten, so dass ein schnelles Anrücken zur Vermeidung von Verkehrs- und Unfallgefährdungen im Einsatzfall binnen max . 60 Minuten möglich ist . Zum Zwecke der Abstimmung im allgemeinen Einsatzfall, beginnend mit der Beauftragung, sowie auch während der Ausführung vor Ort, bis hin zur Leistungszusammenstellung und Abrechnung, ist zwingend eine deutschsprachige Einsatzleitung, sowie auch deutschsprachiges Bedienpersonal einzusetzen . Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in nicht zusammenhängenden Einzelmaßnahmen. Art, Umfang und Häufigkeit können nicht vorhergesagt werden. Sie ergeben sich aus dem jeweiligen Ereignis. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind vermutete Auftragsmengen. Mögliche Zeitzuschläge werden nur für das eingesetzte Personal berücksichtigt, nicht für Geräte und Maschinen . Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erfüllung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Positionen. Auch eine erhebliche Unter - und Überschreitung der angegebenen Mengen rechtfertigt keine Anpassung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise. Der Auftragnehmer hat dies sowie den Grundsatz der Kosten- bzw. Schadensminimierungspflicht bei der Angebotsabgabe zu beachten und in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
- Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
SB+ Volkmarode Strecke - Leistungsbild Freianlagen Lph. 5-9
Die Ausschreibung erfolgt im Namen und auf Rechnung der beiden Auftraggeberinnen Braunschweiger Verkehrs-GmbH (80%) und Stadt Braunschweig, Fachbereich Tiefbau und Verkehr (20%) - Details s. Datei D.0_Vertragsentwurf als Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das Planfeststellungsverfahren wurde im August 2024 eingeleitet und läuft aktuell. Die Ausführungsplanung der Verkehrsanlagen soll im Sommer 2025 beginnen. Für die Freianlagen soll die Ausführungsplanung unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Der Planungsbereich umfasst eine ca. 1,4 km lange Verlängerung von der heutigen Haltestelle „Moorhüttenweg“ bis zum zukünftigen Endpunkt am nördlichen Ende des Stadtteils Volkmarode. Mit dem Ausbau sollen im Stadtteil Volkmarode die Verkehrsverhältnisse für den ÖPNV verbessert werden. Durch die Verlängerung der Stadtbahnstrecke soll eine durchgehende Fahrbeziehung ohne Umsteigen ermöglicht und Busleistungen reduziert werden. Es werden an der neuen Endhaltestelle neue Umsteigebeziehungen in die weiterführenden, innerstädtischen Buslinien ermöglicht sowie ein erweiterter Erschließungsradius realisiert. Auch zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages kann ggf. noch nicht feststehen, ob das Vorhaben tatsächlich und in welchem Umfang realisiert wird. Insofern können durch den AG zunächst die Leistungen nur phasenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers (im nachfolgenden AN) auf die Beauftragung mit weiteren bzw. nachfolgenden Leistungen besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen der Verkehrsanlagen als auch die Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung sind bereits beauftragt und befinden sich in der finalen Entwurfsplanung. Parallel läuft das Planfeststellungserfahren. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird ab Anfang 2026 gerechnet. Weiterhin sind bereits diverse Fachgutachter (z. B. Schallschutz, Erschütterungsschutz, Baugrund) gebunden. Durch den AN sind die Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) zur Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (Leistungsbild Freianlagen Lph 5-9) unter Berücksichtigung des Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags weiterzuentwickeln. Im Zuge der Planungen zu den Verkehrsanlagen durch den betreffenden Hauptplaner sind die weiteren erforderlichen Freianlagenplanungen in enger Abstimmung mit dem AG und dessen Fachabteilungen durchzuführen. Die Schnittstelle zum Hauptplaner der Verkehrsanlagen ist wahrzunehmen. Hier sind enge Abstimmungen mit dem Ziel einer vollständigen und ganzheitlichen Planung vorzunehmen. Die Planung ist eng mit den beteiligten Fachplanern, dem Energieversorger und dem Behindertenbeirat abzustimmen. Zu erbringende Leistungen: • Umsetzung LBP in Freianlagenplanung (ab LPH 5) • Begleitung vorgezogener Leistungen wie Grünrückschnitt und die CEF / FCS - Maßnahmen • Ökologischen Baubegleitung gemäß LBP • Bodenkundlichen Baubegleitung gemäß LBP • Überwachung der Entwicklungspflege Unmittelbar nach Auftragserteilung sind durch den AN die Abstimmungen zur Gestaltung mit dem AG und dessen Fachabteilungen zu initiieren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 05. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 47.2 - Baureferat Mitte.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.