WRRL Fischmonitoring 2026 RLP
In einem Intervall von mindestens 3 bis 6 Jahren ist für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der ökologische Zustand der Wasserkörper (WK) zu bewerten, um darauf aufbauend einen Bewirtschaftungsplan zu formulieren. Hierfür sind fischbiologische Erhebungen und Bewertungen erforderlich. Die hierfür erforde...
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
In einem Intervall von mindestens 3 bis 6 Jahren ist für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der ökologische Zustand der Wasserkörper (WK) zu bewerten, um darauf aufbauend einen Bewirtschaftungsplan zu formulieren. Hierfür sind fischbiologische Erhebungen und Bewertungen erforderlich. Die hierfür erforderlichen Befischun...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesamt für Umwelt
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: 30. April 2026
- Thema: Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
In einem Intervall von mindestens 3 bis 6 Jahren ist für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der ökologische Zustand der Wasserkörper (WK) zu bewerten, um darauf aufbauend einen Bewirtschaftungsplan zu formulieren. Hierfür sind fischbiologische Erhebungen und Bewertungen erforderlich. Die hierfür erforderlichen Befischungen sind in vier Lose aufgeteilt. Die Angaben zu den einzelnen Befischungen können der Tabelle 1 (Ziffer 8.) entnommen werden. Es sind elektrische Befischungen zur Erhebung der Fischbestände und fischökologischen Bewertung von Wasserkörpern (WK) an den ausgewählten Messstellen (MS) bzw. Befischungsstrecken durchzuführen. Der Befischungszeitraum umfasst den 1. August 2026 bis zum 30. September 2026. Je nach Größe des Gewässers sind (a) Watbefischungen, Bootsbefischungen oder die Kombination beider anzuwenden sowie (b) die Anzahl der Anodenführer und Beifänger an die Breite und Tiefe des Gewässers anzupassen, siehe dazu die Angaben in Tab. 1 (Ziffer 8.). Mit den erhobenen Befischungsdaten sind vorläufige Bewertungen nach fiBS (fischbiologische Bewertungssystem) für jede MS durchzuführen. Im Anschluss sind fiBS Export-Dateien für jeden WK zu erstellen. Bei WK mit mehreren MS sind diese bei gleicher Referenz in einer Exportdatei, bei unterschiedlichen Referenzen in entsprechenden Exportdateien zu erstellen. Das Umweltbundesamt stellt für alle biologischen Bewertungen zur Umsetzung der EU-WRRL hierzu frei zugänglich die Bewertungssysteme online zur Verfügung unter: www.gewaesser-bewertung.de. Alternativ kann eine fiBS-Excel-Datei (Version 8.1.1) verwendet werden, die seit der Vorstellung des Verfahrens (2009) frei zugänglich von der Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird (Infodienst - LAZBW Aulendorf - fiBS - Das fischbasierte Bewertungssystem (landwirtschaft-bw.de). Die Befischungsdaten sowie die Bewertungsdaten sind in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen (Excel-Dateien) zu überführen. Dazu werden zwei unterschiedliche Vorlagen befüllt, (a) zu den Rohdaten und (b) zu den Bewertungen (siehe Ziffer 8. Tab. 3 Bewertungsdaten als Steckbrief). Es ist eine fachgutachterliche Einschätzung des ökologischen Zustands für jede MS nachvollziehbar im Steckbrief darzustellen und die Plausibilität des Bewertungsergebnisses zu kommentieren (siehe Textbeispiel in Tab. 4, Ziffer 8.): Die fachgutachterliche Einschätzung bezieht verschiedene Aspekte ein, zu diesen können gehören: Fangqualität, Sichttiefe, Abfluss, Artenvorkommen, Reproduktion, Altersaufbau (Kohorten Langen-Häufigkeit), Fehlen von typspezifischen Arten, allochthone Arten, Neunaugenhabitate, Besatz, Qualität der Morphologie, Renaturierungsmaßnahmen, Einfluss von Belastungen (stofflich, hydrologisch, sedimentologisch, wasserbaulich, landwirtschaftlich, urban, punktuell, thermisch, biologisch). Es sind Längen/Häufigkeitsverteilungen von dominanten typspezifischen Arten zu erstellen; im Epi- und Metarhithral immer von Bachforelle und Groppe sowie im Hyporhithral von der Äsche, falls in der Referenz vorhanden. Die Längenachse ist artspezifisch entsprechend der Vorgaben in Tab. 2 (Ziffer 8.) zu skalieren. Von der Befischungsstrecke sind eine Karte und zwei repräsentative Fotos mit Angabe der Fließrichtung zu erstellen und in den Steckbrief einzufügen (siehe beispielhaft die Vorlage unter Ziffer 8. Tab. 4). Die jpg-Dateigröße der Karte und Fotos sind für den Import anzupassen (ca. 200 bis 250 KB). Die Originalfotos sind separat abzulegen. Für jedes Los sind die Befunde in einem digitalen Bericht zusammenfassend darzustellen (die ausführliche Darstellungen sind in den Steckbriefen zur fischbiologischen Bewertung enthalten). Der Entwurf des Berichts und die Daten sind bis spätestens zum 18.11.2026 vorzulegen (E-Mail Versand). Die Bereitschaft zu einer engen Kooperation mit dem Auftraggeber bei der Lösung der Aufgaben wird vorausgesetzt.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Umwelt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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