Ausschreibung zur Beschaffung von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen
Die ARBERLANDKliniken sind ein selbständiges Kommunalunternehmen im Bayerischen Wald. Mit den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach wird die Grund-, Regel so-wie Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Regen und Umland sichergestellt. Derzeit beschäftigt der Auftraggeber ca. 1.100 Mitarbeitende. Für ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die ARBERLANDKliniken sind ein selbständiges Kommunalunternehmen im Bayerischen Wald. Mit den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach wird die Grund-, Regel so-wie Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Regen und Umland sichergestellt. Derzeit beschäftigt der Auftraggeber ca. 1.100 Mitarbeitende. Für die Bevölkerung i...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die ARBERLANDKliniken sind ein selbständiges Kommunalunternehmen im Bayerischen Wald. Mit den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach wird die Grund-, Regel so-wie Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Regen und Umland sichergestellt. Derzeit beschäftigt der Auftraggeber ca. 1.100 Mitarbeitende. Für die Bevölkerung in der Region bieten die Standorte des Auftraggebers eine innovative und umfassende medizinische Versorgung. Die ARBERLANDKlinik Zwiesel ist von der Allgemeinen Ortskrankenkasse Regen bereits 1929 in Betrieb gegangen, wobei im Jahr 1964 der Landkreis Regen die Verantwortung für den Klinikstandort übernahm. Die ARBERLANDKlinik Viechtach wurde 1984 neu er-baut. Seit 2013 steht eine Grundsanierung in mehreren Bauabschnitten an. Im Juli 2017 konnte bereits der zweite Bauabschnitt mit dem 600 Quadratmeter großen Anbau für die internistische Funktionsdiagnostik mit EKG, Endoskopie und Ultraschall fertiggestellt werden. Der dritte Bauabschnitt mit der Sanierung des OP-Bereichs, Röntgen, Verwaltung und Eingangshalle ist nahezu fertig gestellt. Im März 2023 wurde mit dem vierten Bauabschnitt, welcher die Modernisierung der Pflegestationen sowie Physiotherapie, Küche, Technik und Logistik umfasst, begonnen. Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung Installation und Inbetriebnahme von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen ausgeschrieben. Dabei sollen derzeit in den Klinikstandorten vorhandenen Geräte durch neue Geräte ersetzt werden sowie einzelne Stationen neu ausgestattet werden. Ziel ist es die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten durch moderne und zuverlässige Geräte zur Erfassung und Überwachung zentraler Vitalparameter weiter zu optimieren. Gefordert wird ein ganzheitliches Monitoringkonzept mit einheitlicher, intuitiver Bedienung, Möglichkeit zur zentralen Patientenüberwachung, welches überwachungspflichtige Patienten über die gesamte Verweildauer begleitet. Die Rahmenvereinbarung umfasst die nachfolgenden wesentlichen Leistungsgegenstände, wobei die Monitore flexibel einsetzbar und eine einfache, schnelle und präzise Mes-sung gewährleisten sollen. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen des Auftragnehmers zählen u.a.: • Lieferung der Monitoring-Systeme nebst Zubehör • Installation sowie Inbetriebnahme der Monitoringsysteme nebst Zubehör an den Klinikstandorten und auf den jeweiligen Stationen • Service- und Wartungsleistungen Eine detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte kann der Leistungsbeschreibung als Anlage 1 sowie dem Anforderungs- und Kriterienkatalog als Anlage 2 des Teil E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“) entnommen werden. Für den Abruf von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung gelten für den abrufberechtigten Auftraggeber die im Leistungsverzeichnis hinterlegten Höchst- und Mindestabnahmemengen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Rahmenvereinbarung zum Bezug von Blade-Systemen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von von Blade-Systemen, -Software und Pflege- und Instandhaltungsleistungen sowie Beratungsleistungen/ Dienstleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: 20 x Frame-Grundmodell 20 x Satelitte-Module 20 x SAN-Ports 20 x Garantie 240 x Blade-Grundmodell 4480 x RAM 480 x CPU 240 x Garantie 40 x Erweiterung Grundmodell 40 x Satelitte-Module 40 x Garantie 720 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst ein Jahr (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 15.000.000,00 EUR netto; 17.850.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Klinik IT eGMünchenFrist: 14. Mai
Ausschreibung über die Konzeption, die Umsetzung und den Betrieb eines Ärzteportals
Die KIG hat im Rahmen der Projekte „Mein.Krankenhaus Bayern“ („MKB23“) und „Mein.Krankenhaus Digital“ („MKD24“) Leistungen zur Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines interoperablen Patientenportals gemäß dem Fördertatbestand 2 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ausgeschrieben und vergeben. Dabei konnten zuweisende Haus- und Fachärzte aufgrund der KHZG bezogenen Förderung nicht berücksichtigt werden. Um die Gruppe der Haus- und Fachärzte zu integrieren und in den Datenaustausch einzubeziehen, hat die KIG deshalb im Frühjahr 2025 die Leistungen für die Konzeption, Umsetzung und Betrieb eines Ärzteportals ausgeschrieben und für drei Pilotkliniken vergeben. In diesem „proof-of-concept“ wurde die Machbarkeit des Ärzteportals nachgewiesen. Ziel dieser Ausschreibung ist es nunmehr, weitere Anforderungen an ein Ärzteportal umzusetzen und insbesondere eine Skalierung des Ärzteportals für eine Vielzahl von Einrichtungen, d.h. Krankenhäuser und Klinikträger im Freistaat Bayern vorzunehmen. Dabei steht der weitgehend automatisierte Versand von Dokumenten wie z.B. von Entlassbriefen aus der Einrichtung an niedergelassene Haus- und Fachärzten im Vordergrund. Zudem ist im Rahmen der Umsetzung die Adressierung von Haus- und Fachärzten in ihren unterschiedlichen Organisationen wie Praxis, Gemeinschaftspraxis, MVZ geeignet zu etablieren. Dabei ist die Umsetzung vor dem Hintergrund der Eigenschaften der beteiligten IT-Systeme zu betrachten. Während das KIS in einer Einrichtung regelhaft Dokumente per HL7 MDM Nachrichten versenden kann, verfügen Arztinformationssysteme (AIS) in der Regel nicht über geeignete Schnittstellen für einen Datenaustausch. Ebenso fehlen verbindliche Vorgaben für solche Schnittstellen. Mit KIM steht zwar ein TI konformer Transportdienst zur Verfügung, der einen weitgehend automatisierten Versand erlaubt. Allerdings garantiert KIM abhängig von der genutzten Dienstkennung keine patienten-bezogene Datenübernahme in das jeweilige AIS, so dass im Rahmen der Umsetzung ein entsprechendes Vorgehen zu erarbeiten ist. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen: • Konzeption, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme des Ärzteportals • Schulungsleistungen zur Administration des Ärzteportals sowie • Wartungs- und Pflegeleistungen. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungsanforderungen ist hierbei dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1 des Teils E der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“) zu entnehmen. Der Abruf der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung ist im Umfang auf einen Wert von maximal 400.000 EUR (netto) (Höchstabnahme) begrenzt. Zur Umsetzung des Beschaffungsvorhabens nimmt der Auftraggeber Fördermittel nach dem Digitalisierungsbudget Bayern in Anspruch.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 5StuttgartFrist: 05. Mai
Leistungen zur Realisierung und zum Betrieb eines Verkehrsmanagementsystems mit Strategiearbeitsplatz für die zukünftige Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale Baden-Württemberg
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) erfüllt gem. § 53a Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Straßengesetzes Baden-Württemberg „landesweit zentral wahrzunehmende Aufgaben im Straßenwesen“ u.a. • „Verkehrsmanagement“, • „Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen“, • „betriebstechnische Überwachung der Tunnelanlagen“, • sowie den hierfür notwendigen „Aufbau und Betrieb der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale“, im Bereich der Straßen in der Baulast des Landes oder des Bundes. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages plant das VM derzeit neben dem Aufbau einer Verkehrsmanagementzentrale (VMZ), auch die Umsetzung und Implementierung eines Verkehrsmanagementsystems (VMS BW) als zentrales operatives System für das dynamische regionale Verkehrsmanagement. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren werden die Herstellung von IT-Komponenten bestehend aus einem „Verkehrsmanagementsystem“ mit einem „Strategiearbeitsplatz“ für das geplante VMS BW sowie der Betrieb der hergestellten/erarbeiteten IT-Komponenten durch den Auftragnehmer sowie die Überlassung der IT-Komponenten zur Nutzung durch den Auftraggeber vergeben.
- Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald beabsichtigt, die Leistung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß der Unfallverhütungsvorschrift ?Elektrische Anlagen und Betriebsmittel? nach DGUV Vorschrift 3/4 über eine Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das Erfordernis der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ergibt sich insbesondere aus der DIN VDE 0701-0702, den DGUV Vorschriften 3 und 4, aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201 sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Neben den genannten Prüfungen und den Gefährdungsbeurteilungen ist eine detaillierte Inventarisierung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel des Auftraggebers (AG) nach Art, Anzahl und Standort der Geräte (Gebäude, Etage, Raum) und dem Prüfergebnis vorzunehmen. Alle Geräte sind mit zu stellenden Inventarnummern zu versehen. Zum Zwecke der rechtssicheren Dokumentation der Prüfungen sind Prüflisten zu erstellen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Der Prüfungsauftrag bezieht sich auf sämtliche Liegenschaften und umfasst für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (01.05.2026 bis 30.04.2030) insgesamt schätzungsweise ca. 4.600 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in den verschiedenen Liegenschaften. Bei dem angegebenen Zahlengerüst handelt es sich um eine Schätzung Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
- Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald beabsichtigt, die Leistung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß der Unfallverhütungsvorschrift ?Elektrische Anlagen und Betriebsmittel? nach DGUV Vorschrift 3/4 über eine Rahmenvereinbarung zu vergeben. Das Erfordernis der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ergibt sich insbesondere aus der DIN VDE 0701-0702, den DGUV Vorschriften 3 und 4, aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201 sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Neben den genannten Prüfungen und den Gefährdungsbeurteilungen ist eine detaillierte Inventarisierung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel des Auftraggebers (AG) nach Art, Anzahl und Standort der Geräte (Gebäude, Etage, Raum) und dem Prüfergebnis vorzunehmen. Alle Geräte sind mit zu stellenden Inventarnummern zu versehen. Zum Zwecke der rechtssicheren Dokumentation der Prüfungen sind Prüflisten zu erstellen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Der Prüfungsauftrag bezieht sich auf sämtliche Liegenschaften und umfasst für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (01.05.2026 bis 30.04.2030) insgesamt schätzungsweise ca. 4.600 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in den verschiedenen Liegenschaften. Bei dem angegebenen Zahlengerüst handelt es sich um eine Schätzung Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.