Auslagerung, Lagerung und Vernichtung von Patientenakten
Das Ausfassen der Akten muss unter Beibehaltung der vorgegebenen Sortierung/Ablage abgesichert werden. Es umfasst folgende Leistungen: - Entnahme der Akten/Ordner aus den Regalen/Schränken in der Sortierreihenfolge, Falten der vom AN bereitgestellten Archivkartons bzw. Bereitstellung von Behältern. - Verpacken von mehr...
Angebotsfrist:22. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Ausfassen der Akten muss unter Beibehaltung der vorgegebenen Sortierung/Ablage abgesichert werden. Es umfasst folgende Leistungen: - Entnahme der Akten/Ordner aus den Regalen/Schränken in der Sortierreihenfolge, Falten der vom AN bereitgestellten Archivkartons bzw. Bereitstellung von Behältern. - Verpacken von mehreren Patientenakt...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: 22. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Das Ausfassen der Akten muss unter Beibehaltung der vorgegebenen Sortierung/Ablage abgesichert werden. Es umfasst folgende Leistungen: - Entnahme der Akten/Ordner aus den Regalen/Schränken in der Sortierreihenfolge, Falten der vom AN bereitgestellten Archivkartons bzw. Bereitstellung von Behältern. - Verpacken von mehreren Patientenakten, abhängig von der Aktenstärke, in einen Archivkarton/ Behälter durch Mitarbeitende des AN. - Kennzeichnung der Archivkartons/ Behälter mit einem Barcodeetikett. Jeder Karton/ Behälter erhält eine eindeutige Nummer. - Vom AG wird eine elektronische Excelbestandsliste zur Verfügung gestellt mit folgenden Angaben: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Behandlungsjahr. - Diese Bestandsliste ist mit Archivkarton/ Behälter Nr. und Paletten Nr. zu ergänzen, so dass pro Karton der Inhalt gemäß der ersten und der letzten Akte erfasst wird. (siehe Beispiel Seite 6) - Stapeln der Archivkartons/ Behälter auf Paletten - Verpacken (Einstretchen der Palette) - Transport der Paletten/ Kartons/ Behälter bis zum LKW - Be- und Entladen des LKWs Transport der Akten in das Lager des AN Palettieren der Kartons/ Behälter und anschließender, datenschutzgerechter Abtransport. Einlagerung in das Lager des AN Einlagerung der Kartons/ Behälter und Verknüpfung mit einem Lagerplatz im IT-System des AN im zentralen Aktenlager. Die Kartons/ Behälter sind, bis zum Zeitpunkt der Vernichtung, Eigentum der MUL und sind ungeöffnet zu lagern. Bereitstellung der Kartons/ Behälter nach Datenschutzrichtlinien der MUL-CT nach Aufforderung autorisierter Personen des AG zur Lieferung oder Einsichtnahme vor Ort. Vernichtung Übergabe einer jährlichen Übersicht über die zu vernichtenden Aktenbestände am Jahresanfang eines jeden Jahres an den AG. Nach erfolgter Unterschrift/ Freigabe durch den AG werden die Akten vom AN unverzüglich datenschutzgerecht vernichtet. Rücklieferung/Wiedereinlagerung von angeforderten Akten: Rücklieferung von Originalakten (Einzelakten): Die Rücklieferung der angeforderten Akten soll via Kurier an die Adresse des AG erfolgen. Angeforderte Akten werden direkt durch den AG entweder vernichtet oder zur Wiedereinlagerung an den AN zurückgegeben. Der AN muss die Akten dann wieder in den Karton/ Behälter einlegen, aus dem sie entnommen wurden. Siehe dazu Pkt. 6.6
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Rahmenvertrag für die Digitalisierung und Lagerung von Fallakten
Projektmanagement, Konzeption, Bereitstellung eines Aktenregistrierungs-Tools, Test und Bereitstellung einer produktionsfähigen Umgebung, Selektion und Kennzeichnung der Akten, Registrierung der Akten zur Verarbeitung in einem Tool, Bereitstellung von Transportbehältern, Verpacken der Akten in Transportbehälter, Transport zum Verarbeitungsort, Vorbereitung der Akten zum Digitalisieren, Aufbereitung und Trennung der Dokumente, Scannen der Dokumente, Indexierung der Akten und Dokumente, Bereitstellung digitaler Dokumente und Index, Aufbewahrung der Papierakten, Rücklieferung der Akten auf Anforderung, Vernichtung von Papierakten und Daten gescannter Akten.
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
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Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.