Ausbau Speicherinfrastruktur
Das zu errichtende System stellt die zentralen Speicherressourcen für eine Vielzahl von Kernprozessen der Universität dar. Jede Form der Beeinträchtigung oder gar Nichtverfügbarkeit hat daher potentiell gravierende Auswirkungen auf zehntausende Personen.
Angebotsfrist:21. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Das zu errichtende System stellt die zentralen Speicherressourcen für eine Vielzahl von Kernprozessen der Universität dar. Jede Form der Beeinträchtigung oder gar Nichtverfügbarkeit hat daher potentiell gravierende Auswirkungen auf zehntausende Personen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universität Bielefeld
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 21. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Das zu errichtende System stellt die zentralen Speicherressourcen für eine Vielzahl von Kernprozessen der Universität dar. Jede Form der Beeinträchtigung oder gar Nichtverfügbarkeit hat daher potentiell gravierende Auswirkungen auf zehntausende Personen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Errichtung eines zentralen Speichersystems für die Universität. Das System dient als zentrale Speicherressource für eine Vielzahl von Kernprozessen. Aufgrund der hohen Relevanz für zehntausende Personen ist eine hohe Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit des Systems zwingend erforderlich.
- Universität Hamburg
Rahmenvereinbarung über zentrale Storage Infrastruktur-Komponenten
Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit mehr als 43.000 Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit. Die Zentrale Storage Infrastruktur (ZSI) des Regionalen Rechenzentrums der Universität Hamburg bildet das Herzstück des gesamten Datacenters. Sie stellt die zuverlässige und leistungsfähige Speicherbasis bereit, auf der die umfangreiche VM‑Infrastruktur, zahlreiche wissenschaftliche Hardware‑Server sowie der zentrale Backup‑Service aufbauen. Das zugrunde liegende SAN verbindet nicht nur die beiden primären Datacenter‑Räume, sondern auch den Disaster‑Recovery‑Standort über ein georedundantes Leitungssystem. In allen Rechenzentrumsräumen sind Block‑Storagesysteme im Einsatz, die je nach Bedarf auch standortübergreifend gespiegelt werden können und so einen hochverfügbaren und ausfallsicheren Betrieb ermöglichen. Insgesamt sorgen grob 900 Fibre‑Channel‑Anschlüsse für eine leistungsstarke, flexible und skalierbare Anbindung der Systeme an die zentrale Speicherinfrastruktur. Für das Rechenzentrums‑Datacenter des RRZ wurde ein technischer Standard entwickelt, der auf Komponenten der Hersteller Brocade (Fibre‑Channel‑Switche) und Hitachi (VSP‑Blockstorage‑Systeme) basiert. Die Systeme werden mit den jeweils herstellerspezifischen Management‑ und Monitoring‑Werkzeugen betrieben. Aufgrund tief integrierter Betriebsprozesse, Replikationsmechanismen, Microcode‑Versionen und Clusterarchitekturen können Erweiterungen und Ersatzsysteme ausschließlich innerhalb dieser kompatiblen Systemlandschaft erfolgen. Die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen an einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von ZSI-Komponenten dienen dem Ersatz und/oder der Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur. Somit ist mit dem vorliegenden Vergabeverfahren nicht beabsichtigt, die vorhandenen SAN-Netze oder Storage-Infrastrukturen komplett auszutauschen oder das grundsätzliche SAN-Design zu verändern. Ziel des Verfahrens ist die Regelung zur Beschaffung benötigter Brocade- und Hitachi-Komponenten sowie zur Beauftragung von Dienst-, Service- und Supportleistungen zu festgelegten Konditionen, um den Beauftragungs-vorgang zu optimieren und eine Preis- und Planungssicherheit zu erzielen.
- Universität HamburgFrist: 22. Mai
Rahmenvereinbarung über zentrale Storage Infrastruktur-Komponenten
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- Schwarzwald-Baar-Klinikum GmbH
Beschaffung von Spindsystemen Typ "ZippSpace" des Herstellers ZippSafe AG
Insbesondere sämtliches Personal im klinischen Bereich benötigt Spinde zur Aufbewahrung von Dienstkleidung bzw. Straßenkleidung während der Dienstzeit. Im vorliegenden Fall des SBK gestaltet sich die Ausgangslage in der Form komplizierter, dass auch ohne das nun hinzukommende Personal aus Donaueschingen zu wenig Spinde zur Verfügung stehen und aufgrund der Größe der bislang vor-handenen Spinde auch erheblicher Platzmangel in Umkleideräumen herrscht. Eine Erweiterung der bisherigen Spindkapazitäten ist in den vorhandenen Räumlichkeiten daher ausgeschlossen. Letzteres hat beispielsweise bereits dazu geführt, dass sich das ärztliche Personal vielfach in seinen Büros um-zieht. Dies ist jedoch ebenfalls mit Einschränkungen insbesondere der Privatsphäre verbunden, da nur eine Minderheit des ärztlichen Personals über ein Einzelbüro verfügt. Die vorgenannte Situation hat bereits dazu geführt, dass vielfach Dienstkleidung über einen längeren Zeitraum "gehortet" wird. Ge-rade dies ist jedoch zu vermeiden, da diese zur Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit stets im Umlauf sein soll. Auch aus hygienischen Aspekten ist dieses Vorgehen für den Klinikbetrieb mit Risiken verbunden. Die geschilderte Ausgangslage führt somit dazu, dass das SBK ein gegenwärtiges Beschaffungsvorha-ben im Hinblick auf ein Spindsystem für das Personal hat, welches sich in die bereits prekäre und sich noch weiter zuspitzende Platz- und Kapazitätssituation einzufügen hat. Die zu beschaffenden Spinde sollen daher möglichst platzsparend sein, um höhere Kapazitäten auf der verfügbaren Fläche zu schaf-fen, und gleichzeitig zentral und einheitlich gesteuert werden können. Letzteres hat den Zweck, tatsächliche Bedarfe des Personals im Hinblick auf die Spindnutzung festzu-stellen. So soll das System in der Lage sein, sowohl Doppelbelegungen auszumachen und aufzulösen als auch zu dokumentieren, welche Spinde gar nicht erst genutzt werden und daher ggf. anderweitig zu vergeben sind. Im Rahmen einer umfassenden Marktanalyse hat sich das SBK zunächst damit auseinandergesetzt, welche Spindsysteme welcher Hersteller die technisch funktionalen Anforderungen als solche erbrin-gen könnten. Im Ergebnis geht das SBK davon aus, dass einzig das System des Herstellers ZippSafe AG die Anforderungen an die Neuausstattung des Standortes Villingen-Schwenningen erfüllen kann. Der Bedarf nach Spinden beträgt ab dem zweiten Quartal des Jahres 2026 zunächst insgesamt 2.690 Spinde, davon 116 in sog. 10er-Modulen und 102 in sog. 15er-Modulen. Bis zum zweiten Quartal 2027 sollen weitere 215 Spinde hinzukommen und ab dem Jahr 2031 noch 275 weitere. Insgesamt besteht also ein Bedarf für 3.180 Spinden.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Frist: 12. Mai
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.
- Universitätsklinikum Bonn AöR
Kommunikationssystem digitaler Assisten im Gesundheitswesen
In den OP-Bereichen des Universitätsklinikums Bonn (UKB) existiert derzeit kein einheitlich festgelegtes Kommunikationssystem. Abstimmungen erfolgen bislang überwiegend persönlich und/oder telefonisch, bei weniger zeitkritischen Prozessen auch per E?Mail. Dies wirkt sich auch auf die OP?Koordination aus, die momentan weder transparent noch elektronisch für alle Beteiligten einsehbar und nachvollziehbar ist. Zur Verbesserung von Kommunikation und Koordination im OP ist die Einführung eines digitalen Assistenten vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine umfassende digitale Lösung zur Steuerung und Optimierung perioperativer Prozesse, die sich aus einer Kombination plattformunabhängiger mobiler Anwendungen und serverbasierter Komponenten zusammensetzt. Alle klinikspezifischen Abläufe werden in einem Echtzeit?Patientenpfad erfasst und visualisiert. Auf diese Weise soll ein erheblicher Zeitgewinn bei der Koordination erzielt werden, weil telefonische Abstimmungen im OP?Management reduziert und OP?Kapazitäten damit besser genutzt werden können. Nicht im Fokus steht dabei die OP-Planung, die weiterhin ich bewährter Weise im KIS vorgenommen werden soll. Der digitale Assistent soll im Wesentlichen Kommunikation und Aufgaben automatisieren und stellt daher eine auf der bestehenden digitalen Systemlandschaft aufsetzende "Assistenzschicht" dar. Im Vorfeld der Ausschreibung wurde eine EU-weite Markterkundung durchgeführt. Des Weiteren nahmen wir Kontakt zu anderen Universitätskliniken auf und erkundigten uns nach bereits eingesetzten Lösungen in OP-Bereichen. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer, Fa. Sqior GmbH, ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die sqior medical GmbH kann auf erfolgreiche Referenzprojekte in anderen Universitätskliniken verweisen. Im Rahmen einer Markterkundung, die von einem interdisziplinären Team aus Medizinmanagement, OP-Management, Ärztlichen Mitarbeitenden und IT in Zusammenarbeit mit dem Einkauf durchgeführt wurde, wurde das Produkt von sqior medical als das einzige derzeit verfügbare System identifiziert, das das bestehende Defizit im OP-Management schließen und die Anforderungen des UKB abdecken kann. Die von sqior medical angebotene Lösung beinhaltet unter anderem: - Plattformunabhängige Mobile?App für die OP?Prozesssteuerung (iOS, iPadOS und Android). - Web?Applikation für die OP?Prozesssteuerung, nutzbar auf Desktop?Rechnern, Wandkonsolen und Übersicht?Monitoren. - Anpassbare Dashboards, die alle laufenden Prozesse samt Restlaufzeit übersichtlich darstellen. - Automatisierung von Aufgaben durch externe Prozesstrigger, z. B. mobile Patientenmonitore, Beatmungsgeräte und RTLS?Systeme (Real?Time?Location?Systems). - Integrierte Kommunikationswerkzeuge für schnelle Rückfragen und Koordination, darunter Gruppen? und Rollen?Chats. - Umfassende Auswertungstools (Live?Ansicht, Process?Mining), die detaillierte Analysen nach Fachabteilung, Zeitraum, Notfallkategorie oder Position im OP?Programm ermöglichen. - Nahtlose Anbindung an bestehende Krankenhaus?Informationssysteme (KIS) über HL7, FHIR oder REST?APIs. - Unterstützung von BYOD (Bring?Your?Own?Device) unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus werden folgende spezifische Schnittstellen bereitgestellt: - Patientenmonitor?Integration - Nutzung von Bettplatzinformationen aus HL7, Übernahme von Monitor?Nachrichten als Prozesstrigger. - Beatmungsgeräte?Integration - Erfassung von Statusinformationen der Beatmungsgeräte als Prozesstrigger. - PDMS?Integration - Möglichkeit, Anästhesie?Zeitstempel aus dem PDMS als Prozesstrigger zu verwenden. - Transport?System?Integration - Anbindung von Drittsystemen aus der Patientenlogistik zur Visualisierung laufender und Erzeugung neuer Transportaufträge. - RTLS?Integration - Einbindung von RTLS?Lösungen mit lokalisierbaren Patientenarmbändern als Prozesstrigger. Ein weiterer zentraler Nutzen ist die valide OP?Zeit?Dokumentation ohne zusätzlichen Eingabeaufwand, wodurch die Datenqualität und -aktualität gesteigert und die Akzeptanz bei den Anwendern erhöht wird. Alle genannten Funktionen sind zwingend erforderlich, um die Prozesssteuerung und -optimierung in der OP?Koordination voranzutreiben und die Effizienz der Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern. Der Einsatz unsicherer, nicht?zertifizierter Apps für die OP?Kommunikation muss konsequent verhindert werden. Die Voraussetzungen für die geplante Vergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die sqior medical GmbH sind erfüllt. Das Angebot weist wesentliche technische und funktionale Alleinstellungsmerkmale nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV auf, die von keinem anderen Anbieter in dieser Form bereitgestellt werden können.
- Universitätsklinikum Bonn AöR
Markterkundungsverfahren Kommunikationssystem digitaler Assisten im Gesundheitswesen
In den OP?Bereichen des Universitätsklinikums Bonn (UKB) existiert derzeit kein einheitlich festgelegtes Kommunikationssystem. Abstimmungen erfolgen bislang überwiegend persönlich und/oder telefonisch, bei weniger zeitkritischen Prozessen auch per E?Mail. Dies wirkt sich auch auf die OP?Koordination aus, die momentan weder transparent noch elektronisch für alle Beteiligten einsehbar und nachvollziehbar ist. Zur Verbesserung von Kommunikation und Koordination im OP ist die Einführung eines digitalen Assistenten vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine umfassende digitale Lösung zur Steuerung und Optimierung perioperativer Prozesse, die sich aus einer Kombination plattformunabhängiger mobiler Anwendungen und serverbasierter Komponenten zusammensetzt. Alle klinikspezifischen Abläufe werden in einem Echtzeit?Patientenpfad erfasst und visualisiert. Auf diese Weise soll ein erheblicher Zeitgewinn bei der Koordination erzielt werden, weil telefonische Abstimmungen im OP?Management reduziert und OP?Kapazitäten damit besser genutzt werden können. Nicht im Fokus steht dabei die OP-Planung, die weiterhin ich bewährter Weise im KIS vorgenommen werden soll. Der digitale Assistent soll im Wesentlichen Kommunikation und Aufgaben automatisieren und stellt daher eine auf der bestehenden digitalen Systemlandschaft aufsetzende "Assistenzschicht" dar. Im Vorfeld dieser Markterkundung nahmen wir Kontakt zu anderen Universitätsklinika auf und erkundigten uns nach bereits eingesetzten Lösungen in OP?Bereichen. Hier wurde uns die Fa. Sqior empfohlen, die schon auf erfolgreiche Referenzprojekte in anderen Universitätsklinika verweisen kann. Durch die Implementierung des digitalen Assistenzsystems für die OP-Koordination erwartet wir für das UKB folgende Funktionen: 1. serverbasierte Softwareanwendung für die OP?Prozesssteuerung zur Nutzung mit plattformunabhängigen Mobile?App (iOS, iPAD-OS, Android) und browserbasiert an stationären Endgeräten, die die bisher teils zeitintensive und umständliche PC?gebundene Dateneingabe ersetzt. Die OP?Zeit?Dokumentation wird dadurch valide und ohne zusätzlichen Aufwand erfasst, was zu höherer Datenqualität, Aktualität und Benutzer?Akzeptanz führt. 2. Integration von Transportsystem?Steuerungssoftware (Syncrotess) Anbindung von Drittsystemen aus der Patientenlogistik, um den Status laufender Transporte einzublenden und neue Transportaufträge zu erzeugen. 3. Anbindung an bestehende Krankenhausinformationssysteme (HL7, FHIR, REST-API) 4. Einbindung von Real?Time?Locating?Systemen (RTLS) Nutzung von lokalisierbaren Patientenarmbändern als Prozesstrigger. 5. ganzheitliche Koordination perioperativer Schritte Von der Patientenabruf bis zum Aufwachraum werden sämtliche Prozessschritte koordiniert und prozessabhängige Aufgaben automatisch dem zuständigen Personal zugewiesen, basierend auf dem aktuellen Status im Behandlungspfad. 6. Optimierung der OP?Kommunikation Bereitstellung von Tools für schnelle Rückfragen per Chat und Kurzwahltasten, um aufgabenbezogene Klärungen zu erleichtern. Dynamische Kontaktlisten zeigen allen am konkreten perioperativen Prozess beteiligten Personen je nach Rolle oder Gruppe (Operateur, Anästhesie, Pflege usw.) an. Funktionen für die rasche Absage von Eingriffen, die Sperrung von OP?Räumen und die automatische Informationsweitergabe an betroffene Mitarbeitende sind integriert. 7. Checklisten?Management Erstellung verschiedener Checklisten (u.a. WHO Surgical Safety Checklist), deren einzelne Punkte mit spezifischen Workflow?Schritten verknüpft werden können (z. B. "Keine Einschleusung vor Freigabe in der Checkliste"). 8. Anpassbare Dashboards Übersicht über alle laufenden Prozesse inkl. Restlaufzeiten. 9. Umfassende Auswertungswerkzeuge Live?Ansichten und Process?Mining ermöglichen detaillierte Analysen nach diversen Filtern (Fachabteilung, Zeitraum, Notfallkategorie, Position im OP-Programm). 10. Unterstützung von BYOD (Bring?Your?Own?Device) unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus werden folgende spezifische Schnittstellen bereitgestellt: - Patientenmonitor?Integration - Nutzung von Bettplatzinformationen aus HL7, Übernahme von Monitor?Nachrichten als Prozesstrigger. - Beatmungsgeräte?Integration - Erfassung von Statusinformationen der Beatmungsgeräte als Prozesstrigger. - PDMS?Integration - Möglichkeit, Anästhesie?Zeitstempel aus dem PDMS als Prozesstrigger zu verwenden. (bisher noch keine uns bekannte Referenzinstallation). Alle genannten Funktionen sind zwingend erforderlich, um die Prozesssteuerung und -optimierung in der OP?Koordination voranzutreiben und die Effizienz der Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern.
- Freie und Hansestadt Hamburg, SBH | Schulbau HamburgHamburgFrist: 30. Mai
Markterkundung betreffend " Softwarelösung für die strategischen Immobiliensteuerung zur Klimaneutralität für Bildungsbau Hamburg "
Titel: Softwarelösung für die strategischen Immobiliensteuerung zur Klimaneutralität für Bildungsbau Hamburg - Keine Auftragsbekanntmachung Beschreibung: Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung - Die Markterkundung dient der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung der geplanten Beschaffungsvorhaben. Hinweise zum Ablauf: 1. Die Markterkundungsgespräche werden in deutscher Sprache durchgeführt. 2. Mit der Teilnahme an dieser Markterkundung sind für Sie keine Kosten verbunden. Für Ihre entstehenden Aufwände werden keine Kosten erstattet. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine vorbereitende Markterkundung und nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. 4. Der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht eröffnet. 5. Die Teilnahme an der Markterkundung stellt keine Voraussetzung für eine spätere Teilnahme an einem möglichen Vergabeverfahren dar. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Markterkundung diskutierten Leistungsanforderungen bei einem späteren Vergabeverfahren zu ändern oder anzupassen. 7. Es entsteht durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens oder die Erteilung eines öffentlichen Auftrags. Teilnahme am Markterkundungsgespräch: 1. Soweit seitens potentieller Bieter Interesse an einer Teilnahme am Markterkundungsgespräch besteht, bestehen folgende Möglichkeiten, an der Markterkundung teilzunehmen: (a) Sie reichen in Textform an die E-Mail-Adresse "ivy.gumprecht@sbh.hamburg.de" Antworten zu den folgenden 18 Fragen ein (Einreichung bitte bis zum 05.06.2026): A1: Welche Kernfunktionen deckt Ihre Lösung ab, für welche Zielgruppen ist sie konzipiert und seit wann ist sie produktiv? A2: Nennen Sie bis zu drei Referenzprojekte zur Emissions-, Maßnahmen- und Kostensteuerung (Typ, Portfoliogröße, Funktionen, Herausforderungen). Anonymisierung zulässig. A3: Welche Standards (GHG Protocol, EU-CSRD, EU-Taxonomie, SBTi u. a.) werden unterstützt, welche sind in Entwicklung und wo bestehen Grenzen? B1: Wie werden Emissionsdaten (Scope 1-3) und Kostendaten verknüpft, um Maßnahmen, Szenarien und Priorisierungen auf Portfolio- und Gebäudeebene zu unterstützen? B2: Inwieweit können Scope-3-Emissionen aus Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen abgebildet werden? Vollständige Ökobilanzen werden nicht vorausgesetzt. B3: Wie werden Zielpfade und Szenarien verglichen und können Kosten, CO2e-Vermeidungskosten, Energiepreisentwicklungen und Fördermittelwirkungen einbezogen werden? B4: Welche KI-basierten Funktionen sind verfügbar oder in Entwicklung und wofür haben sie sich bewährt? C1: Welche Datenquellen wurden angebunden und welche Voraussetzungen sind maßgeblich für den Integrationsaufwand? C2: Wie wird mit heterogener oder unvollständiger Datenlage umgegangen und wie wirkt sich dies auf Auswertungen aus? C3: Welche Rollen sind auf Auftraggeberseite notwendig und welche Aufgaben liegen beim Systemanbieter? D1: Beschreiben Sie Ihr Bereitstellungsmodell (z.B. SaaS), Hosting, EU-Konformität, Zertifizierungen und Sprachverfügbarkeit. D2: Welche Phasen und Herausforderungen treten bei der Implementierung auf und was ist ein realistischer Zeitrahmen von Vertragsschluss bis Betrieb? D3: Wie sind Betrieb und Support organisiert und wie werden regulatorische Änderungen zeitnah abgebildet? E1: Beschreiben Sie Lizenz- und Preismodell, Kostenbestandteile für Implementierung, Betrieb und Wartung und die wesentlichen Kostentreiber. E2: Welche Funktionen sind stabil verfügbar, welche in Entwicklung und welche erfordern Anpassungsaufwand (z.B. Scope-3-Bilanzierung, Szenariomodellierung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung)? F1: Welche Risiken wurden in vergleichbaren Projekten beobachtet und welche Empfehlungen werden einem öffentlichen Auftraggeber gegeben? F2: Produktunterlagen oder Referenzberichte sind als optionale Anlage willkommen und ersetzen nicht die Beantwortung der Fragen. (b) Sie bekunden Ihr Interesse, (ausschließlich oder zusätzlich zur Beantwortung der vorgenannten Fragen in Textform) an einer mündlichen Markterkundung teilzunehmen, bis zum 05.06.2026 an die E-Mail-Adresse "ivy.gumprecht@sbh.hamburg.de". Anschließend werden nach Ablauf dieser Frist ausgewählte interessierte Unternehmen zu einem Markterkundungsgespräch eingeladen. Dies wird online via MS-Teams durchgeführt. Auf Basis der eingehenden Rückmeldungen beabsichtigt der Auftraggeber, strukturierte Gespräche mit Marktteilnehmenden zu führen, um einzelne Aspekte zu vertiefen und offene Fragen zu klären. Diese Gespräche dienen ausschließlich der fachlichen Einordnung und stellen keine Verhandlung dar. Sie sollen vorr. im Zeitraum KW 25-27 stattfinden. Die Teilnahme an Gesprächen ist freiwillig. Der Auftraggeber behält sich vor, Ablauf, Umfang und Form der Markterkundung anzupassen. 2. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass der Auftraggeber über die Veröffentlichung der gegenständlichen Vorinformation hinaus auch eigenständig Unternehmen zur Teilnahme an der Markterkundung einladen kann. Dies ermöglicht die Umsetzung einer breiten und transparenten Markterkundung und hindert aber nicht, weitere Interessenten an dieser Marktrecherche teilzunehmen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle Unternehmen zu Markterkundungsgesprächen einzuladen. In diesem Fall verweist der Auftraggeber auf die Möglichkeit, sich in Textform an der Markterkundung zu beteiligen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universität Bielefeld.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.