Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption
Es wird ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse pharmazeutische Wirkstoffe ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig im Supplement zum Amtsblatt der EU zur Information interessierter pharmazeutischer Unternehmer. Es handelt sich nicht um eine Vergabe im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 20...
Angebotsfrist:01. Februar 2028
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Es wird ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse pharmazeutische Wirkstoffe ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig im Supplement zum Amtsblatt der EU zur Information interessierter pharmazeutischer Unternehmer. Es handelt sich nicht um eine Vergabe im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU oder des...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BARMER Beschaffung und Vergabe
- Veröffentlicht: 17. Februar 2026
- Frist: 01. Februar 2028
Ausschreibungsbeschreibung
Es wird ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse pharmazeutische Wirkstoffe ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig im Supplement zum Amtsblatt der EU zur Information interessierter pharmazeutischer Unternehmer. Es handelt sich nicht um eine Vergabe im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU oder des Kartellvergaberechts; eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen findet nicht statt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- BARMER Beschaffung und VergabeWuppertal
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Es wird ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse pharmazeutische Wirkstoffe ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig im Supplement zum Amtsblatt der EU zur Information interessierter pharmazeutischer Unternehmer. Es handelt sich nicht um eine Vergabe im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU oder des Kartellvergaberechts; eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen findet nicht statt.
- BARMER Beschaffung und VergabeFrist: 01. Feb.
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- BARMER Beschaffung und VergabeWuppertalFrist: 01. Feb.
Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption
Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse pharmazeutische Wirkstoffe. Kein vergaberechtlich verpflichtendes Verfahren. Bekanntmachung zur Information interessierter pharmazeutischer Unternehmer im EU-Amtsblatt.
- BARMER Beschaffung und VergabeFrist: 01. Feb.
Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption
Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse pharmazeutische Wirkstoffe. Kein vergaberechtlich verpflichtendes Verfahren. Bekanntmachung zur Information interessierter pharmazeutischer Unternehmer.
- BARMER Beschaffung und VergabeFrist: 01. Mai
Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag über die Lieferung diverser Arzneimittelwirkstoffe mit Beitrittsoption für pharmazeutische Unternehmer. Die Bekanntmachung erfolgt zur Information interessierter Unternehmen außerhalb des förmlichen Kartellvergaberechts.
- BARMER Beschaffung und VergabeFrist: 01. Feb.
Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption
Bekanntmachung betrifft keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse Wirkstoffe. Die Verfahrensbezeichnung 'Offenes Verfahren' folgt nur den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars und begründet keine vergaberechtliche Verpflichtung.
- AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrist: 01. Apr.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der Kontaktadresse (am-vertragsteam@he.aok.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt, gestempelt und im Original unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrist: 01. Apr.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der Kontaktadresse (am-vertragsteam@he.aok.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt, gestempelt und im Original unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- Techniker Krankenkasse
Open House Rabattverträge der TK - Bekanntmachungen der Vertragsschlüsse mit Vertragsbeginn zum 01.02.2026
Die TK schließt Open-House-Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern für Wirkstoffe, Kombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken nach Patentablauf. Verträge sind nicht-exklusiv, Beitritt jederzeit möglich, einheitliche Konditionen ohne Verhandlungen. Sie dienen der Überbrückung bis zu exklusiven Rabattverträgen, die TK kann sie ersetzen. Exklusive Verträge treten ca. 8-10 Monate nach EU-Ausschreibung im Amtsblatt-Supplement in Kraft. Informationen zu Verfahren und Beteiligung weiterer Kassen in ursprünglichen Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 01. Februar 2028.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BARMER Beschaffung und Vergabe.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.