Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen angebo...
Angebotsfrist:01. April 2028
Typ:Ausschreibung
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Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen angeboten. Interessiert...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: 01. April 2028
Ausschreibungsbeschreibung
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der Kontaktadresse (am-vertragsteam@he.aok.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt, gestempelt und im Original unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
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Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
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Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Wirkstoffe (ATC) und Darreichungsformen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab. Interessierte Unternehmen können Teilnahmeunterlagen anfordern und erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Vertrag zu einheitlichen Konditionen. Exklusivität besteht nicht, Beitritt ist jederzeit möglich. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späteren Exklusiv-Ausschreibungen werden diese Verträge beendet.
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Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen für den in BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC) ab. Vertragskonditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Interessierte Unternehmen können Teilnahmeunterlagen anfordern und müssen diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegen. Mit jedem qualifizierten Unternehmen wird ein Vertrag abgeschlossen, Exklusivität besteht nicht. Der Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich, individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei künftiger Ausschreibung von Exklusivverträgen können die bestehenden Verträge gekündigt werden.
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Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen für den in BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC) ab. Voraussetzung ist die vollständige Rücksendung der angeforderten Teilnahmeunterlagen. Es gelten einheitliche Vertragskonditionen und Zugangsverfahren; individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Der Beitritt ist jederzeit möglich, Exklusivität besteht nicht. Bei späteren Ausschreibungen von Exklusivverträgen können die Verträge beendet werden.
- KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen für den unter BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC) ab. Vertragskonditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Interessierte Unternehmen können Teilnahmeunterlagen anfordern und müssen diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegen. Mit jedem qualifizierten Unternehmen wird ein Vertrag abgeschlossen, Exklusivität besteht nicht. Der Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich, individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei künftiger Ausschreibung von Exklusivverträgen im Offenen Verfahren können die bestehenden Verträge gekündigt werden.
- KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen für den unter BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC), ggf. mit Einschränkung auf bestimmte Darreichungsformen. Vertragskonditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Interessierte Unternehmen können Teilnahmeunterlagen anfordern und müssen diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegen. Mit jedem qualifizierten Unternehmen wird ein Vertrag abgeschlossen, Exklusivität besteht nicht. Der Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich, individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei künftiger Ausschreibung von Exklusivverträgen im Offenen Verfahren können die bestehenden Vertragen entsprechend beendet werden.
- AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.Frist: 05. März
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen im Open House-Verfahren. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen angeboten. Registrierung und Unterlagen über Vergabeplattform DTVP. Voraussetzung: vollständige Verfahrensunterlagen. Keine Exklusivität, Beitritt jederzeit möglich. Frühester Vertragsbeginn: 01.05.2026.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 01. April 2028.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen.
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