AMDL Neue Wege
Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der Mitwirkung in der Fallsteuerung, Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen, der Stabilisierung der Rahmenbedingungen & Leistungsfähigkeit. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung des Kontaktes zum Kunden, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kunden und Fallmanagement...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der Mitwirkung in der Fallsteuerung, Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen, der Stabilisierung der Rahmenbedingungen & Leistungsfähigkeit. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung des Kontaktes zum Kunden, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kunden und Fallmanagement, die Anbindung a...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der Mitwirkung in der Fallsteuerung, Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen, der Stabilisierung der Rahmenbedingungen & Leistungsfähigkeit. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung des Kontaktes zum Kunden, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kunden und Fallmanagement, die Anbindung an weiterführende bzw. flankierende Unterstützungsangebote (Wohnungslosenhilfe, Schuldnerberatung, Suchtberatung, sozialpsychiatrischer Dienst, Soziotherapie, Berufsberatung (Reha)), die Stabilisierung der Rahmenbedingungen, Schaffung von Tagesstruktur, Vermittlung lebenspraktischer Kompetenzen und Annäherung an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt. Die Maßnahme wird in zwei Module (Basis- und Aktivierungsmodul) unterteilt. Die Teilnehmer können einem oder nacheinander beiden Modulen zugewiesen werden. Die Zuweisung zum Aktivierungsmodul kann nach dem erfolgreichen Abschluss des Basismoduls erfolgen. Das Aktivierungsmodul kann auch ohne das Basismodul gewählt werden. Das Maßnahmeziel des Basismoduls ist erreicht, wenn die Aufarbeitung der individuellen Problembereiche in mindestens 8 Sitzungen innerhalb von 3 Monaten mit dem Teilnehmenden erfolgt ist, Lösungsschritte erarbeitet wurden und ein Kooperationsplan infolge eines Dreierge-spräches zwischen dem Teilnehmenden, dem sozialpädagogischen Personal des Auftrag-nehmers und dem Auftraggeber erfolgt ist. Zum Ende der Maßnahme muss der Träger zu je-dem Teilnehmenden individuell einen Bericht fertigen. Der Bericht muss Empfehlungen zu weiteren Integrationsfortschritten enthalten (z.B. Teilnahme an dem Aktivierungsmodul, Teil-nahme an einer AGH, Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme). Das Maßnahmeziel des Aktivierungsmoduls ist erreicht, wenn nach 6 Monaten die Teilneh-menden derart stabilisiert wurden, dass sie eine Tagestruktur erlangt haben, die die Teilnahme an einem niederschwelligen Maßnahmeangebot z.B. AGH ermöglicht. Sollten be-reits realisti-sche, berufliche Perspektiven entwickelt worden sein, kann ggf. sogar, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, eine Qualifizierungsmaßnahme angestrebt werden. (Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragen-de Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschreibung ins-besondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.) Einzelheiten sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung u entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Maßnahme zur Stärkung der Mitwirkung, Förderung lebenspraktischer Kompetenzen und Stabilisierung der Leistungsfähigkeit. Ziel ist die Anbindung an Unterstützungsangebote (Wohnungslosen-, Schuldner-, Suchtberatung etc.) und Annäherung an den Arbeitsmarkt. Unterteilung in Basismodul (3 Monate, 8 Sitzungen, Kooperationsplan) und Aktivierungsmodul (6 Monate, Fokus auf Tagesstruktur und Übergang in niederschwellige Angebote wie AGH). Abschlussbericht mit Empfehlungen für jeden Teilnehmenden erforderlich.
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Arbeitsmarktdienstleistung - Potenzialanalyse für (Neu-)Kunden und (Neu-)Kundinnen
Das Angebot "Potenzialanalyse für (Neu-)Kunden und (Neu-)Kundinnen" beginnt am 15.06.2026 und endet am 14.07.2027. Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate (Optionszeitraum: 15.06.2027 bis 14.06.2028), wenn die Auftraggeberin die Optionsziehung bis zum 14.03.2027 schriftlich mitteilt. In den ersten beiden Wochen des Angebots sind 16 Teilnehmendenplätze und ab der dritten Woche des Angebots 32 Teilnehmendenplätze vorzuhalten. Die Teilnehmenden werden dem Angebot im 14-tägigen Rhythmus für insgesamt 4 Wochen zugewiesen. In Absprache mit dem Jobcoach vom Jobcenter ist eine Verlängerung möglich (z.B. bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten). Das Angebot unterteilt sich in 3 Bausteine: - Potenzialanalyse und Erstellung des Profilings (2 Wochen) - Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Potenziale (1 Woche) - Beratung zu lebenspraktischen Themen (1 Woche) 40 Beratungseinheiten entfallen auf die Potenzialanalyse und 20 Beratungseinheiten auf die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt. Die 60 Beratungseinheiten verteilen sich im Verhältnis 1:2 auf Einzelgespräche (20 Beratungseinheiten) und Gruppenangebote (40 Beratungseinheiten). Weitere 20 Beratungseinheiten entfallen auf die Beratung zu lebenspraktischen Themen, davon sind 5 Beratungseinheiten für Einzelgespräche und 15 Beratungseinheiten für Gruppenangebote vorzuhalten. Insgesamt ist eine tägliche Teilnahme der (Neu-)Kunden und (Neu-)Kundinnen am Angebot von 4 Zeitstunden vorgesehen. Das Angebot richtet sich vorrangig an alle (Neu-)Kunden und (Neu-)Kundinnen, die in den Jobcoaching-Prozess eintreten und bei denen die Notwendigkeit eines Profilings besteht. Es können ebenso Bestandskunden und -kundinnen am Angebot teilnehmen, zu denen (noch) keine aktuelle ausführliche Potenzialanalyse (mehr) vorliegt oder erhoben werden konnte. Personen, die neu in das Jobcenter kommen und über keine Deutschkenntnisse verfügen, sind vorrangig in einen Integrationskurs zuzuweisen. Personen, denen aktuell keine Teilnahme an einem Angebot zumutbar ist, sind ebenso aus der Zielgruppe ausgenommen.
- Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
AusbildungNow - Der Einstieg in deine Ausbildung
Phase 1: Orientierungs- und Motivationsphase. Folgende Inhalte beinhaltet Phase 1: Individuelles Profiling - Kompetenzfeststellung und Potenzialanalyse - Herausarbeitung von mindestens drei Berufswünschen - Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans Aufbau von Praktikums-Patenschaften - Gewinnung und Sensibilisierung von Betrieben - Vorbereitung der Teilnehmenden auf betriebliche Abläufe - Bewerbungsmappe erstellen - Üben von Vorstellungsgesprächen und Telefonbewerbungen - Bewerbungstraining - Vorbereitung auf Assessment-Center - Vorteilsübersetzung von Praktika Berufe-Check Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ihre persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Der Berufe-Check umfasst mindestens: - Informationen zu den in Frage kommenden beruflichen Tätigkeiten und deren Anforderungen - Berücksichtigung der Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten des Teilnehmers - Persönlichkeitsprofil des Teilnehmenden - Erarbeitung von drei Entwicklungsperspektiven und passenden Berufen unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes - Überprüfung der getroffenen Tätigkeitsentscheidung - Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen - Unterstützung der Teilnehmer bei der Selbstsuche von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, - Assistierte Vermittlung, - Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Angebote in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger - Verpflichtende Betriebsbesichtigungen - Teilnahme an Job- und Ausbildungsmessen - Vorstellung neuer Berufsbilder - Thematisierung geschlechteruntypischer Berufe - Ausbildungsmarktkenntnis Verbesserung von Schlüsselkompetenzen Schlüsselkompetenzen sind als überfachliche Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. Zu den Schlüsselkompetenzen zählen in diesem Zusammenhang u.a.: - Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, zeitliche Belastbarkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Eigeninitiative, Flexibilität¸ Durchsetzungsvermögen). - Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Strategien zur Konfliktbewältigung). - Emotionale Kompetenzen (Frustrationstoleranz, Belastbarkeit, Stressbewältigung) - Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösungsstrategien, Arbeitsorganisation, Gestaltung von Lernprozessen, Anleitung zur Selbstreflexion und zur Verhaltensüberprüfung) - Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen). - IT - und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Printmedien). - Förderung von Merkmalen des Arbeitsverhaltens (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw.) - Einführung in Anforderungen der Ausbildungs- und Arbeitswelt Der Teilnehmende muss am Ende dieser Phase eine fertige Bewerbungsmappe auf einem USB-Stick haben, die er selbstständig anpassen kann. Die Bewerbungsmappe soll der Integrationsfachkraft des Teilnehmenden unaufgefordert per Mail zugesendet werden. Phase 2: Praktikumsphase Dabei sollen die Teilnehmenden ihre Berufswünsche im Praktikum testen und begleitende Module beim Träger absolvieren. Ziel ist es, alle Teilnehmenden in mindestens ein Praktikum zu vermitteln. Es ist aber auch möglich, dass der Teilnehmenden an bis zu drei Praktika entsprechend der Berufswünsche teilnehmen. Durch die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber soll potentiellen Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnehmenden unter realen Arbeitsbedingungen und in Belastungssituationen zu erproben. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Arbeitsaufträge, die dem Betrieb eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ermöglichen, um die Option der Übernahme beurteilen zu können. Für die Teilnehmenden stehen neben der Präsentation bei potentiellen Arbeitgebern die Erprobung, Sammlung von Berufserfahrung und das Kennenlernen von spezifischen Bedingungen im Berufsalltag im Vordergrund. Darüber hinaus sind fachtheoretische und fachpraktische Grundfertigkeiten zu vermitteln, die dem Teilnehmer für den weiteren Integrationsprozess dienlich sind. An mindestens einem festen Tag in der Woche sollen alle Teilnehmenden begleitende Module beim Träger besuchen. Hier sollen folgende Module angeboten werden: - Training lebenspraktischer Kompetenzen (Finanzen, Selbstorganisation, Rechte und Pflichten als Auszubildender, Versicherungen, Ernährung) - Mobilitätstraining (z.B. Ausflüge zu Jobmessen) - Reflexion kritischer Situationen im Betrieb - Einzelgespräche zur Stabilisierung und Zielklärung - Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention Für die Teilnehmenden, die nicht in ein Praktikum einmünden, sollen die Angebote aus Phase 1 weiterlaufen und gemeinsam mit den Modulen aus Phase 2 angeboten werden. Des Weiteren soll mit den Teilnehmenden weiterhin eine Vermittlung in Praktika angestrebt werden. Phase 3: Vermittlungsphase Hier erfolgt die Auswertung der Praktikumserfahrungen und es werden verstärkt Vermittlungsaktivitäten vorgenommen. Falls eine Vermittlung in eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, soll eine Prüfung für eine BaE-Eignung erfolgen. Sollte der Teilnehmende für eine BaE in Frage kommen, soll direkt Kontakt mit der zuständigen IFK aufgenommen werden und eine Feststellung der individuellen Voraussetzungen erfolgen sowie die Vorbereitung der Übergabe in die BaE erfolgen. Sozialpädagogische Begleitung Dauerhaft werden die Teilnehmenden sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist hierbei die Förderung der Stärken und Beseitigung von Schwächen. Die Verbesserung des Arbeitsverhaltens des Teilnehmers insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.
- Stadt Essen - JobCenter Essen
AusbildungNow - Der Einstieg in deine Ausbildung
Phase 1: Orientierungs- und Motivationsphase. Folgende Inhalte beinhaltet Phase 1: Individuelles Profiling - Kompetenzfeststellung und Potenzialanalyse - Herausarbeitung von mindestens drei Berufswünschen - Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans Aufbau von Praktikums-Patenschaften - Gewinnung und Sensibilisierung von Betrieben - Vorbereitung der Teilnehmenden auf betriebliche Abläufe - Bewerbungsmappe erstellen - Üben von Vorstellungsgesprächen und Telefonbewerbungen - Bewerbungstraining - Vorbereitung auf Assessment-Center - Vorteilsübersetzung von Praktika Berufe-Check Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ihre persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Der Berufe-Check umfasst mindestens: - Informationen zu den in Frage kommenden beruflichen Tätigkeiten und deren Anforderungen - Berücksichtigung der Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten des Teilnehmers - Persönlichkeitsprofil des Teilnehmenden - Erarbeitung von drei Entwicklungsperspektiven und passenden Berufen unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes - Überprüfung der getroffenen Tätigkeitsentscheidung - Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen - Unterstützung der Teilnehmer bei der Selbstsuche von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, - Assistierte Vermittlung, - Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Angebote in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger - Verpflichtende Betriebsbesichtigungen - Teilnahme an Job- und Ausbildungsmessen - Vorstellung neuer Berufsbilder - Thematisierung geschlechteruntypischer Berufe - Ausbildungsmarktkenntnis Verbesserung von Schlüsselkompetenzen Schlüsselkompetenzen sind als überfachliche Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. Zu den Schlüsselkompetenzen zählen in diesem Zusammenhang u.a.: - Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, zeitliche Belastbarkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Eigeninitiative, Flexibilität¸ Durchsetzungsvermögen). - Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Strategien zur Konfliktbewältigung). - Emotionale Kompetenzen (Frustrationstoleranz, Belastbarkeit, Stressbewältigung) - Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösungsstrategien, Arbeitsorganisation, Gestaltung von Lernprozessen, Anleitung zur Selbstreflexion und zur Verhaltensüberprüfung) - Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen). - IT - und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Printmedien). - Förderung von Merkmalen des Arbeitsverhaltens (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw.) - Einführung in Anforderungen der Ausbildungs- und Arbeitswelt Der Teilnehmende muss am Ende dieser Phase eine fertige Bewerbungsmappe auf einem USB-Stick haben, die er selbstständig anpassen kann. Die Bewerbungsmappe soll der Integrationsfachkraft des Teilnehmenden unaufgefordert per Mail zugesendet werden. Phase 2: Praktikumsphase Dabei sollen die Teilnehmenden ihre Berufswünsche im Praktikum testen und begleitende Module beim Träger absolvieren. Ziel ist es, alle Teilnehmenden in mindestens ein Praktikum zu vermitteln. Es ist aber auch möglich, dass der Teilnehmenden an bis zu drei Praktika entsprechend der Berufswünsche teilnehmen. Durch die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber soll potentiellen Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnehmenden unter realen Arbeitsbedingungen und in Belastungssituationen zu erproben. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Arbeitsaufträge, die dem Betrieb eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ermöglichen, um die Option der Übernahme beurteilen zu können. Für die Teilnehmenden stehen neben der Präsentation bei potentiellen Arbeitgebern die Erprobung, Sammlung von Berufserfahrung und das Kennenlernen von spezifischen Bedingungen im Berufsalltag im Vordergrund. Darüber hinaus sind fachtheoretische und fachpraktische Grundfertigkeiten zu vermitteln, die dem Teilnehmer für den weiteren Integrationsprozess dienlich sind. An mindestens einem festen Tag in der Woche sollen alle Teilnehmenden begleitende Module beim Träger besuchen. Hier sollen folgende Module angeboten werden: - Training lebenspraktischer Kompetenzen (Finanzen, Selbstorganisation, Rechte und Pflichten als Auszubildender, Versicherungen, Ernährung) - Mobilitätstraining (z.B. Ausflüge zu Jobmessen) - Reflexion kritischer Situationen im Betrieb - Einzelgespräche zur Stabilisierung und Zielklärung - Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention Für die Teilnehmenden, die nicht in ein Praktikum einmünden, sollen die Angebote aus Phase 1 weiterlaufen und gemeinsam mit den Modulen aus Phase 2 angeboten werden. Des Weiteren soll mit den Teilnehmenden weiterhin eine Vermittlung in Praktika angestrebt werden. Phase 3: Vermittlungsphase Hier erfolgt die Auswertung der Praktikumserfahrungen und es werden verstärkt Vermittlungsaktivitäten vorgenommen. Falls eine Vermittlung in eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, soll eine Prüfung für eine BaE-Eignung erfolgen. Sollte der Teilnehmende für eine BaE in Frage kommen, soll direkt Kontakt mit der zuständigen IFK aufgenommen werden und eine Feststellung der individuellen Voraussetzungen erfolgen sowie die Vorbereitung der Übergabe in die BaE erfolgen. Sozialpädagogische Begleitung Dauerhaft werden die Teilnehmenden sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist hierbei die Förderung der Stärken und Beseitigung von Schwächen. Die Verbesserung des Arbeitsverhaltens des Teilnehmers insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.
- Stadt Essen - JobCenter Essen
AusbildungNow - Der Einstieg in deine Ausbildung
Phase 1: Orientierungs- und Motivationsphase. Folgende Inhalte beinhaltet Phase 1: Individuelles Profiling - Kompetenzfeststellung und Potenzialanalyse - Herausarbeitung von mindestens drei Berufswünschen - Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans Aufbau von Praktikums-Patenschaften - Gewinnung und Sensibilisierung von Betrieben - Vorbereitung der Teilnehmenden auf betriebliche Abläufe - Bewerbungsmappe erstellen - Üben von Vorstellungsgesprächen und Telefonbewerbungen - Bewerbungstraining - Vorbereitung auf Assessment-Center - Vorteilsübersetzung von Praktika Berufe-Check Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ihre persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Der Berufe-Check umfasst mindestens: - Informationen zu den in Frage kommenden beruflichen Tätigkeiten und deren Anforderungen - Berücksichtigung der Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten des Teilnehmers - Persönlichkeitsprofil des Teilnehmenden - Erarbeitung von drei Entwicklungsperspektiven und passenden Berufen unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes - Überprüfung der getroffenen Tätigkeitsentscheidung - Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen - Unterstützung der Teilnehmer bei der Selbstsuche von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, - Assistierte Vermittlung, - Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Angebote in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger - Verpflichtende Betriebsbesichtigungen - Teilnahme an Job- und Ausbildungsmessen - Vorstellung neuer Berufsbilder - Thematisierung geschlechteruntypischer Berufe - Ausbildungsmarktkenntnis Verbesserung von Schlüsselkompetenzen Schlüsselkompetenzen sind als überfachliche Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. Zu den Schlüsselkompetenzen zählen in diesem Zusammenhang u.a.: - Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, zeitliche Belastbarkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Eigeninitiative, Flexibilität¸ Durchsetzungsvermögen). - Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Strategien zur Konfliktbewältigung). - Emotionale Kompetenzen (Frustrationstoleranz, Belastbarkeit, Stressbewältigung) - Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösungsstrategien, Arbeitsorganisation, Gestaltung von Lernprozessen, Anleitung zur Selbstreflexion und zur Verhaltensüberprüfung) - Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen). - IT - und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Printmedien). - Förderung von Merkmalen des Arbeitsverhaltens (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw.) - Einführung in Anforderungen der Ausbildungs- und Arbeitswelt Der Teilnehmende muss am Ende dieser Phase eine fertige Bewerbungsmappe auf einem USB-Stick haben, die er selbstständig anpassen kann. Die Bewerbungsmappe soll der Integrationsfachkraft des Teilnehmenden unaufgefordert per Mail zugesendet werden. Phase 2: Praktikumsphase Dabei sollen die Teilnehmenden ihre Berufswünsche im Praktikum testen und begleitende Module beim Träger absolvieren. Ziel ist es, alle Teilnehmenden in mindestens ein Praktikum zu vermitteln. Es ist aber auch möglich, dass der Teilnehmenden an bis zu drei Praktika entsprechend der Berufswünsche teilnehmen. Durch die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber soll potentiellen Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnehmenden unter realen Arbeitsbedingungen und in Belastungssituationen zu erproben. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Arbeitsaufträge, die dem Betrieb eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ermöglichen, um die Option der Übernahme beurteilen zu können. Für die Teilnehmenden stehen neben der Präsentation bei potentiellen Arbeitgebern die Erprobung, Sammlung von Berufserfahrung und das Kennenlernen von spezifischen Bedingungen im Berufsalltag im Vordergrund. Darüber hinaus sind fachtheoretische und fachpraktische Grundfertigkeiten zu vermitteln, die dem Teilnehmer für den weiteren Integrationsprozess dienlich sind. An mindestens einem festen Tag in der Woche sollen alle Teilnehmenden begleitende Module beim Träger besuchen. Hier sollen folgende Module angeboten werden: - Training lebenspraktischer Kompetenzen (Finanzen, Selbstorganisation, Rechte und Pflichten als Auszubildender, Versicherungen, Ernährung) - Mobilitätstraining (z.B. Ausflüge zu Jobmessen) - Reflexion kritischer Situationen im Betrieb - Einzelgespräche zur Stabilisierung und Zielklärung - Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention Für die Teilnehmenden, die nicht in ein Praktikum einmünden, sollen die Angebote aus Phase 1 weiterlaufen und gemeinsam mit den Modulen aus Phase 2 angeboten werden. Des Weiteren soll mit den Teilnehmenden weiterhin eine Vermittlung in Praktika angestrebt werden. Phase 3: Vermittlungsphase Hier erfolgt die Auswertung der Praktikumserfahrungen und es werden verstärkt Vermittlungsaktivitäten vorgenommen. Falls eine Vermittlung in eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, soll eine Prüfung für eine BaE-Eignung erfolgen. Sollte der Teilnehmende für eine BaE in Frage kommen, soll direkt Kontakt mit der zuständigen IFK aufgenommen werden und eine Feststellung der individuellen Voraussetzungen erfolgen sowie die Vorbereitung der Übergabe in die BaE erfolgen. Sozialpädagogische Begleitung Dauerhaft werden die Teilnehmenden sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist hierbei die Förderung der Stärken und Beseitigung von Schwächen. Die Verbesserung des Arbeitsverhaltens des Teilnehmers insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.
- Frist: 22. Apr.
Kompetenzcenter nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Vergabe eines Kompetenzcenters zur Aktivierung, Stabilisierung und Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt an den Standorten Viernheim (Los 1) und Odenwald (Los 2). Das Kompetenzcenter stellt ein flexibles, modular aufgebautes Unterstützungsangebot dar, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangslagen der Teilnehmenden eingeht. Ziel ist es, sowohl arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen als auch arbeitsmarktnähere Personen mit kurzfristigem Integrationspotenzial individuell zu unterstützen. Das Kompetenzcenter verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der neben arbeitsmarktbezogenen Kompetenzen auch persönliche, soziale und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt. Zentrale Zielsetzung der Maßnahme ist: • die Aktivierung und Stabilisierung der Teilnehmenden • die Feststellung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen • die Beseitigung oder Verringerung von Vermittlungshemmnissen • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung • die Integration in Ausbildung, Qualifizierung oder weiterführende Maßnahmen Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung von Eigenverantwortung, Motivation und Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden.
- Stadt Solingen
Vermittlung PLUS ? VM PLUS 2026
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III, die arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten eine qualifizierungsorientierte, arbeitsmarktorientierte und verbindliche Unterstützung zur Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bietet. Die Maßnahme richtet sich an Personen, die grundsätzlich vermittlungsfähig sind, jedoch konkrete Kompetenzlücken, unzureichende Bewerbungsstrategien, fehlende digitale Kompetenzen oder Orientierungsbedarf hinsichtlich Qualifizierungswegen aufweisen. Die Maßnahme umfasst die Durchführung einer individuellen Potenzialanalyse (umfasst in der Regel 6 Stunden innerhalb der ersten Maßnahmewoche), ein bedarfsorientiertes Einzelcoaching (i. d. R. 2 Stunden pro Woche), modulare Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote (5 Qualifizierungs- und Gruppenangebote pro Woche in Präsenz angeboten, sie umfassen pro Angebot 6 Stunden und die Teilnehmenden nehmen jeweils an 3 Angeboten pro Woche teil) sowie betriebliche Erprobungen. Die Maßnahme ist so ausgestaltet, dass alle Teilnehmenden unabhängig vom Einstiegszeitpunkt Zugang zu denselben Inhalten erhalten und innerhalb der wöchentlichen Präsenzzeit von 20 Stunden kontinuierlich begleitet werden. Die Workshops vermitteln digitale Grundkompetenzen (z.?B. MS Office, Bewerbungsportale, digitale Kommunikation), arbeitsweltbezogene Schlüsselkompetenzen (z.?B. Teamarbeit, Konfliktlösung, Selbstorganisation) sowie arbeitsmarktorientierte Inhalte wie Bewerbungsstrategien, Brancheninformationen und Vorbereitung auf Auswahlverfahren. Sollte sich im Verlauf der Maßnahme herausstellen, dass eine berufliche Weiterbildung, Teilqualifizierung oder der Erwerb eines Schulabschlusses notwendig ist, erfolgt eine verbindliche Qualifizierungsberatung. Diese wird ebenfalls als Gruppenangebot bereitgehalten und umfasst die Prüfung geeigneter Bildungsangebote sowie die Erstellung einer strukturierten Bildungswegplanung. Für die ausgeschriebene Leistung stehen insgesamt maximal 40 Teilnehmendenplätze pro Monat zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit eine Mindestabnahme von 34 Teilnehmendenplätzen zu garantieren. Diese Mindestplatzzahl wird zu Beginn der Maßnahme abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit dauerhaft vorzuhalten. Der Auftraggeber kann darüber hinaus jederzeit ? bis zur maximalen Gesamtkapazität von 40 Plätzen ? Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung tätigen. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die geplante Maßnahmelaufzeit ist vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Vermittlung PLUS ? VM PLUS 2026
- Stad Lindau am BodenseeLindau (B)Frist: 27. Mai
Neuer Berliner Platz | Stadt Lindau
1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus Architekt*Innen, Landschaftsarchitekt*Innen, Verkehrsplaner*Innen und Stadtplaner*Innen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Kapitel 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerbende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Ausschlusskriterien müssen alle Beteiligten eines Team separat erfüllen - die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekt/-innen, Verkehrsplaner/-innen, Architekt/-innen und Stadtplaner/-in wird empfohlen. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, sind die fachlichen - mindestens von einem Mitglied - Anforderungen erfüllt, wenn die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Im Auftragsfall werden mit den Mitgliedern der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften einzelne Verträge geschlossen. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Teilnehmende dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser). Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase (Wettbewerb) begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 15 Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen zum Ideen- und Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b.1) Ideen- und Realisierungswettbewerb (1.Phase) Die 15 Teilnehmenden aus dem Teilnahmewettbewerb erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Teams für die 2. Phase des Wettbewerbs auf ca. 8 Teams zu reduzieren. b.2) Ideen- und Realisierungswettbewerb (2.Phase) Die verbliebenen Teilnehmenden aus der ersten Phase des Wettbewerbs erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Das Preisgericht kürt die Preisträger des Ideen- und Realisierungsteile. Im Rahmen des VgV-Verfahrens werden im Anschluss die Preisträger des Realisierungsteils zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. c) Erstangebotsphase und Verhandlungsgespräch Die Preisträger des Realisierungsteils werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro/ ihre Büros sowie die am Verfahren beteiligten Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die Bereitschaft zur Anpassung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Die Preisträger/Teammitglieder geben ein gemeinsames Angebot ab und schließen - bei Zuschlag - individuelle Einzelverträge mit der Auftraggeberin. Das Wettbewerbsergebnis bildet, mit 55 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Verhandlungsgespräch. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. 2. Auftragsgegenstand Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gemäß RPW 2013 § 8 Abs. 2). Die Ausloberin plant einen der Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung des Mobilitätshubs, der Verkehrsanlagen und der Freianlagen gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Stadtrat der Stadt Lindau im Rahmen von Abrufverträgen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt.
- Zentrales Gebäudemanagement der Stadt MoersMoersFrist: 10. Mai
Realisierungswettbewerb "An- und Umbau Weißes Haus zum neuen Schlosstheater" in Moers - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV). Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9). Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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