AKS-Halle/Pestalozzi-Halle (Ferienzeiten)
Täglich i.D. ca 25 Mittagessen (von 1 Essen bis maximal 35 Essen möglich; keine Mindestanzahl) an maximal 10 Ferienwochen (i.d.R. 1 Woche Herbstferien, 1-2 Wochen Osterferien, 2 Wochen Pfingstferien, 5 Wochen Sommerferien) ab 2026/27 von Montag bis Donnerstag (4-Tage-Ferienwoche) oder von Montag bis Freitag (5-Tage-Fer...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Täglich i.D. ca 25 Mittagessen (von 1 Essen bis maximal 35 Essen möglich; keine Mindestanzahl) an maximal 10 Ferienwochen (i.d.R. 1 Woche Herbstferien, 1-2 Wochen Osterferien, 2 Wochen Pfingstferien, 5 Wochen Sommerferien) ab 2026/27 von Montag bis Donnerstag (4-Tage-Ferienwoche) oder von Montag bis Freitag (5-Tage-Ferienwoche). Die Be...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Graben-Neudorf
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Täglich i.D. ca 25 Mittagessen (von 1 Essen bis maximal 35 Essen möglich; keine Mindestanzahl) an maximal 10 Ferienwochen (i.d.R. 1 Woche Herbstferien, 1-2 Wochen Osterferien, 2 Wochen Pfingstferien, 5 Wochen Sommerferien) ab 2026/27 von Montag bis Donnerstag (4-Tage-Ferienwoche) oder von Montag bis Freitag (5-Tage-Ferienwoche). Die Belieferung erfolgt geplant ab Herbst 2026 an die AKS-Sporthalle und ab voraussichtl. 2027/28 an die Pestalozzi-Halle. Rechnungsanschrift: Gemeinde Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz1, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: AKS Sporthalle, Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Haupteingang der jeweiligen Sporthalle zur Kleinküche und ist an die jeweiligen Pausenzeiten angepasst.Ansprechpartner: Gemeinde Graben-Neudorf, Sachgebiet Kinder, Jugend & Soziales Verpflegungstage: an ca. 45 Ferientagen (s.o.) Alter der Kinder: ca. 6 bis 12 Jahre (Primarstufe) Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Die Anlieferung der Speisen erfolgt spätestens bis 11:30 Uhr, jedoch nicht vor 10:30 Uhr. Ein personalunabhängiger Zugang soll seitens der Gemeinde gewährleistet werden. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Veranstalter der Betreuung in Verantwortung des Auftraggebers von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Gemeinde Graben-Neudorf
Lieferung von Mittagsverpflegung an drei Schulen und einen Kindergarten in Graben-Neudorf
Die Adolf-Kußmaul-Schule ist eine Grundschule und Ganztagesgrundschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule plant weiterhin einen Ganztagsbetrieb mit insgesamt acht Gruppen (2 GT-Züge a 4 Klassenstufen) und liegt im Ortsteil Graben. Rechnungsanschrift: Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Seiteneingang der Mensa und ist an das jeweilige Verfahren angepasst, mit Rücksicht auf die Pausenzeiten. Ansprechpartner: Rektor/in bzw. Konrektor/in der Adolf-Kußmaul- Schule Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag ca 150 Unterrichtstage plus Freitag ca.30 Unterrichtstage Alter der Kinder: ca. 6 bis 10 Jahre (Primarstufe) Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Ganztagesschulkinder verpflichtend. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftragnehmer von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr in vier Schichten (1. Schicht von 12.30 Uhr bis 13:00 Uhr, 2. Schicht von 13.00 Uhr bis 13:30 Uhr, 3. Schicht von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr, 4. Schicht von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr).
- Stadt FreilassingFrist: 30. Apr.
Betrieb der Mensa und Mittagsverpflegung der Grundschule Freilassing
Die Stadt Freilassing sucht einen Betreiber für die Mensa der Grundschule (660 Schüler, aktuell ca. 200 Essen/Tag, steigende Tendenz). Betrieb einer Auf- und Zubereitungsküche für ausgewogene Verpflegung. Ausgabe: Mo-Do 11:30-14:00 Uhr, ab Schuljahr 2026/2027 inkl. Freitag. Zwei Menüs zur Auswahl. Inkl. Ferienbetreuung (außer 4 Wochen Schließzeit) mit Mittagessen oder Lunchpaketen. Optionale Erweiterung um zusätzliche Leistungen möglich.
- Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft - Kreis Bergstraße - VergabestelleFrist: 23. März
Melibokusschule, Zwingenberg - Trägerschaft Ganztagsförderung/Schulkindbetreuung - Pakt für den Ganztag
Schulkindbetreuung (PfG) ab 01.08.2026 für 120-130 Kinder. Leistungen: Pädagogisches Konzept, Organisation der Mittagsverpflegung und Bibliothek (mind. 3h/Tag). Betreuung: Modul 1 (07:30-15:10 Uhr, 90 Kinder) und Modul 2 (07:30-17:00 Uhr, 40 Kinder). Ferienbetreuung: mind. 40 Tage/Jahr, max. 4 Wochen Schließzeit. Personalschlüssel: mind. 1 Fachkraft (§25b HKJGB) sowie 2 Kräfte pro Gruppe. Gruppengröße: 13-25 Kinder. Zuschlagskriterien: Elternbeitrag und pädagogisches Konzept.
- Bürgermeisteramt LeutenbachFrist: 26. Mai
Öffentliche Ausschreibung Mittagsverpflegung Kindergarten 2026
Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur Ausgabe und Einreichung der Angebote, zuschlagerteilende Stelle: Bürgermeisteramt Leutenbach Hauptamt Rathausplatz 1 71397 Leutenbach Tel.: 07195/189-52 Fax: 07195/189-10 E-Mail: m.scharf@leutenbach.de Internet: www.leutenbach.de Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung Einreichungsform: schriftlich Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Information zum Zugriff auf Vergabeunterlagen: verschlossener und gekennzeichneter Umschlag, Öffnung der Angebote am Submissionstermin Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art und Umfang: ab dem 30.07.2026 Lieferung von Mittagessen an fünf Kindergärten, ab dem 14.09.2026 Lieferung von Mittagessen an vier Kindergärten in der Gemeinde Leutenbach Ort der Leistung: Gemeinde Leutenbach Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Nebenangebote: sind nicht zugelassen Beginn der Lieferleistung/Vertragsbeginn: ab dem 30.07.2026 Online-Abruf der Ausschreibungsunterlagen: Homepage der Gemeinde Leutenbach: www.leutenbach.de Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist / Submission: Dienstag, 26.05.2026, 11:00 Uhr Rathaus Leutenbach, Anschrift siehe Punkt a) Bindefrist: bis Freitag, 10.07.2026 Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Weitere mit dem Angebot abzugebende Unterlagen: Speisepläne der Kalenderwochen 10 bis 13 2026, Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit mindestens 3.000.000 Euro, Nachweis über ein bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe Eignungskriterien: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit mindestens 3.000.000 Euro und ein bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe Angabe der Zuschlagskriterien: Gilt der niedrigste Preis? Nein. Kriterien: Preis 50 % Bewertung Probeessen 50 % Probeessen: Die Probeessen werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 24 stattfinden. Es wird ein fleischhaltiges und ein vegetarisches Gericht geliefert, welches an diesem Tag bei dem Bieter angeboten wird. Die Uhrzeit und Anzahl der Lieferung wird spätestens eine Woche vor dem Probeessen mit jedem Bieter abgesprochen. Mittagessen, Warmverpflegung, Cook & Freeze, Cook & Chill
- Stadt PattensenPattensenFrist: 26. Mai
Stadt Pattensen: Vergabe der Ganztagsschulbetreuung der Klassenstufen 1 bis 4
Die Stadt Pattensen beabsichtigt, die außerunterrichtliche Betreuung im Ganztagsbetrieb für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 an allen drei städtischen Grundschulen zu vergeben. Hintergrund ist die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG); die Stadt Pattensen setzt den Anspruch für alle Klassenstufen 1 bis 4 vorgezogen bereits ab dem 01.08.2026 um. Dieser Vertrag wird für ein Schuljahr geschlossen. Er verlängert sich automatisch für das folgende Schuljahr, soweit nicht einer der Vertragspartner den Vertrag bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres des aktuellen Schuljahres (31. Januar) zum Ende des Schuljahres kündigt. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen: - Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit montags bis freitags von 13:00 bis 16:00 Uhr (Mittagsbegleitung, Lernzeit, AG- und Freizeitangebote) an allen drei Grundschulen - Vor-Ort-Koordination an jeder der drei Grundschulen - Bereitstellung des qualifizierten pädagogischen Personals gemäß den Vorgaben des städtischen Rahmenkonzepts für Ganztagsgrundschulen - Ferienbetreuung während der niedersächsischen Schulferien (täglich 08:00-16:00 Uhr, mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien und einer Woche in den Weihnachtsferien; ca. neun Ferienbetreuungswochen pro Schuljahr) - Randzeitenbetreuung (Frühbetreuung 07:00-08:00 Uhr, Spätbetreuung 16:00-17:00 Uhr) bei entsprechendem Bedarf; kein Bestandteil des Auftrags, Finanzierung ausschließlich über vom Auftragnehmer erhobene Elternbeiträge ohne Beteiligung des Auftraggebers Die Mittagsverpflegung (Catering, Essensausgabe) ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Auftrags; der Auftragnehmer übernimmt lediglich die pädagogische Begleitung der Kinder während des Mittagessens. Die Leistungen sind auf Grundlage eines verbindlichen Rahmenkonzepts der Stadt Pattensen (Anlage B01) zu erbringen und werden über trilaterale Kooperationsverträge (Auftraggeber, Land Niedersachsen, Auftragnehmer) je Grundschule sowie einen ergänzenden bilateralen Vertrag vertraglich abgesichert. Prognostizierte Schülerzahlen (Teilnahmequote ca. 80 %): - Grundschule Pattensen Mitte: ca. 339 Schülerinnen und Schüler (19 Klassen) - Leinetalschule Schulenburg: ca. 112 Schülerinnen und Schüler (8 Klassen) - Grundschule Hüpede: ca. 58 Schülerinnen und Schüler (4 Klassen) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage tatsächlich geleisteter Personalstunden je Qualifikationsstufe.
- Stadt Bergisch Gladbach - SchulverwaltungFrist: 07. Mai
pädagogische Übermittagsbetreuung SZ Im Kleefeld
Übermittagsbetreuung am Schulzentrum "Im Kleefeld" - Städtische Realschule und Gemeinschaftshauptschule Die Stadt Bergisch Gladbach ist Schulträgerin des Schulzentrums "Im Kleefeld". Für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2036 vergibt sie die Trägerschaft für die Übermittagsbetreuung. Die Grundlaufzeit beträgt 10 Jahre und kann einmalig um maximal 2 Jahre verlängert werden. Zur Sicherstellung einer konstruktiven Zusammenarbeit und zum Wohle der Kinder schließen die folgenden Parteien eine Kooperationsvereinbarung ab: die Stadt Bergisch Gladbach (Schulträgerin) die Schulleitungen der Städt. Realschule und der Städt. Gemeinschaftshauptschule "Im Kleefeld" der/ die Träger/in der Übermittagsbetreuung. Finanzierung: Das Budget für die Leistungsumsetzung setzt sich aus verschiedenen Fördermitteln zusammen. Für das Schuljahr 2026/2027 wurden folgende Mittel beantragt: Aus dem Förderprogramm "Geld oder Stelle": Städt. Realschule "Im Kleefeld": 27.700,00 EUR Städt. Gemeinschaftshauptschule "Im Kleefeld": 20.800,00 EUR Städtischer Zuschuss im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen (SBBE): 7.500,00 EUR Dieser Betrag wird direkt von der Stadt Bergisch Gladbach an den Träger weitergeleitet. Für den Träger ergibt sich damit derzeit eine jährliche Gesamtzuwendung von 56.000,00 EUR. Zudem wird vom Träger der Übermittagsbetreuung ein monatlicher Elternbeitrag erhoben (derzeit 50,00 EUR bei 60 betreuten Kindern). Eine Überschreitung der vereinbarten finanziellen Mittel geht zu Lasten des Trägers. Der/ die Träger/in der Übermittagsbetreuung übernimmt eigenverantwortlich die Aufgaben der Betreuung an des Schulzentrums Im Kleefeld wahr. Die Betreuungszeiten finden montags - donnerstags in der Zeit von 11.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wie folgend statt. - 11:30 Uhr bis 13:15 Uhr Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei vorzeitigem Unterrichtsausfall - 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr Betreuung der Schülerinnen und Schüler, Begleitung zur freiwilligen Mittagsverpflegung in Kooperation mit den Schulen - 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Betreuung der Schülerinnen und Schüler/ Unterstützung Hausaufgaben - 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Betreuung der Schülerinnen und Schüler in Arbeitsgemeinschaften (momentan werden angeboten: offener Treff, Gaming-AG, Turn-AG, Wing Tsun AG, Fingerfood) Weiterhin bedarf es einer Betreuung in den Ferien. Insgesamt ist der Zeitraum in den Oster- und Herbstferien mit jeweils 1 Woche sowie in den Sommerferien mit 2 Wochen abzudecken. Die Öffnungszeiten der Betreuung sind mit den Schulleitungen abzustimmen.
- Bürgermeisteramt LeutenbachFrist: 26. Mai
Öffentliche Ausschreibung Mittagsverpflegung Schulen 2026
Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur Ausgabe und Einreichung der Angebote, zuschlagerteilende Stelle: Bürgermeisteramt Leutenbach Hauptamt Rathausplatz 1 71397 Leutenbach Tel.: 07195/189-52 Fax: 07195/189-10 E-Mail: m.scharf@leutenbach.de Internet: www.leutenbach.de Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung Einreichungsform: schriftlich Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Information zum Zugriff auf Vergabeunterlagen: verschlossener und gekennzeichneter Umschlag, Öffnung der Angebote am Submissionstermin Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art und Umfang: ab dem 30.07.2026 Lieferung von Mittagessen an zwei Grundschulen und eine Gemeinschaftsschule in der Gemeinde Leutenbach Ort der Leistung: Gemeinde Leutenbach Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Nebenangebote: sind nicht zugelassen Beginn der Lieferleistung/Vertragsbeginn: ab dem 30.07.2026 Online-Abruf der Ausschreibungsunterlagen: Homepage der Gemeinde Leutenbach: www.leutenbach.de Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist / Submission: Dienstag, 26.05.2026, 11:00 Uhr Rathaus Leutenbach, Anschrift siehe Punkt a) Bindefrist: bis Freitag, 10.07.2026 Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Weitere mit dem Angebot abzugebende Unterlagen: Speisepläne der Kalenderwochen 10 bis 13 2026, Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit mindestens 3.000.000 Euro, Nachweis über ein bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe Eignungskriterien: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit mindestens 3.000.000 Euro und ein bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe Angabe der Zuschlagskriterien: Gilt der niedrigste Preis? Nein. Kriterien: Preis 50 % Bewertung Probeessen 50 % Probeessen: Die Probeessen werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 24 stattfinden. Es wird ein fleischhaltiges und ein vegetarisches Gericht geliefert, welches an diesem Tag bei dem Bieter angeboten wird. Die Uhrzeit und Anzahl der Lieferung wird spätestens eine Woche vor dem Probeessen mit jedem Bieter abgesprochen. Mittagessen, Warmverpflegung, Cook & Freeze, Cook & Chill
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Bad SchwartauFrist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Graben-Neudorf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.