pädagogische Übermittagsbetreuung SZ Im Kleefeld
Übermittagsbetreuung am Schulzentrum "Im Kleefeld" - Städtische Realschule und Gemeinschaftshauptschule Die Stadt Bergisch Gladbach ist Schulträgerin des Schulzentrums "Im Kleefeld". Für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2036 vergibt sie die Trägerschaft für die Übermittagsbetreuung. Die Grundlaufzeit beträgt 1...
Angebotsfrist:07. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Übermittagsbetreuung am Schulzentrum "Im Kleefeld" - Städtische Realschule und Gemeinschaftshauptschule Die Stadt Bergisch Gladbach ist Schulträgerin des Schulzentrums "Im Kleefeld". Für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2036 vergibt sie die Trägerschaft für die Übermittagsbetreuung. Die Grundlaufzeit beträgt 10 Jahre und kann ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Bergisch Gladbach - Schulverwaltung
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 07. Mai 2026
- Thema: Schulbildung
Ausschreibungsbeschreibung
Übermittagsbetreuung am Schulzentrum "Im Kleefeld" - Städtische Realschule und Gemeinschaftshauptschule Die Stadt Bergisch Gladbach ist Schulträgerin des Schulzentrums "Im Kleefeld". Für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2036 vergibt sie die Trägerschaft für die Übermittagsbetreuung. Die Grundlaufzeit beträgt 10 Jahre und kann einmalig um maximal 2 Jahre verlängert werden. Zur Sicherstellung einer konstruktiven Zusammenarbeit und zum Wohle der Kinder schließen die folgenden Parteien eine Kooperationsvereinbarung ab: die Stadt Bergisch Gladbach (Schulträgerin) die Schulleitungen der Städt. Realschule und der Städt. Gemeinschaftshauptschule "Im Kleefeld" der/ die Träger/in der Übermittagsbetreuung. Finanzierung: Das Budget für die Leistungsumsetzung setzt sich aus verschiedenen Fördermitteln zusammen. Für das Schuljahr 2026/2027 wurden folgende Mittel beantragt: Aus dem Förderprogramm "Geld oder Stelle": Städt. Realschule "Im Kleefeld": 27.700,00 EUR Städt. Gemeinschaftshauptschule "Im Kleefeld": 20.800,00 EUR Städtischer Zuschuss im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen (SBBE): 7.500,00 EUR Dieser Betrag wird direkt von der Stadt Bergisch Gladbach an den Träger weitergeleitet. Für den Träger ergibt sich damit derzeit eine jährliche Gesamtzuwendung von 56.000,00 EUR. Zudem wird vom Träger der Übermittagsbetreuung ein monatlicher Elternbeitrag erhoben (derzeit 50,00 EUR bei 60 betreuten Kindern). Eine Überschreitung der vereinbarten finanziellen Mittel geht zu Lasten des Trägers. Der/ die Träger/in der Übermittagsbetreuung übernimmt eigenverantwortlich die Aufgaben der Betreuung an des Schulzentrums Im Kleefeld wahr. Die Betreuungszeiten finden montags - donnerstags in der Zeit von 11.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wie folgend statt. - 11:30 Uhr bis 13:15 Uhr Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei vorzeitigem Unterrichtsausfall - 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr Betreuung der Schülerinnen und Schüler, Begleitung zur freiwilligen Mittagsverpflegung in Kooperation mit den Schulen - 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Betreuung der Schülerinnen und Schüler/ Unterstützung Hausaufgaben - 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Betreuung der Schülerinnen und Schüler in Arbeitsgemeinschaften (momentan werden angeboten: offener Treff, Gaming-AG, Turn-AG, Wing Tsun AG, Fingerfood) Weiterhin bedarf es einer Betreuung in den Ferien. Insgesamt ist der Zeitraum in den Oster- und Herbstferien mit jeweils 1 Woche sowie in den Sommerferien mit 2 Wochen abzudecken. Die Öffnungszeiten der Betreuung sind mit den Schulleitungen abzustimmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Durchführungsträger für den Offenen Ganztag an den Grundschulen Kirsten Boie Schule und Willinghusen
Der vollständige Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, zu erbringen ist u.a.: Der Träger bietet allen SuS der Schule an 5 Tagen der Woche (Mo. – Fr.) eine verlässliche Betreuung – möglichst im Klassenverband - ergänzend zur verlässlichen Grundschulzeit an. Derzeit sind folgende Angebotszeiten vorgesehen: • 12 Uhr/13 Uhr bzw. Schulschluss bis 16.00 Uhr (= Kernzeit); • 07.00 Uhr – 08.00 Uhr (= Frühbetreuung); • 16.00 Uhr – 17.00 Uhr (= Spätbetreuung). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Randzeiten (Früh- und Spätbetreuung) ist ein bedarfsgerechtes Angebot ab einer Nachfrage von 13 Plätzen vorzuhalten ist. Das Ganztagskonzept beinhaltet neben der täglichen Hausaufgaben- sowie Mittagessenbetreuung und freier Verfügungszeiten für z. B. freies Spiel, Bewegungs- und Ruhezeiten auch Kurs- oder Themenangebote (AGs). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger bietet in den Ferienzeiten eine Ferienbetreuung in der Zeit von mindestens 8.00 Uhr – 16.00 Uhr an und sieht hierbei eine Schließzeit von 4 Wochen vor, davon 2 Wochen in der 2.-5. Woche der Sommerferien, eine Woche in den Winterferien und eine Woche in den Herbst- oder Frühjahrsferien. Die Schließzeiten sollen zeitversetzt zur jeweils anderen Schule sein, damit eine Alternativbetreuung an der anderen Schule gewährleistet ist. Die Schließzeiten legt der Träger nach Abstimmung mit den Schulleitungen fest. Diese sind den Eltern rechtzeitig vorab bekannt zu geben. Darüber hinaus ist an den beweglichen Ferientagen sowie den Tagen der Schulentwicklung die Betreuung im vollen Umfang sicherzustellen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger hat die Aufsichtspflicht außerhalb der Unterrichtszeit im Rahmen der Angebotszeit des Offenen Ganztags. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger sorgt für eine funktionierende und tragfähige Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten (z. B. durch Informationsveranstaltung, Elternabende, Elterngespräche, App-basierte Kommunikations-Plattform…) und bietet Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Angebotsgestaltung an. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Teilnahme am Offenen Ganztag ist generell freiwillig, nach Anmeldung jedoch für einen bestimmten Zeitraum (mindestens für ein Schulhalbjahr) verbindlich. Zu Beginn eines Schuljahres bzw. -halbjahres (je nach zeitlichem Zuschnitt des jeweiligen Angebotes) können alle SuS mit ihren Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchen Angeboten sie teilnehmen möchten. Damit besteht für alle SuS die Möglichkeit, je nach Neigung, Notwendigkeit und Interesse eine individuelle Auswahl zu treffen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ganztags- und Betreuungsangebote im Offenen Ganztag sind regelmäßig zu evaluieren und in Abstimmung mit der Schulleitung in Art und Umfang zu aktualisieren, damit ein bedarfsgerechtes und attraktives Angebot für die SuS und Eltern/Erziehungsberechtigten vorgehalten wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der Vorgaben in der Richtlinie Ganztag und Betreuung sind die Angebote in halben oder vollen Zeitstunden vorzuhalten und sollen jeweils mindestens zehn SuS umfassen, sofern nicht in pädagogisch oder organisatorisch begründeten Fällen Ausnahmen erforderlich sind. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 22. Mai 2026 an die Gemeinde Barsbüttel, jan.greve@barsbuettel.landsh.de. Die Termine können zwischen der 19. – 22. KW 2026 stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist die Kirsten Boie Schule, Soltausredder 18, 22885 Barsbüttel (danach Wechsel zur Grundschule Willinghusen, Stemwarder Landstr. 4, 22885 Barsbüttel). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
- Kreis HerfordHerfordFrist: 12. Mai
Kreis Herford, OGS-Trägerschaft Förderschulen
Schulbeschreibung Wittekindschule: Die Wittekindschule ist eine Förderschule im Halbtag mit dem Förderschwerpunkt Sprache der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Unterrichtszeiten beginnen um 8 Uhr und enden spätestens um 13.15 Uhr. Der Unterricht findet zielgleich statt. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Förderung von Kindern, die Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Sprechen oder Sprache verstehen haben. Die Kinder werden in der Witte-kindschule auf einen Wechsel und die erfolgreiche Teilhabe in der Regelschule vorbereitet. Das Kollegium der Wittekindschule besteht aus 18 Lehrkräften, einer Stelle Schulsozialarbeit, einem Hausmeister, einer Sekretärin und einer Stelle für den Bundesfreiwilligendienst. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Schule von 161 Schülerinnen und Schülern besucht. Für die Schulform der Förderschulen wird kein Schulsozialindex ausgewiesen. Die Schülerschaft kann als heterogen und herausfordernd beschrieben werden. Der Anteil an männlichen Schülern und an Kindern mit Migrationshintergrund ist hoch. Das Schulgebäude liegt an der Erdbrügge 14 in 32120 Hiddenhausen im Ortsteil Eilshausen. Am Standort gibt es ein Hauptgebäude mit Erweiterungsbau. Zudem werden zwei Pavillons auf dem Schulhof genutzt. Zielgruppe: Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der Förderschule Wittekindschule. Dabei han-delt es sich um Kinder mit dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache. Zusätzlich bestehen Schnittmengen zu den angrenzenden Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung. Ziele des Auftrags: Das Ziel des Auftrags liegt in dem jahrgangsweisen Aufbau eines kompletten OGS-Betriebs an der Wittekindschule. Dazu sind die Rahmenbedingungen des ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu beachten. Für das Schuljahr 2026/2027 soll die OGS ausschließlich Schülerinnen und Schülern der 1. Jahrgangsstufe aufnehmen. An der Wittekindschule werden im Schuljahr 2026/2027 zwei bis drei Eingangsklassen mit einer maximalen Klassenstärke von 17 Kindern gebildet. Wie viele Schülerinnen und Schüler davon einen OGS-Platz benötigen, kann aufgrund der fehlenden Vorerfahrung nicht genau prognostiziert werden. Der Träger soll für den jahrgangsweise aufwachsenden OGS-Betrieb an der Wittekindschule ein an den Bedarfen der Kinder und der Schule orientiertes Konzept entwickeln. Dazu soll das Konzept darstellen, wie die Förderbedarfe der Kinder berücksichtigt werden und welche inhalt-lichen Schwerpunkte vorgesehen sind. Zugleich muss das Konzept die Ausgangssituation bzw. den Startpunkt der Wittekindschule als Halbtagsschule berücksichtigen. D.h. für einen Übergangszeitraum ist es erwartbar, dass sich die OGS qualitativ und inhaltlich zunächst im Aufbau befinden und im laufenden Betrieb fortentwickelt wird. An dieser Stelle ist Flexibilität und Kooperation von allen Beteiligten erfor-derlich. Das Konzept sowie die darin festgelegten Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen sollen so aufgebaut sein, dass eine enge Abstimmung mit der Schulleitung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der OGS erfolgen kann. Das grundsätzliche Ziel des Angebots liegt in der Stärkung des Selbstvertrauens bzw. der Selbstwirksamkeit der Kinder. Es soll dabei unterstützen, Schule als positiv besetzen Raum erleben zu können und neben der Stärkung von emotionalen und sozialen Fähigkeiten auch lebenspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Konzeption und Ausführung der Leistung: Der Bieter bewirbt sich über Los A auf die Konzeption und Umsetzung eines OGS-Angebotes für die Wittekindschule - Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in der Primarstufe - im Anschluss an die Schulendzeiten an fünf Tagen in der Woche. Das Angebot endet täglich um 16.00 Uhr. Die Art und Weise der Umsetzung ist seitens des Bieters in dem vorzulegenden Konzept zu beschreiben. Dabei sind folgende grundsätzliche Aspekte zu berücksichtigen: Die Wittekindschule als Schule der Primarstufe stellt den jeweiligen Beginn der individuellen Schulbiographien der dort beschulten Kinder dar. Ein Schwerpunkt liegt demnach darauf zu verstehen, mit welchen Voraussetzungen die Kinder im Schulsystem ankommen. Die OGS umfasst damit unter anderem die Teilaspekte: - Beziehungsarbeit durch vertrauensbildende Maßnahmen, einschließlich der Vermitt-lung sozialer Schlüsselqualifikationen - Vermittlung von am Lernplan orientierten Inhalten: o Unterstützung bei der Bewältigung der Hausaufgaben o Enge Kooperation mit den zuständigen Klassenleitungen - Bewegungsangebote für die Schülerinnen und Schüler zur Förderung der Grob- und Feinmotorik In welcher Form und mit welchen Methoden mit den Kindern gearbeitet wird, obliegt dem Bie-ter. Hier kann es ggfls. sinnvoll sein, die Kinder und ihre Besonderheiten in der Anfangsphase zunächst kennenzulernen, die gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit Ihnen zu berücksich-tigen und im weiteren Verlauf die gewählten Angebote und Methoden weiterzuentwickeln und anzupassen. Die Ausgestaltung sollte in enger Abstimmung mit dem Lehrpersonal der Witte-kindschule stattfinden. Das Angebot soll in Kooperation mit der Schule umgesetzt werden. Eine übergeordnete Ab-stimmungsfunktion hat zudem die Schulverwaltung des Kreises Herford. Die weitere Beschreibung und Vorgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Bad SchwartauFrist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bergisch Gladbach - Schulverwaltung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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