Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfah...
Angebotsfrist:31. Dezember 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: 31. Dezember 2026
- Thema: Arzneimittel
Ausschreibungsbeschreibung
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Wirkstoffe (ATC) und Darreichungsformen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab. Interessierte Unternehmen können Teilnahmeunterlagen anfordern und erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Vertrag zu einheitlichen Konditionen. Exklusivität besteht nicht, Beitritt ist jederzeit möglich. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späteren Exklusiv-Ausschreibungen werden diese Verträge beendet.
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen für den unter BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC) ab. Vorausgesetzt werden vollständige Teilnahmeunterlagen. Es gibt keine Exklusivität; Beitritt ist jederzeit zu gleichen Konditionen möglich. Bei künftiger Ausschreibung von Exklusivverträgen können die Verträge beendet werden.
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Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen für den in BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC) ab. Voraussetzung ist die vollständige Rücksendung der angeforderten Teilnahmeunterlagen. Es gelten einheitliche Vertragskonditionen und Zugangsverfahren; individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Der Beitritt ist jederzeit möglich, Exklusivität besteht nicht. Bei späteren Ausschreibungen von Exklusivverträgen können die Verträge beendet werden.
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Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen für den unter BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC), ggf. mit Einschränkung auf bestimmte Darreichungsformen. Vertragskonditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Interessierte Unternehmen können Teilnahmeunterlagen anfordern und müssen diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegen. Mit jedem qualifizierten Unternehmen wird ein Vertrag abgeschlossen, Exklusivität besteht nicht. Der Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich, individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei künftiger Ausschreibung von Exklusivverträgen im Offenen Verfahren können die bestehenden Vertragen entsprechend beendet werden.
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Die KKH schließt im Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen für den in BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ATC) ab. Vertragskonditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Interessierte Unternehmen können Teilnahmeunterlagen anfordern und müssen diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegen. Mit jedem qualifizierten Unternehmen wird ein Vertrag abgeschlossen, Exklusivität besteht nicht. Der Beitritt ist jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich, individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei künftiger Ausschreibung von Exklusivverträgen können die bestehenden Verträge gekündigt werden.
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Die KKH schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Unternehmen ab. Das Angebot gilt für den unter BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ggf. mit Einschränkung auf Darreichungsformen). Es gibt keine Exklusivität; der Beitritt ist jederzeit zu einheitlichen Bedingungen möglich. Interessenten müssen die Teilnahmeunterlagen anfordern und vollständig ausgefüllt einreichen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 31. Dezember 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist KKH Kaufmännische Krankenkasse.
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