Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.07.2026
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die G...
Angebotsfrist:10. Mai 2028
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: GWQ ServicePlus AG
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 10. Mai 2028
- Thema: Arzneimittel
Ausschreibungsbeschreibung
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: postalisch in doppelter Ausfertigung oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES); einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5); unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6); unterzeichnete Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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- GWQ ServicePlus AGFrist: 10. Nov.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für Verträge biosimilarer Wirkstoffe
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.04.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7).
- GWQ ServicePlus AGFrist: 10. Mai
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.04.2026
GWQ ServicePlus AG schließt nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für einen genannten Wirkstoff. Vertragsstart: 01.04.2026. Alle interessierten Unternehmen können zu gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Vertragsunterlagen, teilnehmende Krankenkassen und Umsätze sind auf dem Vergabeportal der GWQ abrufbar. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen offen. Frist für Unterlagen: 10.03.2026 für Meldung zum 01.04.2026. Einzureichen: unterzeichneter Vertrag (2-fach), Nachweis der arzneimittelrechtlichen Zulassung (AMIceDatenbank), unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3), Liste der PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5).
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.05.2026
Die GWQ ServicePlus AG schließt ab dem 01.05.2026 nichtexklusive Rabattvereinbarungen (§ 130a Abs. 8 SGB V) im Rahmen eines Zulassungsmodells. Alle interessierten Unternehmen können jederzeit beitreten. Vertragsunterlagen, teilnehmende Kassen und Umsätze sind unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel abrufbar. Für einen Start zum 01.05.2026 müssen Verträge, Zulassungsnachweis (AMIce), Eigenerklärungen (Anlagen 3, 5) und PZN-Liste (Anlage 4) bis zum 10.04.2026 eingereicht werden.
- AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrist: 01. Jan.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Die AOK bietet pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für definierte Wirkstoffe an. Es handelt sich um ein offenes Beitrittsverfahren ohne Exklusivität. Interessenten können Teilnahmeunterlagen und Vertragsentwürfe unter am-vertragsteam@he.aok.de anfordern. Voraussetzung ist die Einreichung der vollständig ausgefüllten, gestempelten und im Original unterzeichneten Unterlagen. Es liegt kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts vor.
- AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrist: 01. Apr.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der Kontaktadresse (am-vertragsteam@he.aok.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt, gestempelt und im Original unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrist: 01. Apr.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der Kontaktadresse (am-vertragsteam@he.aok.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt, gestempelt und im Original unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- DAK-GesundheitFrist: 05. Apr.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Roxadustat, ATC B03XA05 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Roxadustat (ATC B03XA05) ab. Die Laufzeit ist vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028. Das Verfahren ist jederzeit für alle pharmazeutischen Unternehmen zugänglich. Der Vertrag endet automatisch bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Interessenten müssen das Angebotsschreiben, den unterzeichneten Vertrag sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) einreichen.
- DAK-GesundheitFrist: 05. Apr.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Roxadustat, ATC B03XA05 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Roxadustat (ATC B03XA05) ab. Die Laufzeit ist vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028. Das Verfahren ist jederzeit für alle pharmazeutischen Unternehmen zugänglich. Der Vertrag endet automatisch bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Interessenten müssen das Angebotsschreiben, den unterzeichneten Vertrag sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) einreichen.
- DAK-GesundheitFrist: 05. Apr.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Daridorexant, ATC N05CJ03 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Daridorexant (ATC N05CJ03) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die unterzeichnete Vertragsanerkennung sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) als Excel-Datei.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. Mai 2028.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist GWQ ServicePlus AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.