A1, BL3.1 Ersatzneubau Süderelbbrücke (BW 484)
Neubau der Süderelbbrücke (BW 484) als Ersatzneubau. Umfasst: Neubau 1. + 2. Teilbauwerk inkl. Längs- und Querverschub, Rückbau Bestandsbrücke, Herstellung Stützwand Nord-Ost und Nord-West, Baugrundverbesserungen, ergänzende Baugrunderkundungen im Gewässer.
Angebotsfrist:11. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Neubau der Süderelbbrücke (BW 484) als Ersatzneubau. Umfasst: Neubau 1. + 2. Teilbauwerk inkl. Längs- und Querverschub, Rückbau Bestandsbrücke, Herstellung Stützwand Nord-Ost und Nord-West, Baugrundverbesserungen, ergänzende Baugrunderkundungen im Gewässer.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 11. Juni 2026
- Thema: Ingenieurbauwerke
- Bauobjekt: Straßenbrücke
Bauobjekt-Klassifikation
- StraßenbrückeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Neubau der Süderelbbrücke (BW 484) als Ersatzneubau. Umfasst: Neubau 1. + 2. Teilbauwerk inkl. Längs- und Querverschub, Rückbau Bestandsbrücke, Herstellung Stützwand Nord-Ost und Nord-West, Baugrundverbesserungen, ergänzende Baugrunderkundungen im Gewässer.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
10- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Juni
A1, BL3.1 Ersatzneubau Süderelbbrücke (BW 484)
Ersatzneubau der Süderelbbrücke (BW 484) im Zuge der A1. Das Baulos umfasst den Neubau des 1. und 2. Teilbauwerks inklusive Längs- und Querverschub sowie den Rückbau der Bestandsbrücke. Zudem sind die Herstellung der Stützwände Nord-Ost und Nord-West, Baugrundverbesserungen sowie ergänzende Baugrunderkundungen im Gewässer erforderlich.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A1, BL3.1 Ersatzneubau Süderelbbrücke (BW 484)
Das vorliegende Baulos beinhaltet die Herstellung des Ersatzneubaus der Süderelbbrücke. Folgende Einzelbaumaßnahmen sind in dem vorliegenden Baulos durchzuführen: - Neubau 1. + 2 Teilbauwerk Süderelbbrücke einschl. Längs- und Querverschub - Rückbau Bestandsbrücke - Herstellung Stützwand Nord-Ost und Nord-West - Baugrundverbesserungen - Ergänzende Baugrunderkundungen im Gewässer
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusFrist: 30. Apr.
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
Neubau der L386 in Grünheide (Mark) zur Anbindung eines Automobilherstellers. Die Maßnahme umfasst den 2. BA (km 2+450 bis 1+650, 800m) und 3. BA (km 1+650 bis 0, 1.650m). Enthalten sind der Bau der Brücken BW 5 und BW 7 inkl. Stützwände. Die L386 verbindet die A10 (AS Freienbrink Nord) mit der L23. Ziel ist die Netzergänzung und die niveaufreie Querung der Bahnstrecke Berlin-Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse. Das BW 8 wird überbaut, BW 3 wird durch Dritte errichtet.
- Frist: 30. Apr.
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
Neubau der L386 in Grünheide (Mark) zur Anbindung eines Automobilherstellers. Die Maßnahme umfasst den 2. BA (km 2+450 bis 1+650, 800m) und 3. BA (km 1+650 bis 0, 1.650m). Enthalten sind der Bau der Brücken BW 5 und BW 7 inkl. Stützwände. Die L386 verbindet die A10 (AS Freienbrink Nord) mit der L23. Ziel ist die Netzergänzung und die niveaufreie Querung der Bahnstrecke Berlin-Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse. Das BW 8 wird überbaut, BW 3 wird durch Dritte errichtet.
- Hamburg Port Authority AöR
Planungs- und optionale Bauleistungen
Die Ellerholzbrücken sind Bestandteil des sogenannten Argentinienknotens und führen den Hafenverkehr in Ost-West Richtung über den Reiherstieg. Die bestehenden Brücken und zugehörigen Uferwände wurden jahrzehntelang intensiv genutzt und mehrfach umgebaut. Da eine Sanierung bzw. Ertüchtigung der Brücken und Uferwände auf Grund des hohen Bauwerksalters und der gestiegenen konstruktiven Anforderungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist, sollen die Bauwerke durch Neubauten ersetzt werden. Die wesentlichen Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: 1. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 111 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 2. Abbruch und Ersatzneubau Straßenbrücke BW 122 als 1-feldrige Bogenbrücke (rd. 80 m Stützweite) mit vorgesetzter Uferwand 3. Ersatzneubau der Uferwände nördlich des BW 122 mit Anpassung der Freifläche mit Zugang zum öffentlichen Anleger 4. Rückbau des Bauwerks 114 5. Rückbau eines noch im Gewässer befindlichen Pfeilerrelikts aus einer früheren Brückenquerung Die beiden zu erneuernden Straßenbrücken sind Bestandteil der sogenannten Haupthafenroute, einer der meistfrequentierten Strecken im Hamburger Hafen mit einem überdurchschnittlich hohen Schwerlast-Anteil. Während der Bauzeit muss gewährleistet sein, dass zu nahezu jedem Zeitpunkt jeweils eine der beiden Brücken den Hafenverkehr im 1+1-Verkehr überführt. Sofern ein Querverschub durchgeführt wird, ist eine kurzzeitige Vollsperrung der Haupthafenroute unumgänglich. Der zur Verfügung stehende Zeitraum für eine solche Vollsperrung ist auf wenige Tage begrenzt. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird durch die äußerst beengten Platzverhältnisse maßgeblich erschwert. Zu nennen sind hier insbesondere das Brückenbauwerk BW 106 im Osten, das Brückenbauwerk BW 109 im Norden, die westlich anschließenden Rampenbauwerke BW 108 und 115 und die Bahnbrücke BW 37 nebst Bahnanlagen im Süden, die voraussichtlich ab etwa 2028 erneuert werden soll. Alle diese Bauwerke (mit Ausnahme der Bahnbrücke) bleiben unverändert bestehen und in Betrieb. Auch der Bahnbetrieb wird während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten. Für die ebenfalls geplante Erneuerung der Bahnbrücke (Baubeginn vrs. 2028) wird eine Hilfsbrücke zum Einsatz kommen. Das Projekt soll auf der Grundlage eines ECI-Vertrages umgesetzt werden. Der ECI-Vertrag sieht die Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen vor. Beauftragt wird zunächst eine etwa 1-jährige Optimierungs- und Planungsphase (Stufe 1) mit der Option auf die Ausführung der Bauleistungen (Stufe 2).
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 26. Mai
Leitungskoordination RWB+ADC
Die A 100 (Berliner Stadtautobahn) im Abschnitt Rudolf-Wissell-Brücke (RWB) und Autobahndreieck Charlottenburg (ADC) mit ca. 173.000 Kfz/24h erhält einen Ersatzneubau der RWB und Umbau des ADC unter Aufrechterhaltung des Verkehrs. Vorhabenträger ist die Autobahn GmbH des Bundes. Die Gesamtmaßnahme umfasst Rückbau/Neubau von Ingenieurbauwerken, Anpassung von Rampen und Anschlussstellen, Erneuerung von Entwässerungsanlagen, Lärmschutz sowie Umverlegung/Sicherung von Kabel- und Leitungstrassen. Ergänzend ist der Ersatzneubau der Westendbrücke (WEB) mit ca. 180.000 Kfz/Tag Bestandteil. Die Leitungskoordinierung dient der planungs- und baubegleitenden Abstimmung aller betroffenen Leitungsträger zur Sicherstellung der Baufreiheit und Minimierung von Konflikten mit den Fachplanungen. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in drei Hauptbauphasen: 1. Neubau RWB Ost, 2. Umbau ADC, 3. Ersatzneubau RWB West.
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusFrist: 28. Apr.
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- DB Netz AG (Bukr 16)
SPGK Reaktivierung Weststrecke Trier: Los 1 EÜ und Verkehrsstationen Hafenstraße, Los 2 Weststrecke/Oberbau, Los 3 EÜ Mäusheckerweg
Ersatzneubau der EÜ Hafenstraße Bauwerk 2 West und Neubau Verkehrsstationen Weststrecke Trier, Reaktivierung Trier Weststrecke, Abschnitt Ehrang – Igel-Grenze Mit der Reaktivierung Trier Weststrecke ist hier die stillgelegte Strecke 3140 von Ehrang nach Igel gemeint. Es wird die Teilmaßnahme HP Ehrang-Hafenstraße innerhalb der Stadtgrenze der Stadt Trier auf der linken Moselseite realisiert. Die Maßnahme liegt an den Strecken 3010 Koblenz Hbf – Trier Hbf und 3140 (neu 3149) Ehrang – Igel. Ersatzneubau der EÜ Hafenstraße mit SSW 1.2, 1.3 und 1.4 Abbruch Bestandsbauwerk am Bahn-km 106,485 und Neubau einer Eisenbahnüberführung für die Überführung der Strecke 3010 und 3149, einschließlich der Herstellung der Verbindungsbauwerke zu den Zugangsbauwerken der neu zu errichtenden Bahnsteige. Neubau von drei Lärmschutzwänden (SSW1.2, SSW1.3, SSW1.4). Im Rahmen des Projektes sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Herstellung rückverankerter Trägerverbau mit Spritzbetonausfachung: 1.650m Profilträger, 1650m2 Spritzbetonausfachung, 2.705m Verpressanker. - Hilfsbrücken für Strecke 3010: 2 Stk, inkl. bauzeitliche Höhenanpassung während des Streckenneubaus. - Baugrubenaushub: 12.500m3. - Eisenbahnüberführung mit Stützwänden und Verbindungsbauwerken zu den Aufgängen: 1.300m3 Stahlbeton, 236t Betonstahl. - Herstellung Überbau TB2.1 in seitlicher Lage mit Einschub in Sperrpause. - Abbruch Bestandsbauwerk: 3.000m3 (Beton/ WIB / Stahlbeton / Mauerwerk). - Schallschutzwände: 1.410m Stahlrohrpfahlgründung, 125t Profilstahlträger, 845m2 Stahlbetonfertigteil-Sockelelemente, 3.670m2 Wandelemente aus Leichtmetall. Haltepunkt Ehrang-Hafenstraße Erstellung einer neuen Verkehrsstation mit einem neuen Außenbahnsteig (Bahnsteig 1) und einem neuen Mittelbahnsteig (Bahnsteig 2/3) sowie jeweils einem Zugangsbauwerk (Treppe und Aufzug) auf der Nordseite der Bahnsteige mit Anbindung zur Eisenbahnüberführung Hafenstraße an den Strecke 3010 und 3149 Im Rahmen des Projektes sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Neubau Außenbahnsteig - Bahnsteiglänge: 170m, Nutzbreite: 2,75m - Bahnsteighöhe Außenbahnsteig: 76 cm ü SO zu Strecke 3010 - Erneuerung der Bahnsteigausstattung Kategorie 6 inkl. Wegeleitsystem und Beschilderung sowie Wetterschutzhäusern gemäß Ausstattungskatalog - Neubau Mittelbahnsteig - Bahnsteiglänge: 170m, Nutzbreite: i.M. 6,77m - Bahnsteighöhen Mittelbahnsteig: 76 cm ü SO zu Strecke 3010 und 55 cm ü SO zu Strecke 3149 – Erneuerung der Bahnsteigausstattung Kategorie 6 inkl. Wegeleitsystem und Beschilderung sowie Wetterschutzhäusern gemäß Ausstattungskatalog - Neubau Zugangstreppe Außenbahnsteig (Nord) auf Fundament – dreiläufige Treppe mit Nutzbreite 2,10m aus Stahlbeton mit Einhausung als Stahlkonstruktion (wetterfestem Stahl) – Stahlbeton: 100m3, Stahl: 8,5 Tonnen - Neubau Zugangstreppe Mittelbahnsteig (Nord) auf Fundament – dreiläufige Treppe mit Nutzbreite 2,10m aus Stahlbeton mit Einhausung als Stahlkonstruktion (wetterfestem Stahl) – Stahlbeton: 100m3, Stahl: 8,5 Tonnen - Neubau Aufzug Außenbahnsteig (Nord) auf Fundament, Aufzug integriert in Zugangstreppe mit Verbindungselement zu EÜ Hafenstraße – Lichte Abmessungen 2,70x2,20m, LH=12,31m mit Verkleidung aus Streckmetall (Wetterfestem Stahl) – Fläche: 95m2 - Neubau Aufzug Mittelbahnsteig (Nord) auf Fundament, Aufzug integriert in Zugangstreppe mit Verbindungselement zu EÜ Hafenstraße – Lichte Abmessungen 2,70x2,20m, LH=12,13m mit Verkleidung aus Streckmetall (Wetterfestem Stahl) – Fläche: 95m2
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.