4N2011-2 Kampfmittelräumung Wangerooge
Der Hafen Wangerooge soll erweitert werden. Im Zuge dessen soll die südliche Kaianlage inkl. aller technischen Ausrüstungen erneuert werden und die Verkehrsfläche um 30cm angehoben werden. Vor Beginn der Arbeiten ist für die Fläche vor der Kaianlage eine Kampfmittelfreimeldung (für die Ankerpfähle der Schiffe) erforder...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Der Hafen Wangerooge soll erweitert werden. Im Zuge dessen soll die südliche Kaianlage inkl. aller technischen Ausrüstungen erneuert werden und die Verkehrsfläche um 30cm angehoben werden. Vor Beginn der Arbeiten ist für die Fläche vor der Kaianlage eine Kampfmittelfreimeldung (für die Ankerpfähle der Schiffe) erforderlich. Diese Aussc...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
- Thema: Kampfmittelräumung
- Bauobjekt: Hafen- / Kaianlage
Bauobjekt-Klassifikation
- Hafen- / KaianlageHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Der Hafen Wangerooge soll erweitert werden. Im Zuge dessen soll die südliche Kaianlage inkl. aller technischen Ausrüstungen erneuert werden und die Verkehrsfläche um 30cm angehoben werden. Vor Beginn der Arbeiten ist für die Fläche vor der Kaianlage eine Kampfmittelfreimeldung (für die Ankerpfähle der Schiffe) erforderlich. Diese Ausschreibung umfasst das Räumen der bereits sondierten Störkörper.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- ARRIBA_documents.zip
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- Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft GmbH - DVV - Stadtwerke
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- Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
SB+ Volkmarode Strecke - Leistungsbild Freianlagen Lph. 5-9
Die Ausschreibung erfolgt im Namen und auf Rechnung der beiden Auftraggeberinnen Braunschweiger Verkehrs-GmbH (80%) und Stadt Braunschweig, Fachbereich Tiefbau und Verkehr (20%) - Details s. Datei D.0_Vertragsentwurf als Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das Planfeststellungsverfahren wurde im August 2024 eingeleitet und läuft aktuell. Die Ausführungsplanung der Verkehrsanlagen soll im Sommer 2025 beginnen. Für die Freianlagen soll die Ausführungsplanung unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Der Planungsbereich umfasst eine ca. 1,4 km lange Verlängerung von der heutigen Haltestelle „Moorhüttenweg“ bis zum zukünftigen Endpunkt am nördlichen Ende des Stadtteils Volkmarode. Mit dem Ausbau sollen im Stadtteil Volkmarode die Verkehrsverhältnisse für den ÖPNV verbessert werden. Durch die Verlängerung der Stadtbahnstrecke soll eine durchgehende Fahrbeziehung ohne Umsteigen ermöglicht und Busleistungen reduziert werden. Es werden an der neuen Endhaltestelle neue Umsteigebeziehungen in die weiterführenden, innerstädtischen Buslinien ermöglicht sowie ein erweiterter Erschließungsradius realisiert. Auch zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages kann ggf. noch nicht feststehen, ob das Vorhaben tatsächlich und in welchem Umfang realisiert wird. Insofern können durch den AG zunächst die Leistungen nur phasenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers (im nachfolgenden AN) auf die Beauftragung mit weiteren bzw. nachfolgenden Leistungen besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen der Verkehrsanlagen als auch die Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung sind bereits beauftragt und befinden sich in der finalen Entwurfsplanung. Parallel läuft das Planfeststellungserfahren. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird ab Anfang 2026 gerechnet. Weiterhin sind bereits diverse Fachgutachter (z. B. Schallschutz, Erschütterungsschutz, Baugrund) gebunden. Durch den AN sind die Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) zur Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (Leistungsbild Freianlagen Lph 5-9) unter Berücksichtigung des Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags weiterzuentwickeln. Im Zuge der Planungen zu den Verkehrsanlagen durch den betreffenden Hauptplaner sind die weiteren erforderlichen Freianlagenplanungen in enger Abstimmung mit dem AG und dessen Fachabteilungen durchzuführen. Die Schnittstelle zum Hauptplaner der Verkehrsanlagen ist wahrzunehmen. Hier sind enge Abstimmungen mit dem Ziel einer vollständigen und ganzheitlichen Planung vorzunehmen. Die Planung ist eng mit den beteiligten Fachplanern, dem Energieversorger und dem Behindertenbeirat abzustimmen. Zu erbringende Leistungen: • Umsetzung LBP in Freianlagenplanung (ab LPH 5) • Begleitung vorgezogener Leistungen wie Grünrückschnitt und die CEF / FCS - Maßnahmen • Ökologischen Baubegleitung gemäß LBP • Bodenkundlichen Baubegleitung gemäß LBP • Überwachung der Entwicklungspflege Unmittelbar nach Auftragserteilung sind durch den AN die Abstimmungen zur Gestaltung mit dem AG und dessen Fachabteilungen zu initiieren.
- Institut der Feuerwehr NRWFrist: 02. Juni
Planung Technische Gebäudeausrüstung SG1
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters und Umgebung über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt bezieht sich auf das Stammgelände, das zukünftig als "Hauptsitz" bezeichnet wird und sich an der Wolbecker Straße 237 in 48155 Münster befindet. Die beiden anderen Standorte liegen in Telgte und in Münster-Wolbeck, sind aber nicht Teil dieser Ausschreibung. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die Erweiterung des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen. Im Rahmen des aktuell noch laufenden ersten Bauabschnittes im Gesamtprojekt "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" werden Funktionen des Stammgeländes in Münster auf die Flächen der Außenstelle Telgte umgesiedelt. Die dazugehörigen baulichen Maßnahmen auf der Außenstelle wurden bereits begonnen und werden voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen. Diese Maßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Rahmen des hier gegenständlichen zweiten Bauabschnittes wird die bereits begonnene Umstrukturierung auf dem Stammgelände in Münster fortgesetzt. Hierzu zählt u.a. die folgende Maßnahme: - Neubau des Lehrsaalgebäudes SG1 mit Energiezentrale, Kantine und Lehrleitstelle Für das hier gegenständliche Gebäude SG1 wurde die Leistungsphasen 3 nach HOAI bereits mit Erstellung der Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) abgeschlossen. Die Unterlagen zur EW-Bau wurden zur Genehmigung eingereicht. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befinden sich die Unterlagen der EW-Bau für das Gebäude SG1 in Prüfung durch die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung erfolgt unter Haushaltvorbehalt. Im weiteren Verlauf kann es aufgrund von Prüfanmerkungen der Ministerien und aufgrund eines nachträglich angepassten Raumprogramms zu Änderungen kommen, die zu einer Überarbeitung der Leistungsphase 3 nach HOAI und der Kostenberechnung führen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher ausdrücklich auch Wiederholungsleistungen der Leistungsphase 3 der TGA-Planung. Die übrigen Planungsbeteiligten und die Projektsteuerung sind bereits vollständig beauftragt worden. Konkret umfasst die vorliegende Ausschreibung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI des Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" gemäß HOAI 2021 Abschnitt 2 § 53ff. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen. Für den Neubau SG1 sind die oben genannten Leistungen für alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen und für die Kostengruppe 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen zu erbringen. Im Rahmen der KG 470 ist die Planung einer Lehrleitstelle fortzusetzen und umzusetzen. Die konkret geforderten Teilleistungen der Grundleistungen und Besonderen Leistungen können der beiliegenden Übersicht der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnommen werden. Die Bearbeitungszeit des Gebäudes SG1 soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen. Nähere Informationen zum geplanten Ablauf können dem beiliegenden Rahmenterminplan entnommen werden. Die Gesamtmaßnahme Infrastrukturoptimierung endet mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des letzten Gebäudes SG4 im August 2034, die Fertigstellung des Gebäudes SG1 ist für Juli 2030 vorgesehen. Nachfolgende Maßnahmen sind explizit durch die TGA-Planung mitzuplanen, auszuschreiben und zu überwachen: - Anbindung der Gebäude an die bereits vorbereiteten Ver- und Entsorgungsleitungen in den Außenanlagen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. - Baustromanschlüsse für die Baugruben einschließlich Wasserhaltung und Notstromversorgung der zu neu zu errichtenden Gebäude. - Baustromanschlüsse für den Rohbau, Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude ein-schließlich der erforderlichen Unterverteiler. - Bauwasseranschlüsse für den Rohbau, den Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude. - Komponenten der Zutrittskontrolle inklusive Aufschaltung. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen am Gebäude. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen in den Freianlagen. - Schranken- und Toranlagen inklusive Steuerung, Schlüsselschalter, Kartenleser, Induktionsschleifen etc. - Energieversorgung und Steuerung der Schranken- und Toranlagen sowie Aufschaltung. - Hydrantennetz einschließlich Zuleitungen. - Stromversorgung der Außenbeleuchtung in den Außenanlagen.
- Institut der Feuerwehr NRWFrist: 02. Juni
Planung Technische Gebäudeausrüstung SG1
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters und Umgebung über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt bezieht sich auf das Stammgelände, das zukünftig als "Hauptsitz" bezeichnet wird und sich an der Wolbecker Straße 237 in 48155 Münster befindet. Die beiden anderen Standorte liegen in Telgte und in Münster-Wolbeck, sind aber nicht Teil dieser Ausschreibung. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die Erweiterung des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen. Im Rahmen des aktuell noch laufenden ersten Bauabschnittes im Gesamtprojekt "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" werden Funktionen des Stammgeländes in Münster auf die Flächen der Außenstelle Telgte umgesiedelt. Die dazugehörigen baulichen Maßnahmen auf der Außenstelle wurden bereits begonnen und werden voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen. Diese Maßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Rahmen des hier gegenständlichen zweiten Bauabschnittes wird die bereits begonnene Umstrukturierung auf dem Stammgelände in Münster fortgesetzt. Hierzu zählt u.a. die folgende Maßnahme: - Neubau des Lehrsaalgebäudes SG1 mit Energiezentrale, Kantine und Lehrleitstelle Für das hier gegenständliche Gebäude SG1 wurde die Leistungsphasen 3 nach HOAI bereits mit Erstellung der Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) abgeschlossen. Die Unterlagen zur EW-Bau wurden zur Genehmigung eingereicht. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befinden sich die Unterlagen der EW-Bau für das Gebäude SG1 in Prüfung durch die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung erfolgt unter Haushaltvorbehalt. Im weiteren Verlauf kann es aufgrund von Prüfanmerkungen der Ministerien und aufgrund eines nachträglich angepassten Raumprogramms zu Änderungen kommen, die zu einer Überarbeitung der Leistungsphase 3 nach HOAI und der Kostenberechnung führen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher ausdrücklich auch Wiederholungsleistungen der Leistungsphase 3 der TGA-Planung. Die übrigen Planungsbeteiligten und die Projektsteuerung sind bereits vollständig beauftragt worden. Konkret umfasst die vorliegende Ausschreibung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI des Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" gemäß HOAI 2021 Abschnitt 2 § 53ff. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen. Für den Neubau SG1 sind die oben genannten Leistungen für alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen und für die Kostengruppe 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen zu erbringen. Im Rahmen der KG 470 ist die Planung einer Lehrleitstelle fortzusetzen und umzusetzen. Die konkret geforderten Teilleistungen der Grundleistungen und Besonderen Leistungen können der beiliegenden Übersicht der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnommen werden. Die Bearbeitungszeit des Gebäudes SG1 soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen. Nähere Informationen zum geplanten Ablauf können dem beiliegenden Rahmenterminplan entnommen werden. Die Gesamtmaßnahme Infrastrukturoptimierung endet mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des letzten Gebäudes SG4 im August 2034, die Fertigstellung des Gebäudes SG1 ist für Juli 2030 vorgesehen. Nachfolgende Maßnahmen sind explizit durch die TGA-Planung mitzuplanen, auszuschreiben und zu überwachen: - Anbindung der Gebäude an die bereits vorbereiteten Ver- und Entsorgungsleitungen in den Außenanlagen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. - Baustromanschlüsse für die Baugruben einschließlich Wasserhaltung und Notstromversorgung der zu neu zu errichtenden Gebäude. - Baustromanschlüsse für den Rohbau, Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude ein-schließlich der erforderlichen Unterverteiler. - Bauwasseranschlüsse für den Rohbau, den Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude. - Komponenten der Zutrittskontrolle inklusive Aufschaltung. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen am Gebäude. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen in den Freianlagen. - Schranken- und Toranlagen inklusive Steuerung, Schlüsselschalter, Kartenleser, Induktionsschleifen etc. - Energieversorgung und Steuerung der Schranken- und Toranlagen sowie Aufschaltung. - Hydrantennetz einschließlich Zuleitungen. - Stromversorgung der Außenbeleuchtung in den Außenanlagen.
- Institut der Feuerwehr NRW
Planung Technische Gebäudeausrüstung SG1
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters und Umgebung über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt bezieht sich auf das Stammgelände, das zukünftig als "Hauptsitz" bezeichnet wird und sich an der Wolbecker Straße 237 in 48155 Münster befindet. Die beiden anderen Standorte liegen in Telgte und in Münster-Wolbeck, sind aber nicht Teil dieser Ausschreibung. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die Erweiterung des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen. Im Rahmen des aktuell noch laufenden ersten Bauabschnittes im Gesamtprojekt "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" werden Funktionen des Stammgeländes in Münster auf die Flächen der Außenstelle Telgte umgesiedelt. Die dazugehörigen baulichen Maßnahmen auf der Außenstelle wurden bereits begonnen und werden voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen. Diese Maßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Rahmen des hier gegenständlichen zweiten Bauabschnittes wird die bereits begonnene Umstrukturierung auf dem Stammgelände in Münster fortgesetzt. Hierzu zählt u.a. die folgende Maßnahme: - Neubau des Lehrsaalgebäudes SG1 mit Energiezentrale, Kantine und Lehrleitstelle Für das hier gegenständliche Gebäude SG1 wurde die Leistungsphasen 3 nach HOAI bereits mit Erstellung der Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) abgeschlossen. Die Unterlagen zur EW-Bau wurden zur Genehmigung eingereicht. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befinden sich die Unterlagen der EW-Bau für das Gebäude SG1 in Prüfung durch die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung erfolgt unter Haushaltvorbehalt. Im weiteren Verlauf kann es aufgrund von Prüfanmerkungen der Ministerien und aufgrund eines nachträglich angepassten Raumprogramms zu Änderungen kommen, die zu einer Überarbeitung der Leistungsphase 3 nach HOAI und der Kostenberechnung führen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher ausdrücklich auch Wiederholungsleistungen der Leistungsphase 3 der TGA-Planung. Die übrigen Planungsbeteiligten und die Projektsteuerung sind bereits vollständig beauftragt worden. Konkret umfasst die vorliegende Ausschreibung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI des Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" gemäß HOAI 2021 Abschnitt 2 § 53ff. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen. Für den Neubau SG1 sind die oben genannten Leistungen für alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen und für die Kostengruppe 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen zu erbringen. Im Rahmen der KG 470 ist die Planung einer Lehrleitstelle fortzusetzen und umzusetzen. Die konkret geforderten Teilleistungen der Grundleistungen und Besonderen Leistungen können der beiliegenden Übersicht der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnommen werden. Die Bearbeitungszeit des Gebäudes SG1 soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen. Nähere Informationen zum geplanten Ablauf können dem beiliegenden Rahmenterminplan entnommen werden. Die Gesamtmaßnahme Infrastrukturoptimierung endet mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des letzten Gebäudes SG4 im August 2034, die Fertigstellung des Gebäudes SG1 ist für Juli 2030 vorgesehen. Nachfolgende Maßnahmen sind explizit durch die TGA-Planung mitzuplanen, auszuschreiben und zu überwachen: - Anbindung der Gebäude an die bereits vorbereiteten Ver- und Entsorgungsleitungen in den Außenanlagen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. - Baustromanschlüsse für die Baugruben einschließlich Wasserhaltung und Notstromversorgung der zu neu zu errichtenden Gebäude. - Baustromanschlüsse für den Rohbau, Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude ein-schließlich der erforderlichen Unterverteiler. - Bauwasseranschlüsse für den Rohbau, den Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude. - Komponenten der Zutrittskontrolle inklusive Aufschaltung. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen am Gebäude. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen in den Freianlagen. - Schranken- und Toranlagen inklusive Steuerung, Schlüsselschalter, Kartenleser, Induktionsschleifen etc. - Energieversorgung und Steuerung der Schranken- und Toranlagen sowie Aufschaltung. - Hydrantennetz einschließlich Zuleitungen. - Stromversorgung der Außenbeleuchtung in den Außenanlagen.
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist: 11. Mai
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalunternehmerleistungen für den Wohnungsneubau auf den Teilflächen A, B und C, Jagdhausstraße, Wildeberstraße und Großbeerenstraße in 14480 Potsdam (VOEK 659-25)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BImA genannt) verfügt bundesweit über zahlreiche Liegenschaften im Eigentum des Bundes. Im Rahmen der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen wurden auf dem Wohngipfel weitreichende Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beschlossen. Ziel ist es, insbesondere in stark nachgefragten städtischen Lagen neuen Wohnraum zu schaffen und damit die Wohnungsfürsorge des Bundes dauerhaft zu stärken. Die BImA kommt ihrer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung nach, indem sie systematisch Potenziale für preisgedämpften Wohnraum auf eigenen Liegenschaften, insbesondere in urbanen Lagen mit hohem Wohnungsbedarf, identifiziert und aktiviert. Auch im innerstädtischen Raum der Landeshauptstadt Potsdam wurden entsprechende Grundstücke auf ihre städtebauliche Entwicklungstauglichkeit geprüft. Eine dieser Flächen ist das Grundstück der ehemaligen Generalzolldirektion in Potsdam. Die vormals durch Verwaltungsgebäude genutzte Bundesliegenschaft wurde im Zuge eines Totalrückbaus vollständig freigeräumt und für eine städtebauliche Nachnutzung vorbereitet. Ziel ist es, durch eine qualitätsvolle Neubebauung mit differenziertem Wohnungsmix insgesamt etwa 135 neue Mietwohnungen zu realisieren. Diese werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben. Die Grundstücke befinden sich in verkehrsgünstiger und zugleich ruhiger Lage im südlichen Stadtgebiet Potsdams. Sie liegen im unbeplanten Innenbereich und werden gemäß § 34 BauGB beurteilt. Laut rechtsverbindlichem Flächennutzungsplan sind die Flächen als Wohnbaufläche W3 ausgewiesen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Auf Grundlage einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und dem Gestaltungsrat ein städtebauliches Konzept entwickelt, das die Potenziale der Liegenschaft herausarbeitet. Die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit wurde im Jahr 2021 durch eine positiv beschiedene Bauvoranfrage bestätigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige Errichtung der Gebäude, Nebenanlagen und Freiflächen auf der Teilflächen A, B und C. Das Baufeld A befindet sich im südlichen Bereich des Gesamtgrundstücks und bildet den ersten Realisierungsabschnitt im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Das Baufeld der Teilfläche B befindet sich im nordwestlichen Bereich des Gesamtgrundstücks und bildet den zweiten Realisierungsabschnitt im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Das Baufeld der Teilfläche C befindet sich im nordöstlichen Bereich des Gesamtgrundstücks und bildet den dritten Realisierungsabschnitt im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Bauleistungen, die für die Umsetzung der vorliegenden Planung erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem die Ausführung der in dieser FLB beschriebenen Gebäude, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nebst der Herrichtungsleistungen für das Baugrundstück. Die Herstellung muss schlüsselfertig und bezugsfertig bereit zur Inbetriebnahme erfolgen und zu den vereinbarten Kosten, Terminen und Qualitäten an den AG übergeben werden. Die baulichen Anlagen dienen der Wohnnutzung und beinhalten Nebenräume zur Versorgung und technischen Erschließung des Gebäudes. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Betrieb erforderlichen behördlichen Auflagen sind einzuhalten. Der geforderte Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung einschl. Anlagen zu entnehmen (Anlagen C-02.1 und C-02.2).
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
- Gemeinde StockheimStockheimFrist: 05. Juni
Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-9
Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die Planung hat dabei sowohl die pädagogischen Zielsetzungen als auch die wirtschaftliche, nachhaltige und langlebige Nutzung des Gebäudes zu berücksichtigen. Baulicher Umfang Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: -Anbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher pädagogischer und funktionaler Flächen, -Umbau und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Schulgebäude, -Neuordnung und Erweiterung der Mensa und Ganztagsbereiche, -Anpassung der Verwaltungs und Servicebereiche, -barrierefreie Erschließung (u. a. vertikale Erschließung, WC Anlagen), -Einbindung und Anpassung der Außenanlagen, soweit sie funktional mit dem Gebäude in Zusammenhang stehen. Die Maßnahmen sind in einem sensiblen baulichen und funktionalen Kontext umzusetzen und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Neubau und Bestandsstrukturen. Planerische und technische Anforderungen Im Rahmen der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen: -hohe Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit, -Integration moderner technischer Gebäudeausrüstung in den Bestand, -Berücksichtigung energetischer, konstruktiver und bauphysikalischer Anforderungen, -Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit, Die Planung soll eine robuste, flexible und langfristig geeignete bauliche Lösung für den Schulbetrieb ermöglichen. Einzelne Bauabschnitte können ggf. erforderlich werden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Aug 2026 - FAG Antrag Dez 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: April 2029 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 12,7 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 0,15 Mio€ - KG 300 ca. 6,32 Mio€ - KG 400 ca. 2,69 Mio€ - KG 500 ca. 0,82 Mio€ - KG 600 ca. 0,5 Mio€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Los 3: Carlo-Mierendorff Schule
Beschreibung der Planungs- und Bauaufgabe Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung sind Umbaumaßnahmen in den folgenden drei Schulen notwendig: Los 1: Helen-Keller Schule Los 2: Robert-Schumann Schule Los 3: Carlo-Mierendorff Schule Zur Deckung des Bedarfs müssen Mensa-Räume zur Einnahme der Mittagessen in Schichten geschaffen werden. In allen Schulen sind die Küchen nicht ausreichend, um die notwendige Zahl an Essen im Cook & Chill-Verfahren bereit zu stellen. Es besteht keine Trennung zwischen Zubereitung und Spülküche. Die notwendigen Sozialbereiche Umkleide, WC für das Küchenpersonal sowie Lagerbereiche fehlen. Die Kücheneinrichtung muss von Grund auf geplant und der Bereich mit den notwendigen Nebenräumen baulich (Stellen von Trockenbauwänden, Türen, Fliegenschutz an Außenfenstern) hergestellt werden. In allen Maßnahmen muss die technische Infrastruktur vorrangig im Bereich der Küche erweitert und angepasst werden. Die Maßnahmen in den Speiseräumen beschränken sich auf Arbeiten an den Oberflächen Boden, Wände, Decke. In Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistungen fanden Begehungen an den drei Schulen statt. Es wurde dabei beispielhaft eine mögliche Lösung für jede Liegenschaft dargestellt und die notwendigen hochbaulichen sowie technischen Ausbaugewerke beschrieben. Die zugehörigen Beschreibungen mit fotografischer Darstellung des Ist-Zustandes liegen der Ausschreibung bei und ergänzen diese Kurzbeschreibung. Kostenobergrenze Aufgrund der Haushaltslage ist es unabdingbar die Herstellkosten im Rahmen eines festgelegten Baubudgets zu halten. Dieses Ziel wird im § 1.1 des Vertrages für das jeweilige Los oder ggf. auch mehrere Lose fixiert. Nach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Rahmenbedingungen gelten für die einzelnen Lose folgende Kostenobergrenzen (brutto, KGR 200-500) Los 1: 590.000 € - Helen-Keller Schule Los 2: 480.000 € - Robert-Schumann Schule Los 3: 510.000 € - Carlo-Mierendorff Schule Projektzeitraum Die Umsetzung je Los soll unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Dezember 2025/Januar 2026 beginnen und bis Oktober 2026 laufen. Das Ziel ist die Baufertigstellung bis zum Ende der Sommerferien Hessen 2026. Die übrige Laufzeit ist für eventuelle Restarbeiten und Mängelbeseitigung sowie die Abrechnung vorgesehen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Los 1-3: Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 7 Küchentechnische Anlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3): LPH 9: Rügen von Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für nach Abnahme festgestellten Mängel (LPH 9) Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Die formale Angebotsprüfung und Erstellung von Preisspiegeln in der LP 7 erfolgt durch die LHW und wird mit 1% bewertet. 3. Zeitplan der Planungsleistungen Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Dezember 2025/Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 5: ca. März 2026 Baubeginn: ca. Juni 2026 Fertigstellung: ca. August 2026 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.