26B30009 - Bundesliegenschaft in Wilhelmshaven - Bodenmanagement
Bodenmanagement für 6.500 Tonnen Bodenmaterial in Wilhelmshaven. Die Leistungen umfassen die Separation des Materials sowie die Beprobung und Entsorgung der separierten Fraktionen gemäß Deklaration. Für alle zu verwendenden Holzprodukte ist ein Nachweis über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung erforderlich.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Bodenmanagement für 6.500 Tonnen Bodenmaterial in Wilhelmshaven. Die Leistungen umfassen die Separation des Materials sowie die Beprobung und Entsorgung der separierten Fraktionen gemäß Deklaration. Für alle zu verwendenden Holzprodukte ist ein Nachweis über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung erforderlich.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Erdentsorgung
Ausschreibungsbeschreibung
Bodenmanagement für 6.500 Tonnen Bodenmaterial in Wilhelmshaven. Die Leistungen umfassen die Separation des Materials sowie die Beprobung und Entsorgung der separierten Fraktionen gemäß Deklaration. Für alle zu verwendenden Holzprodukte ist ein Nachweis über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung erforderlich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Bodenmanagement für 6.500 Tonnen Bodenmaterial in Wilhelmshaven. Der Auftrag umfasst die Separation des Materials sowie die Beprobung und Entsorgung der separierten Fraktionen gemäß Deklaration. Alle verwendeten Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung sowie Beseitigung von Bodenaushubmaterial der Klassen BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 sowie der Deponieklassen DK 0, DK 1, DK 2, DK 3. Der Beschaffungsgegenstand umfasst auch die Annahme, Verwertung oder Beseitigung von bituminösem Straßenaufbruch. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungen beinhalten jeweils insbesondere die Annahme des Materials, das Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage einschließlich der Dokumentation der Wiegeergebnisse, die Separation von BM-0-Boden sowie das Ab- und Verladen mittels geeigneter Ladegeräte. Darüber hinaus sind die ordnungsgemäße Lagerung auf flüssigkeitsdichtem Untergrund, der Schutz des Materials vor Witterungseinflüssen sowie die Entnahme von Bodenproben nach PN 98 Bestandteil der Leistung. Die erforderlichen Bodenanalysen sind durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen. Die Annahmestelle/n für das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch muss/ müssen im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen. Dies ist erstens aus wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt. Die das Bodenaushubmaterial anliefernden Tiefbauunternehmen fahren bislang ausschließlich Annahmestellen im Stadtgebiet Leverkusen an. Eine Verpflichtung zur Anlieferung bei weiter entfernt gelegenen Annahmestellen wäre ihnen nicht oder jedenfalls nicht ohne Weiteres zumutbar, da hierdurch erhebliche zusätzliche Transportkosten entstünden. Hintergrund ist, dass die Tiefbauunternehmen eine pauschale Vergütung erhalten, die ausschließlich auf Anlieferungen zu Deponien im Gebiet der Stadt Leverkusen kalkuliert ist. Zweitens ist die örtliche Beschränkung aus ökologischen Gründen geboten. Durch kurze Transportwege werden Transportemissionen reduziert, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung beiträgt. Die Berücksichtigung solcher umweltbezogenen Aspekte ist vergaberechtlich zulässig und geboten (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2018, 11 Verg 16/17). Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 5.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 50 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 5.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 8.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 20.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 4.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 75 Touren - Umlagerung Sammelmiete 1.200 Tonnen (t) Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr lautet wie folgt: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.750 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 6.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 750 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 2.500 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 1.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 500 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 6.250 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 10.500 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 24.500 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 5.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 96 Touren - Umlagerung Sammelmiete 25 Tonnen (t) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten): - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 36.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 12.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 60.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 7.200 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 24.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 12.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 4.800 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 60.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 100.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 235.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 48.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 950 Touren - Umlagerung Sammelmiete 11.500 Tonnen (t) Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen. Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden liegen derzeit nicht vor, können sich aber jederzeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Geotechnische Leistungen, Bodenschutz und Bodenmanagement ABS 38, PFA 1.6 km 52,175 - 58,529
Gutachterleistungen zu Baugrund und Hydrogeologie im Bereich des Planfeststellungsabschnittes 1.6 der ABS 38 München-Mühldorf-Freilassing - Leistungszeitraum Februar 2026 bis Dezember 2028 - Untersuchungsraum von km 52,175 bis km 58, 529 1) Los 1: Ingenieurleistungen zur Geotechnischen Erkundung und Nachweisführung: - Grundlagenermittlung, Konsolidierung vorhandener geotechnischer Daten und Plausibilitätsprüfung - Planung, Mitwirkung bei der Vergabe und Begleitung der Erkundungsmaßnahmen - Erstellung Geotechnischer Berichte - Erstellung Geotechnische Entwurfsberichte 2) Los 2: Leistungen im Rahmen der Mantelverordnung, Bodenschutz - Grundlagenermittlung, Erkundungskonzept, Mitwirkung bei der Vergabe - Erarbeitung Bodenschutzkonzept 3) Los 3: Mantelverordnung. Bodenmanagement, Wiederverwendung und Verwertung sowie Entsorgung von Bodenmaterial - Grundlagenermittlung - Ingenieur- und Sachverständigenleistungen für die Zusammenstellung von Empfehlungen für Einbauweisen gemäß Ersatzbaustoffverordnung sämtlicher Aushubböden - Übergabe Aushubpläne - Entwicklung Untersuchungsprogramm für in-situ-Untersuchungen - Verfassung Kurzbericht mit tabellarischen Empfehlungen für Einbauweisen
- Gemeinde StegenFrist: 11. Mai
26-021 Neubau Kindergarten Nadelhof Stegen
Die Gemeinde Stegen plant auf dem Grundstück Flst.-Nr. 92/23 im Ortsteil Oberbirken den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung. Ziel des Vorhabens ist es, den lokalen Betreuungsbedarf langfristig und bedarfsgerecht zu decken. Der Neubau wird eingeschossig und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet. Die Planung basiert auf den Vorgaben des KVJS-Ratgebers „Kindertageseinrichtungen“ (Stand Baden Württemberg 2020) und sieht eine flexible Raumstruktur vor, die sowohl U3, Ü3 als auch altersgemischte Gruppen unterstützt. Die Gebäude und Flächenkennwerte wurden nach DIN 277 ermittelt. Baugrunduntersuchungen haben lokal erhöhte Schadstoffgehalte im Oberboden ergeben, die eine getrennte Behandlung bzw. Entsorgung erfordern können. Die tieferen Bodenschichten sind grundsätzlich wiederverwendbar; weitere Beprobungen erfolgen im Planungsprozess. Der Baukörper fügt sich in die vorhandene Topografie und Siedlungsstruktur ein. Die Erschließung erfolgt ebenerdig bzw. barrierefrei über den geplanten Fußweg. Der Außenbereich wird modelliert und an die Gruppenräume angeschlossen. Die Konstruktion kombiniert Holzständer und Massivholzbauweise. Die Gebäudehülle ist energieeffizient nach dem Standard eines KfW Effizienzhauses 40 ausgerichtet. Vorgesehen sind eine gedämmte und begrünte Flachdachkonstruktion, Holzfassaden sowie hochwertige Fenster- und Türelemente mit Dreifachverglasung. Der Innenausbau folgt einem kindgerechten, natürlichen Materialkonzept mit robusten, pflegeleichten Oberflächen und akustisch wirksamen Decken. Die Technische Gebäudeausrüstung umfasst moderne Systeme für Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro und Gebäudeautomation. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Luft Wasser Wärmepumpenanlage, ergänzt durch eine PV Anlage mit Batteriespeicher. Ein zentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung sorgt für hygienische Luftqualität. Die Außenanlagen bieten naturnahe Spielbereiche, klare Zonierungen für U3/Ü3 sowie befestigte Wege. Die brandschutztechnischen Anforderungen werden durch ein separiertes Brandschutzkonzept beschrieben; das Gebäude ist als eingeschossiger Baukörper ohne zusätzliche Brandabschnitte konzipiert. Die Planungsleistungen für den Neubau der Kindertageseinrichtung wurden bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 vollständig erbracht und fachübergreifend abgestimmt. Sämtliche erforderlichen Disziplinen – einschließlich Architektur, Tragwerksplanung, Technischer Gebäudeausrüstung sowie Brandschutz – wurden in die Entwurfsplanung integriert, sodass eine tragfähige Grundlage für die weiteren Leistungsphasen vorliegt. Im Rahmen des Projekts „Neubau Kindergarten Nadelhof in Stegen” ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planungsdisziplinen Objektplanung, technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung geplant. Das Verhandlungsverfahren nach § 17 Abs. 1 VgV wird zweistufig durchgeführt. Das Vergabeverfahren befindet sich aktuell in der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb. Im Zuge dessen sollen anhand der in der Bekanntmachung aufgeführten Kriterien drei Bieter ausgewählt werden, die im Anschluss zur Angebotsabgabe und Präsentation aufgefordert werden.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 53.1Frist: 05. Mai
HÖP Ubstadt Weiher - Planungslos 1
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen: Pos. 1) Vorbereitung der Projektabwicklung, inkl. Ablauf- und Terminplanung Pos. 2) Logistikkonzept für Bodenmanagement Pos. 3) Alarm- und Einsatzplan für den Hochwasserfall Pos. 4) Grundleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI [MK6.1] Pos. 4.1) Grundleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, Option Leistungsphasen 7 bis 9 Pos. 4.1.1.) Objekt 1: Hochwasserschutzlinie Kraichbach, linke Seite, mit: - Maßnahme M3 - Hochwasserschutzdamm - Maßnahme M5 - Hochwasserschutzdamm - Wegebau M3 und M5 - Rückbau Allmendbrücke - BE-Flächen - NATO-Pipeline, Hinweis: lediglich nachrichtliche Erwähnung, da Planung/Umsetzung über Betreiber erfolgt Pos. 4.1.2) Objekt 2: Hochwasserschutzlinie Kraichbach, rechte Seite, mit: - Maßnahme M4.1 - Abschlussdamm - Maßnahme M4.2 - Vorschüttung Bahndamm Pos. 4.1.3) Objekt 3: Maßnahme M4.3 - Hochwasserschutzmauer Pos. 4.1.4) Objekt 4: Durchlassbauwerk Bruch - Kraichbach (gesteuert) Pos. 4.1.5) Objekt 5: Durchlassbauwerk Bruchgraben - Bahn Pos. 4.2.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 1 bis 3, Option Leistungsphasen 4 bis 9 Pos. 4.2.1) - Objekt 6: Ersatzneubau Kraichbachbrücke Pos. 5) Grundleistungen Objektplanung Freianlagen[MK7.1] nach § 39 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, Option 7 bis 9 Pos. 5.1) Objekt 7: Gewässerumgestaltung Kraichbach mit: - Umgestaltung Gewässerlauf - hydraulisches Trennelement - Bruchgraben (Sohlanpassungen) - Geländeanpassungen innerhalb der Überflutungsfläche - Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan im Gewässerkorridor in Abstimmung mit Planungslos PL2 - Umweltplanung - Hinweis: Planung Erdbau durch Planungslos PL1, Planung der Vegetation durch Planungslos PL2 - Umweltplanung Pos. 6) Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI, Anlage 12, besondere Leistungen LP 8, für die Objekte 1 bis 7 Pos. 7) Grundleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphasen 1 bis 2 (soweit noch erforderlich) und 3 bis 6, sowie Bewehrungsabnahme Pos. 7.1) Objekt 3: Maßnahme M4.3 - Hochwasserschutzmauer Pos. 7.2) Objekt 4: Durchlassbauwerk Bruch - Kraichbach (gesteuert) Pos. 7.3) Objekt 5: Durchlassbauwerk Bruchgraben - Bahn Pos. 7.4) Objekt 6: Ersatzneubau Kraichbachbrücke Pos. 8) Grundleistungen Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, Option Leistungsphase 7-9 Pos. 8.1) Objekt 4: Durchlassbauwerk Bruch - Kraichbach (gesteuert) Pos. 9) Vermessung Pos. 9.1) Leistungsbild Bauvermessung ohne Leistungsphase 4 - Bauausführungsvermessung Pos. 10) Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)-Leistungen Pos. 11) Bestandsplanung Pos. 11.1) Erstellen der Unterlagen für Deichbuch, FIS-Deiche Pos. 12.) Besondere Leistungen Pos. 12.1) Nachweis der hydraulischen Wirksamkeit der gewässerökologischen Maßnahmen - Konzept für die Erfolgskontrolle Pos. 12.2) Option: Wasserrechtlicher Zulassungsantrag für evtl. GW-Haltung für den Ersatzneubau Kraichbachbrücke Pos. 12.3) Option: Fachliche Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit des AG. Hier: Öffentlichkeitarbeit Pos. 12.4) Termine Pos. 12.4.1) Option: Termine mit Dritten, die nicht über die vorstehenden Positionen abgedeckt sind. Abrechnung nach Zeitaufwand; Reisezeiten für Ortstermine über Anfahrtspauschalen Für den Auftrag gelten: a) Vertragsabschluss und Leistungsbeginn vsl. 01.09.2026. b) Konzept Projektabwicklung (2 Monate nach Vertragsbeginn) c) Vorbereitende Maßnahmen / Baubeginn: Ziel 4. Quartal 2027. Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Bedarf und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.