26B30009 - Bundesliegenschaft in Wilhelmshaven - Bodenmanagement
Bodenmanagement für 6.500 Tonnen Bodenmaterial in Wilhelmshaven. Der Auftrag umfasst die Separation des Materials sowie die Beprobung und Entsorgung der separierten Fraktionen gemäß Deklaration. Alle verwendeten Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.
Typ:Ausschreibung
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Bodenmanagement für 6.500 Tonnen Bodenmaterial in Wilhelmshaven. Der Auftrag umfasst die Separation des Materials sowie die Beprobung und Entsorgung der separierten Fraktionen gemäß Deklaration. Alle verwendeten Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Bodenmanagement für 6.500 Tonnen Bodenmaterial in Wilhelmshaven. Der Auftrag umfasst die Separation des Materials sowie die Beprobung und Entsorgung der separierten Fraktionen gemäß Deklaration. Alle verwendeten Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung sowie Beseitigung von Bodenaushubmaterial der Klassen BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 sowie der Deponieklassen DK 0, DK 1, DK 2, DK 3. Der Beschaffungsgegenstand umfasst auch die Annahme, Verwertung oder Beseitigung von bituminösem Straßenaufbruch. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungen beinhalten jeweils insbesondere die Annahme des Materials, das Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage einschließlich der Dokumentation der Wiegeergebnisse, die Separation von BM-0-Boden sowie das Ab- und Verladen mittels geeigneter Ladegeräte. Darüber hinaus sind die ordnungsgemäße Lagerung auf flüssigkeitsdichtem Untergrund, der Schutz des Materials vor Witterungseinflüssen sowie die Entnahme von Bodenproben nach PN 98 Bestandteil der Leistung. Die erforderlichen Bodenanalysen sind durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen. Die Annahmestelle/n für das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch muss/ müssen im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen. Dies ist erstens aus wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt. Die das Bodenaushubmaterial anliefernden Tiefbauunternehmen fahren bislang ausschließlich Annahmestellen im Stadtgebiet Leverkusen an. Eine Verpflichtung zur Anlieferung bei weiter entfernt gelegenen Annahmestellen wäre ihnen nicht oder jedenfalls nicht ohne Weiteres zumutbar, da hierdurch erhebliche zusätzliche Transportkosten entstünden. Hintergrund ist, dass die Tiefbauunternehmen eine pauschale Vergütung erhalten, die ausschließlich auf Anlieferungen zu Deponien im Gebiet der Stadt Leverkusen kalkuliert ist. Zweitens ist die örtliche Beschränkung aus ökologischen Gründen geboten. Durch kurze Transportwege werden Transportemissionen reduziert, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung beiträgt. Die Berücksichtigung solcher umweltbezogenen Aspekte ist vergaberechtlich zulässig und geboten (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2018, 11 Verg 16/17). Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 5.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 50 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 5.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 8.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 20.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 4.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 75 Touren - Umlagerung Sammelmiete 1.200 Tonnen (t) Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr lautet wie folgt: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.750 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 6.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 750 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 2.500 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 1.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 500 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 6.250 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 10.500 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 24.500 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 5.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 96 Touren - Umlagerung Sammelmiete 25 Tonnen (t) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten): - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 36.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 12.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 60.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 7.200 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 24.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 12.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 4.800 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 60.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 100.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 235.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 48.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 950 Touren - Umlagerung Sammelmiete 11.500 Tonnen (t) Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen. Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden liegen derzeit nicht vor, können sich aber jederzeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Geotechnische Leistungen, Bodenschutz und Bodenmanagement ABS 38, PFA 1.6 km 52,175 - 58,529
Gutachterleistungen zu Baugrund und Hydrogeologie im Bereich des Planfeststellungsabschnittes 1.6 der ABS 38 München-Mühldorf-Freilassing - Leistungszeitraum Februar 2026 bis Dezember 2028 - Untersuchungsraum von km 52,175 bis km 58, 529 1) Los 1: Ingenieurleistungen zur Geotechnischen Erkundung und Nachweisführung: - Grundlagenermittlung, Konsolidierung vorhandener geotechnischer Daten und Plausibilitätsprüfung - Planung, Mitwirkung bei der Vergabe und Begleitung der Erkundungsmaßnahmen - Erstellung Geotechnischer Berichte - Erstellung Geotechnische Entwurfsberichte 2) Los 2: Leistungen im Rahmen der Mantelverordnung, Bodenschutz - Grundlagenermittlung, Erkundungskonzept, Mitwirkung bei der Vergabe - Erarbeitung Bodenschutzkonzept 3) Los 3: Mantelverordnung. Bodenmanagement, Wiederverwendung und Verwertung sowie Entsorgung von Bodenmaterial - Grundlagenermittlung - Ingenieur- und Sachverständigenleistungen für die Zusammenstellung von Empfehlungen für Einbauweisen gemäß Ersatzbaustoffverordnung sämtlicher Aushubböden - Übergabe Aushubpläne - Entwicklung Untersuchungsprogramm für in-situ-Untersuchungen - Verfassung Kurzbericht mit tabellarischen Empfehlungen für Einbauweisen
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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