264. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2027: Städte und Gemeinden I
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend au...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellun...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Auftragswert: 37.815.100 €
Ausschreibungsbeschreibung
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen nach Ziffer 14 des Vertrags untersuchen und die Nachschau nach Ziffer 10 des Vertrags vornehmen. Schwerpunkte der Prüfung sind: • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Tageseinrichtungen für Kinder (Angebot, Steuerungskomponenten gemäß Prüfungshandbuch, Personalausstattung / Fachkräftemangel, Auswirkung des "Gute-Kita-Gesetz" auf die kommunalen Haushalte) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Verwaltungsdigitalisierung / KI • Digitale interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) • Feststellungen und Vorschläge zur Entbürokratisierung Eine zentrale Fragestellung wird die Investitions- und Instandhaltungstätigkeit der Kommunen sein (Infrastruktur und Gebäude). In der Analyse sind insbesondere geplante vs. nicht umgesetzte Projekte zu betrachten und die Gründe für eine Nichtumsetzung zu ermitteln. Sind den Investitionsmaßnahmen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Folgekostenbetrachtungen vorausgegangen? Sind - in Anknüpfung an vorangegangene Prüfungserfahrungen der Überörtlichen Prüfung - Erheblichkeitsgrenzen definiert? Die Verwendung von Fördermitteln nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) bzw. dem Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz (HIFG) ist in dieses Prüffeld einzubeziehen. Die Prüfungsergebnisse sind einzuordnen sowie daraus folgend praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch nach Ziffer 13 des Vertrags sowie dem Merkblatt nach Ziffer 16 des Vertrags. Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten und Gemeinden ausgewählt: Alsbach-Hähnlein, Altenstadt, Bad Endbach, Bad Orb, Ebsdorfergrund, Ehringshausen, Heuchelheim, Hofgeismar, Hünfelden, Laubach, Niestetal, Oberzent, Oestrich-Winkel, Rimbach, Rüdesheim am Rhein, Schlitz, Staufenberg, Wehrheim Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis Prüfungsbeginn.
Weiterführende Details
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265. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2027: Städte und Gemeinden II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Weitere Schwerpunkte der Prüfung sind: • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Tageseinrichtungen für Kinder (Angebot, Steuerungskomponenten gemäß Prüfungshandbuch, Personalausstattung / Fachkräftemangel, Auswirkung des "Gute-Kita-Gesetz" auf die kommunalen Haushalte) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Straßenbeiträge in Verbindung mit Straßensanierungsmaßnahmen - Einmalige Straßenbeiträge gem. § 11 Abs. 4 KAG; Straßenbeiträge mit erhöhtem Gemeindeanteil; Wiederkehrende Straßenbeiträge • Lesbarer Haushalt • Verwaltungsdigitalisierung / KI / Digitale interkommunale Zusammenarbeit • Feststellungen und Vorschläge zur Entbürokratisierung Bei den weiteren Prüfungsschwerpunkten sind neben der Darstellung des Umsetzungsstandes, praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an den vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt. Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten und Gemeinden ausgewählt: Allendorf (Lumda), Brensbach, Breuberg, Calden, Cölbe, Dipperz, Ebersburg, Frielendorf, Fronhausen, Gedern, Hofbieber, Hohenroda, Lützelbach, Messel, Münchhausen, Neckarsteinach, Ronneburg, Steffenberg. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
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263. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2027: Städte
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Weitere Schwerpunkte der Prüfung sind: • Bürgerservice / Bürgerbüro (Aufgabenbereiche, Organisation, Personalausstattung des Bürgerservice, Kundenorientierung, Digitalisierung, KI, Smart-City-Technologie etc.) • Tageseinrichtungen für Kinder (Steuerungskomponenten gem. Handbuch (inkl. ptimierung der Betreuungszeiten, siehe auch 233. Vergleichende Prüfung, Personalsituation (Fachkräftemangel, Auswirkung aktueller Gesetzgebungen auf die kommunalen Haushalte etc.) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Stand der Verwaltungsdigitalisierung (KI, Smart-City-Technologie) • Digitale interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) • Wirtschaftlichkeitsvergleich und Folgekostenbetrachtung ausgewählter Investitionen • Vorschlag eines weiteren Prüfungsthemas durch den Bewerber (Kreativität) Bei den weiteren Prüfungsschwerpunkten sind neben der Darstellung des Umsetzungsstandes, praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt. Prüfungsgegenstand: Zwölf Städte, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 14 Städten ausgewählt: Alsfeld, Babenhausen, Bad Wildungen, Eltville am Rhein, Eschwege, Frankenberg (Eder), Hünfeld, Kirchhain, Königstein im Taunus, Pohlheim, Schlüchtern, Schwalmstadt, Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis Prüfungsbeginn.
- Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
263. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2027: Städte
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Weitere Schwerpunkte der Prüfung sind: • Bürgerservice / Bürgerbüro (Aufgabenbereiche, Organisation, Personalausstattung des Bürgerservice, Kundenorientierung, Digitalisierung, KI, Smart-City-Technologie etc.) • Tageseinrichtungen für Kinder (Steuerungskomponenten gem. Handbuch (inkl. ptimierung der Betreuungszeiten, siehe auch 233. Vergleichende Prüfung, Personalsituation (Fachkräftemangel, Auswirkung aktueller Gesetzgebungen auf die kommunalen Haushalte etc.) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Stand der Verwaltungsdigitalisierung (KI, Smart-City-Technologie) • Digitale interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) • Wirtschaftlichkeitsvergleich und Folgekostenbetrachtung ausgewählter Investitionen • Vorschlag eines weiteren Prüfungsthemas durch den Bewerber (Kreativität) Bei den weiteren Prüfungsschwerpunkten sind neben der Darstellung des Umsetzungsstandes, praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt. Prüfungsgegenstand: Zwölf Städte, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 14 Städten ausgewählt: Alsfeld, Babenhausen, Bad Wildungen, Eltville am Rhein, Eschwege, Frankenberg (Eder), Hünfeld, Kirchhain, Königstein im Taunus, Pohlheim, Schlüchtern, Schwalmstadt, Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis Prüfungsbeginn.
- Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler KörperschaftenFrist: 01. Juni
267. Prüfung Kommunales Gebietsrechenzentrum II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaft für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale (für die geprüfte Körperschaft und für die Kommunen) darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und - soweit vorhanden - der Gesamtabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaft zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Ferner wird der Auftragnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Dienstleistungen (Hardware, Software, Verfahren, Service, Beratung und Schulung), Positionierung im Wettbewerb, Marktzugang, Beziehung zu den Kunden (Kommunen, Vergabe), Technik und Betriebsprozesse, Gremien, Organisation und Personal sowie die Themenfelder IT-Sicherheit, Datenschutz und Digitalisierung untersuchen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einsatz der Künstlichen Intelligenz, der Bereitstellung von civento und cosma21 und dem Angebot des Kommunalen Dienstleistungszentrums Cybersicherheit (KDLZ-CS/AKC) und deren Finanzierung. Prüfungsgegenstand: Kommunales Gebietsrechenzentrum ekom21 - KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
- Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
267. Prüfung Kommunales Gebietsrechenzentrum II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaft für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale (für die geprüfte Körperschaft und für die Kommunen) darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und - soweit vorhanden - der Gesamtabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaft zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Ferner wird der Auftragnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Dienstleistungen (Hardware, Software, Verfahren, Service, Beratung und Schulung), Positionierung im Wettbewerb, Marktzugang, Beziehung zu den Kunden (Kommunen, Vergabe), Technik und Betriebsprozesse, Gremien, Organisation und Personal sowie die Themenfelder IT-Sicherheit, Datenschutz und Digitalisierung untersuchen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einsatz der Künstlichen Intelligenz, der Bereitstellung von civento und cosma21 und dem Angebot des Kommunalen Dienstleistungszentrums Cybersicherheit (KDLZ-CS/AKC) und deren Finanzierung. Prüfungsgegenstand: Kommunales Gebietsrechenzentrum ekom21 - KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
- Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler KörperschaftenFrist: 01. Juni
266. Vergleichende Prüfung Kommunale Versorgungskassen II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen untersuchen. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen (unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes zur Regelung der kommunalen Versorgungskassen in Hessen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2023), die Aufgabenerfüllung, die Organisation (Verwaltung, Personal, Steuerung und Gremien), der Stand der Digitalisierung sowie getroffene Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Der Auftragnehmer wird zudem die organisatorischen Grundlagen der Umlagen und sonstige Finanzierungsmittel untersuchen. Hierzu gehören insbesondere die Berechnung und Erhebung der Umlagen, die Anlagerichtlinien, das Finanzmanagement sowie das Steuerungs- und Überwachungssystem. Es werden die Rechtsgeschäfte und Handlungen zur Kapitalanlage und -aufnahme daraufhin überprüft, ob sie in Übereinstimmung mit Gesetz, Satzung, den Anlagerichtlinien oder sonstigen verwaltungsinternen Vorgaben stehen. Dabei sind auch die Maßnahmen zur Risikovorsorge und Risikoüberwachung zu untersuchen. Weiterhin wird der Auftragnehmer die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Prüfungsgegenstand: 7 Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen, die vergleichend zu prüfen sind: Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck, Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau, Kommunale Versorgungskasse Darmstadt, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt, Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
- Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
266. Vergleichende Prüfung Kommunale Versorgungskassen II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen untersuchen. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen (unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes zur Regelung der kommunalen Versorgungskassen in Hessen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2023), die Aufgabenerfüllung, die Organisation (Verwaltung, Personal, Steuerung und Gremien), der Stand der Digitalisierung sowie getroffene Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Der Auftragnehmer wird zudem die organisatorischen Grundlagen der Umlagen und sonstige Finanzierungsmittel untersuchen. Hierzu gehören insbesondere die Berechnung und Erhebung der Umlagen, die Anlagerichtlinien, das Finanzmanagement sowie das Steuerungs- und Überwachungssystem. Es werden die Rechtsgeschäfte und Handlungen zur Kapitalanlage und -aufnahme daraufhin überprüft, ob sie in Übereinstimmung mit Gesetz, Satzung, den Anlagerichtlinien oder sonstigen verwaltungsinternen Vorgaben stehen. Dabei sind auch die Maßnahmen zur Risikovorsorge und Risikoüberwachung zu untersuchen. Weiterhin wird der Auftragnehmer die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Prüfungsgegenstand: 7 Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen, die vergleichend zu prüfen sind: Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck, Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau, Kommunale Versorgungskasse Darmstadt, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt, Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
- WVV Wiesbaden Holding GmbH
WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.