264. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2027: Städte und Gemeinden I
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend au...
Angebotsfrist:01. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellun...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 01. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen nach Ziffer 14 des Vertrags untersuchen und die Nachschau nach Ziffer 10 des Vertrags vornehmen. Schwerpunkte der Prüfung sind: • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Tageseinrichtungen für Kinder (Angebot, Steuerungskomponenten gemäß Prüfungshandbuch, Personalausstattung / Fachkräftemangel, Auswirkung des "Gute-Kita-Gesetz" auf die kommunalen Haushalte) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Verwaltungsdigitalisierung / KI • Digitale interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) • Feststellungen und Vorschläge zur Entbürokratisierung Eine zentrale Fragestellung wird die Investitions- und Instandhaltungstätigkeit der Kommunen sein (Infrastruktur und Gebäude). In der Analyse sind insbesondere geplante vs. nicht umgesetzte Projekte zu betrachten und die Gründe für eine Nichtumsetzung zu ermitteln. Sind den Investitionsmaßnahmen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Folgekostenbetrachtungen vorausgegangen? Sind - in Anknüpfung an vorangegangene Prüfungserfahrungen der Überörtlichen Prüfung - Erheblichkeitsgrenzen definiert? Die Verwendung von Fördermitteln nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) bzw. dem Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz (HIFG) ist in dieses Prüffeld einzubeziehen. Die Prüfungsergebnisse sind einzuordnen sowie daraus folgend praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch nach Ziffer 13 des Vertrags sowie dem Merkblatt nach Ziffer 16 des Vertrags. Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten und Gemeinden ausgewählt: Alsbach-Hähnlein, Altenstadt, Bad Endbach, Bad Orb, Ebsdorfergrund, Ehringshausen, Heuchelheim, Hofgeismar, Hünfelden, Laubach, Niestetal, Oberzent, Oestrich-Winkel, Rimbach, Rüdesheim am Rhein, Schlitz, Staufenberg, Wehrheim Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis Prüfungsbeginn.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Weitere Schwerpunkte der Prüfung sind: • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Tageseinrichtungen für Kinder (Angebot, Steuerungskomponenten gemäß Prüfungshandbuch, Personalausstattung / Fachkräftemangel, Auswirkung des "Gute-Kita-Gesetz" auf die kommunalen Haushalte) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Straßenbeiträge in Verbindung mit Straßensanierungsmaßnahmen - Einmalige Straßenbeiträge gem. § 11 Abs. 4 KAG; Straßenbeiträge mit erhöhtem Gemeindeanteil; Wiederkehrende Straßenbeiträge • Lesbarer Haushalt • Verwaltungsdigitalisierung / KI / Digitale interkommunale Zusammenarbeit • Feststellungen und Vorschläge zur Entbürokratisierung Bei den weiteren Prüfungsschwerpunkten sind neben der Darstellung des Umsetzungsstandes, praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an den vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt. Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten und Gemeinden ausgewählt: Allendorf (Lumda), Brensbach, Breuberg, Calden, Cölbe, Dipperz, Ebersburg, Frielendorf, Fronhausen, Gedern, Hofbieber, Hohenroda, Lützelbach, Messel, Münchhausen, Neckarsteinach, Ronneburg, Steffenberg. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
- Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler KörperschaftenFrist: 01. Juni
263. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2027: Städte
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Weitere Schwerpunkte der Prüfung sind: • Bürgerservice / Bürgerbüro (Aufgabenbereiche, Organisation, Personalausstattung des Bürgerservice, Kundenorientierung, Digitalisierung, KI, Smart-City-Technologie etc.) • Tageseinrichtungen für Kinder (Steuerungskomponenten gem. Handbuch (inkl. ptimierung der Betreuungszeiten, siehe auch 233. Vergleichende Prüfung, Personalsituation (Fachkräftemangel, Auswirkung aktueller Gesetzgebungen auf die kommunalen Haushalte etc.) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Stand der Verwaltungsdigitalisierung (KI, Smart-City-Technologie) • Digitale interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) • Wirtschaftlichkeitsvergleich und Folgekostenbetrachtung ausgewählter Investitionen • Vorschlag eines weiteren Prüfungsthemas durch den Bewerber (Kreativität) Bei den weiteren Prüfungsschwerpunkten sind neben der Darstellung des Umsetzungsstandes, praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt. Prüfungsgegenstand: Zwölf Städte, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 14 Städten ausgewählt: Alsfeld, Babenhausen, Bad Wildungen, Eltville am Rhein, Eschwege, Frankenberg (Eder), Hünfeld, Kirchhain, Königstein im Taunus, Pohlheim, Schlüchtern, Schwalmstadt, Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis Prüfungsbeginn.
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267. Prüfung Kommunales Gebietsrechenzentrum II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaft für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale (für die geprüfte Körperschaft und für die Kommunen) darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und - soweit vorhanden - der Gesamtabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaft zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Ferner wird der Auftragnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Dienstleistungen (Hardware, Software, Verfahren, Service, Beratung und Schulung), Positionierung im Wettbewerb, Marktzugang, Beziehung zu den Kunden (Kommunen, Vergabe), Technik und Betriebsprozesse, Gremien, Organisation und Personal sowie die Themenfelder IT-Sicherheit, Datenschutz und Digitalisierung untersuchen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einsatz der Künstlichen Intelligenz, der Bereitstellung von civento und cosma21 und dem Angebot des Kommunalen Dienstleistungszentrums Cybersicherheit (KDLZ-CS/AKC) und deren Finanzierung. Prüfungsgegenstand: Kommunales Gebietsrechenzentrum ekom21 - KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
- Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
267. Prüfung Kommunales Gebietsrechenzentrum II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaft für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale (für die geprüfte Körperschaft und für die Kommunen) darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und - soweit vorhanden - der Gesamtabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaft zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Ferner wird der Auftragnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Dienstleistungen (Hardware, Software, Verfahren, Service, Beratung und Schulung), Positionierung im Wettbewerb, Marktzugang, Beziehung zu den Kunden (Kommunen, Vergabe), Technik und Betriebsprozesse, Gremien, Organisation und Personal sowie die Themenfelder IT-Sicherheit, Datenschutz und Digitalisierung untersuchen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einsatz der Künstlichen Intelligenz, der Bereitstellung von civento und cosma21 und dem Angebot des Kommunalen Dienstleistungszentrums Cybersicherheit (KDLZ-CS/AKC) und deren Finanzierung. Prüfungsgegenstand: Kommunales Gebietsrechenzentrum ekom21 - KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
- Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler KörperschaftenFrist: 01. Juni
266. Vergleichende Prüfung Kommunale Versorgungskassen II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen untersuchen. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen (unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes zur Regelung der kommunalen Versorgungskassen in Hessen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2023), die Aufgabenerfüllung, die Organisation (Verwaltung, Personal, Steuerung und Gremien), der Stand der Digitalisierung sowie getroffene Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Der Auftragnehmer wird zudem die organisatorischen Grundlagen der Umlagen und sonstige Finanzierungsmittel untersuchen. Hierzu gehören insbesondere die Berechnung und Erhebung der Umlagen, die Anlagerichtlinien, das Finanzmanagement sowie das Steuerungs- und Überwachungssystem. Es werden die Rechtsgeschäfte und Handlungen zur Kapitalanlage und -aufnahme daraufhin überprüft, ob sie in Übereinstimmung mit Gesetz, Satzung, den Anlagerichtlinien oder sonstigen verwaltungsinternen Vorgaben stehen. Dabei sind auch die Maßnahmen zur Risikovorsorge und Risikoüberwachung zu untersuchen. Weiterhin wird der Auftragnehmer die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Prüfungsgegenstand: 7 Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen, die vergleichend zu prüfen sind: Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck, Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau, Kommunale Versorgungskasse Darmstadt, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt, Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
- Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
266. Vergleichende Prüfung Kommunale Versorgungskassen II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen untersuchen. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen (unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes zur Regelung der kommunalen Versorgungskassen in Hessen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2023), die Aufgabenerfüllung, die Organisation (Verwaltung, Personal, Steuerung und Gremien), der Stand der Digitalisierung sowie getroffene Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Der Auftragnehmer wird zudem die organisatorischen Grundlagen der Umlagen und sonstige Finanzierungsmittel untersuchen. Hierzu gehören insbesondere die Berechnung und Erhebung der Umlagen, die Anlagerichtlinien, das Finanzmanagement sowie das Steuerungs- und Überwachungssystem. Es werden die Rechtsgeschäfte und Handlungen zur Kapitalanlage und -aufnahme daraufhin überprüft, ob sie in Übereinstimmung mit Gesetz, Satzung, den Anlagerichtlinien oder sonstigen verwaltungsinternen Vorgaben stehen. Dabei sind auch die Maßnahmen zur Risikovorsorge und Risikoüberwachung zu untersuchen. Weiterhin wird der Auftragnehmer die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Prüfungsgegenstand: 7 Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen, die vergleichend zu prüfen sind: Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck, Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau, Kommunale Versorgungskasse Darmstadt, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden, Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt, Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026.
- WVV Wiesbaden Holding GmbH
WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026
- Gemeinde Schöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
- Gemeinde SchöntalSchöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
- Gemeinde AltheimAltheimFrist: 28. Mai
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 01. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften.
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