2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL_ex-post_Bekanntmachung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Bundesstraße 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Bestandteil der Maßnahme ist das Brückenbauwerk über die ICE-Strecke 1740 der Deutsche Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven. Im Bestand handelt es sich um ein einteilig...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Bundesstraße 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Bestandteil der Maßnahme ist das Brückenbauwerk über die ICE-Strecke 1740 der Deutsche Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven. Im Bestand handelt es sich um ein einteiliges Bauwerk in Spa...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Bauüberwachung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Bundesstraße 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Bestandteil der Maßnahme ist das Brückenbauwerk über die ICE-Strecke 1740 der Deutsche Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven. Im Bestand handelt es sich um ein einteiliges Bauwerk in Spannbetonbauweise mit Hohlkastenquerschnitt und beidseitigen Kragarmen über drei Felder. Der Überbau ist sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung (Fahrbahnplatte und Querträger) vorgespannt. Unmittelbar neben dem Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke, ebenfalls in Spannbetonbauweise ausgeführt, welche die südlich der B 6 verlaufende kommunale Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich mit der B-6-Brücke die Widerlagerfundamente. Im Rahmen der Maßnahme sind der Rückbau der bestehenden Brückenbauwerke im Zuge der B 6 und der Nordstraße sowie die Errichtung entsprechender Ersatzneubauten vorgesehen. Darüber hinaus ist zur Abfangung der in ihrer Lage verschobenen Nordstraße die Herstellung einer Stützwand erforderlich. Mit dem Neubau der Brückenbauwerke gehen Anpassungen an der Oberleitungsanlage der Bahnstrecke einher. Zudem sind die Straßenanschlüsse der B 6 und der Nordstraße neu herzustellen sowie der Bollriedegraben mittels Verrohrung umzuverlegen. (Ausschreibung T2) Während der Bauzeit wird der Verkehr der B 6 über eine nördlich der Bestandsstrecke verlaufende Behelfsumfahrung geführt. Diese wird vor Beginn der Hauptbaumaßnahme hergestellt und nach Inbetriebnahme der neuen Brückenbauwerke vollständig zurückgebaut. Zur Querung der Bahnstrecke im Zuge der Behelfsumfahrung wird eine Behelfsbrücke auf temporären Unterbauten errichtet. Der Behelfsbrückenüberbau wird einschließlich sämtlicher Nebenanlagen zurückgebaut. Die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung ist für Mitte November 2026 vorgesehen. Der Rückbau der Behelfsumfahrung beginnt mit dem Ausbau des Behelfsbrückenüberbaus im November 2029. (Ausschreibung T1, Baubeginn ca. 04/26) Der Rückbau der Bestandsbrücken über die Bahnstrecke 1740 sowie die Herstellung der Ersatzneubauten erfolgen zwischenzeitlich in einer separaten Baumaßnahme ab Ende November 2026. Die Verkehrsfreigabe der neuen Brückenbauwerke ist für Juli 2029 geplant. (Ausschreibung T2) Der Anschluss der Behelfsbrücke an die bestehende Trasse der B 6 erfolgt beidseitig über neu herzustellende Straßendämme. Bei dieser Maßnahme soll die BIM-Arbeitsmethode in der Ausführungsplanung und in der Baudurchführung angewandt werden. Die BOL beinhaltet die Baumaßnahme "Behelfsumfahrung " (T1) sowie die Baumaßnahme "Ersatzneubau DB-Brücke / Nordstraße Brücke" (T2), wobei der Beginn der BOL in der bereits laufenden Baumaßnahme T1 sein wird!.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL_ex-post_Bekanntmachung
Die nachfolgend genannten Leistungen (Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen) werden sowohl für T1 als auch für T2 in separaten Fachlosen vergeben. - Die im Anhang aufgeführten DB-Sperrpausen sind verbindlicher Bestandteil der Ausführung und zwingend zu beachten. - Der AG wird für den T1 die ÖBÜ durchführen (Behelfsumfahrung). Für den T2 wird die ÖBÜ extern vergeben. - Die Bauoberleitung (BOL) ist verpflichtet, die in dieser Leistungs- und Aufgabenbeschreibung definierten Leistungen für das gesamte Projekt zu erbringen. Das Projekt umfasst beide Ausschreibungen (Ausschreibung Teil 1 und Ausschreibung Teil 2) und ist als ein einheitliches Projekt zu verstehen. - Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt! Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach §43 und §47 HOAI. Bei der Kalkulation sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen ebenfalls mit einzubeziehen: - Fachaufsicht über die Örtliche Bauüberwachung - Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung - Ausführungspläne sind dem Grunde nach zu prüfen - Koordinationsbesprechungen - Prüfung von Eignungsprüfungen
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL_ex-post_Bekanntmachung
Die nachfolgend genannten Leistungen (Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen) werden sowohl für T1 als auch für T2 in separaten Fachlosen vergeben. - Die im Anhang aufgeführten DB-Sperrpausen sind verbindlicher Bestandteil der Ausführung und zwingend zu beachten. - Der AG wird für den T1 die ÖBÜ durchführen (Behelfsumfahrung). Für den T2 wird die ÖBÜ extern vergeben. - Die Bauoberleitung (BOL) ist verpflichtet, die in dieser Leistungs- und Aufgabenbeschreibung definierten Leistungen für das gesamte Projekt zu erbringen. Das Projekt umfasst beide Ausschreibungen (Ausschreibung Teil 1 und Ausschreibung Teil 2) und ist als ein einheitliches Projekt zu verstehen. - Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt! Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach §43 und §47 HOAI. Bei der Kalkulation sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen ebenfalls mit einzubeziehen: - Fachaufsicht über die Örtliche Bauüberwachung - Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung - Ausführungspläne sind dem Grunde nach zu prüfen - Koordinationsbesprechungen - Prüfung von Eignungsprüfungen
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
2026-09_E233_PA_1_Baugrundgutachten_für_5_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Für den Neubau der oben aufgelisteten Bauwerke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke. Für den Neubau der Bauwerke ist je ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A "Geotechni-scher Bericht mit Gründungsempfehlung" und dem Teil B "Geotechnischer Entwurfsbericht" besteht. Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversu-che) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung der Ingenieurbauwerke die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotech-nischen Fragen beraten. BW PA1/04 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Abschnitt 105, Station 0 der B402. Derzeit hat die K225 (Süd-Nord-Straße) an der Anschlussstelle E233/K225 eine mittlere Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen auf der Westseite durch einen Trennstreifen mit 1,50 m Breite von der Fahrbahn abge-setzten 2,00 m breiten Radweg. Die Fahrbahn wird regelgerecht auf 8,00 m, der Trennstreifen auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA1/04 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 15,10 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 1-feldrig freiliegende Spannbetonbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 12,25m und eine Gesamtlänge von 28,90m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 2001. Die vorh. Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk (PA1/04) ortsnah ersetzt werden. Die neue Radwegführung der Süd-Nord-Straße soll mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Westseite der K225 erfolgen. BW PA1/08 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Sta-tion 0 der B402. Die L48 (Versener Straße) weist auf der Brücke derzeit eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,50m und einen auf der Ostseite von der Fahrbahn abgesetzten 2,0 m breiten Radweg auf. Der Trennstreifen wird regelgerecht auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA 1/08 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 13,05 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 2-stegige Plattenbalkenbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 11,55m und eine Gesamtlänge von 36,82m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1991. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk ortsnah ersetzt werden. Die Radwegführung der Versener Straße soll, wie im Bestand auch mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Ostseite der L48 erfolgen. BW PA1/10.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 592 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich der Ems-Flutmulde eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplanken-systeme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 6-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 161,20m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1989. Das geplante Bauwerk PA1/10 soll auf der Südseite der Bestandstrasse mit einem Abstand von 4,45m parallel zu dem bestehenden Bauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. 2.4 BW PA1/11.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 1.500 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 86,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1988. Das Bauwerk PA1/11.2 soll parallel, südlich mit einem Abstand von 4,45m zu dem bestehendem Brückenbauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. BW PA1/13.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 2.149 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 102,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1990. Das Bauwerk PA1/13.2 soll parallel, südlich zu dem bestehendem Brückenbauwerk in einem Abstand von 4,45m gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen.
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
2026-09_E233_PA_1_Baugrundgutachten_für_5_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Für den Neubau der oben aufgelisteten Bauwerke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke. Für den Neubau der Bauwerke ist je ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A "Geotechni-scher Bericht mit Gründungsempfehlung" und dem Teil B "Geotechnischer Entwurfsbericht" besteht. Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversu-che) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung der Ingenieurbauwerke die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotech-nischen Fragen beraten. BW PA1/04 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Abschnitt 105, Station 0 der B402. Derzeit hat die K225 (Süd-Nord-Straße) an der Anschlussstelle E233/K225 eine mittlere Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen auf der Westseite durch einen Trennstreifen mit 1,50 m Breite von der Fahrbahn abge-setzten 2,00 m breiten Radweg. Die Fahrbahn wird regelgerecht auf 8,00 m, der Trennstreifen auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA1/04 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 15,10 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 1-feldrig freiliegende Spannbetonbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 12,25m und eine Gesamtlänge von 28,90m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 2001. Die vorh. Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk (PA1/04) ortsnah ersetzt werden. Die neue Radwegführung der Süd-Nord-Straße soll mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Westseite der K225 erfolgen. BW PA1/08 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Sta-tion 0 der B402. Die L48 (Versener Straße) weist auf der Brücke derzeit eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,50m und einen auf der Ostseite von der Fahrbahn abgesetzten 2,0 m breiten Radweg auf. Der Trennstreifen wird regelgerecht auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA 1/08 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 13,05 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 2-stegige Plattenbalkenbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 11,55m und eine Gesamtlänge von 36,82m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1991. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk ortsnah ersetzt werden. Die Radwegführung der Versener Straße soll, wie im Bestand auch mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Ostseite der L48 erfolgen. BW PA1/10.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 592 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich der Ems-Flutmulde eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplanken-systeme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 6-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 161,20m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1989. Das geplante Bauwerk PA1/10 soll auf der Südseite der Bestandstrasse mit einem Abstand von 4,45m parallel zu dem bestehenden Bauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. 2.4 BW PA1/11.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 1.500 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 86,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1988. Das Bauwerk PA1/11.2 soll parallel, südlich mit einem Abstand von 4,45m zu dem bestehendem Brückenbauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. BW PA1/13.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 2.149 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 102,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1990. Das Bauwerk PA1/13.2 soll parallel, südlich zu dem bestehendem Brückenbauwerk in einem Abstand von 4,45m gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen.
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
2026-09_E233_PA_1_Baugrundgutachten_für_5_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Für den Neubau der oben aufgelisteten Bauwerke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke. Für den Neubau der Bauwerke ist je ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A "Geotechni-scher Bericht mit Gründungsempfehlung" und dem Teil B "Geotechnischer Entwurfsbericht" besteht. Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversu-che) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung der Ingenieurbauwerke die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotech-nischen Fragen beraten. BW PA1/04 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Abschnitt 105, Station 0 der B402. Derzeit hat die K225 (Süd-Nord-Straße) an der Anschlussstelle E233/K225 eine mittlere Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen auf der Westseite durch einen Trennstreifen mit 1,50 m Breite von der Fahrbahn abge-setzten 2,00 m breiten Radweg. Die Fahrbahn wird regelgerecht auf 8,00 m, der Trennstreifen auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA1/04 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 15,10 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 1-feldrig freiliegende Spannbetonbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 12,25m und eine Gesamtlänge von 28,90m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 2001. Die vorh. Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk (PA1/04) ortsnah ersetzt werden. Die neue Radwegführung der Süd-Nord-Straße soll mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Westseite der K225 erfolgen. BW PA1/08 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Sta-tion 0 der B402. Die L48 (Versener Straße) weist auf der Brücke derzeit eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,50m und einen auf der Ostseite von der Fahrbahn abgesetzten 2,0 m breiten Radweg auf. Der Trennstreifen wird regelgerecht auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA 1/08 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 13,05 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 2-stegige Plattenbalkenbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 11,55m und eine Gesamtlänge von 36,82m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1991. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk ortsnah ersetzt werden. Die Radwegführung der Versener Straße soll, wie im Bestand auch mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Ostseite der L48 erfolgen. BW PA1/10.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 592 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich der Ems-Flutmulde eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplanken-systeme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 6-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 161,20m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1989. Das geplante Bauwerk PA1/10 soll auf der Südseite der Bestandstrasse mit einem Abstand von 4,45m parallel zu dem bestehenden Bauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. 2.4 BW PA1/11.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 1.500 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 86,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1988. Das Bauwerk PA1/11.2 soll parallel, südlich mit einem Abstand von 4,45m zu dem bestehendem Brückenbauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. BW PA1/13.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 2.149 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 102,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1990. Das Bauwerk PA1/13.2 soll parallel, südlich zu dem bestehendem Brückenbauwerk in einem Abstand von 4,45m gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusFrist: 28. Apr.
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- Gemeinde AuerbachFrist: 08. Mai
Ersatzneubau BW 3a, Brücke Anton- Günther- Straße über den Auerbauer Dorfbach
Es handelt sich bei der Bauleistung um den Ersatzneubau des Bauwerks BW 3a, Brücke Anton-Gnther-Straße über den Auerbacher Dorfbach in Auerbach im Erzgebirge (Wellstahlrohr mit Maulquerschnitt L/H/B ca. 2,48 x 1,79 m, Querschnittsfläche ca. 3,47 m², Umfang ca. 6,72 m, Blechstärke ca. 3,50 mm). Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks, die Herstellung des neuen Brückenbauwerks mit Wellstahlrohr, selbsttragenden Stirnwänden aus Stahlbeton (Breite 0,50 m, Höhe Einlauf 2,79 m / Auslauf 2,96 m, Länge 2,53 m) und Flügelwänden (Wandschaft ca. 0,95 m, Breite am Wandfuß ca, 1,35 m, Längen ca. 1,02–6,21 m, Höhe ab OK Bachsohle ca. 1,55 m bis 1,80 m), die hydraulische und naturnahe Gestaltung der Gewässersohle sowie die erforderlichen Erd-, Wasserhaltungs-, Straßenbau- und Landschaftsbauarbeiten. Das neue Bauwerk wird als Wellstahlrohr mit Maulquerschnitt ausgeführt, welches den Auerbacher Dorfbach im Winkel von ca. 78 gon kreuzt. Die Ein- und Ausläufe des Wellstahlrohres schließen jeweils rechtwinklig an. Ober- und unterstrom sind Flügelwände und Stirnwände vorgesehen. Die unterstromigen Flügelwände erhalten, wie auch die Strinwände, eine ca. 30 cm starke. Die oberstromigen Flügelwände erhalten keine Natursteinverblendung. Der Querschnitt der Sohle wird muldenförmig ausgebildet. Auf den Boden des Wellstahlrohres werden Wasserbausteine in Frischbeton gesetzt. Ober- und unterstrom der Brücke wird eine Anschlusssteinschüttung ohne Beton in die Baugrube eingebracht, welche der Form und Struktur wie im Bereich der Brücke entspricht. Einzelne Spitzen der Steine werde dabei bis zur geplanten Gewässersohlhöhe reichen. Die Steinschüttung erfolgt auf einer Fläche von ca. 24 m² . Zwischen den gesetzten Steinen im Brückenbereich und den verfüllten Anschlussbereichen der ehem. Baugrube wird Flusssediment eingetragen. Diese wird ausschließlich vom Auerbacher Dorfbach verwenden. Das Flusssediment ist so einzubauen und ggf. durch größere Steine zu ergänzen, wie oberstrom und unterstrom charakteristisch erkennbar. Der Ein- und Auslaufbereich wird durch Kolkschutzriegel aus großformatigen und ortsüblichen Natursteinen begrenzt. Die Anton- Günther- Straße wird vom Kreuzungsbereich bis kurz hinter das Brückenbauwerk auf einer Fläche von ca. 130 m² neu asphaltiert. Während der Bauzeit ist die Zuwegung zu zwei Flurstücken nur über eine bauzeitliche Behelfsstraße möglich. Die ca. 260 m² große Fläche der Behelfsstraße besteht aus einer Schottertragschicht, die auf einem Geotextil verlegt wird. Zusätzlich wird in einem Kurvenbereich auf einer Fläche von ca. 75 m² Wirtschaftsewegepflaster verlegt, um ein Abrutschen bzw. Ausspülen des Schotters zu verhindern.
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