2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
Aufgrund der beengten Verhältnisse in Riepe ist die anforderungsgerechte Anlage eines Radweges nicht ohne schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Anliegergrundstücke möglich bzw. wegen vorhandener Zwangspunkte wohl nicht realisierbar. Hier sind Varianten (z. B. eine geringfügige Verlegung der Fahrbahn der L 1) zur ...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Aufgrund der beengten Verhältnisse in Riepe ist die anforderungsgerechte Anlage eines Radweges nicht ohne schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Anliegergrundstücke möglich bzw. wegen vorhandener Zwangspunkte wohl nicht realisierbar. Hier sind Varianten (z. B. eine geringfügige Verlegung der Fahrbahn der L 1) zur Anlage des Radweg...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Aufgrund der beengten Verhältnisse in Riepe ist die anforderungsgerechte Anlage eines Radweges nicht ohne schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Anliegergrundstücke möglich bzw. wegen vorhandener Zwangspunkte wohl nicht realisierbar. Hier sind Varianten (z. B. eine geringfügige Verlegung der Fahrbahn der L 1) zur Anlage des Radweges zu prüfen. Bei der Gewässerkreuzung am "Fehntjer Tief" (Gewässer II. Ordnung) sowie an der Anschlussstelle (A 31) Riepe ist die Breite der vorhandenen Ingenieurbauwerke nicht ausreichend um den Radweg anlegen zu können. Aufgrund der Tatsache, dass beide Brücken in den 1960ern errichtet wurden, wird durch den Auftraggeber geprüft, ob diese durch ein neues Bauwerk ersetzt werden sollten. Die neuen Brücken würden dann so breit hergestellt werden, dass der Radweg mit überführt werden kann. Gegebenenfalls kommen auch separate Radwegbrücken in Betracht. Leistungen des Auftraggebers: Die Planungen der Brückenbauwerke werden vom Auftraggeber bereitgestellt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die erforderlichen Vermessungsleistungen wurden durch den Auftraggeber erbracht. Die Vermessungsdaten werden dem Auftragnehmer zur Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Unterlagen. Etwaige erkennbare Unstimmigkeiten oder Widersprüche sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die ihm vorliegenden Eigentümerdaten der vom Projekt betroffenen Grundstücke zur Verfügung. Eine eigenständige Ermittlung, Beschaffung oder Aktualisierung der Eigentümerdaten durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil der beauftragten Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Der Auftragnehmer verwendet die zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Leistungen des Auftragnehmers: - Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2021: Für den geplanten Radweg an der L 1 ist vom Auftragnehmer die Objektplanung Verkehrsanlagen mit folgenden Grundleistungen gemäß § 47 HOAI 2021 zu erbringen: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Die wesentlichen Leistungen sind im Einzelnen in Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführt. - Besondere Leistungen (nähere Information in der LB): 1. Erstellung von Leitungsbeständen 2. Koordinierung der fachlich Beteiligten
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
10- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
Aufgrund der beengten Verhältnisse in Riepe ist die anforderungsgerechte Anlage eines Radweges nicht ohne schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Anliegergrundstücke möglich bzw. wegen vorhandener Zwangspunkte wohl nicht realisierbar. Hier sind Varianten (z. B. eine geringfügige Verlegung der Fahrbahn der L 1) zur Anlage des Radweges zu prüfen. Bei der Gewässerkreuzung am "Fehntjer Tief" (Gewässer II. Ordnung) sowie an der Anschlussstelle (A 31) Riepe ist die Breite der vorhandenen Ingenieurbauwerke nicht ausreichend um den Radweg anlegen zu können. Aufgrund der Tatsache, dass beide Brücken in den 1960ern errichtet wurden, wird durch den Auftraggeber geprüft, ob diese durch ein neues Bauwerk ersetzt werden sollten. Die neuen Brücken würden dann so breit hergestellt werden, dass der Radweg mit überführt werden kann. Gegebenenfalls kommen auch separate Radwegbrücken in Betracht. Leistungen des Auftraggebers: Die Planungen der Brückenbauwerke werden vom Auftraggeber bereitgestellt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die erforderlichen Vermessungsleistungen wurden durch den Auftraggeber erbracht. Die Vermessungsdaten werden dem Auftragnehmer zur Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Unterlagen. Etwaige erkennbare Unstimmigkeiten oder Widersprüche sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die ihm vorliegenden Eigentümerdaten der vom Projekt betroffenen Grundstücke zur Verfügung. Eine eigenständige Ermittlung, Beschaffung oder Aktualisierung der Eigentümerdaten durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil der beauftragten Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Der Auftragnehmer verwendet die zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Leistungen des Auftragnehmers: - Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2021: Für den geplanten Radweg an der L 1 ist vom Auftragnehmer die Objektplanung Verkehrsanlagen mit folgenden Grundleistungen gemäß § 47 HOAI 2021 zu erbringen: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Die wesentlichen Leistungen sind im Einzelnen in Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführt. - Besondere Leistungen (nähere Information in der LB): 1. Erstellung von Leitungsbeständen 2. Koordinierung der fachlich Beteiligten
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich AurichAurich
2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe. Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt Aurich (Landkreis Aurich) und mündet dort in die Bundesstraße B 72. Der zu bearbeitende Streckenabschnitt liegt zwischen dem Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen (L 1 / Abschnitt 10 / Station 917) und dem Knotenpunkt L 1 / Alter Weg (L 1 / Abschnitt 30 / Station 3090) in Riepe (Landkreis Aurich). Gegenstand der Planung ist der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Westseite der L 1. Der Radweg soll am Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen in Oldersum an den bereits vorhandenen Radweg auf der Westseite anschließen. Von dort verläuft er in nördlicher Richtung über das Gewässer "Fehntjer Tief" (L 1 / Abschnitt 10 / Station 2365) sowie über die Bundesautobahn A 31 (L 1 / Abschnitt 20 / Station 779), an die die L 1 über die Anschlussstelle "Riepe" (NK 2610014) angebunden ist. An der Einmündung L 1 / Alter Weg in Riepe soll der geplante Radweg an den bereits bestehenden Radweg wieder anschließen. Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt ca. 6,8 km. Mit dem Neubau des Radweges wird im Außerortsbereich eine bauliche Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Straßenverkehr hergestellt. Hierdurch wird die Verkehrssituation für den Radverkehr verbessert. Durch den Lückenschluss des Radwegnetzes zwischen Oldersum und Riepe entsteht eine durchgängige Verbindung für den Radverkehr. Baulastträger für den Neubau des Radweges ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Der Neubau des Radweges an der L 1 zwischen Oldersum und Riepe ist in der Prioritätenliste des Radwegekonzeptes des Landes Niedersachsen 2016 als Maßnahme mit "vordringlichem Bedarf" enthalten. Die Fahrbahn der L 1 ist bituminös befestigt und weist außerorts eine mittlere Breite von ca. 6,00 m sowie innerorts von ca. 7,00 m auf. Nördlich der Bahnstrecke in Oldersum betragen die Fahrbahnbreiten zwischen 6,00 m und 7,70 m. Der aus Oldersum kommende und bis zum Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen bereits bestehende Radweg ist ca. 1,80 m breit und durch einen ca. 1,50 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Innerhalb der Ortschaft Riepe sind abschnittsweise beidseitige Nebenanlagen mit Hochbordanlagen vorhanden. Im Bereich der freien Strecke befindet sich vereinzelt Streubebauung. Die Straßenentwässerung erfolgt innerhalb der Ortslage Riepe über beidseitige Bordrinnen. Im Bereich Oldersum sowie im Abschnitt der freien Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenseitengräben abgeführt. Nach der im Jahr 2021 durchgeführten Verkehrszählung weist die L 1 im Bereich des Landkreises Aurich (nördlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 5.410 Kfz/24h (SV-Anteil 5,4 %) und im Bereich des Landkreises Leer (südlich der A 31) eine Verkehrsbelastung von 2.613 Kfz/24h (SV-Anteil 4,7 %) auf. Da die Infrastruktur der Region stark landwirtschaftlich geprägt ist, ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge entsprechend hoch. Für den Neubau ist vorgesehen, den Radweg im Bereich der freien Strecke westlich der L 1 zu trassieren. Gründe hierfür sind der teilweise vorhandene Bewuchs, die Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der bereits vorhandene Radweg an der Westseite der L 1 in Oldersum sowie wirtschaftliche Aspekte. Die Befestigung des Radweges soll in bituminöser Bauweise mit einer Breite von 2,50 m gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) ausgeführt werden.
- Landratsamt Lörrach, VergabestelleFrist: 15. Mai
Leistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 1-8 - Dossenbachradwege
Erbringung von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 4, § 47, für die Leistungsphasen 1 bis 8. Gegenstand ist der Neubau der Radwege an der K6353 im Bereich zwischen Niederdossenbach, Dossenbach und Schopfheim.
- Landratsamt Lörrach, VergabestelleFrist: 15. Mai
Leistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 1-8 - Dossenbachradwege
Erbringung von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 4, § 47, für die Leistungsphasen 1 bis 8. Gegenstand ist der Neubau der Radwege an der K6353 im Bereich zwischen Niederdossenbach, Dossenbach und Schopfheim.
- Landratsamt Lörrach, VergabestelleFrist: 15. Mai
Leistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 1-8 - Dossenbachradwege
Erbringung von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 4, § 47, für die Leistungsphasen 1 bis 8. Gegenstand ist der Neubau der Radwege an der K6353 im Bereich zwischen Niederdossenbach, Dossenbach und Schopfheim.
- Landratsamt Lörrach, VergabestelleFrist: 15. Mai
Leistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 1-8 - Dossenbachradwege
Erbringung von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 4, § 47, für die Leistungsphasen 1 bis 8. Gegenstand ist der Neubau der Radwege an der K6353 im Bereich zwischen Niederdossenbach, Dossenbach und Schopfheim.
- SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen
Westfälischen Straße, Schaffung und Neugestaltung eines Quartiersparks inkl. Spielplatz - Freianlagenplanung LP 1-9
Gegenstand der Beauftragung sind die zur Umsetzung des unter dem Punkt 1 beschriebenen Vorhabens erforderlichen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1) und 4-9 (Stufe 2) bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021. Der Auftragnehmer hat zu den jeweils beauftragten Leistungsphasen sämtliche Grundleistungen zu erbringen. Vereinbart werden die Honorarzone IV - Basishonorarsatz. Die Beauftragung jeder Planungsstufe erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftraggeber behält sich vor die Stufe 2 an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben.
- SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen
Westfälischen Straße, Schaffung und Neugestaltung eines Quartiersparks inkl. Spielplatz - Freianlagenplanung LP 1-9
Gegenstand der Beauftragung sind die zur Umsetzung des unter dem Punkt 1 beschriebenen Vorhabens erforderlichen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1) und 4-9 (Stufe 2) bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021. Der Auftragnehmer hat zu den jeweils beauftragten Leistungsphasen sämtliche Grundleistungen zu erbringen. Vereinbart werden die Honorarzone IV - Basishonorarsatz. Die Beauftragung jeder Planungsstufe erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftraggeber behält sich vor die Stufe 2 an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben.
- SBO Servicebetriebe Oberhausen - Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen
Westfälischen Straße, Schaffung und Neugestaltung eines Quartiersparks inkl. Spielplatz - Freianlagenplanung LP 1-9
Gegenstand der Beauftragung sind die zur Umsetzung des unter dem Punkt 1 beschriebenen Vorhabens erforderlichen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1-3 (Stufe 1) und 4-9 (Stufe 2) bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021. Der Auftragnehmer hat zu den jeweils beauftragten Leistungsphasen sämtliche Grundleistungen zu erbringen. Vereinbart werden die Honorarzone IV - Basishonorarsatz. Die Beauftragung jeder Planungsstufe erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftraggeber behält sich vor die Stufe 2 an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Betriebssitz HoppegartenFrist: 04. Juni
L 80 Radweg Frankenfelde - Frankenförde, Planungsleistungen gemäß § 45 ff HOAI 2021 - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1 - 4; Lph 5 - 6 optional
Verkehrsanlagenplanung für ein Radweg zwischen Frankenfelde und Frankenförde mit einer frühzeitigen informellen Trägerbeteiligung zur Planungsbeschleunigung Für die L 80 RW Frankenfelde-Frankenförde ist die komplette Planung entsprechend den Leistungs-phasen 1 - 6 des § 47 HOAI zu erbringen. Es ist vorgesehen, im ersten Schritt die Leistungsphasen 1 - 4 (Phase I) zu beauftragen. Die Beauftragung der Leistungsphase 5 - 6 (Phase II) erfolgt optional nach erfolgter Genehmigung des Vorhabens.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.