1869-MB-EU-Meldepflicht
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur rechtskonformen Umsetzung der Meldepflichten im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit setzt sich wie folgt zusammen: 1. die Grundlaufzeit über 24 Monat...
Angebotsfrist:17. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur rechtskonformen Umsetzung der Meldepflichten im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit setzt sich wie folgt zusammen: 1. die Grundlaufzeit über 24 Monate sowie 2. den Op...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BWI GmbH
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 17. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur rechtskonformen Umsetzung der Meldepflichten im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit setzt sich wie folgt zusammen: 1. die Grundlaufzeit über 24 Monate sowie 2. den Optionszeitraum inkl. einseitigen Recht auf Seiten des AG die Rahmenvereinbarung zweimalig über jeweils 12 Monate zu verlängern. Ziel der Beauftragung ist es, einen spezialisierten Dienstleister einzubinden, der für den Auftraggeber die fallbezogene/einsatzbezogene Prüfung übernimmt, ob und in welchem Umfang im jeweiligen Gastland Meldepflichten bestehen und der die rechtskonforme Durchführung der gesetzlich erforderlichen Meldepflichten iSd EU-Entsenderichtlinie sowie der hiermit unmittelbar zusammenhängenden behördlichen Kommunikation im Namen und im Auftrag des Auftraggebers sicherstellt. Soweit dies nach den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften erforderlich oder zulässig ist, soll der Auftragnehmer darüber hinaus die gesetzliche oder behördlich vorgesehene Vertreterrolle des Auftraggebers im jeweiligen Gastland gegenüber den zuständigen Behörden wahrnehmen. Zur Unterstützung der vorgenannten Vertragsleistungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ferner ein Self-Service-Portal im Rahmen einer SaaS-Lösung zur Verfügung und unterstützt den Auftraggeber bei der Einführung geeigneter interner Prozesse, um die strukturierte Erfassung, Übermittlung und Verarbeitung der für Entsendungen erforderlichen Daten des Auftraggebers und seiner Beschäftigten zu ermöglichen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- Universitätsklinikum Münster
Endständige Sterilfilter
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Filter bereit, führt turnusmäßige Filterwechsel an den definierten Entnahmestellen durch und übernimmt die ordnungsgemäße Dokumen-tation der durchgeführten Leistungen. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von 24 Monaten sowie die einseitige Opti-on des Auftraggebers, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Wird die Rahmenvereinbarung nicht explizit durch den Auftraggeber verlängert, endet diese zum jeweiligen aktuellen Vertragsende automatisch, ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Derzeit werden am UKM sowie am ebenfalls zu versorgenden MHS ca. 600 Anschlussstellen mit endständigen Sterilfiltern betrieben. Die Verteilung der verschiedenen Filtertypen auf diese Anschlussstellen kann Anlage 02 (Preisblatt) entnommen werden. Es handelt sich da-bei jedoch um eine Momentaufnahme, die ausschließlich zu Kalkulationszwecken dient. Das UKM verpflichtet sich ausdrücklich nicht, eine bestimmte Mindestanzahl an Filtern ab-zunehmen oder eine bestimmte Anzahl an Anschlussstellen dauerhaft zu betreiben. Das UKM weist insofern darauf hin, dass über die Vertragslaufzeit Anschlussstellen hinzukommen und/oder wegfallen können.
- Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)Frist: 29. Apr.
Rahmenvertrag IT-Pflege- und Erstellungsleistungen LOBW
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem ge-samten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreut das IBBW u.a. eine Vielzahl einzelner Softwareanwendungen, die unter dem Akronym "LOBW" als Verfahrenskomplex zusammengefasst werden und auf der Software-Plattform .NET basie-ren. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflegeleistungen (einschließlich Weiterentwicklung) für diese vorhandenen Softwareanwendungen und Erstellungsleistungen (Konzeption, Entwick-lung und Integration) für neue Softwareanwendungen auf Basis der Software-Plattform .NET. Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern jeweils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von maximal vier Jahren zu schließen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens der Auftragnehmer nicht. Die maximale Abrufmenge unter dem jeweiligen Rahmenvertrag beträgt netto 8 Mio Euro. Es ist beabsichtigt, den ersten Abruf unter dem Rahmenvertrag kurzfristig nach Zuschlagserteilung zu tätigen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter eines Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.
- Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Rahmenvertrag IT-Pflege- und Erstellungsleistungen LOBW
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem ge-samten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreut das IBBW u.a. eine Vielzahl einzelner Softwareanwendungen, die unter dem Akronym "LOBW" als Verfahrenskomplex zusammengefasst werden und auf der Software-Plattform .NET basie-ren. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflegeleistungen (einschließlich Weiterentwicklung) für diese vorhandenen Softwareanwendungen und Erstellungsleistungen (Konzeption, Entwick-lung und Integration) für neue Softwareanwendungen auf Basis der Software-Plattform .NET. Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern jeweils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von maximal vier Jahren zu schließen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens der Auftragnehmer nicht. Die maximale Abrufmenge unter dem jeweiligen Rahmenvertrag beträgt netto 8 Mio Euro. Es ist beabsichtigt, den ersten Abruf unter dem Rahmenvertrag kurzfristig nach Zuschlagserteilung zu tätigen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter eines Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk KölnFrist: 12. Mai
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftFrist: 07. Mai
ÜSTRA_FE_2026_TNW
Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist es, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die Kundendaten aus Vorfällen, in denen erhöhte Beförderungsentgelte fällig werden (sog. EBE-Fälle) oder fällige Forderungen aus Abonnementverträgen gem. Ziffer 1 und 2 der Leistungsbeschreibung sowie im Bedarfsfall Forderungen aus Vertriebsstellen gem. Ziffer 9 der Leistungsbeschreibung nicht beglichen werden, erfasst, aktualisiert und die Forderungen außergerichtlich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren geltend macht und bei titulierten Forderungen vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Ausgenommen ist die Durchführung streitiger Verfahren. Sicherzustellen ist ein ständiger Datenaustausch zwischen den Kundenstammdaten im System des Auftraggebers und dem künftigen Auftragnehmer zur Datenaktualisierung. Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist auch der Betrieb einer technischen Infrastruktur zur Erfassung und Aktualisierung der Kundendaten sowie für einen ständigen Datenaustausch mit Zugriffsrechten für den Auftraggeber. Abzuschließen ist ein Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage die Leistungserbringung erfolgt und der Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Abzuschließen ist weiter eine Auftragsdatenvereinbarung nebst eines Konzepts über Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM), um die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Das TOM-Konzept wird zusammen mit dem Angebot eines Bieters durch den Auftraggeber geprüft. Gegenstand der Ausschreibung sind unverjährte fällige Forderungen, die seit 2013 entstanden sind. Der vorhandene Datenbestand wird nach Auftragserteilung an den künftigen Auftragnehmer übermittelt. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von insgesamt maximal acht (8) Jahren. Aktuell geplant ist eine Grundlaufzeit von vier (4) Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen über jeweils vierundzwanzig (24) Monate. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit, das auf Grundlage dieses Vertrages erzielt werden darf, beträgt drei (3) Millionen EUR netto. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
ÜSTRA_FE_2026_TNW
Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist es, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die Kundendaten aus Vorfällen, in denen erhöhte Beförderungsentgelte fällig werden (sog. EBE-Fälle) oder fällige Forderungen aus Abonnementverträgen gem. Ziffer 1 und 2 der Leistungsbeschreibung sowie im Bedarfsfall Forderungen aus Vertriebsstellen gem. Ziffer 9 der Leistungsbeschreibung nicht beglichen werden, erfasst, aktualisiert und die Forderungen außergerichtlich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren geltend macht und bei titulierten Forderungen vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Ausgenommen ist die Durchführung streitiger Verfahren. Sicherzustellen ist ein ständiger Datenaustausch zwischen den Kundenstammdaten im System des Auftraggebers und dem künftigen Auftragnehmer zur Datenaktualisierung. Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist auch der Betrieb einer technischen Infrastruktur zur Erfassung und Aktualisierung der Kundendaten sowie für einen ständigen Datenaustausch mit Zugriffsrechten für den Auftraggeber. Abzuschließen ist ein Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage die Leistungserbringung erfolgt und der Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Abzuschließen ist weiter eine Auftragsdatenvereinbarung nebst eines Konzepts über Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM), um die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Das TOM-Konzept wird zusammen mit dem Angebot eines Bieters durch den Auftraggeber geprüft. Gegenstand der Ausschreibung sind unverjährte fällige Forderungen, die seit 2013 entstanden sind. Der vorhandene Datenbestand wird nach Auftragserteilung an den künftigen Auftragnehmer übermittelt. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von insgesamt maximal acht (8) Jahren. Aktuell geplant ist eine Grundlaufzeit von vier (4) Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen über jeweils vierundzwanzig (24) Monate. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit, das auf Grundlage dieses Vertrages erzielt werden darf, beträgt drei (3) Millionen EUR netto. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 17. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BWI GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.