Zukunftsprojekt Achim-West
Die Erstellung eines Fachbeitrags Klimaschutz ergibt sich aus dem Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG).
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Erstellung eines Fachbeitrags Klimaschutz ergibt sich aus dem Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG).
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Achim
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Energieberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Erstellung eines Fachbeitrags Klimaschutz ergibt sich aus dem Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Bericht mit Projektionen von Treibhausgasemissionen nach § 16 KlimaG BW (Monitoring))
Nach § 16 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) muss das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sowie der Sektorziele und die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Klima-Maßnahmen-Register und der Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels mittels Monitoring überprüft werden. Der vorliegende Vertragsgegenstand umfasst die Erstellung des Berichts über die Projektionen von Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sowie der Sektorziele als Berichtsteils c des Klimaschutz- und Projektionsberichtes 2027. Sollten die im KlimaG BW verankerten Ziele nicht erreicht werden, soll zudem eine erste Ur-sachenanalyse erfolgen sowie Perspektiven zur Schließung der Lücke aufgezeigt werden. Hierzu sind auch die Wirkungsbeiträge von und Wechselwirkungen mit Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und der Europäischen Union zu berücksichtigen sowie wichtige Aspekte einer verursacherbezogenen Betrachtung einzubeziehen.
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- Wasserstraßen-Neubauamt Datteln (WNA Datteln)
Erstellung der umweltrechtlichen Gutachten (UVP-Bericht inkl. relevanter Fachgutachten sowie Fachkartierungen) zum Projekt "Ersatz der Kleinen Schleusen und Pumpwerke am WDK vom Rhein bis Marl"
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) schreibt Fachbeiträge für das Vorhaben "Ersatz der Kleinen Schleusen und Pumpwerke am WDK vom Rhein bis Marl" aus. Umfang umfasst: UVP-Bericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie sowie floristische und faunistische Kartierungen. Detaillierte Leistungsbeschreibung in Anlage 2 des Vertragsentwurfs.
- Bezirksamt AltonaFrist: 07. Apr.
Erstellung des Hamburger Projektionsberichts zur CO₂-Emissionsminderung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (BUKEA) sucht einen Dienstleister für die Erstellung des Hamburger Projektionsberichts. Ziel ist die fachliche Analyse, ob der gesetzliche Zielpfad zur Minderung energiebedingter CO₂-Emissionen gemäß Hamburger Klimaschutzgesetz voraussichtlich eingehalten werden kann. Der Bericht basiert auf der Hamburger Verursacherbilanz.
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- Frist: 09. Apr.
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- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBerlin
Rahmenvertrag: Wissenschaftliche Unterstützung zu Klimaschutzmaßnahmen und relevanten klimapolitischen Fragestellungen
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) hat die BReg sich rechtlich verbindliche Klimaziele gesetzt. Die im KSG vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen (JEGM) als auch die Jahresemissionsmengen für die Sektoren sind maßgeblich für die Entwicklung von neuen Klimaschutzmaßnahmen. Gemäß § 9 des KSG ist die BReg verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Zudem prüft die BReg nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans, ob ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen werden soll. Darüber hinaus muss die BReg bei einer Nichteinhaltung der JEGM 2021-2030 nach zwei Jahren in Folge Maßnahmen beschließen, die die Einhaltung der JEGM gewährleisten. Im KSG ist vorgesehen, dass alle Ressorts Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen als Beitrag zu dem Klimaschutzprogramm oder im Falle eines Nachsteuerungserfordernis nach §8 KSG vorlegen, die in ihrer Minderungswirkung quantifiziert sind und deren soziale, wirtschaftl. und ökologische Folgewirkungen abgeschätzt wurden. Die Maßnahmen sollen sowohl in den jeweiligen Sektoren als auch sektorübergreifend zur Erreichung der im KSG definierten Maßstäbe führen. Das BMUKN als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort bringt in den Prozess des Klimaschutzprogramms aber auch bei Auslösung einer Nachsteuerung eigene Maßnahmenvorschläge ein und muss darüber hinaus Vorschläge anderer Ressorts prüfen. Zudem müssen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen sowohl aus dem wirtschaftl. als auch zivilgesellschaftl. Raum bewertet werden. Auch solche Beiträge müssen kontinuierlich auf ihre Klimaschutzwirkung hin analysiert werden. Das BMUKN wird in vielen Fällen gefordert sein, wissenschaftl. fundiert Stellung zu beziehen und Vorschläge zu machen, wie berechtigte Anliegen aus dem gesellschaftl. Raum aufgegriffen werden können. Auch im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzprogrammen oder klimapolit. Beschlüssen der BReg können sich kurzfristige Beratungsbedarfe hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen, deren Wirksamkeit bzw. etwaiger sozioökonomischer Folgewirkungen ergeben. Die Einhaltung der gesetzl. Klimaziele bringt eine Vielzahl an Herausforderungen und Fragen mit sich, die eine sozio-ökonomische Analyse und Bewertung erfordern. Denn zusätzll. zu sozialen und ökologischen Folgen sowie rechtl. oder administrativen Aspekten nehmen ökonomische Grundsatzfragen zum Klimaschutz in einer zunehmend dekarbonisierten Volkswirtschaft an Relevanz zu und rücken verstärkt in den Fokus der Debatte über zusätzl. Klimaschutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren in vielen Bereichen konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitik zu erwarten, die zum Teil in dt. Recht umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die verschiedenen Ressorts in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich (bspw. In den Sektoren Energie, Gebäude oder Verkehr) Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens vorlegen. In diesen Fällen muss die BReg kurzfristig in der Lage sein, die Auswirkungen der Vorschläge der sektorverantwortlichen Ressorts oder der Europäischen Kommission auf die dt. Klimapolitik und die Konsistenz der Vorschläge mit den Klimazielen zu prüfen und ggf. Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Weiterhin wird die Klimaschutzpolitik der BReg auch zukünftig von intensiven öffentl. Diskussionen begleitet werden. Bei der Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmenvorschlägen sowie bei der Beratung zu aktuellen klimapolitischen Fragestellungen wird das BMUKN für absehbare Zeit auf kurzfristige fachliche Unterstützung durch externen Sachverstand angewiesen sein. Weiterhin erfolgt die Erstellung von Bewertungspapieren und wissenschaftl. Analysen zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure sowie die Erstellung von Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte.
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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- Stiftung Naturschutz Schleswig-HolsteinFrist: 28. Apr.
Klimafarm - artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Projektgebiete
Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags für das Projekt Klimafarm (2021-2031). Ziel ist die moorbodenschonende Grünlandbewirtschaftung (Paludikultur) auf ca. 400 ha in 11 Gebieten in Schleswig-Holstein durch Wiedervernässung (Ziel: 10 cm unter GOK). Die Flächen liegen teilweise in Schutzgebieten (Eider-Treene-Sorge-Niederung, NSG/LSG). Der Fachbeitrag soll auf Basis vorhandener Daten die Auswirkungen der Maßnahmen auf Arten und Biotope bewerten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Achim.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.