Zellstoffe
Hygiene- u. Reinigungsmaterial plus Zellstoffe inklusive Objektbelieferung für die Stadt Fürth. Der Vertrag deckt den Bedarf an Hygiene-, Reinigungsmaterial und Zellstoffen der städtischen Verbrauchsstellen (gegenwärtig etwa 160 Objekte) in verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet Fürth. Rahmenvereinbarung für die Zeit vo...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Hygiene- u. Reinigungsmaterial plus Zellstoffe inklusive Objektbelieferung für die Stadt Fürth. Der Vertrag deckt den Bedarf an Hygiene-, Reinigungsmaterial und Zellstoffen der städtischen Verbrauchsstellen (gegenwärtig etwa 160 Objekte) in verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet Fürth. Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 01.08.2026 bis ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Fürth
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Hygiene- u. Reinigungsmaterial plus Zellstoffe inklusive Objektbelieferung für die Stadt Fürth. Der Vertrag deckt den Bedarf an Hygiene-, Reinigungsmaterial und Zellstoffen der städtischen Verbrauchsstellen (gegenwärtig etwa 160 Objekte) in verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet Fürth. Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2030.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
- Stadt ChemnitzFrist: 04. Mai
Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0013 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zvs@stadt-chemnitz.de Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen Menge und Umfang: Es soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Anbieter für die Lieferung gewerblicher Reinigungstechnik und Serviceleistungen abgeschlossen werden. Art und Umfang möglicher Auftragsgrößen sind abhängig vom tatsächlichen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz Einzelaufträge zu erteilen oder bestimmte Mengen abzunehmen, besteht nicht. Es besteht keine Bindung an die ausgeschriebenen Mengen. Diese dienen lediglich der Übersicht und sind nicht abschließend. Für zusätzlich benötigte Artikel können Angebote abgefordert werden. Der Einzelwert der angefragten Artikel darf 5.000 EUR netto nicht überschreiten. Der jährliche Bestellumfang wird auf Grundlage der vergangenen Jahre auf ca. 60.000 EUR netto geschätzt. Die zur Wertung angegebenen Positionen sind bei einem Zeitraum von 3 Jahren auf ca. 142.000 EUR netto angesetzt. Hinzu kommen hier noch Kosten für Ersatzteile im Rahmen von Reparaturen. Bei den gewünschten Artikeln handelt es sich um Produkte aus dem Fachhandelsbereich und aus neuester Herstellung, die dem gegenwärtigen Sicherheitsstandard entsprechen. Die Produkte erfüllen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die z.B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Diese Zertifizierung soll den Nutzer und Dritte bei der Verwendung vor Schaden im Sinne der europäischen Rechtsprechung sichern. Die im Leistungsverzeichnis unter Beschreibung angegebenen technischen Daten sind Mindestanforderungen. Die Bestellungen werden durch verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz ausgelöst. Für jede Bestellung ist eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail zu senden. Bei den Einzelaufträgen kann es sich auch um Kleinstmengen handeln. Für diese Aufträge werden bei Lieferung ab 50 EUR netto keine Zuschläge gezahlt. Eine Abholung aufgrund von Dringlichkeit ist ebenfalls zu ermöglichen. Zwischen Auftrag und Lieferung liegen max. 6 Werktage. Eillieferungen sind in max. 3 Werktagen (in besonders dringlichen Fällen eher) zu realisieren. Zuschläge werden bei Eillieferungen nicht gewährt. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Auf dem Lieferschein sind die Einrichtung, die Auftragsnummer und der Empfänger (Blockschrift) und Unterschrift deutlich zu erkennen. Weiterhin sind anfallende Reparaturen aller Art (z. B. Überprüfung von Maschinen) Gegenstand der Ausschreibung. Der Service beinhaltet das Abholen und die Anlieferung der Gegenstände. Die Fachberatung an den Bedarfsstellen vor Ort muss absichert sein (z. B. über den Außendienst). Eine rein telefonische Beratung reicht in spezifischen Fällen nicht aus. Alle Preise umfassen die Beratung und Lieferung sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials durch den Lieferanten. Sollte eine Rückgabe z. B. durch fehlerhafte Ware in Chemnitz nicht möglich sein, so hat die Rücksendung dieser Artikel auf Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Ort der Leistung: Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.06.2026 bis zum 31.05.2027 und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (31.05.2027/ 31.05.2028) durch den AG oder den AN gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2029. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8f9e5378-190db16be9cd2f1c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.05.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifi-kates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachprüfung behaupteter Verstöße Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden post@lds.sachsen.de Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung
- Stadt ChemnitzFrist: 04. Mai
Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0013 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zvs@stadt-chemnitz.de Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen Menge und Umfang: Es soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Anbieter für die Lieferung gewerblicher Reinigungstechnik und Serviceleistungen abgeschlossen werden. Art und Umfang möglicher Auftragsgrößen sind abhängig vom tatsächlichen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz Einzelaufträge zu erteilen oder bestimmte Mengen abzunehmen, besteht nicht. Es besteht keine Bindung an die ausgeschriebenen Mengen. Diese dienen lediglich der Übersicht und sind nicht abschließend. Für zusätzlich benötigte Artikel können Angebote abgefordert werden. Der Einzelwert der angefragten Artikel darf 5.000 EUR netto nicht überschreiten. Der jährliche Bestellumfang wird auf Grundlage der vergangenen Jahre auf ca. 60.000 EUR netto geschätzt. Die zur Wertung angegebenen Positionen sind bei einem Zeitraum von 3 Jahren auf ca. 142.000 EUR netto angesetzt. Hinzu kommen hier noch Kosten für Ersatzteile im Rahmen von Reparaturen. Bei den gewünschten Artikeln handelt es sich um Produkte aus dem Fachhandelsbereich und aus neuester Herstellung, die dem gegenwärtigen Sicherheitsstandard entsprechen. Die Produkte erfüllen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die z.B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Diese Zertifizierung soll den Nutzer und Dritte bei der Verwendung vor Schaden im Sinne der europäischen Rechtsprechung sichern. Die im Leistungsverzeichnis unter Beschreibung angegebenen technischen Daten sind Mindestanforderungen. Die Bestellungen werden durch verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz ausgelöst. Für jede Bestellung ist eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail zu senden. Bei den Einzelaufträgen kann es sich auch um Kleinstmengen handeln. Für diese Aufträge werden bei Lieferung ab 50 EUR netto keine Zuschläge gezahlt. Eine Abholung aufgrund von Dringlichkeit ist ebenfalls zu ermöglichen. Zwischen Auftrag und Lieferung liegen max. 6 Werktage. Eillieferungen sind in max. 3 Werktagen (in besonders dringlichen Fällen eher) zu realisieren. Zuschläge werden bei Eillieferungen nicht gewährt. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Auf dem Lieferschein sind die Einrichtung, die Auftragsnummer und der Empfänger (Blockschrift) und Unterschrift deutlich zu erkennen. Weiterhin sind anfallende Reparaturen aller Art (z. B. Überprüfung von Maschinen) Gegenstand der Ausschreibung. Der Service beinhaltet das Abholen und die Anlieferung der Gegenstände. Die Fachberatung an den Bedarfsstellen vor Ort muss absichert sein (z. B. über den Außendienst). Eine rein telefonische Beratung reicht in spezifischen Fällen nicht aus. Alle Preise umfassen die Beratung und Lieferung sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials durch den Lieferanten. Sollte eine Rückgabe z. B. durch fehlerhafte Ware in Chemnitz nicht möglich sein, so hat die Rücksendung dieser Artikel auf Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Ort der Leistung: Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.06.2026 bis zum 31.05.2027 und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (31.05.2027/ 31.05.2028) durch den AG oder den AN gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2029. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8f9e5378-190db16be9cd2f1c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.05.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifi-kates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachprüfung behaupteter Verstöße Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden post@lds.sachsen.de Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Fürth.
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