Wohnungswirtschaft Bad Dürrenberg - Sanierung der Gebäudehülle - Schkeuditzer Str. 2-4 - Fassadendämmarbeiten (WDVS)
Wesentlicher Leistungsumfang: + 52 Stück Außenfensterbänke Alu weiß in unterschiedlichen Abmessungen + 277 m² Abklebearbeiten + 116 m² WDVS im Sockelbereich; PS 032; Oberfäche Filzputz mit Anstrich, einschl. Untergrundvorbereitung und Feuchteschutz + 545 m² WDVS; MiWo 035: Oberfäche Putz 2 mm mit Anstrich, einschl. Unt...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Wesentlicher Leistungsumfang: + 52 Stück Außenfensterbänke Alu weiß in unterschiedlichen Abmessungen + 277 m² Abklebearbeiten + 116 m² WDVS im Sockelbereich; PS 032; Oberfäche Filzputz mit Anstrich, einschl. Untergrundvorbereitung und Feuchteschutz + 545 m² WDVS; MiWo 035: Oberfäche Putz 2 mm mit Anstrich, einschl. Untergrundvorbereitu...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Solestadt Bad Dürrenberg
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 08. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Wesentlicher Leistungsumfang: + 52 Stück Außenfensterbänke Alu weiß in unterschiedlichen Abmessungen + 277 m² Abklebearbeiten + 116 m² WDVS im Sockelbereich; PS 032; Oberfäche Filzputz mit Anstrich, einschl. Untergrundvorbereitung und Feuchteschutz + 545 m² WDVS; MiWo 035: Oberfäche Putz 2 mm mit Anstrich, einschl. Untergrundvorbereitung und 219 m Leibungen + 43 m² Anstrich Balkongeländer (Platten aus HPL) einschl. Untergrundvorbereitung + Ausführung in Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Gewerken wie Blitzschutz, Klempner, Metallbau und Elektro --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 03. Juni
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Abbrucharbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 5 St Innentüren innerhalb der WC's + 2 St Innentüren zu den WC's + 6 St Türstopper --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 03. Juni
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Montage Innentüren
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 5 St Innentüren innerhalb der WC's + 2 St Innentüren zu den WC's + 6 St Türstopper --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 11. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Abbrucharbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + Baustelleneinrichtung, aufbauen, vorhalten und abbauen (WC-Kabine, ca. 20 m Bauzaun, Schuttrutsche 5 m) + Rückbau Bestandstüren 17 Stk + Rückbau Wandfliesen ca. 250 m² + Rückbau Bodenfliesen ca. 45 m² + abbrechen von Innenwand Mauerziegeln ca. 75 m² + Rückbau Trockenbauwände ca. 33 m² + Einbau Epoxidharzestrich ca. 8 m² + Entsorgung des abgebrochenen Materials ca. 8t --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 13. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Fliesenlegearbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 45 m² Abdichtung Bodenfläche + 60 m Abdichtung Wandsockel + 215 m² Lieferung & Verlegung Wandfliesen inkl. vorbereitende Arbeiten + 45 m² Lieferung & Verlegung Bodenfliesen inkl. vorbereitende Arbeiten + 111 Stück Rundöffnungen herstellen + 7 Stück Aussparungen rechteckig 30/30 + 0,6 m² Mauerwerk herstellen --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 12. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Trockenbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 16m² Rückbau Rasterdecke & Wiedereinbau + 80 m² Vorwandinstallation + 19 m² Trennwand d=15cm + 100St Wandöffnung d=5cm bis 12cm + 30 m² Unterhangdecke --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 12. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Trockenbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 16m² Rückbau Rasterdecke & Wiedereinbau + 80 m² Vorwandinstallation + 19 m² Trennwand d=15cm + 100St Wandöffnung d=5cm bis 12cm + 30 m² Unterhangdecke --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 19. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Montage von Sanitärtrennwänden
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 1 St Sanitärtrennwand WC Jungen EG mit 6 Kabinen + 1 St Sanitärtrennwand WC Mädchen 1.OG mit 5 Kabinen + 8 St Urinalschamwände --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 18. Mai
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Heizungs- und Sanitärinstallation
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Die Installation der WC Anlagen Jungen Mädchen erfolgt nach VDI 6000 Blatt 6, 7-11 Jahre. Alle WC´s und Urinale müssen bei der Ausschreibung so gewählt werden, dass das WC als Handelsübliches Erwachsenen WC auf Kindgerechte Höhe montiert werden kann. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. Hierzu ist es nötig Installationen in einem Kriechgang 0,90m x 0,90m x 25m auszuführen. Im WC Jungen ostseitig läuft das Spülwasser der Urinale nicht ordnungsgemäß ab, sodass ein Rückstau in der Schmutzwasserleitung aufkommt. Hier muss die Rohrleitung Schmutzwasser, sowie Trinkwasser freigestemmt und erneuert werden.Weiterhin werden in der Maßnahme alle vorhandenen Urinale durch neue ersetzt. Im Vorraum wird dazu das Ausgussbecken ausgetauscht. --- Grobmassen: HEIZUNG + Rückbau + Rohrleitungen bis DN 12 - 2 m + Wiedermontage Heizkörper 4 Stück SANITÄR + Rückbau Sanitärobjekte und Leitungen + Sanitärobjekte Porzellan WT 6 Stück + Sanitärobjekt WC weiß 12 Stück + Sanitärobjekte Urinal 8 Stück + Sanitärobjekte Ausgussbecken 3 Stück + Rohrleitungen bis DN 25 - 275 m + Bodeneinläufe 2 Stück + Kleinspeicher 1 Stück + Rohrleitungen PP bis DN 100 - 80 m + Isolierung 100 % 180 m --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 20. Mai
Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße - Spezial Tiefbauarbeiten Stützmauer Ost - Hangsicherung und Spezial Tiefbauarbeiten Stützmauer Ost
Kurzbeschreibung: Hinweis zur Bauausführung (Auszug Statik) Die Einbringung des Böschungssicherungssystems erfolgt von oben (Witzlebenweg) nach unten im Pilgerschrittverfahren. Das darunter gelegene Grundstück steht als Zugang für die Bauarbeiten nicht zur Verfügung, da es nicht Eigentum der Solestadt Bad Dürrenberg ist. Durch die Arbeiten dürfen keine Schäden auf dem angrenzenden Nachbargrundstück verursacht werden. Hier sind vom AN entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzusehen und einzukalkulieren. Eine Besichtigung des Baufeldes ist nach vorheriger Anfrage möglich und wird seitens des AG empfohlen. 1. Der Hang kann ohne erfolgter Sicherung nicht begangen werden. Das Aufstellen von Bauhilfsmitteln und das Betreten der nicht gesicherten Bereiche ist während der Bauausführung nicht zulässig. 2. Die Micro-Pfähle sind mittels eines Hangbohrwagens (Eigengewicht < 1.0 t) einzubringen. Der Hangbohrwagen ist von oben zu sichern. Vorgehensweise: I) Einbringen Reihe 1 und 2 der Micro-Pfähle. Das Stahlnetz ist an den eingebrachten Micro-Pfählen zu verankern. II) Vorausfahren des Hangbohrwagens auf den gesicherten Bereich. III) Einbringen der Reihe 3 der Micro-Pfähle und des Stahlnetzes zwischen den Pfählen. IV) Vorausfahren des Hangbohrwagen und setzten der nächsten Reihe. Der Hangbohrwagen hat immer vom dem durch das Böschungsstabilisierungssystem gesicherten Bereich nach vorne aus zu arbeiten. V) Die Schritte sind sukzessive weiter auszuführen bis die untere Reihe der Micro-Pfähle komplementiert ist. VI) Die letzte Micro-Pfahlreihe ist in das Stahlnetz einzubinden. VII) Das Stahlnetz ist an allen Verankerungen zu kontrollieren und ggf. nach zu justieren. Die oben beschriebene Vorgehensweise gilt nur in Verbindung mit den Ausführungsplänen. 3. Besondere Erschwernisse - Kampfmittel Das gesamte Baugelände ist eine Kampfmittelverdachtsfläche. Alle Bodeneingriffe sind durch den Kampfmitteldienst zu begleiten bzw. im Vorfeld zu sondieren. --- Grobmassen 1164 m Kampfmittelfreimessung als Tiefsondierung in Hanglage 13 Wo BE einschließlich Baustraße und 100 m² mobile Kranstellfläche 640 m² Fläche vom Grünbewuchs befreien 80 m³ Gewölbeverfüllung mit hydraulisch abbindenden Versatzbaustoffen 295 m Micropfahlverankerung 30/11, komplett als Bodennagel herstellen 600 m Micropfahlverankerung 40/16, komplett als Bodennagel herstellen 460 m² Netzsicherung (Stahldrahtgeflecht) auf Böschung montieren 53 m Stabzaun (schmiedeeisern) einschl. 1 Tür (1,50 m breit) 650 m² Renaturierungsmaßnahme Vegetationsflächen 5 Stück Neupflanzung Bäume: Obstgehölze --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 23. März
Sanierung Fridrich-Engels-Grundschule 2. Bauabschnitt - Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
Stadt Bad Dürrenberg: Fertigstellung Außenfassade Friedrich-Engels-Grundschule. Umfang: 38 m Fallrohre abnehmen, lagern, anbringen; 6 provisorische Regenwasserableitungen; 6,5 m neue Fallrohre; 7 neue Passstücke/Standrohre; Dachdeckung Giebeldach anpassen inkl. Wandanschluss. Mehrere Hauptangebote zugelassen, jedes einzeln zuschlagsfähig. Nebenangebote zugelassen mit Mindestanforderungen: Einhaltung Ausführungsplanung, Zustimmung für Änderungen, Beschreibung aller Abweichungen, Nachweis Gleichwertigkeit bei Materialsubstitution, Umweltverträglichkeitsnachweis.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Solestadt Bad Dürrenberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.