Wohnquartier Nord Hugo-Köcke-Weg Westerland/Sylt - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Das Plangrundstück liegt am östlichen Rand des Ortes Westerland, dem Hauptort der Insel Sylt und umfasst eine Fläche von ca. 37.726 qm, westlich begrenzt durch den Wenningstedter Weg, nördlich durch den Bahnweg, südlich durch die Friesische Straße und östlich durch eine Mischgebiets-Bebauung. Das Plangrundstück umfasst...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Plangrundstück liegt am östlichen Rand des Ortes Westerland, dem Hauptort der Insel Sylt und umfasst eine Fläche von ca. 37.726 qm, westlich begrenzt durch den Wenningstedter Weg, nördlich durch den Bahnweg, südlich durch die Friesische Straße und östlich durch eine Mischgebiets-Bebauung. Das Plangrundstück umfasst die heutige Wohn...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Sylt
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Das Plangrundstück liegt am östlichen Rand des Ortes Westerland, dem Hauptort der Insel Sylt und umfasst eine Fläche von ca. 37.726 qm, westlich begrenzt durch den Wenningstedter Weg, nördlich durch den Bahnweg, südlich durch die Friesische Straße und östlich durch eine Mischgebiets-Bebauung. Das Plangrundstück umfasst die heutige Wohnsiedlung Nord bestehend aus 10 Gebäuden mit 120 Wohneinheiten, die in den 60er Jahren errichtet worden sind, dem sich östlich des Grundstücks der ehemaligen Standortverwaltung, dessen Gebäude zu 2/3 bereits abgebrochen sind und auf dem nördlichen Grundstücksbereich, ein bestehendes Verwaltungsgebäude aktuell noch von der Gemeindeverwaltung genutzt wird, anschließt. Die Stichstraße „Hugo-Köcke-Weg“ erschließt die Wohnsiedlung verkehrlich. Der nördlich gelegene Bahnweg ist eine Hauptverkehrsstraße, die den Verkehr auf die Straßen zum Norden und Süden der Insel weiterleitet als auch in die Zentren der Ortsteile Westerland und Tinnum führen, sowie in das östlich gelegene Gewerbegebiet am Flughafen. Für das künftige Wohnquartier wurde bereits ein architektonisches Gutachterverfahren durchgeführt, aus welchem die städtebauliche Figur hervorgeht. Die bisherige Planung umfasst neben den Wohngebäuden auch die Verkehrsflächen und die Freiflächen in ihrer Lage und Dimension. Die Verkehrsflächen wurden im Vorentwurf durch den Fachbereich Tiefbau der Gemeinde Sylt geplant und sollen weiter qualifiziert werden. Für die Freianlagenplanung liegt bisher ein schematisches Wegekonzept, eine zentrale Grünanlage die voraussichtlich zum Teil auch durch eine regenerative Wärmeversorgungsanlage genutzt werden soll (Stichwort: Energieteich) und Nachbarschaftsplätze an den vier Eckbereichen der geplanten Straße vor. Die Freianlagenplanung ist gesamtheitlich zu planen und die öffentlichen und halböffentlichen Bereiche für ein Wohnquartier mit Bewohnern aller Altersgruppen zu gestalten. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen auszuschreiben und (stufen-/Bauabschnittsweise) zu beauftragen: Leistungen der Freianlagenplanung FAP, 1. BA mit Optionen bis 5. BA Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-2 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufen- und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht Die Kosten des Projektes (KG 500) werden derzeit auf ca. 0,5 Mio. € netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Anfang 2. Quartal 2026.
Weiterführende Details
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Wohnquartier Nord, Hugo-Köcke-Weg, Westerland/Sylt - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Das Plangrundstück liegt am östlichen Rand des Ortes Westerland, dem Hauptort der Insel Sylt und umfasst eine Fläche von ca. 37.726 qm, westlich begrenzt durch den Wenningstedter Weg, nördlich durch den Bahnweg, südlich durch die Friesische Straße und östlich durch eine Mischgebiets-Bebauung. Das Plangrundstück umfasst die heutige Wohnsiedlung Nord bestehend aus 10 Gebäuden mit 120 Wohneinheiten, die in den 60er Jahren errichtet worden sind, dem sich östlich des Grundstücks der ehemaligen Standortverwaltung, dessen Gebäude zu 2/3 bereits abgebrochen sind und auf dem nördlichen Grundstücksbereich, ein bestehendes Verwaltungsgebäude aktuell noch von der Gemeindeverwaltung genutzt wird, anschließt. Die Stichstraße „Hugo-Köcke-Weg“ erschließt die Wohnsiedlung verkehrlich. Der nördlich gelegene Bahnweg ist eine Hauptverkehrsstraße, die den Verkehr auf die Straßen zum Norden und Süden der Insel weiterleitet als auch in die Zentren der Ortsteile Westerland und Tinnum führen, sowie in das östlich gelegene Gewerbegebiet am Flughafen. Für das künftige Wohnquartier wurde bereits ein architektonisches Gutachterverfahren durchgeführt, aus welchem die städtebauliche Figur hervorgeht. Die bisherige Planung umfasst neben den Wohngebäuden auch die Verkehrsflächen und die Freiflächen in ihrer Lage und Dimension. Die Verkehrsflächen wurden im Vorentwurf durch den Fachbereich Tiefbau der Gemeinde Sylt geplant und sollen weiter qualifiziert werden. Für die Freianlagenplanung liegt bisher ein schematisches Wegekonzept, eine zentrale Grünanlage die voraussichtlich zum Teil auch durch eine regenerative Wärmeversorgungsanlage genutzt werden soll (Stichwort: Energieteich) und Nachbarschaftsplätze an den vier Eckbereichen der geplanten Straße vor. Die Freianlagenplanung ist gesamtheitlich zu planen und die öffentlichen und halböffentlichen Bereiche für ein Wohnquartier mit Bewohnern aller Altersgruppen zu gestalten. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen auszuschreiben und (stufen-/Bauabschnittsweise) zu beauftragen: Leistungen der Freianlagenplanung FAP, 1. BA mit Optionen bis 5. BA Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-2 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufen- und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Kosten des Projektes Bauabschnitt 1 (KG 500) werden derzeit auf ca. 0,5 Mio. € netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Anfang 2. Quartal 2026.
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Wohnquartier Nord Hugo-Köcke-Weg Westerland/Sylt - Leistungen der Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 3-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI
Das Plangrundstück liegt am östlichen Rand des Ortes Westerland, dem Hauptort der Insel Sylt und umfasst eine Fläche von ca. 37.726 qm, westlich begrenzt durch den Wenningstedter Weg, nördlich durch den Bahnweg, südlich durch die Friesische Straße und östlich durch eine Mischgebiets-Bebauung. Das Plangrundstück umfasst die heutige Wohnsiedlung Nord bestehend aus 10 Gebäuden mit 120 Wohneinheiten, die in den 60er Jahren errichtet worden sind, dem sich östlich des Grundstücks der ehemaligen Standortverwaltung, dessen Gebäude zu 2/3 bereits abgebrochen sind und auf dem nördlichen Grundstücksbereich, ein bestehendes Verwaltungsgebäude aktuell noch von der Gemeindeverwaltung genutzt wird, anschließt. Die Stichstraße „Hugo-Köcke-Weg“ erschließt die Wohnsiedlung verkehrlich. Der nördlich gelegene Bahnweg ist eine Hauptverkehrsstraße, die den Verkehr auf die Straßen zum Norden und Süden der Insel weiterleitet als auch in die Zentren der Ortsteile Westerland und Tinnum führen, sowie in das östlich gelegene Gewerbegebiet am Flughafen. Für das künftige Wohnquartier wurde bereits ein architektonisches Gutachterverfahren durchgeführt, aus welchem die städtebauliche Figur hervorgeht. Die bisherige Planung umfasst neben den Wohngebäuden auch die Verkehrsflächen und die Freiflächen in ihrer Lage und Dimension. Die Verkehrsflächen wurden im Vorentwurf durch den Fachbereich Tiefbau der Gemeinde Sylt geplant und sollen weiter qualifiziert werden. Für die Freianlagenplanung liegt bisher ein schematisches Wegekonzept, eine zentrale Grünanlage die voraussichtlich zum Teil auch durch eine regenerative Wärmeversorgungsanlage genutzt werden soll (Stichwort: Energieteich) und Nachbarschaftsplätze an den vier Eckbereichen der geplanten Straße vor. Die Freianlagenplanung ist gesamtheitlich zu planen und die öffentlichen und halböffentlichen Bereiche für ein Wohnquartier mit Bewohnern aller Altersgruppen zu gestalten. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen auszuschreiben und (stufen-/Bauabschnittsweise) zu beauftragen: Leistungen der Planung der Verkehrsanlagen VP, 1. BA mit Optionen bis 5. BA Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 3 gemäß § 47 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden stufen- und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Kosten des Projektes (KG 500) werden derzeit auf ca. 1,8 Mio. € brutto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Anfang 2. Quartal 2026.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht aktuell eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Die Kosten der Kgr. 500 werden aktuell auf ca. 0,42 Mio. € brutto geschätzt. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Gemeinde Isernhagen
Fachplanung Freianlagen (§§ 38 ff HOAI), Leistungsphase 1 bis 9
Fachplanung Freianlagen (§§ 38 ff HOAI), Leistungsphase 1 bis 9
- Kfz-Innung München Oberbayern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Neubau Bildungszentrum der Kfz-Innung München-Oberbayern - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Die Kfz-Innung München-Oberbayern wurde 1932 als Handwerksinnung für das Kfz-Handwerk gegründet. Räumlich ist die Kfz-Innung als Körperschaft des öffentlichen Rechts für den gesamten Regierungsbezirk Oberbayern zuständig. Sie vertritt die Interessen von 2.000 Autohäusern und Kfz-Betrieben. Damit ist die Kfz-Innung München-Oberbayern die größte Handwerksinnung Deutschlands. Jetziger Standort: Die Kfz-Innung München-Oberbayern betreibt an ihrem Standort in der Gärtnerstr. 86-90, 80992 München zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine Geschäftsstelle mit 25 Angestellten sowie ein eigenes Berufsbildungszentrum mit 27 hauptamtlichen technischen Ausbildern. Zusätzlich befindet sich in der Liegenschaft der Sitz des Landesinnungsverbands des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes mit weiteren 10 Mitarbeitern. Dieser vertritt als Zusammenschluss der sieben bayerischen Kfz-Innungen deren Interessen auf Landes- und Bundesebene. Bauliche Kapazitätsgrenze ausgeschöpft Die kontinuierlich gestiegenen Anforderungen an Art und Umfang des Bildungsprogramms haben dazu geführt, dass die Kapazitäten des Standorts Gärtnerstraße 86-90 ausgeschöpft sind. Diese Situation führte in den letzten Jahren sukzessive zu notwendigen Anmietungen zusätzlicher Objekte. Aktuell betreibt die Kfz-Innung München-Oberbayern zusätzlich zwei Satellitenstandorte zur Durchführung von kraftfahrzeugtechnischen Kurseinheiten in Garching bei München und Dachau. In der Metropolregion München sieht die Kfz-Innung München-Oberbayern das strategische Erfordernis, die derzeitigen Satellitenstandorte in einem baulich erweiterten und funktional neu strukturierten neuen Standort zusammen zu führen. Um den aktuellen Anforderungen sowie den erwarteten zukünftigen Entwicklungen gerecht zu werden, ist eine grundsätzliche bauliche Neuentwicklung notwendig. Öffentliche Förderung des Vorhabens Das Bauvorhaben ist eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren (15.01.2015) der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie“. Die Gesamtmaßnahme wird daher hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes-, Landes-, und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind einzuhalten. Die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB etc. wird vorausgesetzt. Baugrundstück Die Kfz-Innung München-Oberbayern hat zur Realisierung des Projekts ein unbebautes baureifes Grundstück (14.500 qm) erworben. Es befindet sich am östlichen Stadtrand der Kreisstadt Dachau. Nach einer Bedarfsanalyse stellen sich die erforderlichen Parameter für einen Neubau wie folgt dar: • Grundstücksfläche mind. 12.000 qm, besser 15.000 qm • Geschoßfläche 12-15.000 BGF • davon ca. 2/3 Kfz-Werkstattflächen (im Idealfall ebenerdig anfahrbar, ggf. vorzugsweise über Parkhaus-Nebengebäude für Kfz-Einbringung erschließbar) Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf Basis einer groben Machbarkeitsstudie auf ca. 21,3 Mio. EUR netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Anfang 1. Quartal 2026. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen FAP, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß §§ 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Kliniken Hochfranken NailaMünchbergFrist: 12. Mai
Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Objektplanung, Freianlagen, Lph 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI,
Am Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: Die im Planstand BA 1–9 eingezeichneten Bauabschnitte sind jene, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie als mögliche Schritte für die Instandhaltungsmaßnahmen definiert wurden, falls im Bestand Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Eine vertiefte Bestandserfassung liegt nicht vor; der Planstand Bestand (ausgeschlossen der Bereiche aus BA2) entspricht den vorliegenden Unterlagen. // Flächenangaben: Die wesentlichen Objektdaten stellen sich aktuell wie folgt dar: Sollfläche FRP gesamt: 10.556 m² Funktionsstelle BA 1/2 (Soll): 5.391 m² Funktionsstelle zu planen BA 3 (Soll): 5.165 m²* *) Umsetzung Flächenumfang sowie Aufteilung der Flächen in Neubau und Umbau Bestand wird derzeit im Rahmen der Zielplanung geprüft. Ziel ist es, entsprechende Unterlagen zum Antrag auf Vorwegfestlegung zu erarbeiten und fristgerecht in 2026 einzureichen // Meilensteine: s. Anlage Generalablaufterminplan // Kosten: Die Gesamtkosten des Projektes (KG200-600) werden auf ca. 100 Mio € brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: KG 500: ca. 3,0 Mio. € brutto // Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 beauftragt. Die Leistungsphasen 2 9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen sowie von Kosten der Kostengruppe 500 (DIN 276) i. H. v. ca. 2,6 Mio. € brutto ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39 HOAI für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Kliniken Hochfranken NailaMünchbergFrist: 12. Mai
Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Objektplanung, Freianlagen, Lph 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI,
Erweiterung und Sanierung der Klinik Naila (Hofer Straße 45, 95119 Naila) als 3. Bauabschnitt. Ziel: Kompakter Erweiterungsbau mit Bündelung von OP und AEMP sowie Begrenzung des Instandhaltungsbedarfs im Bestand für 15 Jahre Betrieb. Leistungen: Objektplanung und Freianlagen, Lph 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Einbeziehung des aktualisierten Raumprogramms und notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. Brandschutz).
- Kliniken Hochfranken NailaMünchbergFrist: 12. Mai
Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Objektplanung, Freianlagen, Lph 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI,
Erweiterung und Sanierung der Klinik Naila (Hofer Straße 45, 95119 Naila) als 3. Bauabschnitt. Ziel: Kompakter Erweiterungsbau mit Bündelung von OP und AEMP sowie Begrenzung des Instandhaltungsbedarfs im Bestand für 15 Jahre Betrieb. Leistungen: Objektplanung und Freianlagen, Lph 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Einbeziehung des aktualisierten Raumprogramms und notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. Brandschutz).
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (inkl. Abbruchplanung), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Sylt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.