Wartbergschule - Südliches Einzugsgebiet
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 6 Schüler sowie 2 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kateg...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 6 Schüler sowie 2 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "PKW" und "K...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 6 Schüler sowie 2 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "PKW" und "KBR" (KBR = Rollstuhl-Kleinbus). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 6 Fahrzeugen (4 PKW, 2 Rollstuhl-Kleinbusse) zu fahren.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale VergabestelleFrist: 02. Apr.
Durchführung von Freigestelltem Schülerverkehr Korridorklassen Otto-Dönges-Schule in Nidda (Los 1) und Philipp-Dieffenbach-Schule in Friedberg (Los 2)
Mit Planungsstand Februar 2026 sind schultäglich 6 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 2 Kleinbussen zu fahren.
- Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
Südkreis
Mit Planungsstand März 2026 sind schultäglich 10 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "PKW". Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugkategorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 10 Fahrzeugen (PKW) zu fahren.
- Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
Erich Kästner-Schule - Einzugsgebiet Süd
Mit Planungsstand Dezember 2025 sind schultäglich 23 Schüler im freigestellten Schülerver-kehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie "KB" (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag "Fahrzeugka-tegorien" einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 3 Kleinbussen zu fahren.
- Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
Stadtschule Büdingen
Freigestellter Schülerverkehr ab Februar 2026 für täglich 1 Schüler. Die Beförderung erfolgt als Haustür-zu-Haustür-Service mit einem Kleinbus (8-Sitzer, Kategorie KB). Der Auftragnehmer muss die Vorgaben der Anlage 'Fahrzeugkategorien' des Verkehrsvertrags einhalten. Die Verkehrsleistung ist mit einem Fahrzeug zu erbringen.
- MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
freigestellte Schülerverkehre Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule“ und „Johann-Hinrich-Wichern-Schule“
Die „Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule“ ist eine Schule mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Die Schule ist eine gebundene Ganztagsschule (Profil 3), d.h. Montag bis Mittwoch werden die Kinder bis 15:00 Uhr unterrichtet. Es werden Schüler/-innen der 1. Bis 12. Klasse unterrichtet. Mit Planungsstand September 2025 sind schultäglich 121 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden an der nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle abgeholt bzw. abgegeben. Bei Kindern der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule fahren Busbegleiter in den Fahrzeugen nach folgendem Schlüssel mit: • 8-Sitzer-Fahrzeuge = 1 Busbegleitung • Fahrzeuge bis 25 Sitzplätze = 2 Busbegleitungen • Fahrzeuge mit mehr als 25 Sitzplätze = 3 Busbegleitungen Die Busbegleitungen werden gestellt. Die „Johann-Hinrich-Wichern--Schule“ ist eine Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“. Die Schule ist eine anerkannte Ganztagsschule (Profil 1); an drei Tagen (montags, dienstags und donnerstags) können Schüler bis 15.00 Uhr betreut werden. Es werden Schüler/-innen der Klassenstufen 1 bis 11 unterrichtet. Mit Planungsstand September 2025 sind schultäglich 43 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden an der nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle abgeholt bzw. abgegeben. Beide Schulen: Die Beförderung der Schüler erfolgt für beide Schulen mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (KB = Kleinbusse, 8-Sitzer), KBR (Rollstuhlkleinbus), Midi-Bus (min. 22-Sitzer) und Reisebus (min. 51-Sitzer). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 3 KBR, 4 KB, 4 Midi und 1 Reisebus zu fahren.
- WetteraukreisFrist: 30. Apr.
Durchführung von Freigestellter Schülerverkehr zu Grund-, Förder- und Regelschulen im Wetteraukreis sowie angrenzenden Kreisen
Ab März 2026 ist die tägliche Beförderung von 4 Schülern im freigestellten Schülerverkehr durchzuführen. Die Schüler werden an der Haustür abgeholt und abgesetzt. Die Leistung umfasst den Einsatz von 4 PKW gemäß den Vorgaben der Anlage „Fahrzeugkategorien“ zum Verkehrsvertrag. Die Details zur Beförderung sind der „Schülerbeförderungsliste“ zu entnehmen.
- Wetteraukreis - VergabestelleFrist: 23. Apr.
Durchführung von Freigestelltem Schülerverkehr zu und von der Hausbergschule (Eingangsstufe) in Butzbach
Der Wetteraukreis schreibt die freigestellte Schülerbeförderung für die Hausbergschule in Butzbach aus. Ab März 2026 sind schultäglich 37 Schüler der Eingangsstufe (E1) im Rahmen einer Sammelbeförderung (Haustür-Abholung) zu befördern. Die Leistung umfasst den Einsatz von 5 Kleinbussen (Kategorie KB, 9-Sitzer). Der Auftragnehmer muss die Vorgaben zu Fahrzeugkategorien und die Schülerbeförderungsliste gemäß Verkehrsvertrag einhalten.
- Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale VergabestelleFrist: 02. Apr.
Durchführung von Freigestelltem Schülerverkehr zur und von der Oswald von Nell-Breuning-Schule
Die Oswald von Nell-Breuning-Schule (Förderschule, emotionale/soziale Entwicklung) vergibt den Schülertransport. Ab Planungsstand Februar 2026 sind täglich 9 Schüler im freigestellten Schülerverkehr an der Haustür abzuholen und abzugeben. Für einen Teil der Schüler ist auch die Rückfahrt vorgesehen. Die Beförderung erfolgt mit 7 Fahrzeugen der Kategorie PKW gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
- Lebenshilfe Ostholstein e.V.Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.