Waltrop, Im Dicken Dören; Errichtung einer Lichtsignalanlage
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH schreibt für die Stadt Waltrop die Errichtung einer Lichtsignalanlage im Gewerbegebiet "Im Dicken Dören" aus. Der Baubeginn ist für Anfang September 2026 geplant, die Fertigstellung soll bis Ende Oktober 2026 erfolgen.
Angebotsfrist:27. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH schreibt für die Stadt Waltrop die Errichtung einer Lichtsignalanlage im Gewerbegebiet "Im Dicken Dören" aus. Der Baubeginn ist für Anfang September 2026 geplant, die Fertigstellung soll bis Ende Oktober 2026 erfolgen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
- Veröffentlicht: 22. März 2026
- Frist: 27. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH schreibt für die Stadt Waltrop die Errichtung einer Lichtsignalanlage im Gewerbegebiet "Im Dicken Dören" aus. Der Baubeginn ist für Anfang September 2026 geplant, die Fertigstellung soll bis Ende Oktober 2026 erfolgen.
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- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte an der Wiesbadener Straße, Wiesbaden; Fachplanung Technsiche Ausrüstung ALG 4-6 / LPH 1 - 9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Da das angestrebte Versorgungsziel in Kindertageseinrichtungen in Wiesbaden aktuell noch nicht erreicht ist, wurde mit Stadtverordnetenbeschluss 0385 vom 02.11.23 die Nutzung des Grundstücks der SEG, Wiesbadener Straße 37-39 in Mainz-Kastel für die Errichtung einer Kindertagesstädte mit 5 Gruppen bestätigt. Die SEG wurde durch die Landeshauptstadt Wiesbaden vorerst mit der Umsetzung der Leis-tungsphasen 1-4 HOAI beauftragt. Auf Grundlage der zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI erfolgt seitens des Revisions-amtes die Plausibilitätsprüfung. Mit den Ergebnissen der Plausibilitätsprüfung wird eine Aus-führungsvorlage zur Realisierung der Maßnahme erstellt und der Stadtverordnetenversamm-lung zur Beschlussfassung vorgelegt. Weitere Leistungsphasen (LP 5- LP 9) können erst nach der Beschlussfassung erfolgen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagegruppen 4-6, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus für die Besonderen Leistungen gemäß Teilleistungstabelle, Anlage zum Vertragsentwurf. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-4, Stufe II: LPH 5-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-4 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Zeitplan / Projekttermine der Planungsleistungen Beginn der Leistungserbringung:ca. November/Dezember 2025 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juni 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. September 2026 Abschluss LPH 4: ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. Juli 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Juni 2028 Detaillierte und ausführliche Terminangaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen.
- Klinikverbund Allgäu gGmbH
Klinikverbund Allgäu GmbH - Klinikum Kempten, BA 8,Errichtung Ersatzneubau, Gebäudeteil F; Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 2-6 bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachpl.Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 2-6 bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Die Klinikverbund Allgäu GmbH plant die Errichtung des Ersatzneubaus, Gebäudeteil F am Klinikum Kempten.------Das Klinikum Kempten ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 11 Hauptabteilungen, 5 Belegabt. und mehreren zertifizierten, interdisziplinären Zentren. Es werden jährl. ca. 30.000 stationäre Patienten behandelt. Das Klinikum Kempten sichert die wohnortnahe, med. Versorgung der Bevölkerung, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zur Hochleistungsmedizin mit Alleinstellungsmerkmalen wie:-Überregionale Stroke Unit-Schwerverletztenartenversorgung der BG-9 zertifizierte Organkrebszentren-Thrombektomie. Der Klinik Campus liegt zentrumnah auf einer Anhöhe und grenzt an das Rottach-Tal an. Die Geografie des Standorts schafft freie Blickbezüge ins Umland, stellt jedoch zugleich erhöhte Anf. an die Gründung. Der bestehende F-Bau im Norden des Medizincampus weist die Bausubstanz der Baujahre 1960 – 1965 mit versch. jüngeren Umbauten, Einbauten und Erw. auf. Eine durchgängige Sanierung wurde nicht durchgeführt. Der Flachdachbau hat eine kammartige Struktur mit 3 Innenhöfen und Außenabm. von ca. 84 x 40 m. Es bestehen bis zu 3 UGs versch. Ausdehnung sowie ein OG über dem 2. Zinken. Das Gebäude ist an die Eingangshalle angebunden und weist neben der Ost-West-Magistrale zwei Verbindungsbrücken zum B- und C-Bau auf. Der Baukörper entspricht in seiner Substanz und Nutzung den heutigen Anf. sowie dem benötigten Platzbedarf nicht. Darüber hinaus geben bauliche, funktionale und hygienische Mängel Anlass zur Planung eines Neubaukörpers.------Die Bauteile im Bestand: Der F-Bau wurde in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabsch. realisiert. In den Bestandsunterl. werden die Bauteile von West nach Ost folgenderm. bezeichnet: - 1. und 2. Zinken, Baujahr ca. 1960- 3. Zinken, Baujahr ca. 1962- 4. Zinken und gesamte Nordspange, Baujahr ca. 1964-----Bauprogramm / Funktionsstellen: Das Bauprogr. wurde mit Beschluss vom 15.05.2024 durch das Ministerium für Gesundh. und Pfl. bewilligt. Die Bettenmehrung von 510 auf 538 Planbetten berücksichtigt dabei den Wegfall der bish. 3-Bett-Z.-Struktur hin zu einer 2-Bett- bzw. 1-Bett-Z.-Struktur.Folgende Funktionsstellen befinden sich im besteh. F-Bau und sind im Ersatzneubau unterzubringen: Zentrale Patientenaufn. (ZPA), Untersuchung, Behandlung (U+B), Arztdienst, Zentrale Arztdiensträume / Telemedizin, Computertomographie (PET-CT), Physiotherapie / Ergotherapie, Prosektur, Allg. Station / Stroke Unit (Neurologie u. Stroke Unit), Allgemein Station, Allgemein Station (Chirurgie), Infektionskrankenpflege (Onkologie, Iso-Station), Palliativmedizin, Übergeordnete Räume, Eingangshalle / Information, Sanitäre Anlagen, Kommunikation & Interaktion, Seelsorge und Sozialdienst, Personalspeisenversorgung, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Leitung und Administration, Dienste und Technik, Archiv, Bibliothek, Allg. Lager, Apothekengüterüberg., Speisenversorgungsüberg., Wäschelogistik, Med. Servicezentrum, Dezentr. Bettenaufbereitung, Wartung und Reparatur, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Reinigungsdienst, Material- und Patiententransport.------Bauweise: Eine Gründung auf dem Gelände ist nur mit erh. Aufwand umsetzbar. Der vorh. Felsrücken sowie das abfallende Gelände machen eine Bohrpfahlgründung und Hangsicherungsmaßn. unumgänglich. Der Neubau könnte als Stb-Skelettbau errichtet werden. Somit ist das Gebäude auch zukünftigen Nutzungsänderungen gegenüber flexibel gestaltbar. Der Ausbau erfolgt überw. in konv. Trockenbauw. Wo erforderlich, wird mit Mauerwerk ergänzt. Aufgr. der geringen einleitbaren Regenwassermenge in die Kanalisation wird das Dach als Retentionsdach vorgesehen. Zudem ist eine Regenrückh.vorgesehen.------Die Umsetzung zur Sicherung der Energieversorgung, Teilabbruch Bestandsgebäude „F-Bau“, Errichtung des Ersatzneubaus und Herstellung der Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------ Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden derzeit auf ca. 140 Mio. brutto (inkl. Abbruch geschätzt) ------ Für die Leistungsphase 2 wurde seitens des Auftraggebers derzeit trotz bereits erbrachter Leistungen keine festgelegte Reduzierung des angesetzten Leistungsumfangs vorgenommen. Eine mögliche Optimierung der Leistungsphase 2 ist vorgesehen.------ Bestandteil der Beauftragung ist neben den Hauptleistungen auch die fachliche Zuarbeit zur Vorbereitung und Ausarbeitung der Abbruchplanung. ------ Ggf. werden auch besondere Leistungen abgefragt - siehe Anlage "Vertragsentwurf". ------ Den Verf.unterl. ist die Anlage „Erläuterungsbericht zum Vorentwurf“ beigefügt. Diese enthält ergänz. Informationen zum Projekt und dient den Bew. zur Information. Die Anlage wird Bestandteil der Vertragsunterlagen. ------ Das Büro, welches bereits Planungsleistungen erbracht hat, gilt als vorbefasster Bew.. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teiln. mit den Verf.unterl. (s. 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel i. S. einer Einzelförderung gemäß Art. 11 des Bay. Krankenhausgesetzes beantragt. ------ Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juni/Juli 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für August 2026 vorgesehen. Der Förderantrag soll im April 2027 eingereicht werden. Die Vorabmaßnahmen sind für 2028 geplant. Daran anschl. soll der Abbruch des Bestandes und dann der Neubau erfolgen. Die Fertigstellung und anschl. Inbetriebnahme (inkl. Abgeschl. Mängelbeseitigung) soll bis Q1 2034 erfolgen.------Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
- WiBau Gesellschaft mbH
Brüder-Grimm-Schule - Sanierung Bestand und Erweiterung an zweitem Standort, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
AUSGANGSSITUATION Die Brüder-Grimm-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim gelegene 2 bis 3-zügige Grundschule. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen soll die Schule um zwei Züge in allen Jahrgangsstufen zu einer dauerhaft 4-zügigen Grundschule erweitert werden. Laut Prognose werden sich für den Schulbezirk die Schülerzahlen und Zahl der Lehrkräfte erhöhen, hinzu kommt weiteres pädagogisches Personal und Verwaltungskräfte. Aufgrund dieser steigenden Zahlen besteht für die allgemeine Grundschule gemäß Musterraumprogramm der LHW ein zusätzlicher Raumbedarf von 740 m² Nutzfläche = ca. 1.260 m² BGF (ohne Berücksichtigung der Flächen für Schulsport). Standort 1 - Brüder-Grimm-Schule (Schiersteiner Straße 34, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 10.247 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 4.210 m² (Schulgebäude) Gebäude 1.1 - Schulhauptgebäude ca. 3.250 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.2 - Betreuung Sterntaler ca. 620 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.3 - Betreuung / Mensa ca. 340 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.4 - Schulsporthalle ca. 593 m² Bruttogrundfläche Einschränkungen aufgrund Einzelkulturdenkmalstatus der Bestandsgebäude. Standort 2 - ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (Passauer Straße 48, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 6.407 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 1.200 m² (Schulgebäude) Gebäude 2.1 - Schulhauptgebäude ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.2 - Verbindungsbau ca. 140 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.3 - Turnhalle ca. 380 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.4 - Pavillons Einschränkungen aufgrund Denkmalschutzes der Bestandsgebäude. Umsetzung der Alternative 4 aus der Machbarkeitsstudie vom 01.11.2022 für die Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule (Standort 1) durch Aktivierung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule (Standort 2) mit Ziel Flächenerweiterung für eine 4-zügige Grundschule mit Ganztagesprofil. Energetische Sanierung Hauptgebäude Standort 1+2 für die Anpassung an zeitgemäße pädagogische Konzepte und Anforderungen für Clusterbildung und Inklusion. Ausgleich der Flächendefizite (Differenzierungsräume, Lehrerarbeitsplätze, Beratungs- und Besprechungsräume) durch Nutzung der Flurflächen, Neuaufteilung Grundrisszuschnitte und Anpassung des baulichen Brandschutzes in "Compartments" oder Nutzungseinheiten kleiner 400 m² unter Einhaltung Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 1 Flächenerweiterung Nebengebäude 1.2 durch Nutzungsänderung ehemalige Hausmeister-wohnung, Neuaufteilung der Grundrisszuschnitte zu Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung. Umbau und Modernisierung Nebengebäude 1.3 Mensa. Energetische Sanierung für die bestehenden Gebäude unter Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 2 Neubau Sporthalle mit einem Feld in Holzbauweise mit dem Anspruch eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Gebäudekonzepts unter Verwendung möglichst vieler CO2-neutraler Baustoffe gemäß BNB-Verfahren. Bevorzugte Errichtung als modulare oder serielle Fertigung mit möglichst über den Lebenszyklus niedrigen Lebenszykluskosten (insbesondere hinsichtlich der Betriebs- und Instandhaltungskosten) für den Eigentümer und Betreiber. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad sein. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Anlagengruppen 4+5, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56 - Leistungsphasen 1-9. Besondere Leistung: LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung LPH 1-8: Zuarbeit für den BNB-Koordinator über alle LPH zu Gewerken ELT mit Nachhaltigkeitskriterien für Unterrichtsgebäude, z.B. Angaben für Erstellung Kriterienkatalog für Ökologische, Ökonomische, Soziokulturelle und technische Qualitäten. Generell ist der Zusatzaufwand für die Zuarbeit für den BNB-Koordinator (Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen) über die gesamten Leistungsphasen zu berücksichtigen und gesondert nach Leistungsphasen zu bepreisen. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad für Neubau sein (Siehe Beschluss LNB in der Anlage). Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. TERMINE Beginn der Leistungserbringung: ca. August 2025 / direkt nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. April 2026 Abschluss LPH 4: ca. Mai 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5: ca. Oktober 2026 Abschluss LPH 6-7: ca. November 2026 Baubeginn: ca. Juli 2027 Fertigstellung: ca. September 2029
- WiBau Gesellschaft mbH
Brüder-Grimm-Schule - Sanierung Bestand und Erweiterung an zweitem Standort, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-3+8, LPH 1-9
AUSGANGSSITUATION Die Brüder-Grimm-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim gelegene 2 bis 3-zügige Grundschule. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen soll die Schule um zwei Züge in allen Jahrgangsstufen zu einer dauerhaft 4-zügigen Grundschule erweitert werden. Laut Prognose werden sich für den Schulbezirk die Schülerzahlen und Zahl der Lehrkräfte erhöhen, hinzu kommt weiteres pädagogisches Personal und Verwaltungskräfte. Aufgrund dieser steigenden Zahlen besteht für die allgemeine Grundschule gemäß Musterraumprogramm der LHW ein zusätzlicher Raumbedarf von 740 m² Nutzfläche = ca. 1.260 m² BGF (ohne Berücksichtigung der Flächen für Schulsport). Standort 1 -Brüder-Grimm-Schule (Schiersteiner Straße 34, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 10.247 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 4.210 m² (Schulgebäude) Gebäude 1.1 - Schulhauptgebäude ca. 3.250 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.2 - Betreuung Sterntaler ca. 620 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.3 - Betreuung / Mensa ca. 340 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.4 - Schulsporthalle ca. 593 m² Bruttogrundfläche Einschränkungen aufgrund Einzelkulturdenkmalstatus der Bestandsgebäude. Standort 2 -ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (Passauer Straße 48, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 6.407 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 1.200 m² (Schulgebäude) Gebäude 2.1 - Schulhauptgebäude ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.2 - Verbindungsbau ca. 140 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.3 - Turnhalle ca. 380 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.4 - Pavillons Einschränkungen aufgrund Denkmalschutzes der Bestandsgebäude. Umsetzung der Alternative 4 aus der Machbarkeitsstudie vom 01.11.2022 für die Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule (Standort 1) durch Aktivierung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule (Standort 2) mit Ziel Flächenerweiterung für eine 4-zügige Grundschule mit Ganztagesprofil. Energetische Sanierung Hauptgebäude Standort 1+2 für die Anpassung an zeitgemäße pädagogische Konzepte und Anforderungen für Clusterbildung und Inklusion. Ausgleich der Flächendefizite (Differenzierungsräume, Lehrerarbeitsplätze, Beratungs- und Besprechungsräume) durch Nutzung der Flurflächen, Neuaufteilung Grundrisszuschnitte und Anpassung des baulichen Brandschutzes in "Compartments" oder Nutzungseinheiten kleiner 400 m² unter Einhaltung Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 1 Flächenerweiterung Nebengebäude 1.2 durch Nutzungsänderung ehemalige Hausmeister-wohnung, Neuaufteilung der Grundrisszuschnitte zu Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung. Umbau und Modernisierung Nebengebäude 1.3 Mensa. Energetische Sanierung für die bestehenden Gebäude unter Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 2 Neubau Sporthalle mit einem Feld in Holzbauweise mit dem Anspruch eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Gebäudekonzepts unter Verwendung möglichst vieler CO2-neutraler Baustoffe gemäß BNB-Verfahren. Bevorzugte Errichtung als modulare oder serielle Fertigung mit möglichst über den Lebenszyklus niedrigen Lebenszykluskosten (insbesondere hinsichtlich der Betriebs- und Instandhaltungskosten) für den Eigentümer und Betreiber. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad sein. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Anlagengruppen 1-3 und 8, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56 - Leistungsphasen 1-9. Besondere Leistung: LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung LPH 1-8: Zuarbeit für den BNB-Koordinator zu Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär mit Nachhaltigkeitskriterien für Unterrichtsgebäude, z.B. Angaben für die Erstellung eines Kriterienkataloges für ökologische, ökonomische, soziokulturelle und technische Qualitäten. Generell ist der Zusatzaufwand für die Zuarbeit für den BNB-Koordinator (Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen) über die gesamten Leistungsphasen zu berücksichtigen und gesondert nach Leistungsphasen zu bepreisen. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad für Neubau sein (Siehe Beschluss LNB in der Anlage). Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. TERMINE Beginn der Leistungserbringung: ca. August 2025 / direkt nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. April 2026 Abschluss LPH 4: ca. Mai 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5: ca. Oktober 2026 Abschluss LPH 6-7: ca. November 2026 Baubeginn: ca. Juli 2027 Fertigstellung: ca. September 2029
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 27. April 2026.
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- Der Auftraggeber ist NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH.
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