VOB Ö-RV 2026-037 Technische Isolierung betriebstechnischer Anlagen und Gebäude
Durchführung von Isolierarbeiten im Rahmen der allgemeinen Instandhaltung von Gebäuden sowie an betrieblichen und verfahrenstechnischen Einrichtungen in Hamburg. Der Leistungsumfang umfasst Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzdämmung. Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
Angebotsfrist:03. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Durchführung von Isolierarbeiten im Rahmen der allgemeinen Instandhaltung von Gebäuden sowie an betrieblichen und verfahrenstechnischen Einrichtungen in Hamburg. Der Leistungsumfang umfasst Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzdämmung. Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtreinigung Hamburg AöR
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 03. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung von Isolierarbeiten im Rahmen der allgemeinen Instandhaltung von Gebäuden sowie an betrieblichen und verfahrenstechnischen Einrichtungen in Hamburg. Der Leistungsumfang umfasst Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzdämmung. Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- ARRIBA_documents.zip
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Gemeinde TholeyTholeyFrist: 04. Mai
Technische Betriebsführung für die kommunalen Gebäude und Anlagen der saarländischen Gemeinde Tholey
Der öffentliche Auftraggeber betreibt in seiner Verantwortung eine Vielzahl kommunaler Gebäude und Anlagen, deren sichere, effiziente und rechtskonforme technische Betriebsführung im öffentlichen Interesse liegt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe schreibt der öffentliche Auftraggeber die Dienstleistungen der Technischen Betriebsführung aus, um die Verfügbarkeit, Betriebssicherheit, Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit der technischen Einrichtungen dauerhaft zu gewährleisten und die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes sicherzustellen.
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine
Wiederkehrende Prüfungen von technischen Anlagen und Komponenten der Schachtanlage Konrad über und unter Tage
Durchführung von notwendigen Prüfungen und jährlich wiederkehrenden Prüfungen (WKP) von technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage, im Rahmen der Instandhaltung und Unterhaltung, durch anerkannten Sachverständigen. Grundlagen der Prüfungsaufgabe sind u.a. die Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS), die Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS), die Elektrobergverordnung (EIBergV), das Bundesberggesetz (BBergG) sowie der zugehörige bzw. zutreffende Stand des technischen Regelwerks des jeweils zu prüfenden Gegenstandes. Prüfungen nach der BVOS und dem BBergG dürfen nach der Vorgabe des LBEG Clausthal-Zellerfeld nur durch nach BVOS bzw. EIBergV anerkannte Sachverständige ausgeführt werden. Der Auftragnehmer muss beim Bergamt für die Durchführung von mechanischen und elektrischen Prüfungen anerkannt sein. Für den wiederkehrenden Zugang zur Schachtanlage Konrad benötigt der jeweilige Prüfer eine notwendigen Zugangsberechtigungen gem. AtZÜV. Die betrieblichen Abläufe erfordern es, dass in einem Einsatz Prüfungen identischer Fachdisziplinen an unterschiedlichen technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage vorgenommen werden müssen.
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine
Wiederkehrende Prüfungen von technischen Anlagen und Komponenten der Schachtanlage Konrad über und unter Tage
Durchführung von notwendigen Prüfungen und jährlich wiederkehrenden Prüfungen (WKP) von technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage, im Rahmen der Instandhaltung und Unterhaltung, durch anerkannten Sachverständigen. Grundlagen der Prüfungsaufgabe sind u.a. die Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS), die Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS), die Elektrobergverordnung (EIBergV), das Bundesberggesetz (BBergG) sowie der zugehörige bzw. zutreffende Stand des technischen Regelwerks des jeweils zu prüfenden Gegenstandes. Prüfungen nach der BVOS und dem BBergG dürfen nach der Vorgabe des LBEG Clausthal-Zellerfeld nur durch nach BVOS bzw. EIBergV anerkannte Sachverständige ausgeführt werden. Der Auftragnehmer muss beim Bergamt für die Durchführung von mechanischen und elektrischen Prüfungen anerkannt sein. Für den wiederkehrenden Zugang zur Schachtanlage Konrad benötigt der jeweilige Prüfer eine notwendigen Zugangsberechtigungen gem. AtZÜV. Die betrieblichen Abläufe erfordern es, dass in einem Einsatz Prüfungen identischer Fachdisziplinen an unterschiedlichen technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage vorgenommen werden müssen.
- Basler Verkehrs-Betriebe (BVB)Basel
Vermessung und Auswertung Gleisinfrastruktur 2026-2030
Der Geschäftsbereich Infrastruktur (GB-I) der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) ist als Infrastrukturbetreiberin (ISB) und Inhaberin der Infrastrukturkonzession für die festen Anlagen der BVB verantwortlich. Dazu gehören Fahrbahn-, Bahnstrom-, Sicherungs-, Niederspannungs- und Telekommunikationsanlagen sowie Publikumsanlagen und betriebliche Gebäude. Innerhalb des GB-I übernimmt der Bereich Erhaltungsmanagement (EM) als Eigentümer und Betreiber der Bahn- und Businfrastruktur die Verantwortung für die Instandhaltung und Erneuerung der festen Anlagen (exkl. Betriebs- und Wohngebäude). Grundlage für diese Aufgaben ist eine belastbare, systematisch erhobene Datengrundlage zum Ist-Zustand der Fahrbahn (Gleise, Weichen, Kreuzungen) sowie deren strukturierte Aufbereitung, Visualisierung und Prognose. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag für zwei Lose mit einer oder mehreren Anbieterinnen abzuschliessen. Die Lose sind wie folgt gegliedert: Los 1 - Jährliche Gesamtvermessung Dieses Los umfasst die Beauftragung einer jährlichen, netzweiten Vermessung der Fahrbahninfrastruktur (Gleise, Weichen, Kreuzungen) Los 2 - Fachapplikation (ZUPRO) Dieses Los umfasst die Beschaffung und Einführung einer Fachapplikation für das Zustands- und Prognosemanagement (ZUPRO)
- Basler Verkehrs-Betriebe (BVB)Basel
Vermessung und Auswertung Gleisinfrastruktur 2026-2030
Der Geschäftsbereich Infrastruktur (GB-I) der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) ist als Infrastrukturbetreiberin (ISB) und Inhaberin der Infrastrukturkonzession für die festen Anlagen der BVB verantwortlich. Dazu gehören Fahrbahn-, Bahnstrom-, Sicherungs-, Niederspannungs- und Telekommunikationsanlagen sowie Publikumsanlagen und betriebliche Gebäude. Innerhalb des GB-I übernimmt der Bereich Erhaltungsmanagement (EM) als Eigentümer und Betreiber der Bahn- und Businfrastruktur die Verantwortung für die Instandhaltung und Erneuerung der festen Anlagen (exkl. Betriebs- und Wohngebäude). Grundlage für diese Aufgaben ist eine belastbare, systematisch erhobene Datengrundlage zum Ist-Zustand der Fahrbahn (Gleise, Weichen, Kreuzungen) sowie deren strukturierte Aufbereitung, Visualisierung und Prognose. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag für zwei Lose mit einer oder mehreren Anbieterinnen abzuschliessen. Die Lose sind wie folgt gegliedert: Los 1 - Jährliche Gesamtvermessung Dieses Los umfasst die Beauftragung einer jährlichen, netzweiten Vermessung der Fahrbahninfrastruktur (Gleise, Weichen, Kreuzungen) Los 2 - Fachapplikation (ZUPRO) Dieses Los umfasst die Beschaffung und Einführung einer Fachapplikation für das Zustands- und Prognosemanagement (ZUPRO)
- Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbHFrist: 05. Mai
RV Softwareverteilung
Die ZUG setzt seit mehreren Jahren eine Softwareverteilungslösung zur zentralen Bereitstellung, Aktualisierung und Deinstallation von Anwendungen auf derzeit rund 1.500 Windows-Clients ein. Der bestehende Rahmenvertrag läuft im Jahr 2026 aus. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die ZUG die Durchführung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss eines neuen Vertrages über eine Softwareverteilungslösung. Mit der Einführung der ausgeschriebenen Lösung sollen insbesondere die automatisierte Bereitstellung, Aktualisierung und Deinstallation von Anwendungen sichergestellt, der administrative Auf-wand reduziert sowie die Einhaltung der Anforderungen des BSI-Grundschutzes und der Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) unterstützt werden. Dabei sollen die im bisherigen Betrieb gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt werden. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Implementierung und den Betrieb einer integrierten Softwareverteilungslösung für die zentrale Verwaltung, Verteilung und Aktualisierung von Anwendungen für voraussichtlich zunächst etwa 1.000 bis zu maximal 1.500 Windows-Clients der Auftraggeberin. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gliedern sich in folgende Leistungspakete: - LP 1: Software zur Nutzungsüberlassung - LP 2: Bereitstellung Hosting-Infrastruktur - LP 3: Einführungs- und Migrationsprojekt (Projektphase) - LP 4: Schulung mit Know-How-Transfer - LP 5: Laufende Wartung (Maintenance) und Support (Servicephase) - LP 6: Laufendes Consulting und Anpassung an betriebliche Erfordernisse Der Rollout der Softwareverteilungslösung soll nach Zuschlagserteilung schrittweise beginnen, zu-nächst im Rahmen einer Pilotphase, und spätestens zum 31.12.2026 vollständig im produktiven Betrieb eingesetzt werden. Parallel hierzu sollen die zuständigen IT-Mitarbeiter der Auftraggeberin in der Nutzung und Administration der Lösung geschult werden. Während der Vertragslaufzeit können zudem weitere Unterstützungsleistungen erforderlich werden, insbesondere Consulting-, Anpassungs- und Integrationsleistungen zur Berücksichtigung sich ändernder betrieblicher Anforderungen und technologischer Entwicklungen der IT-Systemlandschaft.
- Stadt Gütersloh
Gesamtkonzeption und Teilneubau Betriebshof Goethestraße - Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Auftraggeber ist Eigentümer der Liegenschaft Goethestraße 16 in 33330 Gütersloh. Diese umfasst die bestehenden Betriebs-, Werkstatt- und Hallengebäude des städtischen Betriebshofes. Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, eine ganzheitliche und zukunftsfähige Neustrukturierung des Betriebshof-Campus unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude, der Grundstücksgrenzen und der innerstädtischen Lage umzusetzen. Dazu ist ein zukunftsfähiges, funktional optimiertes Betriebshofkonzept zu entwickeln. Bestandsgebäude und Neubauten sind dabei zu verknüpfen. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist nicht die vollständige Umsetzung des perspektivischen Konzeptes, sondern ausschließlich der erste Bauabschnitt. Dabei sind insbesondere mehrere Gebäude abzureißen, ferner ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes und einer Kalthalle, von technischen Anlagen sowie die temporäre Unterbringung der betroffenen Mitarbeitenden während der Bauzeit zu planen und die Umsetzung zu begleiten. Die weitergehenden Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für die Umsetzung der übrigen Maßnahmen über den definierten Bauabschnitt 1 hinaus werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt. Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, in maximal drei Beauftragungsstufen. Auftragsgegenstand sind - vorbehaltlich der stufenweisen Vergabe - alle Grundleistungen der Leistungsphasen ("LPH") 1 bis 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI für Gebäude und Innenräume. Alle Grundleistungen beauftragter Leistungsphasen sind vollständig zu erbringen. Ausnahmen: Bei der LPH 7 werden jeweils die Grundleistungen des Zusammenstellens der Vergabeunterlagen, das Führen von Bietergesprächen und das Einholen von Angeboten durch den Auftraggeber durchgeführt bzw. veranlasst und sind vom Auftragnehmer nicht zu erbringen. Neben den Grundleistungen sind auch umfangreiche Besondere und Zusatzleistungen zu erbringen, die Sie u.a. dem Entwurf der Leistungsbeschreibung entnehmen können. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie einige Besondere Leistungen und Zusatzleistungen direkt beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Das Honorar wird nach den vertraglichen Regelungen und für die Grundleistungen ergänzend in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2021 sowie nach den angebotenen Honorarparametern vereinbart. Vorläufiges Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppe ("KG") 200 (Herrichten und Erschließen), hier Abbrucharbeiten in Höhe von EUR 454.713,68 netto, KG 300 (Baukonstruktion) in Höhe von EUR 5.329.738,35 netto und KG 400 (Technische Anlagen) in Höhe von EUR 2.567.726,21 netto. Die vorläufigen Kosten beruhen auf der vorläufigen Kosteneinschätzung der Vergabestelle. Zuwendungen sind bislang nicht beantragt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, sollte eine Zuwendung beantragt werden. Die Vorgaben des Förderprogramms bzw. des Zuwendungsbescheides sind dann vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung zu beachten. Leistungen der Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung), der Technischen Ausrüstung (TGA) HLS und TGA-Elektro werden für dieses Projekt als weitere Lose in separaten EU-weiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Aufteilung der Vergabe der Leistungen in getrennte Verfahren dient der Vereinfachung der EU-weiten Vergaben. Bieter können grundsätzlich an einem, mehreren oder an allen der genannten Vergabeverfahren teilnehmen.
- Stadt Gütersloh
Gesamtkonzeption und Teilneubau Betriebshof Goethestraße - Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Auftraggeber ist Eigentümer der Liegenschaft Goethestraße 16 in 33330 Gütersloh. Diese umfasst die bestehenden Betriebs-, Werkstatt- und Hallengebäude des städtischen Betriebshofes. Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, eine ganzheitliche und zukunftsfähige Neustrukturierung des Betriebshof-Campus unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude, der Grundstücksgrenzen und der innerstädtischen Lage umzusetzen. Dazu ist ein zukunftsfähiges, funktional optimiertes Betriebshofkonzept zu entwickeln. Bestandsgebäude und Neubauten sind dabei zu verknüpfen. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist nicht die vollständige Umsetzung des perspektivischen Konzeptes, sondern ausschließlich der erste Bauabschnitt. Dabei sind insbesondere mehrere Gebäude abzureißen, ferner ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes und einer Kalthalle, von technischen Anlagen sowie die temporäre Unterbringung der betroffenen Mitarbeitenden während der Bauzeit zu planen und die Umsetzung zu begleiten. Die weitergehenden Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für die Umsetzung der übrigen Maßnahmen über den definierten Bauabschnitt 1 hinaus werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt. Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, in maximal drei Beauftragungsstufen. Auftragsgegenstand sind - vorbehaltlich der stufenweisen Vergabe - alle Grundleistungen der Leistungsphasen ("LPH") 1 bis 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI für Gebäude und Innenräume. Alle Grundleistungen beauftragter Leistungsphasen sind vollständig zu erbringen. Ausnahmen: Bei der LPH 7 werden jeweils die Grundleistungen des Zusammenstellens der Vergabeunterlagen, das Führen von Bietergesprächen und das Einholen von Angeboten durch den Auftraggeber durchgeführt bzw. veranlasst und sind vom Auftragnehmer nicht zu erbringen. Neben den Grundleistungen sind auch umfangreiche Besondere und Zusatzleistungen zu erbringen, die Sie u.a. dem Entwurf der Leistungsbeschreibung entnehmen können. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie einige Besondere Leistungen und Zusatzleistungen direkt beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Das Honorar wird nach den vertraglichen Regelungen und für die Grundleistungen ergänzend in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2021 sowie nach den angebotenen Honorarparametern vereinbart. Vorläufiges Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppe ("KG") 200 (Herrichten und Erschließen), hier Abbrucharbeiten in Höhe von EUR 454.713,68 netto, KG 300 (Baukonstruktion) in Höhe von EUR 5.329.738,35 netto und KG 400 (Technische Anlagen) in Höhe von EUR 2.567.726,21 netto. Die vorläufigen Kosten beruhen auf der vorläufigen Kosteneinschätzung der Vergabestelle. Zuwendungen sind bislang nicht beantragt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, sollte eine Zuwendung beantragt werden. Die Vorgaben des Förderprogramms bzw. des Zuwendungsbescheides sind dann vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung zu beachten. Leistungen der Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung), der Technischen Ausrüstung (TGA) HLS und TGA-Elektro werden für dieses Projekt als weitere Lose in separaten EU-weiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Aufteilung der Vergabe der Leistungen in getrennte Verfahren dient der Vereinfachung der EU-weiten Vergaben. Bieter können grundsätzlich an einem, mehreren oder an allen der genannten Vergabeverfahren teilnehmen.
- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
- SBH Schulbau Hamburg & GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH
TA Pool 3.0 Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Ingenieurleistungen für Schul- bzw. Bildungsstandorte und kommunale Immobilien in 7 Losen - §§ 53 HOAI (TA) und §§ 41 HOAI (Ingenieurbauwerke) - Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
Die Auftraggeber, der Landesbetrieb SBH I Schulbau Hamburg (SBH) sowie GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) – ein öffentliches Unternehmen der FHH - sind zuständig für den Bildungsbau und betreuen etwa die Hälfte der öffentlichen Gebäude des Bundeslandes Hamburg. SBH hat die Aufgabe, die Schulen und schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. GMH betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg diverse Schulen im Süden Hamburgs und weitere, unterschiedlichste Standorte. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Im Auftrag der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) hat GMH das Immobilienmanagement zu den Hochschulgebäuden übernommen. Die Bestandsaufnahmen der in das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) zu überführendem Gebäude haben den Instandsetzungsbedarf je Objekt ermittelt. Als Teil der Instandsetzungsbedarfe wurden Sofortmaßnahmen herausgearbeitet, die vordringlich der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr der Objekte dienen. Die dafür erforderlichen Leistungen vor Überführung in ein MVM bedingen Projektmanagement-, Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sowie die erforderlichen Bauleistungen. Zudem wurde bei GMH die fachliche Kompetenz für den Bau und die Bewirtschaftung von Sportimmobilien gebündelt und damit für die Behörde für Inneres und Sport sowie die Hamburger Bezirksämter die Entwicklung unterschiedlichster Sportinfrastruktur-Projekte übernommen. SBH und GMH agieren sowohl als Realisierungsträger unmittelbar für die FHH als auch im Rahmen der beauftragten Projektsteuerung im Namen und auf Rechnung Anderer der FHH (z.B. BWFG). Aus der Zusammenfassung von Bau und Bewirtschaftung resultiert in beiden Unternehmen eine nachhaltige und ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen und CO²-sparenden Umsetzung der übertragenen Leistungen. Übergeordnetes Projektziel ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Gebäude. HIER: Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 03. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtreinigung Hamburg AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.