VG Cochem, Valwig - Errichtung Lagerhalle
Errichtung einer geschlossenen Lager- und Unterstellhalle inklusive Planungsleistungen. Die Grundfläche des Bauwerks beträgt ca. 13,74 x 15,00 Meter.
Angebotsfrist:06. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Errichtung einer geschlossenen Lager- und Unterstellhalle inklusive Planungsleistungen. Die Grundfläche des Bauwerks beträgt ca. 13,74 x 15,00 Meter.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Cochem (ZVS-ZUCK)
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 06. Mai 2026
- Thema: Industriebau
Ausschreibungsbeschreibung
Errichtung einer geschlossenen Lager- und Unterstellhalle inklusive Planungsleistungen. Die Grundfläche des Bauwerks beträgt ca. 13,74 x 15,00 Meter.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
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Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) betreibt am Standort des Müllkraftwerks Schwandorf eine Klärschlammtrocknungsanlage (KTA), welche auf eine maximale Trocknungsleistung von 50.000 Mg/a mechanisch entwässerten Klärschlamm ausgelegt ist. In der KTA werden ausschließlich Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 angenommen. Der TS-Gehalt der angenommenen Schlämme liegt im Mittel bei etwa 25 %. In der KTA erfolgt eine Volltrocknung der Schlämme auf einen End-TS-Gehalt von ca. 90 bis 95 %. Im Auslegungsfall entstehen in der KTA damit etwa 13.500 Mg Trockengut pro Jahr. Um in Zukunft die thermische Verwertung der im Verbandsgebiet anfallenden Klärschlämme selbst organisieren und zudem den rechtlichen Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung entsprechen zu können, beabsichtigen der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) und der ZTKS eine eigene Klärschlammmonoverbrennungsanlage in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Trocknungsanlage und zum Müllkraftwerk des ZMS in Schwandorf zu errichten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die beiden Zweckverbände ein gemeinsames Kommunalunternehmen gegründet. Der Name des Kommunalunternehmens lautet „Klärschlammverwertung Schwandorf - gKU, AdöR“. Für den Bau der geplanten Klärschlammmonoverbrennungsanlage sind die nachfolgenden grundsätzlichen Rahmenbedingungen festgelegt worden: - Ausschließliche Erzeugung von Prozessdampf zur Einspeisung in das am Standort vorhandene Dampfnetz (Dampfparameter: 6 bar(a), 158 °C, Sattdampf) bei möglichst optimaler Energieausbeute. Es ist insbesondere keine Errichtung einer Dampfturbine zur Verstromung des erzeugten Dampfs vorgesehen. - Keine Errichtung eines zusätzlichen Schlammtrockners, stattdessen thermische Verwertung des in der vorhandenen Trocknungsanlage anfallenden Trockenguts. - Es ist ein autothermer Betrieb der Anlage vorgesehen, keine regelmäßige Zufeuerung von Erdgas oder Heizöl (abgesehen von An- und Abfahrvorgängen oder Stützfeuerung im Bedarfsfall). - Für den Bau der Anlage steht ein freies bzw. in Teilen noch frei zu machendes Baufeld zur Verfügung (ca. 11.500 m²). - Verwertung von Klärschlämmen mit unterschiedlichen Zusammensetzungen aus bis zu ca. 100 kommunalen Kläranlagen aller Ausbaugrößen. Unabhängig davon sollen weiterhin nur Klärschlämme aus der kommunalen Abwasserreinigung mit der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 verwertet werden. - Erzeugung einer separaten, phosphorhaltigen Aschefraktion, welche für eine nachgelagerte Phosphorrückgewinnung geeignet ist. Zur Errichtung der Klärschlammmonoverbrennungsanlage werden daher Generalplaner-Ingenieurleistungen in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung, sowie Leistungen der Projektsteuerung für das Projekt einschließlich der organisatorischen Koordination der Bearbeitung als auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektbeteiligten benötigt. Die Leistungen sollen gestuft gemäß den Beauftragungsstufen in den Vergabeunterlagen beauftragt werden. Neben den Grundleistungen werden auch Besondere und sonstige Leistungen vergeben, welche in der Leistungsbeschreibung dargestellt sind. Folgende Eckpunkte sind für die Ausführung der Planungsleistung zu berücksichtigen: - Leistungsbeginn Planungsleistungen: 01.11.2026 - Fertigstellung und Einreichung des Genehmigungsantrags: bis 08/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Altlasten-sanierung: bis 06/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verkehrsanlagen: bis 12/2028 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Verfahrenstechnik: bis 02/2029 - Fertigstellung der Planung und der Leistungsverzeichnisse für die Bautechnik: bis 08/2029 - Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Abnahme: bis 07/2033
- Stadt Bottrop
Stadt Bottrop - Projektsteuerung
Die Stadt Bottrop plant den Neubau der Hauptfeuerwache inklusive Außenanlagen sowie Anbindung an die Infrastruktur durch private Partner. Der Neubau ersetzt den Gebäudekomplex aus den 1970er Jahren, der aktuelle Anforderungen an Arbeitsschutz und -hygiene nicht mehr erfüllt. Der geplante Nutzungsflächenbedarf beträgt ca. 12.000 m² NUF. Nach Fertigstellung erfolgt der Betrieb durch die Stadt Bottrop. Die Planungsleistungen für Gebäude und Außenanlagen wurden bereits vergeben.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Verbandsgemeindeverwaltung Cochem (ZVS-ZUCK).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.