VG-060-26 Generalübernehmerleistungen Ersatzneubau ISS Solling
Generalübernehmerleistungen für den Ersatzneubau einer integrierten Sekundarschule mit Sporthalle und Außenanlagen in Berlin (PLZ 13629) im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive. Verhandlungsverfahren. Bei mehr als drei geeigneten Bewerbungen erfolgt Auswahl anhand einer Auswahlmatrix.
Angebotsfrist:03. Juli 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Generalübernehmerleistungen für den Ersatzneubau einer integrierten Sekundarschule mit Sporthalle und Außenanlagen in Berlin (PLZ 13629) im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive. Verhandlungsverfahren. Bei mehr als drei geeigneten Bewerbungen erfolgt Auswahl anhand einer Auswahlmatrix.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 02. Mai 2026
- Frist: 03. Juli 2026
- Thema: Sportanlagenbau
Ausschreibungsbeschreibung
Generalübernehmerleistungen für den Ersatzneubau einer integrierten Sekundarschule mit Sporthalle und Außenanlagen in Berlin (PLZ 13629) im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive. Verhandlungsverfahren. Bei mehr als drei geeigneten Bewerbungen erfolgt Auswahl anhand einer Auswahlmatrix.
Weiterführende Details
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10- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHBerlin
Generalübernehmerleistungen Ersatzneubau ISS Solling
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens durch einen Generalübernehmer. Bestandteil der Leistung sind sowohl sämtliche zur vollständigen Errichtung der Schule inklusive Sporthalle und Außenanlagen erforderlichen hochbaulichen, fachtechnischen und garten- und landschaftsbaulichen Bauleistungen als auch sämtliche Planungsleistungen für die Objektplanung, die Technische Ausrüstung inkl. sämtlicher technischer Erschließung, die Tragwerksplanung und die Freianlagenplanung. Anzubieten ist die gesamte Planung in allen betroffenen Leistungsbildern einschließlich aller Gutachter- und Sachverständigenleistungen und die Herbeiführung aller notwendigen Genehmigungen (Beauftragungsstufe 1) sowie die schlüssel- und bezugsfertige Errichtung des Bauvorhabens (Beauftragungsstufe 2). Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist durch die Bieter u.a. eine planerische Projektstudie zu erstellen, die durch den Auftraggeber hinsichtlich ihrer Qualität im Rahmen der Zuschlagsentscheidung bewertet wird. Nähere Angaben enthält der Projektsteckbrief, der den Bewerbungsunterlagen beiliegt. Nähere Angaben zum Projekt sind dem Projektsteckbrief zu entnehmen, der den Bewerbungsunterlagen beiliegt.
- degewo AGFrist: 21. Sept.
BW-22018-GÜ-26 Generalübernehmerleistungen mit sämtlichen Planungsleistungen für die Errichtung einer Wohnanlage inkl. Flüchtlingsunterkunft, einer Kita und dazugehöriger Außenanlagen und Abriss einer Gewerbehalle
Generalübernehmerleistungen inklusive sämtlicher Planungsleistungen für die Errichtung einer Wohnanlage in Berlin (Pohlstraße 8). Der Auftrag umfasst den Abriss einer Gewerbehalle sowie den Neubau von drei Wohnhäusern mit mindestens 145 Wohnungen, einer Flüchtlingsunterkunft, einer Kita und der zugehörigen Außenanlagen. Die Leistungen beinhalten Architektur-, Ingenieur- und Stadtplanungsleistungen.
- Gemeinde AltheimAltheimFrist: 28. Mai
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
- Gemeinde StegenFrist: 11. Mai
26-021 Neubau Kindergarten Nadelhof Stegen
Die Gemeinde Stegen plant auf dem Grundstück Flst.-Nr. 92/23 im Ortsteil Oberbirken den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung. Ziel des Vorhabens ist es, den lokalen Betreuungsbedarf langfristig und bedarfsgerecht zu decken. Der Neubau wird eingeschossig und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet. Die Planung basiert auf den Vorgaben des KVJS-Ratgebers „Kindertageseinrichtungen“ (Stand Baden Württemberg 2020) und sieht eine flexible Raumstruktur vor, die sowohl U3, Ü3 als auch altersgemischte Gruppen unterstützt. Die Gebäude und Flächenkennwerte wurden nach DIN 277 ermittelt. Baugrunduntersuchungen haben lokal erhöhte Schadstoffgehalte im Oberboden ergeben, die eine getrennte Behandlung bzw. Entsorgung erfordern können. Die tieferen Bodenschichten sind grundsätzlich wiederverwendbar; weitere Beprobungen erfolgen im Planungsprozess. Der Baukörper fügt sich in die vorhandene Topografie und Siedlungsstruktur ein. Die Erschließung erfolgt ebenerdig bzw. barrierefrei über den geplanten Fußweg. Der Außenbereich wird modelliert und an die Gruppenräume angeschlossen. Die Konstruktion kombiniert Holzständer und Massivholzbauweise. Die Gebäudehülle ist energieeffizient nach dem Standard eines KfW Effizienzhauses 40 ausgerichtet. Vorgesehen sind eine gedämmte und begrünte Flachdachkonstruktion, Holzfassaden sowie hochwertige Fenster- und Türelemente mit Dreifachverglasung. Der Innenausbau folgt einem kindgerechten, natürlichen Materialkonzept mit robusten, pflegeleichten Oberflächen und akustisch wirksamen Decken. Die Technische Gebäudeausrüstung umfasst moderne Systeme für Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro und Gebäudeautomation. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Luft Wasser Wärmepumpenanlage, ergänzt durch eine PV Anlage mit Batteriespeicher. Ein zentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung sorgt für hygienische Luftqualität. Die Außenanlagen bieten naturnahe Spielbereiche, klare Zonierungen für U3/Ü3 sowie befestigte Wege. Die brandschutztechnischen Anforderungen werden durch ein separiertes Brandschutzkonzept beschrieben; das Gebäude ist als eingeschossiger Baukörper ohne zusätzliche Brandabschnitte konzipiert. Die Planungsleistungen für den Neubau der Kindertageseinrichtung wurden bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 vollständig erbracht und fachübergreifend abgestimmt. Sämtliche erforderlichen Disziplinen – einschließlich Architektur, Tragwerksplanung, Technischer Gebäudeausrüstung sowie Brandschutz – wurden in die Entwurfsplanung integriert, sodass eine tragfähige Grundlage für die weiteren Leistungsphasen vorliegt. Im Rahmen des Projekts „Neubau Kindergarten Nadelhof in Stegen” ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planungsdisziplinen Objektplanung, technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung geplant. Das Verhandlungsverfahren nach § 17 Abs. 1 VgV wird zweistufig durchgeführt. Das Vergabeverfahren befindet sich aktuell in der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb. Im Zuge dessen sollen anhand der in der Bekanntmachung aufgeführten Kriterien drei Bieter ausgewählt werden, die im Anschluss zur Angebotsabgabe und Präsentation aufgefordert werden.
- Marienhaus Kliniken GmbH
Planungsleistungen Ersatzneubau Marienhaus Klinikum Hetzelstift Los 8: Freianlagen
Das Marienhaus Klinikum Hetzelstift ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung. Es beherbergt folgende Fachabteilungen: Anästhesie und Intensivmedizin (inkl. Palliativmedizin), Innere Medizin, Urologie, Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Radiologie. °°°°°°°°°°°°°°°°° Im Krankenhaus Hetzelstift in Neustadt an der Weinstraße besteht in weiten Teilen ein akuter, baulicher Modernisierungsbedarf. Das bestehende Bettenhaus aus den 1960er Jahren befindet sich in einem schlechten Zustand. Im Jahr 2017 hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit die Grundsatzentscheidung getroffen, dass ein vollständiger Ersatzneubau die nachhaltigste und wirtschaftlichste Lösung für die Modernisierung des Marienhaus Klinikums Hetzelstift darstellt. Diese Entscheidung bildet bis heute die maßgebliche Grundlage sämtlicher Planungs- und Investitionsschritte. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Planungsgegenstand ist ein an das heutige Krankenhaus angrenzender Ersatzneubau im westlichen, unbebauten Grundstücksbereich des Klinikums. Der Neubau gliedert sich architektonisch in drei Gebäudeteile. Die vertikale Erschließung des Gebäudes beinhaltet ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss und 4 Obergeschosse. Im Untergeschoss befindet sich der Wirtschaftshof, sowie die Technik und Nebenräume. In den oberen Geschossen notwendige Medizinische Bereiche, sowie moderne Bettenstationen mit mehr als 120 Betten pro Ebene. Dabei wird ein Drittel des 2. Obergeschosses und 3. Obergeschosses als Wahlleistung geplant, der restliche Teil als allgemeine Bettenstation. Im Erdgeschoss des Neubaus wird eine Funktionsabteilung mit der Endoskopie, Röntgen- & Funktionsdiagnostik, eine Notaufnahme sowie ein Elektives Zentrum untergebracht. Im 1. Obergeschoss werden sieben neue und modern ausgestattete Operationssäle errichtet. Die restlichen Bereiche werden für die Funktionen ITS/ IMC sowie Palliativ genutzt. Auf dem Dach des Gebäudes befinden sich weitere Technikzentralen sowie der Hubschrauberlandeplatz. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Die Vergabe der Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung (Los 1), Tragwerksplanung (Los 2), „Heizung-Lüftung-Sanitär“ (Los 3) und „Elektro“ (Los 4) erfolgte im Jahr 2018. Der Planungsprozess wurde im Jahr 2020 unter anderem aufgrund der COVID-19-Pandemie unterbrochen. Zu diesem Zeitpunkt basierte die Planung noch auf 364 Planbetten. Die erneute Aufnahme der Planung im Jahr 2021 fiel in eine Phase struktureller Veränderungen im Gesundheitswesen. Dies ermöglichte es, den Ersatzneubau hinsichtlich Größe, Flexibilität und Zukunftsausrichtung grundlegend neu zu konzipieren. Die Weiterentwicklung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Ministerium und mündete in die Erarbeitung neuer Raum- und Funktionsprogramme. Die Vorplanung hat auf Basis der überarbeiteten Raum- und Funktionsprogramme im Oktober 2024 begonnen und wurde im Januar 2026 weitestgehend abgeschlossen.°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Neben der Fachplanungsleistung im Leistungsbild „Freianlagen“ sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in weiteren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° ******Die Leistungen des Leistungsbildes Freianlagen werden stufenweise beauftragt: ****** Leistungsstufe 1: Leistungen der Leistungsphase 3 ****** Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphase 4 ****** Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 7 nach der HOAI ****** Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphase 8 ****** Leistungsstufe 5: Leistungen der Leistungsphase 9 °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Auf der zweiten Stufe, der Angebots- und Verhandlungsphase, fordert der Auftraggeber die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf. Dieses erste Angebot dient als Grundlage für Verhandlungsgespräche. '**'********* Der Auftraggeber hat sich in der Auftragsbekanntmachung gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vorbehalten, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.**************** Näheres regeln die Vergabeunterlagen zur Angebots-/Verhandlungsphase.
- Landratsamt OrtenaukreisOffenburgFrist: 05. Mai
IT-Service- und Supportleistungen für das pädagogische Netz der Kreisschulen der Ortenau
Der Landkreis Ortenaukreis beabsichtigt die Vergabe von IT-Service- und Supportleistungen für das pädagogische Netz der Kreisschulen der Ortenau. Die benötigten Leistungen werden in zwei Losen vergeben. Los 1 umfasst die Modul 1 (Hardware-Betreuung), Modul 2 (Netzwerk/Sicherheit) und Modul 2+ (Netzwerk/Sicherheit/Betreuung des pädagogischen Netzes) für folgende Berufliche Schulen: Berufliche Schule Kehl, Berufliche Schule Wolfach, Badische Malerfachschule Lahr, Maria-Furtwängler-Schule Lahr, Gewerbliche Schule Lahr, Gewerbliche Schule Offenburg Bewerberauswahlmethodik Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird anhand der zwingend einzuhaltenden Eignungsanforderungen gemäß den Vorgaben der EU-weiten Auftragsbekanntmachung beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der nachfolgenden Kriterien in Los 1 gem. der europaweiten Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die in Los 1 zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die für das Los 1 als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können für das Los 1 maximal 11 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind dabei nachfolgende Kriterien maßgeblich: Referenzbewertung a) Erbringung für Schule oder anderen Bedarfsträger: Berufsschule: 3 Punkte Andere Schulart: 2 Punkte Anderer Bedarfsträger: 0 Punkte b) Anzahl gleichzeitig betreuter Standorte desselben Auftraggebers: mind. 6 Standorte 3 Punkte mind. 3 Standorte 2 Punkte 1 Standort 1 Punkt c) Abgedeckte Leistungs-Module aus den für Los 1 relevanten Modulen 1, 2 und 2+: Alle drei Leistungsmodule abgedeckt 5 Punkte 2 Leistungsmodule abgedeckt 3 Punkte 1 Leistungsmodul abgedeckt 1 Punkt Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter in Los 1 Los überschritten wird, entscheidet das Los.
- Amt SüdangelnBöklundFrist: 28. Mai
Neubau dreizügige Grundschule - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Schulstandortentwicklung wurde durch ein beauftragtes Architekturbüro eine Standortanalyse der drei bestehenden Grundschulstandorte durchgeführt. Kern dieser Untersuchung war die Zusammenfassung der aktuellen Raumbedarfe an einem künftigen Schulstandort. Untersucht wurde der Raumbedarf einer dreizügigen Grundschule unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, des dadurch entstehenden zusätzlichen Platzbedarfs sowie der Auswahl eines geeigneten zukünftigen Schulstandorts. Auf Grundlage der Studie und der gefassten politischen Beschlüsse wurde entschieden, die neue dreizügige Grundschule auf dem vorhandenen Schulgrundstück des Standortes Tolk zu errichten. Das bestehende Schulgebäude muss dafür zunächst zurückgebaut werden. Die vorhandene Zwei-Feld-Sporthalle bleibt erhalten und wird in den Neubau integriert. Besonderer Hinweis: Die Maßnahme muss aufgrund von Fördermittelvorgaben bis Ende 2029 abgeschlossen sein. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt 15.188.000,00 € netto (KG 300 + 400). Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015289 eingestellt.
- Amt SüdangelnBöklund
Neubau dreizügige Grundschule - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Schulstandortentwicklung wurde durch ein beauftragtes Architekturbüro eine Standortanalyse der drei bestehenden Grundschulstandorte durchgeführt. Kern dieser Untersuchung war die Zusammenfassung der aktuellen Raumbedarfe an einem künftigen Schulstandort. Untersucht wurde der Raumbedarf einer dreizügigen Grundschule unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, des dadurch entstehenden zusätzlichen Platzbedarfs sowie der Auswahl eines geeigneten zukünftigen Schulstandorts. Auf Grundlage der Studie und der gefassten politischen Beschlüsse wurde entschieden, die neue dreizügige Grundschule auf dem vorhandenen Schulgrundstück des Standortes Tolk zu errichten. Das bestehende Schulgebäude muss dafür zunächst zurückgebaut werden. Die vorhandene Zwei-Feld-Sporthalle bleibt erhalten und wird in den Neubau integriert. Besonderer Hinweis: Die Maßnahme muss aufgrund von Fördermittelvorgaben bis Ende 2029 abgeschlossen sein. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt 15.188.000,00 € netto (KG 300 + 400). Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015289 eingestellt.
- Amt SüdangelnBöklund
Neubau dreizügige Grundschule - Fachplanung Technische Ausrüstung
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Schulstandortentwicklung wurde durch ein beauftragtes Architekturbüro eine Standortanalyse der drei bestehenden Grundschulstandorte durchgeführt. Kern dieser Untersuchung war die Zusammenfassung der aktuellen Raumbedarfe an einem künftigen Schulstandort. Untersucht wurde der Raumbedarf einer dreizügigen Grundschule unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, des dadurch entstehenden zusätzlichen Platzbedarfs sowie der Auswahl eines geeigneten zukünftigen Schulstandorts. Auf Grundlage der Studie und der gefassten politischen Beschlüsse wurde entschieden, die neue dreizügige Grundschule auf dem vorhandenen Schulgrundstück des Standortes Tolk zu errichten. Das bestehende Schulgebäude muss dafür zunächst zurückgebaut werden. Die vorhandene Zwei-Feld-Sporthalle bleibt erhalten und wird in den Neubau integriert. Besonderer Hinweis: Die Maßnahme muss aufgrund von Fördermittelvorgaben bis Ende 2029 abgeschlossen sein. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt 3.188.000,00 € netto (KG 400). Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015301 eingestellt.
- Stadt Greven
"Neubau Rathaus" in Greven: Planungsleistung Bauphysik
A2 Der Neubau soll auf dem Rathausplatz realisiert werden, der aktuell noch als Busbahnhof und öffentliche Stellplatzfläche genutzt wird. Die Grundstücksfläche für den Rathausneubau beträgt 11.526 qm. Der im Vorfeld ermittelte Flächenbedarf beträgt etwa 7.669 qm Nutzfläche. Dazu wurde im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher-freiraumplanerischer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Arbeitsgemeinschaften von Architektinnen und Architekten und Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten für die Durchführung dieser für die Stadt Greven inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden. Beauftragt wurden die Bietergemeinschaft löhle neubauer architekten, Augsburg und wbp Landschaftsarchitekten, Bochum unter Federführung des Büros löhle neubauer architekten. Der Wettbewerbsbeitrag dient als Grundlage und ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. "Beschreibung TA" (Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrags des Wettbewerbsbeitrags der Büros löhle neubauer architekten und wbp Landschaftsarchitekten): ...Das Energiekonzept forciert einen nachhaltigen ressourcenschonenden Ansatz, welcher eine wirtschaftliche und funktionale Lösung anstrebt, die den Primärenergiebedarf des Gebäudes reduziert und regenerative Energien nutzt. Das Gebäude zeichnet sich durch seine flexible Bauweise bei gleichzeitig hoher Tageslichtnutzung aus. Fester mit 3-fach-Verglasung gewährleisten einen hohen Tageslichteintrag und komplementieren die hochgekämmte Fassadenkonstruktion. Solare Einträge, viel Tageslicht und warme Oberflächen erhöhen die Aufenthaltsqualität und reduzieren dabei gleichzeitig den Energiebedarf. Die künstliche Beleuchtung wird mit LED-Technik in Kombination mit einer Präsenz- und Tageslichtsteuerung vorgesehen. Für die Belüftung wird ein hybrides Lüftungskonzept vorgesehen. Durch ein optimiertes Verhältnis von Raumhöhe zu Raumtiefe wird in den Büros lediglich eine mechanische Grundbelüftung mit einen 1,3-fachen Luftwechsel erforderlich. Die größeren Versammlungsräume (Bistro, Bibliothek, Besprechungsräume) sowie sämtliche Sanitärräume erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (1,5-fachem Luftwechsel). In Verbindung mit einer Stoßlüftung mittels öffenbarer Fensterelemente kann eine optimale Luftqualität gewährleistet werden. Die Lüftungsanlage erhält eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung (90%), sodass der Heizenergiebedarf minimiert werden kann.... "Beschreibung Konstruktion" (Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrags des Wettbewerbsbeitrags der Büros löhle neubauer architekten und wbp Landschaftsarchitekten): ....Bodenplatte, Wände gegen Erdreich, tragende Stützen sowie die Fluchttreppenhäuser werden in recyceltem Stahlbeton errichtet. Ebenso die Decken des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses, da hier die Deckenspannweiten größer werden Die restlichen Geschoss- und Dachdecke werden als Holz-Beton-Verbunddecken ausgeführt. Außenwände werden aus Ortbeton, Innenwände, wo möglich, aus vorgefertigten Brettschichtholzelementen hergestellt. Die massiven Holz-Beton- Verbunddecken gewährleisten einen optimalen Schallschutz und sorgen im Zusammenspiel mit den Kernen für die Aussteifung des Gebäudes.... Das vorliegende Ausschreibungs-Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Planungsleistungen für die Bauphysik 1 bis 7 gem. Anlage 1 1.2.2 HOAI 2022 und richtet sich an Ingenieure*innen bzw. Beratende Ingenieure*innen für Bauphysik. Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 7 (Anlage 1 1.2.2 HOAI 2022) stufenweise zu vergeben. Die Leistungsphasen 1 bis 3 der Leistungsbilder Bauphysik wird unmittelbar mit Vertragsschluss beauftragt. Der Abruf der weiteren Leistungsphasen 4 bis 7 erfolgt optional. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der optionalen Leistungsphasen 4 bis 7. Die Leistungen für die Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz wurden/werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung ist jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern mehr als 3 Bewerbende die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Rangfolge anhand der zusätzlich über die Auswahlkriterien zu erreichende Punkte. Die 3 Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Weitere Hinweise sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 03. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH.
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