Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Konkrete Begründung der Änderung: Die Verlängerung der Vertragsdauer um ein halbes Jahr betrifft keine wesentliche Änderung des Vertrages im Sinne von § 132 GWB. Dies gilt mit Blick auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wie auch § 132 Abs. 1 GWB: Am 01.12.2023 schloss die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR im Ergebnis eines E...
Angebotsfrist:05. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung