Verwertung teerhaltiges Material
Rahmenvereinbarung über die Annahme, Zwischenlagerung, den Transport sowie die Verwertung von teer-/pechhaltigem bzw. teer-/pechverdächtigem Straßenaufbruch (AVV 17 03 01* / 17 03 02). Die Entsorgung erfolgt wahlweise durch thermische Behandlung oder als Deponieersatzbaustoff.
Angebotsfrist:20. Januar 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung