Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. (4) Nr. 2c VgV
Bereitstellung, d.h. die eigenständige und eigenverantwortliche Planung, Entwicklung und Ferti-gung, Lieferung, Installation, abnahmereife Herstellung und Übereignung, Inbetriebnahme, Ein-weisung sowie Schulung hinsichtlich eines „Infrasamplers“
Typ:Ausschreibung