Vergabe von Profitester-Leistungen
Der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd (zusammen AG) sind nach § 6 Abs. 9 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz (NVG) im nördlichen bzw. südlichen Landesteil in Rheinland-Pfalz zuständige Behörden zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). In dieser Funktion führen der SPNV-Nord u...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd (zusammen AG) sind nach § 6 Abs. 9 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz (NVG) im nördlichen bzw. südlichen Landesteil in Rheinland-Pfalz zuständige Behörden zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). In dieser Funktion führen der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord)
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Zeitarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
Der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd (zusammen AG) sind nach § 6 Abs. 9 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz (NVG) im nördlichen bzw. südlichen Landesteil in Rheinland-Pfalz zuständige Behörden zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). In dieser Funktion führen der SPNV-Nord und der ZÖPNV Süd regelmäßig öffentliche Vergaben von SPNV-Netzen durch, welche in einem SPNV-Verkehrsvertrag mit dem begünstigten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) münden. Ein wesentliches Ziel der Zweckverbände (ZV) besteht darin, den Verkehrsteilnehmern ein leistungsfähiges und kundenorientiertes Angebot bereitzustellen. Die Regelungen in den SPNV-Verträgen beschreiben umfassend die Leistungsinhalte für das EVU und beinhalten eine Vielzahl von Qualitätsvorgaben. Die Einhaltung der Qualitätsvorgaben in den SPNV-Verträgen bedarf verschiedener Controlling-Aktivitäten. Die AG wollen ihre grundsätzlichen Controlling-Aktivitäten um den Einsatz von Profitester*innen auf ihren vertragsgegenständlichen Linien erweitern. Der im Rahmen dieser Vergabe zu beauftragende Dienstleister (AN) ist für die Umsetzung aller geforderten Maßnahmen zum Einsatz dieser Profitester verantwortlich. Gegenstand dieser Vergabe ist daher der Vertragsschluss zwischen dem AN und den AG für den Einsatz von Profitestern auf den vertragsgegenständlichen Linien der beiden ZV, zur Erhebung der Betriebsqualität, aufgeteilt in zwei Lose. Die Lose bilden sich wie folgt: Los 1: SPNV-Nord Los 2: ZÖPNV Süd Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Vertrag mit dem AN jeweils getrennt nach Los/AG abgeschlossen wird.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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- Landkreis Ravensburg
Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 40 und 44 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.10.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien 40 und 44. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 40 und 44. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 140.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord).
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