Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Versorgung und den Betrieb von Leitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Weil am Rhein
Die Stadt Weil am Rhein schreibt einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet aus. Der Vertrag umfasst die Wegenutzungsrechte sowie die Aufgabe, das entsprechende Versorgungsnetz zu betreiben. Die Höchstlaufzeit des zu schließenden Vertrage...
Angebotsfrist:05. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Weil am Rhein schreibt einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet aus. Der Vertrag umfasst die Wegenutzungsrechte sowie die Aufgabe, das entsprechende Versorgungsnetz zu betreiben. Die Höchstlaufzeit des zu schließenden Vertrages beträgt 20 Jahre.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Weil am Rhein
- Veröffentlicht: 07. Dezember 2025
- Frist: 05. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Weil am Rhein schreibt einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet aus. Der Vertrag umfasst die Wegenutzungsrechte sowie die Aufgabe, das entsprechende Versorgungsnetz zu betreiben. Die Höchstlaufzeit des zu schließenden Vertrages beträgt 20 Jahre.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.