Vereinbarung nach § 130c Abs.1 SGB V für das Arzneimittel Cosentyx mit dem Wirkstoff Secukinumab
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 130c SGB V für das Arzneimittel Cosentyx (Wirkstoff Secukinumab). Gegenstand ist die Erstattung des Arzneimittels sowie die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens 10 Kalendertage...