Vakuumgefriertrocknung von 20 Paletten Archivunterlagen
Das Durchschnittsgewicht pro Palette mit Akten beträgt ca. 270 kg (Nettogewicht des Archivguts inkl. Verpackung zzgl. durchschnittlich 20 kg/Euro-Palette). Das Gewicht wurde stichprobenartig ermittelt und durchschnittlich umgerechnet insgesamt geschätzt. Eine mit Akten bestückte Palette entspricht nach der Schätzung du...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Durchschnittsgewicht pro Palette mit Akten beträgt ca. 270 kg (Nettogewicht des Archivguts inkl. Verpackung zzgl. durchschnittlich 20 kg/Euro-Palette). Das Gewicht wurde stichprobenartig ermittelt und durchschnittlich umgerechnet insgesamt geschätzt. Eine mit Akten bestückte Palette entspricht nach der Schätzung durchschnittlich 5 ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
- Veröffentlicht: 29. März 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Das Durchschnittsgewicht pro Palette mit Akten beträgt ca. 270 kg (Nettogewicht des Archivguts inkl. Verpackung zzgl. durchschnittlich 20 kg/Euro-Palette). Das Gewicht wurde stichprobenartig ermittelt und durchschnittlich umgerechnet insgesamt geschätzt. Eine mit Akten bestückte Palette entspricht nach der Schätzung durchschnittlich 5 lfm. Archivgut. Die Bergungs- und Verpackungsbedingungen bedingen eine unterschiedliche Bestückung der Paletten, wodurch Stichproben zufolge eine Abweichung des Gewichts von Paletten mit Akten um ca. 30 kg nach oben und unten erwartbar ist. Das tiefgekühlte Archiv-gut ist vollumfänglich durchnässt, vorgereinigt und in Stretchfolie mit offenen Seiten verpackt. Akten sind zu Bündeln unterschiedlicher Mächtigkeit gepackt. Stretchfolien um die Archiveinheiten sind vor dem Vakuumgefriertrocknungsprozess zu entfernen. Nach Beendigung des Auftrags sollen alle tiefgefrorenen Film- und Foto-Materialien an die Auftraggeberin zurückgeschickt werden. Im Vorfeld ist die Auftraggeberin über den Umfang der fotografischen Materialien zu informieren. Anderweitige empfindliche Objekte (Ledereinbände, empfindliche Graphiken/Gemälde, Filmrollen o. a.) sind in Absprache mit dem Auftraggeber ggf. gesondert zu behandeln. Die gefriergetrockneten Archivalien sind vom Auftragnehmer in Kartonagen zu verpacken und auf Euro-Paletten anzuliefern. Es gelten die üblichen konservatorischen Vorgaben (säurefrei, alterungsbeständig etc. gem. DIN ISO 16245 u. 16245-A, Stülpdeckelkartons, keine Schubkartons). Das Verpackungsmaterial muss frei von Schädlingen (Papierfischchen) sein. Verpackungsmaterialien sind zur Gewährleistung, dass kein Schädlingsbefall vorliegt, zuvor mind. 10 Tage bei -20° C zu kühlen. Sämtliche Unterlagen sind in passende Archivboxen zu verpacken. Mögliche Formate sind: 35 cm x 26 cm x 11cm; 39 cm x 29 cm x 11 cm; 43 cm x 32 cm x 11 cm (Außenmaße; Abweichungen jeweils um +/- 1 cm möglich oder nach Abstimmung mit der Auftraggeberin möglich). Lose Akten (ohne Mappe oder Bindung, mit Lochung) sind zusätzlich durch Abheftbügel/Archivbänder in Kunststoff und rostfreiem Stahl zu binden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
Vakuumgefriertrocknung von 20 Paletten Archivunterlagen
Das Durchschnittsgewicht pro Palette mit Akten beträgt ca. 270 kg (Nettogewicht des Archivguts inkl. Verpackung zzgl. durchschnittlich 20 kg/Euro-Palette). Das Gewicht wurde stichprobenartig ermittelt und durchschnittlich umgerechnet insgesamt geschätzt. Eine mit Akten bestückte Palette entspricht nach der Schätzung durchschnittlich 5 lfm. Archivgut. Die Bergungs- und Verpackungsbedingungen bedingen eine unterschiedliche Bestückung der Paletten, wodurch Stichproben zufolge eine Abweichung des Gewichts von Paletten mit Akten um ca. 30 kg nach oben und unten erwartbar ist. Das tiefgekühlte Archiv-gut ist vollumfänglich durchnässt, vorgereinigt und in Stretchfolie mit offenen Seiten verpackt. Akten sind zu Bündeln unterschiedlicher Mächtigkeit gepackt. Stretchfolien um die Archiveinheiten sind vor dem Vakuumgefriertrocknungsprozess zu entfernen. Nach Beendigung des Auftrags sollen alle tiefgefrorenen Film- und Foto-Materialien an die Auftraggeberin zurückgeschickt werden. Im Vorfeld ist die Auftraggeberin über den Umfang der fotografischen Materialien zu informieren. Anderweitige empfindliche Objekte (Ledereinbände, empfindliche Graphiken/Gemälde, Filmrollen o. a.) sind in Absprache mit dem Auftraggeber ggf. gesondert zu behandeln. Die gefriergetrockneten Archivalien sind vom Auftragnehmer in Kartonagen zu verpacken und auf Euro-Paletten anzuliefern. Es gelten die üblichen konservatorischen Vorgaben (säurefrei, alterungsbeständig etc. gem. DIN ISO 16245 u. 16245-A, Stülpdeckelkartons, keine Schubkartons). Das Verpackungsmaterial muss frei von Schädlingen (Papierfischchen) sein. Verpackungsmaterialien sind zur Gewährleistung, dass kein Schädlingsbefall vorliegt, zuvor mind. 10 Tage bei -20° C zu kühlen. Sämtliche Unterlagen sind in passende Archivboxen zu verpacken. Mögliche Formate sind: 35 cm x 26 cm x 11cm; 39 cm x 29 cm x 11 cm; 43 cm x 32 cm x 11 cm (Außenmaße; Abweichungen jeweils um +/- 1 cm möglich oder nach Abstimmung mit der Auftraggeberin möglich). Lose Akten (ohne Mappe oder Bindung, mit Lochung) sind zusätzlich durch Abheftbügel/Archivbänder in Kunststoff und rostfreiem Stahl zu binden.
- Deutsche Nationalbibliothek - Bundesunmittelbare Anstalt des Öffentlichen RechtsFrist: 08. Juni
Herstellung und Lieferung von Archivkartonagen in 13 Losen
Der Archivkarton ist aus Wellpappe in 1,6 - 1,7 mm Stärke herzustellen. Die Farbe des Materials soll außen graublau sein. Er soll aufrecht stehen und der Schieber/Deckel sich nach vorn (in Richtung Regalbediengang) öffnen. Die Archivkartons dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Materialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500 g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Das Material muss 24 Stunden nassfest sein (Testdurch die Auftraggeberin wird anhand der Muster durchgeführt). Die Deckschicht sollte möglichst durchgefärbt sein. Bedarf Standort Leipzig 1.01 1.000 330 x 240 x 80 1.02 5.000 330 x 240 x 110 1.03 10.000 330 x 250 x 60 1.04 5.000 350 x 250 x 80 1.05 35.000 330 x 250 x 110 Bedarf Standort Frankfurt am Main 1.06 3.000 250 x 200 x 80 1.07 1.000 330 x 240 x 80 1.08 5.000 330 x 240 x 110 1.09 3.000 330 x 250 x 110 Die Anlieferung erfolgt frei Haus in flachliegender Form ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht über-schreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg betragen.
- Bundesamt für das Personal- management der Bundeswehr Team I 3.5.2.2KölnFrist: 12. Mai
Bluetoothlautsprecher mit Branding
Bluetoothlautsprecher mit Branding 9200 Stück Material: Kunststoff Farbe: Schwarz oder Olivgrün Bedruckbare Fläche: min. zweifarbig mit Werbedruck/Slogan Design: Layout ggf. nach Auftragserteilung Beschreibung: (Mini-)Lautsprecher kompakt und leicht wasserdicht und staubfest (IP67 zertifiziert) Akkulaufzeit mind. 5 Std. Klang: rein, kein Rauschen, Verzerren, Kratzen o.ä. störende Geräusche, die den Klang beeinflussen Format/Maße: mind. 8,8 x 7,5 x 4,1 cm Verpackungseinheit: einzeln/stückweise verpackt 50 Stück als Verpackungseinheit in einer Umverpackung (Karton) Lieferzeit: schnellstmöglich nach Absprache ab Freigabe der Druckskizze/"Echt-Muster" Versand: Versand und Anlieferungsbedingungen der IBRo Versandservice GmbH Lieferanzeige: Die Lieferung ist rechtzeitig anzukündigen per Email an: InfoService@bundeswehr.org Sonstige Bedingungen vor Auftragserteilung Versand eines "Echt-Musters" mit beabsichtigtem Individualbranding Stückzahlgenaue Lieferung ist anzustreben möglichst geringe Mehr-/Minderlieferung von max. +/- 10%Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge Angebotsbindefrist von mind. 3 Monate nach Angebotseingang Lieferanweisung: 1. Lieferanschrift wenn nicht anders angegeben: IBRo Versandservice GmbH Ahornring 1 18184 Roggentin 2. Annahmezeiten: Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr bis 15:45 Uhr Mittagspause 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr 3. Avisierung Unter Angabe des Auftraggebers (Ressort), des voraussichtlichen Liefertermins und des Lieferscheins vorab per E-Mail an: lieferavisierung@ibro.de 3a. Rückfragen zur Anlieferung Bei sofortigem Klärungsbedarf können Sie uns per Tel.-Nr. 038204 / 66 250, unter Angabe des Auftraggebers (Ressort), eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie während unserer Geschäftszeiten umgehend zurück. Geben Sie dazu bitte Ihre Rufnummer und Ihren Dringlichkeitsgrund an. 4. Lieferschein Jeder Sendung ist außer dem Frachtbrief ein Lieferschein beizufügen. Er muss folgende Angaben enthalten: - obige Lieferanschrift - Lieferant, Lieferdatum - betreffender Auftraggeber - Artikel-Nummer - Artikel-Bezeichnung - Stückzahl - Colli-/Palettenzahl * (Bezug: "Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV)", Bundesgesetzblatt I, Ausgabe Nr. 36 vom 20. Juni 1991, S. 1234 ff) 5. Verpackungseinheiten 5.1 Menge Die Artikel sind in fixen, kontrollierbaren und handlichen Mengen (Verpackungseinheiten) anzuliefern. Das Bruttogewicht einer Verpackungseinheit darf 20 kg nicht überschreiten. Jede Verpackungseinheit ist durch einen Umkarton, Schrumpffolie oder Banderole gegen Verrutschen und Beschädigung zu sichern. Innerhalb einer Verpackungseinheit ist auf Folien jeglicher Art zu verzichten! Ausgenommen hiervon sind Medien, die aus Urheberechtsgründen (DVD´s) oder als Mediensammlung transpoportsicher zusammengefasst werden. Weitere Spezifikationen für die Anlieferung von: 5.2. Kennzeichnung Jede Palette und jede Verpackungseinheit sind mit Menge und Artikel-Bezeichnung sowie Absender und Empfangsadresse zu versehen. 5.3. Transport Palettenanlieferungen sind möglichst artikelrein zu halten. Zwischen jede Lage ist eine dicke Pappe zu legen. Die Paletten dürfen an keiner Stelle überpackt sein. Ausnahme: Wenn die Artikelgrundmaße größer als die Europalettengrundmaße sind. Die Paletten sind gegen Transportschäden zu sichern. Es werden ausschließlich Europaletten in einwandfreiem Zustand getauscht. 6. Transportverpackung Folgende Vorgaben müssen erfüllt werden: 6.1. Ladehilfsmittel Europaletten: 800 x 1200 mm (naturbelassen) Maße Höhe: max. 1.200 mm inkl. Pal. Breite: max. 800 mm Länge: max. 1.200 mm Gewicht: max. 600 kg Ausnahme: Artikelgrundmaße größer als Europalettengrundmaße. 6.2. Verpackungsmaterial Kartonagen: Wellkarton/Kartonagen mit Wiederverwertungsgarantie. Beschriftung nur mit umweltverträglichen Farben. Folien: PE, PP gekennzeichnet Umreifungen: PE, PP gekennzeichnet Deckbretter: Naturholz Aufkleber: Aufkleber dürfen die stoffliche Wiederverwertung nicht behindern. 6.3. Kennzeichnung der Materialien Sämtliche eingesetzten Materialien sind gemäß Beschluss der Bundesregierung eindeutig zu kennzeichnen. Beispiel: Resy PET PVC PP PS PE O 7. Prüfung der Sendung IBRo nimmt die Sendung unter Vorbehalt an. Dem Frachtführer wird nur die Anzahl der angelieferten Packstücke (Colli, Paletten etc.) quittiert. Die Mengen- und Artikelkontrolle erfolgt danach anhand des Lieferscheins. Äußere Beschädigungen lässt IBRo vom Transportführer auf dem Frachtbrief bestätigen. 8. Gebühren Können die in dieser Richtlinie aufgezeichneten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kommen die nachstehenden Preispositionen zur Berechnung. Verpackungseinheiten 8.1 Abweichungen beim Höchstgewicht bzw. Überschreitung der max. Höhe oder bei der Artikelmenge von Verpackungseinheiten. Mehrkosten Netto Begründung: 45,00 €/Std. Handlingsaufwand durch Umpacken der angelieferten Verpackungseinheiten auf das ergonomisch/technisch notwendige Maß. 8.2 Entsorgung von Verpackungsmaterialien Netto 1. Defekte Europaletten (Naturholz) 8,00 €/Pal. 2. Umreifungsbänder aus Metall 4,00 €/Pal. 3. Defekte Einwegpaletten 8,00 €/Pal. 4. Defekte Paletten aus Verbundwerkstoffen 16,00 €/Pal.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kupferstadt Stolberg (Rhld.).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.