Umringsvermessung VEF Schnelle Havel (500125)
Im Landkreis Oberhavel sind auf dem Gebiet der amtsfreien Stadt Oranienburg Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze der Vereinfachten Flurbereinigung Schnelle Havel (Verf.-Nr. 500125) durchzuführen. Es handelt sich hierbei um hoheitliche Leistungen, die bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur od...
Angebotsfrist:20. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Landkreis Oberhavel sind auf dem Gebiet der amtsfreien Stadt Oranienburg Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze der Vereinfachten Flurbereinigung Schnelle Havel (Verf.-Nr. 500125) durchzuführen. Es handelt sich hierbei um hoheitliche Leistungen, die bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer Öffentli...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: 20. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Im Landkreis Oberhavel sind auf dem Gebiet der amtsfreien Stadt Oranienburg Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze der Vereinfachten Flurbereinigung Schnelle Havel (Verf.-Nr. 500125) durchzuführen. Es handelt sich hierbei um hoheitliche Leistungen, die bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin durch die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens und den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung beantragt werden. In den Vergabeunterlagen ist der zu vermessende Grenzverlauf dargestellt. Die gebührenrelevante Gesamtlänge beträgt ca. 16 km. Die Vermessungsleistung wird in 6 Lose unterschiedlicher Länge unterteilt. Die Vermessung zur Festlegung der Verfahrensgrenze umfasst im erforderlichen Umfang die Feststellung bzw. Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen, die Bildung neuer Flurstücksgrenzen, die Errichtung fester Grenzzeichen (Abmarkung) und die Aufnahme der Anerkennungserklärungen der Beteiligten. Die Beseitigung von Abmarkungsmängeln im Bereich festgestellter oder als festgestellt geltender Grenzen ist nicht Gegenstand des Antrages. Die Umringsvermessung erfolgt nach den Vorschriften der Kataster- und Vermessungsverwaltung im Land Brandenburg, insbesondere nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz (BbgVermG) in Verbindung mit der Liegenschaftsvermessungsvorschrift (VVLiegVerm). Hieraus ergibt sich eine Grenzbetrachtung und -vermessung von Grenzpunkt zu Grenzpunkt. Die Anwendung von Nr. 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift zur Zusammenarbeit in der Bodenordnung (VVBo) ist ausgeschlossen. Im Rahmen der Messungen sind die Flurstücke 11 und 26, der Flur 8 und das Flurstück 82, der Flur 6, der Gemarkung Liebenwalde zu zerlegen (siehe Vergabeunterlagen). Die Vermessung der Grenzen zwischen den Flurstücken 37 und 54 bzw. 54 und 61, der Flur 1, der Gemarkung Wiesen r. U. Malzer Kanals erfolgt gemäß der Tarifstelle 3.2 der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO). Hierbei handelt es sich um Liegenschaftsvermessungen innerhalb von Infrastrukturanlagen. Diese dient im weiteren Verlauf der Verfahrensbearbeitung zur Abgrenzung des Neuvermessungsgebietes.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Für das Projekt liegt eine veraltete KonzeptStudie zu einer 5gruppigen Kindertagesstätte aus 2023 vor, die den Vergabeunterlagen als Anlage 7.1 informativ beigefügt ist. Demnach strebt der Auftraggeber den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Erschließung ist über eine Stichstraße über das Grundstück Gartenstraße 20, 65549 Limburg/ Lahn, Flur 50, Flurstück 17/4 (teilweise), Gemarkung Limburg zu planen und ist Teil der Planungsleistungen. Die Anfrage beim RP Darmstadt ergab den Verdacht einer möglichen Kampfmittelbelastung auf dem benachbarten Flurstück 18/7. Es handelt sich um das Grundstück des zentralen Pfarrbüros, Anlage 7.3 Aufgrund der möglichen Kampfmittelbelastung ist eine Kampfmittelerkundung für die zu beplanenden Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6, sowie zusätzlich für das Flurstück 18/7 durchzuführen. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Anforderungen an die Raumplanung siehe Anlage 7.6.1 und 7.7 Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine wesentliche Anforderung des Auftraggebers liegt in der Einhaltung der vorgegebenen Kostengrenze. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
- Wismut GmbH, Projektträger des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte
Planung der Grubenbauverwahrung im Bereich Hohneujahr Tageschacht in 08349 Johanngeorgenstadt
Am Standort Johanngeorgenstadt wurde von 1946 bis 1958 durch die SAG/SDAG Wismut (nachfolgend Wismut genannt) ein intensiver Uranerzbergbau betrieben. Dabei wurden die bereits bestehenden Grubengebäude des historischen Altbergbaus genutzt und durch neue Auffahrungen, Schachtanlagen und Grubenfelder erheblich erweitert. Im Rahmen der Planung zur übertägigen Komplexsanierung der Halden 32, 60 und 119 (Projekt 2182.10) wurde eine Grundlagenermittlung zur Altbergbausituation durchgeführt. Für zwei Schadstellen im Umfeld der Halde 119 ergibt sich Handlungsbedarf: - Schadstellennummer 14/17/9/298, Hohneujahr Tageschacht. Abgesperrter Tagebruch von 1982, Pinge mit 8-9 m Durchmesser und 6 m Tiefe (2024). Lage südöstlich der Halde 119 in einem Fichtenforst auf städtischer Flur. Für die drei kleineren Halden (GRS 6166 – 6169) im Umfeld dieses Tageschachtes besteht aus radiologischer Sicht Handlungsbedarf, die erforderliche übertägige Sanierung setzt eine Verwahrung des Tageschachtes voraus. - Schadstellennummer 14/17/9/519, kleinere Einsenkung auf der nachgesackten Füllsäule über dem Verwahrhorizont eines Untersuchungsgesenks, welches 2006 als 33 m tiefer Erkundungsschacht zum Aufschluss der Gangstrecken 309 und 323 geteuft wurde. Nach einer Bohrerkundung der Schadstelle wurde diese 2015 abgesperrt. Durch die Lage der Schadstelle im Zufahrtsbereich zum „Biathlon-Einschnitt“ in der Halde 119 ist vor Beginn der übertägigen Sanierung eine abschließende Bewertung der bergschadenkundlichen Situation der Schadstelle erforderlich. Die Einsenkung liegt auf einer als Grünland genutzten Fläche (Privateigentum). Der tonnlägige Hohneujahr Tageschacht (14/17/9/298) besitzt eine seigere Teufe von knapp 44 Lachter bei einer flachen Teufe von gut 47 Lachter. Aus historischen Unterlagen geht hervor, dass der Hohneujahr Tageschacht Streckenanschlüsse in vier altbergbaulichen Sohlenniveaus aufweist. Für den Hohneujahr Tageschacht ist eine direkte bergbauliche Nachnutzung des eigentlichen Schachtes durch die SAG/SDAG Wismut (beispielsweise für Förderung, Gewinnung, Erkundung etc.) nicht bekannt, im Gegensatz zum benachbarten Adolphus Tageschacht, der unter der Schachtnummer 119 betrieben wurde. Dagegen sind im unmittelbaren Umfeld des Hohneujahr Tageschachtes aus dem Grubenbild durchaus intensive bergmännische Erkundungs- und ggf. auch Gewinnungsarbeiten in Form von Auffahrungen der Wismut auf der zweiten Sohle des benachbarten Schachts 119 vermerkt. Die Gangstrecke 313-1 mit Überhaun, sowie Gangstrecke 332-2 mit Überhaun und einem vorbereiteten (und mögicherweise auch abgebauten) Block 1 greifen dabei Lage, Streichrichtung sowie Höhenniveau der am Hohneujahr Tageschacht angeschlagenen 28-Lachter-Strecke auf den Hohneujahr Morgengang auf. Unter räumlichen Gesichtspunkten war ein Durchschlag der Wismut-Auffahrungen zu den bestehenden altbergbaulichen Strecken auch in unmittelbarer Schachtnähe nicht zu vermeiden - mit denkbaren Folgen für die berg- und geotechnische Situation der altbergbaulichen Schachtröhre. Zielstellung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen zur Planung der langzeitsicheren Verwahrung zur Beseitigung bzw. zur Verringerung der von den beiden Schadstellen ausgehenden Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit. Im Weiteren sind baubegleitende Ingenieurleistungen im Rahmen der Ausführung zur langzeitsicheren Verwahrung zu erbringen. Planungsleistung im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 7 und optional in Leistungsphase 8 sowie nachfolgende Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 2 und 3, sowie optional in der Leistungsphase 8: LPH 2 und 3: 1 Pauschale Beschaffung Unterlagen; 1 Pauschale Archivrecherche; 1 Pauschale Bergschadenkundliche Bewertung; 1 Pauschale Grundlagenvermessung; 1 Pauschale Befahrung der Schadstellen; 1 Pauschale Beschaffung Zustimmung der Eigentümer; 1 Pauschale Mitwirkung Genehmigungsanträge. Jeweils optional in LPH 8: Voraussichtlich 5 Monate Örtliche Bauüberwachung; 1 Stück Prüfen von Nachträgen; 1 Stück Ingenieurgeologische Begleitung; 1 Pauschale Baubegleitende Vermessung; 1 Stück Abschlussdokumentation; 54 Stunden Gleitende Projektierung. Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 8 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung an die einzelnen Referenzen: Leistungsumfang: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne von § 43 HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke; Leistungen: Bergschadenkundliche Bewertung sowie Planung und Baubegleitung (Bauoberleitung und / oder Örtliche Bauüberwachung) von Grubenbauverwahrungen des untertägigen Gangerzbergbaus auf Erze und Spate; Baukosten bei abgeschlossenen Referenzprojekten bzw. die anrechenbaren Kosten bei noch laufenden Referenzprojekten müssen mindestens 390.000 € betragen; bei noch nicht vollständig abgeschlossenen Referenzobjekten ist der derzeitige Leistungsstand zu benennen. Die geforderten einzelnen Leistungsinhalte der jeweiligen Leistungsphasen müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Jeder geforderten Leistungsphase sind mindestens zwei Referenzen nachzuweisen. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. Leistungsort: 08349 Johanngeorgenstadt, Flurstück-Nr./Gemarkung: 725 und 729/2, Gemarkung Johanngeorgenstadt
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.