Umbau und Sanierung Wilhelminenstift Zeitz
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebä...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1780 ist ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 02. Juni 2026
- Thema: Pflasterarbeiten
- Bauobjekt: Pflegeheim / Seniorenheim
Bauobjekt-Klassifikation
- Pflegeheim / SeniorenheimHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1780 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit. Der Bauherr, die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz, planen den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Wilhelminenstifts (Schulstraße 5 in 06712 Zeitz). Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung liegen vor. Das Gebäude hat ein vollwertiges Kellergeschoss, sowie Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einen Spitzboden (Mansarddach). Die Abmessungen betragen ca. 25 x 12,5m. Der Wilhelminenstift wurde zuletzt als Seniorenheim genutzt und ist seit 2013 leerstehend. Dachstuhl und Dach wurden aufgrund von Schädigungen 2019 während des Leerstands saniert. Im Rahmen bauvorbereitender Maßnahmen wurde das Gebäude entkernt und alle nichtkonstruktiven Bauteile abgebrochen bzw. demontiert. Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden, der reaktiviert, überarbeitet und zukünftig weiter genutzt werden soll. Das gesamte Gebäude wird zukünftig vermietet. Dabei sollen zukünftig folgende Nutzungen untergebracht werden: Kellergeschoss: Beratungsstelle (Büronutzung) Erdgeschoss: Sozialstation (Büronutzung) Obergeschoss: Wohngemeinschaft mit Einzelzimmern und Sanitärzelle Dachgeschoss: Wohngemeinschaft für Jugendliche Zur Sicherung des zweiten Rettungsweges wird am Westgiebel eine neue Fluchttreppe errichtet, der derzeit vorhandene Toilettenanbau wird dafür abgebrochen. Die beengten Platzverhältnisse am Westgiebel durch das benachbarte Kloster und die beiden Mauern sind zu beachten. Schädigungen an der bestehenden Bausubstanz sind auszuschließen. Die verkehrstechnische Erschließung ist fußläufig über die Straßen "Schulstraße" und "Steinsgraben" gegeben. Der erdgeschossige Zugang erfolgt derzeit über die Schulstraße. Zukünftig wird der Hauptzugang im Kellergeschoss liegen. Dieser Hauptzugang wird fußläufig über eine neu zu schaffende grundstücksinterne Zuwegung von der Schulstraße aus erfolgen. Die Erschließung mit Fahrzeugen führt über die Straße "Klosterkirchhof" und die Zufahrten der benachbarten Flurstücke, deren Nutzung mittels Grundbucheintrag rechtlich gesichert ist. Im Rahmen der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden auch die Außenanlagen neu gestaltet. Es werden Wege, eine barrierefreie Rampe, eine Zufahrt und Stellplätze für Pkw und Fahrräder errichtet. Zudem findet eine Gestaltung der Grünflächen statt. Der hofseitige Baum bleibt erhalten und ist zu schützen. Ausgeschrieben werden die Außenanlagen.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Wilhelminenstifts (Schulstraße 5, 06712 Zeitz). Das Gebäude (ca. 25x12,5m, Keller bis Dachgeschoss) wurde bereits entkernt. Geplante Nutzung: Keller/EG (Büros/Beratung/Sozialstation), OG/DG (Wohngemeinschaften). Ein vorhandener Aufzug wird reaktiviert. Zur Sicherung des zweiten Rettungsweges erfolgt der Abbruch eines Toilettenanbaus und die Errichtung einer neuen Fluchttreppe am Westgiebel unter Berücksichtigung beengter Platzverhältnisse.
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Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Wilhelminenstifts (1780) in Zeitz. Das entkernte Gebäude (ca. 25x12,5m) umfasst Keller, Erd-, Ober-, Dachgeschoss und Spitzboden. Geplante Nutzung: Beratungsstelle, Sozialstation sowie Wohngemeinschaften. Maßnahmen umfassen die Reaktivierung des Aufzugs, den Abbruch eines Toilettenanbaus und die Errichtung einer neuen Fluchttreppe am Westgiebel unter Berücksichtigung der beengten Platzverhältnisse am benachbarten Kloster.
- Große Kreisstadt Dachau
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Die Stadt Dachau beabsichtigt die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes, welches im Jahr 1925 errichtet wurde. Das Gebäude steht seit einigen Jahren leer und soll zukünftig als Verwaltungsgebäude zur Erweiterung des bestehenden Rathauses genutzt werden. Die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI wurden bereits erbracht. Da weitere Leistungsphasen beim bestehenden Vertrag nicht mehr abgerufen werden, erfolgt eine Neuausschreibung der Leistungsphasen 5-9. Es liegen bereits diverse Fachgutachten (Schadstoffuntersuchung, Brandschutzgutachten etc.) vor und ein Antrag für Städtebauförderung ist erfolgt. Hierzu liegt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits vor. Ein Bauantrag wurde ebenfalls bereits gestellt. Die Baugenehmigung ist jedoch noch ausstehend. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist beantragt worden. Das Gebäude soll unter Berücksichtigung der denkmalschutzpflegerischen Belage so ertüchtigt werden, dass zukünftig eine barrierefreie Erschließung gegeben ist. Die weiteren Planungsphasen müssen auf Grundlage der bestehenden bereits erstellten Planungsergebnisse aufbauen. Die zu beteiligenden Fachingenieure sind für die weiteren Planungsleistungen bereits beauftragt.
- HB Gemeinde Brunnthal
Baumeister- und Erdarbeiten
Projektbeschreibung: Für die Gemeinde Brunnthal ist die Erweiterung der Grundschule geplant. Die Grundschule besteht aus mehreren Gebäuden, die in mehreren Bauabschnitten errichtet wurde. Da sich die Schule im Dorfbereich auf einem engen Grundstück befindet, wird versucht, so wenig zusätzliche Fläche wie möglich zu bebauen, was wiederum zu reduzierten Außenflächen führt. Zudem sind die statischen Gegebenheiten der Bestandsbauten zu berücksichtigen. Das Projekt teilt sich in zwei Bauabschnitte. Gliederung baulicher Maßnahmen: Bauteil Norden: Die nördliche Bebauung im Bereich des Haupteingangs der Schule. Zwischenbau: Der Knotenpunkt der Bestandsgebäude, erfolgt durch Rückbau und Neubau. Bauteil Innenhof: Seitlicher Anbau im Bereich des Innenhofs. Bauteil Süden – Gebäude „C“: Umbauarbeiten im Bestandsgebäude. Erläuterung Bauteil Norden: Untergeschoss: Im Neubau entstehen ein Heizraum und ein Pelletbunker in Stahlbetonbauweise. Im Bestand werden Fenster aus brandschutztechnischen Gründen ausgemauert, der Töpferofenraum angepasst und der bestehende Heizraum zurückgebaut, um einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Dafür sind neue Brandschutzwände, Türen und ein neuer Bodenaufbau erforderlich. Zudem wird die Lüftung im Flur ergänzt, weshalb die abgehängte Decke erneuert werden muss. Erdgeschoss: Im Neubau entstehen neue Flächen für Sekretariat sowie Direktor- und Konrektorbüro. Tragende Wände werden überwiegend in Massivholzbauweise erstellt, ergänzt durch Stahlbeton und Trockenbau. Fenster und Türen werden als Holz-Alu- bzw. hochgedämmte Metallkonstruktionen ausgeführt. Im Bestand werden Klassenräume durch Trockenbauwände ergänzt, neue Sanitär- und Nebenräume geschaffen sowie Flur, Lüftung und Treppengeländer erneuert. Die Fassade erhält eine hinterlüftete Holzfassade mit mineralischer Dämmung. Obergeschoss: Im Neubau entstehen zwei Klassenräume in Massivholzbauweise mit Holzkastendecken und integrierter Akustik. Im Bestand wird die Belichtung eines Klassenzimmers nach Westen verlegt. Dafür werden bestehende Fenster geschlossen und neue Fenster eingebaut. Zusätzlich entstehen neue Türöffnungen mit Schallschutztüren zur Sicherstellung des zweiten Rettungswegs. Auch hier wird die Fassade gedämmt und mit Holz verkleidet. Dachgeschoss: Ein bestehendes Giebelfenster wird aufgrund eines neuen Abgaskamins geschlossen. Erläuterung Bauteil Zwischenbau: Abbruch und Neubau: Der bestehende Zwischenbau wird vollständig abgebrochen und neu errichtet. Zwischen Turnhalle und Gebäude „A“ entstehen neue Fundamente, Stahlbetonstützen und Decken. Der ehemalige Innenhof wird zu einem Atrium umgestaltet und erweitert die Aufenthaltsflächen. Erd- und Obergeschoss: Durch den Rückbau bestehender Wände entfallen bisherige Direktions- und Garderobenflächen. Stattdessen werden neue Sanitär- und Garderobenbereiche mit Trockenbauwänden, neuen Türen und Oberlichtern geschaffen. Erläuterung Bauteil Innenhof Untergeschoss: Ein unterirdischer Verbindungsbau aus Stahlbeton ermöglicht den barrierefreien Zugang zwischen den Gebäuden A und C. Zusätzlich wird ein Aufzugsschacht angebaut und bestehende Wände erhalten neue Brandschutztüren. Erd- und Obergeschoss: Der südliche Verbindungsgang wird abgebrochen und in Holzbauweise neu errichtet. Im Neubau entstehen Räume für Musik, Mittagsbetreuung, Gruppen und Garderoben in Massivholzbauweise mit Holzkastendecken und integrierter Akustik. Fenster und Türen werden als Holz-Alu-Konstruktionen ausgeführt. Dachgeschoss: Durch ein neues Satteldach kann die Dachfläche gedämmt werden. Der Aufzugsschacht wird bis in den Dachraum geführt. Giebelwände entstehen in Massivholzbauweise, Brandwand und Aufzugskopf in Stahlbeton. Eine Brandschutzwand trennt den Treppenhausbereich. Erläuterung Bauteil Süden – Gebäude „C“ Untergeschoss: Zur brandschutztechnischen Trennung werden neue Trockenbauwände mit Brandschutztüren errichtet. Der bestehende Einbringschacht wird geschlossen und neue Durchbrüche erhalten Brandschutztüren. Erdgeschoss: Für notwendige Brandabschnitte werden Teile der Decken geöffnet und anschließend wieder geschlossen. Fenster- und Türöffnungen zum Innenhof werden teilweise ausgemauert und neue Öffnungen hergestellt. Zusätzlich entsteht ein neues Lehrer-WC. Obergeschoss: Neue Garderobenflächen werden geschaffen und durch eine zusätzliche Schallschutztür ergänzt. Eine neue Stahltreppe verbindet Ober- und Dachgeschoss. Aufgrund der Dachverlängerung werden bestehende RWA-Fenster zurückgebaut und neue Öffnungen in die Dachfläche integriert. Lage und Erschließung: Allgemein: Über Haupteingangsseitig (Nord) entlang der Kirchstockacher Straße über die Schulstraße. Die Grundstücksgrenze reicht von der Kirchstockacher Straße bis an alle anliegenden Flurstücke. Die Schule muss in weiten Teilen weiterhin voll funktionsfähig sein. Es sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vorzusehen und einzuplanen! Bauabschnitt 1: (Innenhof - südlicher Teil) Zufahrt erfolgt über die Haupteingangsseitig (Nord) an der Schulstraße. Eine Zufahrt der Baufahrzeuge ist entlang der Grundstücksgrenze (West) vorgesehen und ermöglicht während der Bauphase die Nutzung. Stellflächen für Baucontainer, Fahrzeuge und Kran sind im Innenhof vorgesehen. Ein entsprechender Bauzaun wird vorgesehen. Die Kranabstellplätze sind mit ca. 6x6m vorgesehen. Bauabschnitt 2: (Innenhof - nördlicher Teil) Zufahrt erfolgt über die Haupteingangsseitig (Nord) an der Schulstraße. Die Zufahrt der Baufahrzeuge ist entlang der Grundstücksgrenze (Nord) vorgesehen und ermöglicht während der Bauphase die Nutzung. Stellflächen für Baucontainer, Fahrzeuge und bis zu zwei Kränen sind auf dem nördlich gegenüberliegenden Parkflächen eingeplant. Ein entsprechender Umbau des Bauzaunes wird vorgesehen. Die Kranabstellplätze sind mit ca. 6x6m vorgesehen.
- Stadt Offenbach am Main
Objektplanung für den Umbau Sportanlagen Rosenhöhe und Eichwaldweg
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen- Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung der Bestandsgebäude ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Die Abstimmung mit der Freianlagenplanung und dem Fachplanerteam ist essenziell in diesem Projekt. Die Planung der Freiflächen umfasst auch die Bereiche um die Gebäude herum sowie deren Erschließung. Für die Bauphase sind gemeinsam mit dem Freiflächenplaner Pläne für die Baustelleninfrastruktur und -abwicklung zu entwickeln. Dies ist durch die während der Bauphasen in Nutzung befindlichen Flächen und die auch sonst sehr begrenzte Platzsituation unumgänglich. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Bestehenbleibende Gebäudeteile (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) sollen grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Die Abstimmung mit der Freianlagenplanung und dem Fachplanerteam ist essenziell in diesem Projekt. Die Planung der Freiflächen umfasst auch die Bereiche um die Gebäude herum sowie deren Erschließung. Für die Bauphase sind gemeinsam mit dem Freiflächenplaner Pläne für die Baustelleninfrastruktur und -abwicklung zu entwickeln. Dies ist durch die während der Bauphasen in Nutzung befindlichen Flächen und die auch sonst sehr begrenzte Platzsituation unumgänglich. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine enge Betreuung und Überwachung aller Arbeiten, sowie Koordination und Information aller Beteiligten, auch der Nutzer. Bei der Planbearbeitung ist die CAD-Richtlinie der "Immobilien Stadtwerke Offenbach" in der neuen Version zu beachten. Alle Unterlagen müssen in kompatiblen Austauschformaten vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden (Planunterlagen mindestens als DWG, DXF- und PDF-Dateien, Ausschreibungsunterlagen als GAEB- und PDF-Dateien, Programmdateien des Planungs- und Kalkulationssystems als Excel-Dokument und im PDF-Format). Um eine Nachvollziehbarkeit herzustellen ist bezüglich der Planreferenzierung in CAD eine Schnittstellenabstimmung mit dem Objektplaner Gebäude zu treffen und vom Projektsteuerer freigeben zu lassen. Der komplette Planaustausch wird zukünftig über den Planserver der Projektsoftware "PLANFRED" abgewickelt. Diese ist Web-basiert und es ist keine Lizenz seitens der Planer erforderlich. Die Verwendung der aktuellen CAD-Richtlinie sowie des Planservers ist Bestandteil der Planerleistungen und im angebotenen Honorar mit abzudecken.
- Stadt Offenbach am MainFrist: 18. Mai
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg ELT
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung ELT.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Landeshauptstadt München, Baureferat
Technische Gebäudeausrüstung HLS
Planung Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) Paragraph 53 ff. HOAI LPh 2-9 für die Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule gem. Standardraumprogramm der Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, 9. Stadtbezirk, München Neuhausen-Nymphenburg. - - - Ausgangssituation: Die Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Massivbauweise aus den Jahren 1899/1900 und steht zudem unter Ensembleschutz. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss im Hochparterre, zwei Obergeschossen, einem Teil ausgebautem Dachgeschoss sowie einem Kellergeschoss im Souterrain. Derzeit ist die Schule 5 ½-zügig organisiert und in einem klassischen Flurtyp-Grundriss untergebracht. Im Schulgebäude ist ein integrierter Hortbereich vorhanden. In der Schule befinden sich außerdem eine Sporthalle im Dachgeschoss, ein Gymnastikraum im 1. Obergeschoss, sowie die THV-Wohnung. Die Pausenflächen liegen auf dem schuleigenen Grundstück. Die Außensportflächen der Grundschule befinden sich auf dem Flurstück 546/2 auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sind über die Dom-Pedro-Straße erschlossen. Im Rahmen einer Machbarkeitstudie wurden mehrere Varianten zur Erweiterung der Grundschule untersucht. Unter der Voraussetzung, dass das Münchner Lernhauskonzept umgesetzt wird, - - - die Mensa auf dem eigenen Grundstück in direkter baulicher Verbindung zum Bestandsgebäude angeordnet ist, und - - - die Außensportflächen gemäß Standardraumprogramm nachgewiesen werden müssen - - kann keine 5-zügige, ganztagsgerechte Grundschule im Münchner Lernhauskonzept realisiert werden, weshalb die Machbarkeitsstudie auf die Umsetzung einer 4-zügigen, ganztagsgerechten Grundschule ausgeweitet wurde. - - - Eine detaillierte Darstellung der Machbarkeitsstudie sowie der entwickelten Varianten ist den Unterlagen beigefügt. - - - Maßnahmenbeschreibung: Die bestehende Schule soll gemäß der Machbarkeitsstudie Variante 2a zu einer 4-zügigen ganztagsgerechten Grundschule nach Münchner Lernhauskonzept geplant werden. Im Zuge der Umstrukturierung wird der derzeit im Gebäude integrierte Hort entfallen und durch eine Ganztagsbetreuung ersetz. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit Küche und Mensa entsprechend den Vorgaben des Standardraumprogramms zu ertüchtigen und zu erweitern. Hierfür ist ein Erweiterungsbau als Neubau erforderlich. Eine Abstimmung mit dem Denkmalamt ergab, dass der Erweiterungsbau max. eingeschossig sein darf und sich gestalterisch vom denkmalgeschützten Bestand absetzen soll. Eine schulische Nutzung des Daches wurde durch das Denkmalamt ausgeschlossen. Es ist vorgesehen, das Dach entweder für die Installation einer Photovoltaikanlage zu prüfen oder alternativ als Biodiversidätsdach auszubilen.- - - Darüber hinaus weist die Grundschule zahlreiche bauliche Mängel auf: - - - - Decken im gesamten Schulgebäude erfüllen nicht die Brandschutzanforderungen. Eine umfassende Brandschutzsanierung ist erforderlich - - - - Durch eine frühere Terrasssenundichtigkeit korrodieren die Stahlträger im Gymnastikraum (1. Obergeschoss). - - - - Dachaut muss auf Grund von Mazeration erneuert werden - - - - Aufgrund der starken Schadstoffbelastung sind das Abtragen und Beseitigen des Putzes an den Innenwänden und Deckenunterseiten notwendig - - - - Punktuelle Feuchteprobleme an den Außenwänden im Souterrain - - - - Überhitzung der 1-fach Sporthalle im Dachgeschoss, welche zum südlichen Pausenhof hin weitestgehend verglast ist. - - - Zur Verbesserung der Raumqualität ist eine Nachrüstung einer neuen Lüftungsanlage in sämtlichen Klassenräumen erforderlich. Im Hinblick auf Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit soll eine Lösung gefunden werden, die so wenig Technik (Low-Tech) wie möglich notwendig macht, aber dennoch die aktuellen Anforderungen erfülllt. Im Jahr 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie Lüftung erstellt, deren Ergebnisse bereits wieder überholt sind. Die Machbarkeitsstudie Lüftung ist den Unterlagen beigefügt. Als Heizungssystem wird derzeit Fernwärme genutzt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Leistung auch für die Erweiterung ausreichend ist. Des Weiteren sind aktuell die ELT-Technikflächen mangelhaft. Es ist erforderlich im gesamten Gebäude Platzbedarf für ELT-Technikfläche zu schaffen. - - - Die Umsetzung soll in einem Bauabschnitt erfolgen. Dafür wird die gesamte Schule für die Bauzeit an einen anderen Standort verlagert. Die Organisation der Auslagerung ist nicht Bestandteil der Planung. - - - Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019, bereits 2035 Klimaneutralität in der gesamten Stadt zu erreichen, ist der Neubau vorzugsweise in Holzhybridbauweise zu errichten. - - - Bei der Planung sind Nachhaltigkeitsaspekte wie energetische Standards, regenerative Energiekonzepte, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie Recyclingfähigkeit in besonderem Maße zu berücksichtigen. Grundschlule 4-zügig - - - Schülerzahl voraussichtlich: 400 - - - Essensteilnehmer voraussichtlich 331 in zwei Schichten - - - Anzahl Stellplatz nach Stellplatzschlüssel und Bedarf - - - BGF Bestand: ca. 9.800m² - - - BGF Neubau: ca. 1.250 m² - - -
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Kauf und Lieferung von Sportgeräten und sonstiger loser Ausstattung für die Turnhalle der Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38)
Lieferbestimmungen: Die Turnhalle der Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38) befindet sich im zweiten Geschoss eines Mehrzweckgebäudes, welches sich derzeit noch im Bau befindet und erhält dieselbe Adresse wie die Gesamtschule: Humboldtring 17, 14473 Potsdam. Die Turnhalle wird ebenso von der Grundschule am Humboldtring (37) genutzt werden. Das Gebäude wird auf einem Baufeld am nördlichen Grundstücksrand des Schulgeländes der Doppelschule 37/38 errichtet. Das Schulgelände befindet sich an der Lotte-Pulewka-Straße und am Humboldtring. Der Hauptzugang auf das Gelände erfolgt an der nord-westlichen Grundstücksecke, Humboldtring. Die Erschließung des Neubaus nach Fertigstellung erfolgt über die Hauptzufahrt zum Schulgelände am Humboldtring über den bestehenden bzw. neu angelegten Schulhof. Für die Baumaßnahme wird eine Zufahrt vom Humboldtring an der Westseite des Baufeldes geschaffen. Die Straße Humboldtring ist in diesem Bereich sehr eng (Wohnstraße) und bildet eine Sackgasse. Während der Bauarbeiten darf der Verkehr auf der öffentlichen Straße nicht eingeschränkt werden. Eine Freihaltung sämtlicher Zufahrten zu den Wohngebäuden, für Einsätze der Feuerwehr sowie zum eigentlichen Baufeld ist stets sicherzustellen. Als Zufahrt dient ausschließlich das Bautor in diesem Bereich (Durchfahrtsbreite max. 6,00 m). Zum Ende der Bauzeit des Mehrzweckgebäudes werden die Freianlagen hergestellt. Dadurch kann es sein, dass die Baustellenzufahrt nicht mehr oder nur eingeschränkt zugänglich ist. In diesem Fall muss die Anlieferung über den Schulhof erfolgen. Die Turnhalle kann über zwei Treppenhäuser und einen Aufzug erreicht werden (Kabinenmaß ca. 1,00 x 2,00 m; Aufzugstüröffnung ca. 0,9 x 2,10 m). Die lichten Türmaße zum Einbringen der Lieferung bis in die Turnhalle bzw. in die Geräteräume betragen: Durchgang bei Eingang durch die 2-flügelige Außentür EG: ca. B 1,50 m x H 2,10 m. (Bei Eingang durch den Windfang gibt es nur eine 1-flügelige Tür mit lichtem Durchgang: ca. B 1,20 m x H 2,10 m). 2-flügelige Treppenhaustür im OG: ca. B 1,55 m x H 2,05 m 2-flügelige Sporthallentüren im OG: ca. B 1,55 m x H 2,25 m Geräteraumtore in der Sporthalle: ca. B 1,80 m x H 2,15 m. Das Gebäude wird voraussichtlich Ende April 2026 fertig gestellt sein. Die Lieferung muss spätestens innerhalb von 14 Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen. Grundsätzlich ist eine Anlieferung montags bis freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr möglich. Ausnahmen sind möglich, wenn unter Einverständnis und vorheriger telefonischer Absprache mit dem Schulleiter, eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Vorausgesetzt wird eine Gesamtlieferung. Teillieferungen sind nur zulässig, wenn diese im Vorfeld vereinbart werden. Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, dass es zu keinen Beschmutzungen oder Beschädigungen an den Lieferungen sowie angrenzenden Bauteilen kommt. Sollte dies doch der Fall sein, werden diese dem Verursacher angelastet und von der Rechnung in Abzug gebracht. Darüber hinaus sind etwaige Beschmutzungen oder Beschädigungen unverzüglich dem Ansprechpartner in der Einrichtung anzuzeigen. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Auch Bruch geht zu dessen Lasten. Sofern Verpackungs- und Abfallmaterialien anfallen, sind diese unverzüglich und für den Auftraggeber kostenfrei zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle vor Ort eingesetzten Personen des Auftragnehmers müssen sich in der deutschen Sprache verständigen können, um möglichen Anweisungen vor Ort im Bedarfsfall folgen zu können.
- Stadt Meßkirch
Schlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude für Ganztagesbetreuung und Bildungszentrum Meßkirch
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die schlüsselfertige Erstellung eines Neubaus für eine Ganztagesbetreuungseinrichtung sowie ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) am Bildungsstandort unter der Adresse Conradin-Kreutzer-Straße 25-27, 88605 Meßkirch. Das Vorhaben dient der räumlichen und funktionalen Erweiterung der bestehenden Conradin-Kreutzer-Schule und zielt auf eine zukunftsfähige, pädagogisch abgestimmte Gesamtstruktur für schulische Bildung, Betreuung und Förderung. Das geplante Neubauvorhaben befindet sich auf den Grundstücken Flst.-Nr. 652 und 653 in der Conradin-Kreutzer-Straße 25–27, 88605 Meßkirch. Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zur Conradin-Kreutzer-Schule (Grundschule mit Werkrealschule). Die Grundschule befindet sich im denkmalgeschützten Gebäude, rückwärtig angrenzend befinden sich die Räumlichkeiten der Werkrealschule. Nordöstlich des Schulcampus (hinter dem roten Platz) liegt auf dem Flst. 646/12 die Turnhalle, auf dem davorliegenden Flst. 647 befindet sich der Parkplatz für Lehrkräfte. Im Zuge der Neubaumaßnahme sollen alle Gebäude (Bestandsgebäude + Neubau) infrastrukturell miteinander verbunden werden. Dies betrifft insbesondere: • die Anbindung des neuen Gebäudes an die Turnhalle, um technische Komponenten und spätere Erweiterungen der Infrastruktur vorzubereiten, • die Weiterführung der Verbindung an das Hauptgebäude (Conradin-Kreutzer-Schule), • die Anbindung des Lehrerparkplatzes mit der Grundinstallation für eine Elektroladesäule (Vorbereitung der Elektroinfrastruktur). Die Erschließung des Neubauvorhabens erfolgt über die Conradin-Kreutzer-Straße, die zugleich die öffentliche Andienungsstraße darstellt. Aktuell fahren Schulbusse über die Brühlstraße in die Conradin-Kreutzer-Straße und halten an der bestehenden Bushaltestelle auf Flst.-Nr. 653. Diese Haltestelle entfällt durch die Baumaßnahme. Die Kinder steigen derzeit dort aus, anschließend fahren die Busse über die Schulstraße zurück auf die Bahnhofstraße. Auch Eltern bringen ihre Kinder über diesen Weg zur Schule. Für die Bauzeit ist daher zwingend eine Ersatzmaßnahme für die Bushaltestelle erforderlich. Der Bieter hat im Angebot einen konkreten Vorschlag zur Einrichtung einer Ersatzbushaltestelle vorzulegen. Die Einrichtung und Inbetriebnahme dieser Ersatzhaltestelle ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Auf den zu bebauenden Grundstücken (Flst. 652 + 653) befand sich vor einigen Jahren ein Ökonomiegebäude, das zurückgebaut wurde. Es ist damit zu rechnen, dass Teile der Flächen noch mit Fundamentresten oder verfüllten Kellern belegt sind. Die Grundstücke werden bis heute als Parkfläche für die Lehrerschaft der Conradin-Kreutzer-Schule und die Anwohner genutzt und sind zum Teil eingeschottert und bepflanzt. Es führen Laufwege zur Schule, diese sind mit Betonrabatten eingesäumt, der Höhenunterschied wird mit eine Betonblockstufentreppe überwunden. Am südlichen Bereich zur Straße befindet sich ein Buswartehäuschen, aus einer zimmermännischen Holzkonstruktion mit Trapezblechdeckung und umlaufendem Betonsockel und Fundament, der Innenbereich ist mit Betonpflaster belegt. Auf der Fläche sind noch Reste von Asphaltbelägen vorhanden. Der Auftragnehmer hat bei Planung und Ausführung mit Altbauresten zu rechnen und übernimmt den Rückbau sowie die fachgerechte Entsorgung. Er hat sich vor Ort ein Bild über den tatsächlichen Bestand und den örtlichen Begebenheiten zu machen. Für das Projekt liegt ein genehmigter Bauantrag mit vollständiger Baugenehmigung vor. Die genehmigten Unterlagen sind dem Anhang beigefügt und bilden mit den Vorgaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung die verbindliche Grundlage für Planung, Ausschreibung und Ausführung. Der Neubau dient dem dualen Zweck: 1. Der Einrichtung einer Ganztagesbetreuung (GT / JT) für Schüler*innen der Grundschule, 2. Der Erweiterung der bestehenden Infrastruktur durch ein eigenständiges SBBZ (ehem. Goldösch-Schule) mit Förderräumen und Verwaltung. Beide Nutzungseinheiten werden funktional getrennt, jedoch räumlich vernetzt organisiert. Eine gemeinsame Nutzung erfolgt insbesondere in der Mensa sowie in Teilen der Freianlagen. Alle Bereiche sind barrierefrei erschlossen, mit Rückzugs- und Differenzierungsräumen, Gruppenflächen, Fachräumen sowie Sanitäranlagen. Der Raumzuschnitt ist auf moderne pädagogische Anforderungen, inklusive Förderkonzepte und integrative Betreuung, abgestimmt. Das Gebäudeensemble besteht aus zwei Hauptgebäuden mit verbindendem Zwischenbau. Das Gebäude A verläuft parallel zur Conradin-Kreutzer-Straße. Das Gebäude B schmiegt sich in die abfallende Topographie ein und ist Orthogonal ausgerichtet. Die Volumen der einzelnen Bauteile stellen sich wie folgt dar: • Gebäude A _ 4-geschossig (UG = Technik, EG = Mensa, 1. + 2. OG = Ganztagesbetreuung) • Gebäude B _ 3-geschossig (EG = Ganztagesbereich + Jugendtreff, 1. + 2.OG = SBBZ) • Verbindender Zwischenbau _ 2-geschossig (1. + 2.OG) BGF = ~2.725 m² ; NRF = ~2.417 m² ; BRI = ~9.097 m³ Alle Geschosse sind über einen Aufzug im Gebäude A barrierefrei erschlossen. Für den gesamten „Schulkomplex“ der Conradin-Kreutzer-Schule soll die neu geplante Mensa mit Ausgabeküche im EG des Gebäude A zukünftig zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll als Effizienzgebäude EG 40 nach Gebäude Energie Gesetz GEB 2023 ausgeführt werden. Maßgebend sind die Wärmedurchgangskoeffizienten bzw. mittlere U Werte für ein Effizienzgebäude 40 NWG. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist zum Mittwoch, den 31. Mai 2028 zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit dem AG abzustimmen. Zwischen der Stadt Meßkirch als öffentlicher Auftraggeberin und dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung der in der Anlage beigefügte Generalübernehmervertrag zu Stande.
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz.
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