Umbau Haus der Kultur in Waldkraiburg
Das Haus der Kultur in Waldkraiburg ist seit 1989 ein zentraler kultureller und gesellschaftlicher Treffpunkt der Stadt. Es bündelt vielfältige Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung und Gemeinschaft. Finanzielle Zwänge erfordern eine Umstrukturierung der Nutzungen. Bisherige Nutzungen sollen weichen, neue möglich s...
Angebotsfrist:30. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Das Haus der Kultur in Waldkraiburg ist seit 1989 ein zentraler kultureller und gesellschaftlicher Treffpunkt der Stadt. Es bündelt vielfältige Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung und Gemeinschaft. Finanzielle Zwänge erfordern eine Umstrukturierung der Nutzungen. Bisherige Nutzungen sollen weichen, neue möglich sein. Im Zuge dies...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtbau Waldkraiburg GmbH
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 30. Mai 2026
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Das Haus der Kultur in Waldkraiburg ist seit 1989 ein zentraler kultureller und gesellschaftlicher Treffpunkt der Stadt. Es bündelt vielfältige Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung und Gemeinschaft. Finanzielle Zwänge erfordern eine Umstrukturierung der Nutzungen. Bisherige Nutzungen sollen weichen, neue möglich sein. Im Zuge dieser strategischen Neuausrichtung soll das Gebäude zu einem modernen Bürger- und Kulturzentrum weiterentwickelt werden, das heute und in Zukunft flexibel auf die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen eingeht und zugleich eine wirtschaftlich nachhaltige Betriebsweise sicherstellt. Die Zielvorstellung der Umstrukturierung umfasst z. B. optimierte Veranstaltungsräume, einen verbesserten Cateringbereich und eine integrierte Bücherei mit innovativen Konzepten. In Anbetracht der finanziellen Herausforderungen der Stadt liegt der Fokus auf Synergien, Flexibilität und einer nachhaltig modernisierten Infrastruktur. Die Grundrisse müssen so flexibel wie möglich, mit einem möglichst geringen Eingriff in die Bausubstanz, gestaltet werden. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI für alle Gebäude beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung umfasst auch folgende Besondere Leistungen: Zuarbeit Förderung Kosten, Erläuterungsbericht), Zuarbeit zum Zuwendungsbescheid und Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Im Verhandlungsverfahren werden Lösungsvorschläge für die Umstrukturierung des Cateringbereichs von den Bietern abgefragt. Allen Bietern, die ein bedingungsgemäßes Angebot und einen bedingungsgemäßen Lösungsvorschlag einreichen, jedoch den Auftrag nicht erhalten, wird für den Lösungsvorschlag eine Vergütung in Höhe von 6.000 € einschließlich MwSt. gewährt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit 1,3 Mio. € angenommen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll gegen Jahresende 2026 erfolgen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Stadt Kempten (Allgäu)Kempten (Allgäu)Frist: 22. Mai
Gesamtplanung Neugestaltung Bahnhofplatz Kempten
Die Stadt Kempten (Allgäu) plant die Neugestaltung des Bahnhofplatzes in Kempten. Der Kemptener Hauptbahnhof mit Bahnhofplatz und Parkplatz liegt im Süden der Stadt Kempten am Mittleren Ring und wurde mit Parkplätzen, Bushaltestellen und einem Taxistand in den 1960er Jahren an den Stadtring Kemptens angeschlossen. Der unmittelbare Vorplatzbereich soll nun unter Berücksichtigung aller funktionalen und verkehrlichen Erfordernisse zu einem ansprechenden öffentlichen Stadtraum umgestaltet werden. Die Beauftragung der Gesamtplanung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 stufenweise und ggf. zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs in Bauabschnitten beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung umfasst auch Besondere Leistungen. Im Verhandlungsverfahren werden Lösungsvorschläge von den Bietern abgefragt. Allen Bietern, die ein bedingungsgemäßes Angebot und einen bedingungsgemäßen Lösungsvorschlag einreichen, jedoch den Auftrag nicht erhalten, wird für den Lösungsvorschlag eine Vergütung in Höhe von 32.500 € einschließlich MwSt. gewährt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 9,0 Mio. € angenommen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im Oktober 2026 erfolgen. Der Abschluss der Maßnahme Ende 2029 erfolgen.
- Hansestadt AttendornFrist: 28. Apr.
Objektplanung Freianlagen Umbau Collegium Bernardinum
Die Stadt Attendorn plant den Umbau und die Erweiterung des ehemaligen Internatsgebäudes des Collegium Bernardinum zur neuen Sonnenschule (Grundschule). Das denkmalgeschützte U-förmige Gebäude soll für moderne pädagogische Konzepte und Ganztagsbetrieb angepasst werden. Inklusive Umgestaltung der Freianlagen unter Berücksichtigung des alten Baumbestands und möglicher Bodendenkmäler. Vergabe der Leistungsphasen 1-9 mit stufenweiser Beauftragung.
- Hansestadt AttendornFrist: 27. Apr.
Objektplanung Freianlagen Umbau Collegium Bernardinum
Die Stadt Attendorn plant den Umbau und die Erweiterung des ehemaligen Internatsgebäudes des Collegium Bernardinum zur neuen Sonnenschule (Grundschule). Das denkmalgeschützte U-förmige Gebäude soll für moderne pädagogische Konzepte und Ganztagsbetrieb angepasst werden. Inklusive Umgestaltung der Freianlagen unter Berücksichtigung des alten Baumbestands und möglicher Bodendenkmäler. Vergabe der Leistungsphasen 1-9 mit stufenweiser Beauftragung.
- Vermögen und Bau Baden-WürttembergWilhelm-Runge-Straße 11Frist: 10. Apr.
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Objektplanungsleistungen für Gebäude nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1 für das Archäologische Landesmuseum in Konstanz. Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphasen 4, 5, 8 und 9. Die Bewerbung erfolgt über den vorgegebenen Teilnahmeantrag. Bieter sowie Nach- und Verleihunternehmer müssen mit Angebotsabgabe die Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG (Tariftreue) abgeben.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____Die Objektplanung Gebäude wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 10 „Objektliste Gebäude“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 ca. 3.380.000 EUR / KGr 400 ca. 950.000 EUR.
- Heinrich Haus gGmbHNeuwied
Aufhebung_ARCH_Heinrich Haus gGmbH_Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn
Die Heinrich-Haus gGmbH beabsichtigt die Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn sowie den Neubau einer Sporthalle. Die Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn ist eine staatlich anerkannte Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung. In kleinen Gruppen und Klassen von sechs bis acht Schülern werden die Bereiche Kognition, Wahrnehmung, Motorik, Sprache und die soziale und emotionale Entwicklung gefördert. Der Unterricht und die Unterrichtsziele werden auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Bildungsplanes für die Schulen mit ganzheitlichem Förderbedarf geplant. In einem Stufenkonzept werden die 12 Schuljahre in Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe eingeteilt. Die Anfänge gehen zurück auf das Jahr 1977. Das Bestandsgebäude wurde 1980 errichtet und 2006 erweitert. Seit 2002 steht die Wilhelm-Albrecht-Schule unter Trägerschaft der Heinrich-Haus gGmbH. Aufgrund stetig gestiegener Schülerzahlen soll die Schule erweitert werden. Die Schule wird zukünftig ausgelegt sein für insgesamt 132 Schüler und Schülerinnen, davon 66 im Altbau und 66 im zu planenden Neubau. Im bestehenden Schulgebäude (Altbau), das insgesamt 9 Klassenräume umfasst, werden die Unter- und Mittelstufenklassen der Schule verbleiben. In dem neu zu errichtenden Gebäudeteil (Neubau) der Schule sollen die 10 Oberstufen und Werkstufenklassen der Schule mit ihren dazugehörigen Kursräumen untergebracht werden. Um kurze Wege zwischen Alt und Neubau zu schaffen, soll eine barrierefreie Lösung erarbeitet werden. Weitere Ausführungen und Anforderungen an die Planungsaufgabe sind der Projektbeschreibung (vgl. Dokument 02a_Projektbeschreibung) zu entnehmen. Weitere Unterlagen zum Projekt werden im Zuge der Angebotsaufforderung (Stufe 2) zur Verfügung gestellt. Lösungsvorschläge, §§ 76 Abs. 2, 77 VgV Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern erwartet, dass ein Vorentwurf für die Gebäudeplanung für die Erweiterungsmaßnahme (Neubau) inkl. Sporthalle in Form eines Lösungsvorschlags erarbeitet wird. Der Lösungsvorschlag ist erstmalig mit dem Erstangebot einzureichen. Genauer Anforderungen sind der Projektbeschreibung (vgl. 02a_Projektbeschreibung) und dem Dokument "06b_Hinweise Lösungsvorschlag" zu entnehmen. Hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Lösungsvorschläge gemäß § 77 Abs. 2 VgV ist ein Betrag von 15.000 EUR netto vorgesehen. Damit wird ein Arbeitsaufwand von ca. 150 Stunden abgedeckt. Der Anspruch auf Vergütung entsteht mit der Einreichung eines zuschlagsfähigen endgültigen Angebots zum vorgesehenen Submissionstermin. Kostenbudget Die Gesamtkostenprognose (KG 300-500, 700) liegt bei ca. 11,66 Mio. EUR netto, mithin 13,9 Mio. EUR brutto. Das vorgesehene Kostenbudget sollte nicht überschritten werden. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend wird eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer erwartet. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Der Baubeginn ist im dritten Quartal 2027 vorgesehen, sodass ein Fertigstellungstermin im dritten Quartal 2029 ermöglicht werden kann. Leistungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
- Heinrich Haus gGmbH
Aufhebung_ARCH_Heinrich Haus gGmbH_Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn
Die Heinrich-Haus gGmbH beabsichtigt die Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn sowie den Neubau einer Sporthalle. Die Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn ist eine staatlich anerkannte Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung. In kleinen Gruppen und Klassen von sechs bis acht Schülern werden die Bereiche Kognition, Wahrnehmung, Motorik, Sprache und die soziale und emotionale Entwicklung gefördert. Der Unterricht und die Unterrichtsziele werden auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Bildungsplanes für die Schulen mit ganzheitlichem Förderbedarf geplant. In einem Stufenkonzept werden die 12 Schuljahre in Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe eingeteilt. Die Anfänge gehen zurück auf das Jahr 1977. Das Bestandsgebäude wurde 1980 errichtet und 2006 erweitert. Seit 2002 steht die Wilhelm-Albrecht-Schule unter Trägerschaft der Heinrich-Haus gGmbH. Aufgrund stetig gestiegener Schülerzahlen soll die Schule erweitert werden. Die Schule wird zukünftig ausgelegt sein für insgesamt 132 Schüler und Schülerinnen, davon 66 im Altbau und 66 im zu planenden Neubau. Im bestehenden Schulgebäude (Altbau), das insgesamt 9 Klassenräume umfasst, werden die Unter- und Mittelstufenklassen der Schule verbleiben. In dem neu zu errichtenden Gebäudeteil (Neubau) der Schule sollen die 10 Oberstufen und Werkstufenklassen der Schule mit ihren dazugehörigen Kursräumen untergebracht werden. Um kurze Wege zwischen Alt und Neubau zu schaffen, soll eine barrierefreie Lösung erarbeitet werden. Weitere Ausführungen und Anforderungen an die Planungsaufgabe sind der Projektbeschreibung (vgl. Dokument 02a_Projektbeschreibung) zu entnehmen. Weitere Unterlagen zum Projekt werden im Zuge der Angebotsaufforderung (Stufe 2) zur Verfügung gestellt. Lösungsvorschläge, §§ 76 Abs. 2, 77 VgV Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern erwartet, dass ein Vorentwurf für die Gebäudeplanung für die Erweiterungsmaßnahme (Neubau) inkl. Sporthalle in Form eines Lösungsvorschlags erarbeitet wird. Der Lösungsvorschlag ist erstmalig mit dem Erstangebot einzureichen. Genauer Anforderungen sind der Projektbeschreibung (vgl. 02a_Projektbeschreibung) und dem Dokument "06b_Hinweise Lösungsvorschlag" zu entnehmen. Hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Lösungsvorschläge gemäß § 77 Abs. 2 VgV ist ein Betrag von 15.000 EUR netto vorgesehen. Damit wird ein Arbeitsaufwand von ca. 150 Stunden abgedeckt. Der Anspruch auf Vergütung entsteht mit der Einreichung eines zuschlagsfähigen endgültigen Angebots zum vorgesehenen Submissionstermin. Kostenbudget Die Gesamtkostenprognose (KG 300-500, 700) liegt bei ca. 11,66 Mio. EUR netto, mithin 13,9 Mio. EUR brutto. Das vorgesehene Kostenbudget sollte nicht überschritten werden. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend wird eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer erwartet. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Der Baubeginn ist im dritten Quartal 2027 vorgesehen, sodass ein Fertigstellungstermin im dritten Quartal 2029 ermöglicht werden kann. Leistungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
- Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementFrist: 21. Mai
Grundschule Beuthener Straße - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Pargraph 34 HOAI 2021
Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Objektplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Architekturbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Aufgrund besonderer Abhängigkeiten der Bau- und Raumakustik zum avisierten Entwurf der Gebäudeerweiterung soll eine ggfs. erforderliche Fachplanungsleistung als Besondere Leistung mit angeboten werden. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.
- Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement
Grundschule Beuthener Straße - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Pargraph 34 HOAI 2021
Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Objektplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Architekturbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Aufgrund besonderer Abhängigkeiten der Bau- und Raumakustik zum avisierten Entwurf der Gebäudeerweiterung soll eine ggfs. erforderliche Fachplanungsleistung als Besondere Leistung mit angeboten werden. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.
- Verbandsgemeinde HachenburgFrist: 04. Mai
Umbau des ehemaligen Sportclubs Gebäudes in eine neue Stadthalle in Hachenburg – Tragwerksplanung und Bauphysik –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtbau Waldkraiburg GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.