Umbau Alte Post zum MVZ, 2. BA - Los 5: Sanitärkabinen
Stadt Baruth/Mark: Umbau Alte Post zum MVZ, 2. BA, Los 5. Lieferung und Montage einer Sanitärtrennwandanlage bestehend aus zwei WC-Kabinen. Abstimmung mit weiteren am Bau Beteiligten erforderlich. Erstellung eines Aufmaßes wird empfohlen.
Angebotsfrist:28. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Stadt Baruth/Mark: Umbau Alte Post zum MVZ, 2. BA, Los 5. Lieferung und Montage einer Sanitärtrennwandanlage bestehend aus zwei WC-Kabinen. Abstimmung mit weiteren am Bau Beteiligten erforderlich. Erstellung eines Aufmaßes wird empfohlen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Baruth/Mark
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 28. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Stadt Baruth/Mark: Umbau Alte Post zum MVZ, 2. BA, Los 5. Lieferung und Montage einer Sanitärtrennwandanlage bestehend aus zwei WC-Kabinen. Abstimmung mit weiteren am Bau Beteiligten erforderlich. Erstellung eines Aufmaßes wird empfohlen.
Weiterführende Details
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- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
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- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Klinikum Esslingen GmbHFrist: 04. Mai
Klinikum Esslingen - TGA-HLSK-Planung LPH3 bis 9 der Kostengruppen 410, 420, 430, 470 - 7420_0600
Das Klinikum Esslingen hat im Jahr 2020 in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg einen Masterplan Bau für das Klinikum entwickelt. Dabei sieht dieser Masterplan Bau insgesamt drei Bauabschnitte mit der Erstellung von drei Neubauten vor. Die künftigen Bauten fassen gleichartige Funktionen in Einheiten konsequent zusammen, wie z. B. die Ambulanzen und Funktionsbereiche und sehen dabei eine Trennung stationärer und ambulanter Leistungen vor. Die übersichtliche neue Struktur soll dem Klinikum die Organisation erleichtern und die Patienten sollen von patientenorientierten Abläufen mit deutlich kürzeren Wegen profitieren. Am Klinikum Esslingen hat der Abriss des alten Bettenhauses 2 begonnen und damit die erste Phase eines umfassenden Modernisierungsprojekts gestartet. Der Neubau des ersten Bauabschnittes soll im kommenden Jahr beginnen. In dem siebenstöckigen Gebäude entstehen acht hochmoderne Operationssäle, eine zentrale Notaufnahme, eine Intensivstation sowie neue Pflege- und Fachbereiche. Während der Bauarbeiten läuft der Klinikbetrieb uneingeschränkt weiter. Als Übergangslösung wurde ein Modulgebäude mit 150 Betten errichtet. Parallel entstehen eine neue Technikzentrale und eine Ringtrasse für die zentrale Steuerung von Energie und Versorgung. Der Neubau wird auf einer bis zu 16 Meter tiefen Baugrube errichtet und bietet künftig etwa 16.000 Quadratmeter Nutzfläche. Die Neubauten innerhalb des ersten Bauabschnitts sind im Landeskrankenhau Bauprogramm aufgenommen. Durch den Fördermittelgeber liegen die Förderzusagen für diese Bauabschnitt vor. Für den Neubau der Häuser 2 und 12 liegen die Baugenehmigungen der Stadt Esslingen vor. Zwei weitere Bauabschnitte sind bereits geplant, jedoch noch nicht genehmigt. Mit insgesamt drei Projektphasen über 15 Jahre handelt es sich um die größte Einzelbaumaßnahme in der Geschichte der Stadt Esslingen. Das Klinikum - eine 100-prozentige Tochter der Stadt - beschäftigt rund 2.000 Mitarbeitende und versorgt jährlich über 140.000 Patientinnen und Patienten. Die im Zuge der Entwurfsplanung getroffenen Projektentscheidungen bilden die Grundlagen für die weiteren Leistungsphasen. Die Vor- und Entwurfsplanungsergebnisse sind durch den Fachplaner zu übernehmen. Die Planungsprämissen der LPH 2 und 3 sind weiterhin gültig und werden im Zuge der Vorbereitung und mit der LPH 5 ff. fortgeschrieben. Folgende Projektgliederung ist zu Grunde zu legen: Die Planung des Neubaus der Häuser 2, 7 und 8 teilt sich somit in die Planung für den 1.BA (Haus 2) inkl. Interimslösungen innerhalb Neubau, die Planung für den 2. BA (Haus 7 und 8) inkl. endständige Lösungen für Interimsbereiche 1.BA. Die Neubauten Haus 2 und Haus 7 und 8 bilden einen baulich und funktional zusammenhängenden Gebäudekomplex. Dieser ist über diverse Anbindungen mit den umliegenden ober- und unterirdischen Bestandsbauwerken verbunden. Das zu bearbeitende Bauvorhaben gliedert sich in die Teilprojekte Haus 2 im 1. Bauabschnitt und Neubau Haus 7 und 8 im 2. Bauabschnitt jeweils inklusive Rückbau Bestandsgebäude (Ausnahme BA2), Baugrube und Verbau. Die Neubauten sind unter laufendem Krankenhausbetrieb am Standort zu realisieren. Es ergeben sich folgende Kennwerte für die Neubauten: Planung 1. BA mit Interimen (Haus 2): Stand Entwurfsplanung: 6.452 m² NF, 18.225 m² BGF Planung 1. BA mit Interimen (Haus 12): Stand Entwurfsplanung: 176 m² NF, 1.333 m² BGF Planung 2. BA (Haus 7 und 8) mit endständigem Umbau und Ausbau von Interimen: Stand Vorplanung: 12.775 m² NF, 28.497 m² BGF Zu den wesentlichen Funktionseinheiten gehören Zentral-OP, Ambulanz-OPs, Intensivstationen, AEMP (Sterilgutaufbereitung), Interdisziplinäre Notaufnahme sowie weitere Funktionsbereiche (u.a. Funktionsdiagnostik und Pflegestation, Technik und Administrationsflächen) und zugeordnete Pflegestationen. notwendige Interimsmaßnahmen innerhalb der Bauabschnitte sind planerisch mit umzusetzen.
- Klinikum Esslingen GmbHFrist: 20. Apr.
Klinikum Esslingen - Planung ALG8 ab LPH3 bis 9 der Kostengruppe 480 - 7420_0700
Das Klinikum Esslingen hat im Jahr 2020 in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg einen Masterplan Bau für das Klinikum entwickelt. Dabei sieht dieser Masterplan Bau insgesamt drei Bauabschnitte mit der Erstellung von drei Neubauten vor. Die künftigen Bauten fassen gleichartige Funktionen in Einheiten konsequent zusammen, wie z. B. die Ambulanzen und Funktionsbereiche und sehen dabei eine Trennung stationärer und ambulanter Leistungen vor. Die übersichtliche neue Struktur soll dem Klinikum die Organisation erleichtern und die Patienten sollen von patientenorientierten Abläufen mit deutlich kürzeren Wegen profitieren. Am Klinikum Esslingen hat der Abriss des alten Bettenhauses 2 begonnen und damit die erste Phase eines umfassenden Modernisierungsprojekts gestartet. Der Neubau des ersten Bauabschnittes soll im kommenden Jahr beginnen. In dem siebenstöckigen Gebäude entstehen acht hochmoderne Operationssäle, eine zentrale Notaufnahme, eine Intensivstation sowie neue Pflege- und Fachbereiche. Während der Bauarbeiten läuft der Klinikbetrieb uneingeschränkt weiter. Als Übergangslösung wurde ein Modulgebäude mit 150 Betten errichtet. Parallel entstehen eine neue Technikzentrale und eine Ringtrasse für die zentrale Steuerung von Energie und Versorgung. Der Neubau wird auf einer bis zu 16 Meter tiefen Baugrube errichtet und bietet künftig etwa 16.000 Quadratmeter Nutzfläche. Die Neubauten innerhalb des ersten Bauabschnitts sind im Landeskrankenhau Bauprogramm aufgenommen. Durch den Fördermittelgeber liegen die Förderzusagen für diese Bauabschnitt vor. Für den Neubau der Häuser 2 und 12 liegen die Baugenehmigungen der Stadt Esslingen vor. Zwei weitere Bauabschnitte sind bereits geplant, jedoch noch nicht genehmigt. Mit insgesamt drei Projektphasen über 15 Jahre handelt es sich um die größte Einzelbaumaßnahme in der Geschichte der Stadt Esslingen. Das Klinikum - eine 100-prozentige Tochter der Stadt - beschäftigt rund 2.000 Mitarbeitende und versorgt jährlich über 140.000 Patientinnen und Patienten. Die im Zuge der Entwurfsplanung getroffenen Projektentscheidungen bilden die Grundlagen für die weiteren Leistungsphasen. Die Vor- und Entwurfsplanungsergebnisse sind durch den Fachplaner zu übernehmen. Die Planungsprämissen der LPH 2 und 3 sind weiterhin gültig und werden im Zuge der Vorbereitung und mit der LPH 5 ff. fortgeschrieben. Die Neubauten Haus 2 und Haus 7 und 8 bilden einen baulich und funktional zusammenhängenden Gebäudekomplex. Dieser ist über diverse Anbindungen mit den umliegenden ober- und unterirdischen Bestandsbauwerken verbunden. Das zu bearbeitende Bauvorhaben gliedert sich in die Teilprojekte Haus 2 im 1. Bauabschnitt und Neubau Haus 7 und 8 im 2. Bauabschnitt jeweils inklusive Rückbau Bestandsgebäude (Ausnahme BA2), Baugrube und Verbau. Die Neubauten sind unter laufendem Krankenhausbetrieb am Standort zu realisieren. Es ergeben sich folgende Kennwerte für die Neubauten:: Planung 1. BA mit Interimen (Haus 2): Stand Entwurfsplanung: 6.452 m² NF, 18.225 m² BGF Planung 1. BA mit Interimen (Haus 12): Stand Entwurfsplanung: 176 m² NF, 1.333 m² BGF Planung 2. BA (Haus 7 und 8) mit endständigem Umbau und Ausbau von Interimen: Stand Vorplanung: 12.775 m² NF, 28.497 m² BGF Zu den wesentlichen Funktionseinheiten gehören Zentral-OP, Ambulanz-OPs, Intensivstationen, AEMP (Sterilgutaufbereitung), Interdisziplinäre Notaufnahme sowie weitere Funktionsbereiche (u.a. Funktionsdiagnostik und Pflegestation, Technik und Administrationsflächen) und zugeordnete Pflegestationen. notwendige Interimsmaßnahmen innerhalb der Bauabschnitte sind planerisch mit umzusetzen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Baruth/Mark.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.