ÜW, Metallbauarbeiten (Kanalbrücke)
Im Gebäude der Übergabe-West (ÜW) wird ein neues Netzersatzaggregat mit dazugehörigem Abgasstrang eingebaut und eine eine Niederspannungsverteilung aufgebaut. Hierbei fallen Metallbauarbeiten an, vor allem für die Brücke für den Abgasstrang sowie dessen Führung bis über das Dach hinaus. Es handelt sich im Groben um:
Angebotsfrist:07. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Gebäude der Übergabe-West (ÜW) wird ein neues Netzersatzaggregat mit dazugehörigem Abgasstrang eingebaut und eine eine Niederspannungsverteilung aufgebaut. Hierbei fallen Metallbauarbeiten an, vor allem für die Brücke für den Abgasstrang sowie dessen Führung bis über das Dach hinaus. Es handelt sich im Groben um:
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Tübingen
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: 07. Mai 2026
- Thema: Stahlbau
Ausschreibungsbeschreibung
Im Gebäude der Übergabe-West (ÜW) wird ein neues Netzersatzaggregat mit dazugehörigem Abgasstrang eingebaut und eine eine Niederspannungsverteilung aufgebaut. Hierbei fallen Metallbauarbeiten an, vor allem für die Brücke für den Abgasstrang sowie dessen Führung bis über das Dach hinaus. Es handelt sich im Groben um:
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3- Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHFrist: 08. Mai
Wärmeverbundsystem (WDVS) / Außenputz BT A,B,C,E
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Einrichtung Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die energetische Sanierung der Fassaden und der Kellerdecken der Bauteile A,B,C und E. Es ist geplant, die vorhandenen Fassadenflächen zu sanieren und mit einem neuen WDV-System umzusetzen. Hierbei sind die vorhandenen Fassaden vollflächig im EG und teilweise auf Flächen des UG herzustellen. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen, Dämmplatten, Profile, Armierung, Oberputz, Anstrich, Kellerdeckendämmung. Die Sanierung wird unter Bezugnahme der EFRE-Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude durchgeführt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch deutlich um mehr als 50 % zu senken. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber hat gemäß geltender Förderbestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung dieses Grundsatzes. So achtet der Auftragnehmer insb. darauf, möglichst Ressourcen- und CO2-schonende Verfahren anzuwenden im besonderen Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Bauabfälle, die bei Abbruch und Umbau entstehen, werden recycelt, da sie einen Beitrag für die Kreislaufwirtschaft und die Emissionsbilanz darstellen können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenständig die Nachweise dem Auftraggeber hierfür einzureichen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bei der gegenständlichen öffentlichen Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbaumaßnahme zur energetischen Sanierung der Klinik Martinusquelle.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
- München Klinik gGmbHFrist: 27. Apr.
MüK - KS EWP OPL Freianlagen
Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Ziel der Freianlagenplanung ist es, die funktionalen Anforderungen der Neubauten (Logistik, Erschließung, Brandschutz) mit den strengen Vorgaben des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Die Freiflächen sollen die therapeutische Tradition des Standorts fortführen und gleichzeitig eine moderne Kliniklogistik ermöglichen. Das Projekt ist geprägt durch eine hohe funktionale Dichte (soziale Nutzung, Logistik, Energieversorgung) in einem historisch höchst sensiblen Umfeld (Denkmalschutz). Spezifische Planungsanforderungen - Städtebaulicher Kontext: Das Projektgelände in München-Schwabing erfordert aufgrund der umliegenden, denkmalgeschützten Bausubstanz (Häuser 7 und 8) eine gestalterisch herausragende Integration der Freianlagen (Ensembleschutz) - Denkmalschutz-Status: Die weitläufigen Gartenhöfe und Grünflächen sind als integraler Bestandteil des historischen "Korridorsystems" in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen. - Verbindliche Planungsgrundlage: Das bestehende Parkpflegewerk (erstellt durch Zacharias Landschaftsarchitekten, 2018) definiert die zwingenden Vorgaben für Sanierung, Pflege und Umgestaltung. Ziel ist die Wiederherstellung bzw. Fortführung der historischen Gestaltungsprinzipien (therapeutischer Garten) bei gleichzeitiger Integration neuer Nutzungen. - Qualitätssicherung: Sämtliche Planungsphasen erfordern eine enge und kontinuierliche Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Stadtgestaltung Münchens. - Gestalterische Herausforderung: Integration technischer Infrastruktur (Bestands-Netzersatzanlage NEA) in die denkmalgeschützte Freifläche. - Ökologie: Kompensation von Baumfällungen und Umsetzung eines nachhaltigen Pflanzkonzepts im Einklang mit der LBK-Abstimmung und dem historischen Bestand. - Zielsetzung: Sicherstellung des langfristigen Erhalts der historischen Parkstruktur unter Berücksichtigung moderner Nutzungsanforderungen und Kostenstabilität, bzw. Schaffung einer gestalterischen Einheit zwischen dem modernen Elternhaus und der historischen Parkanlage. Gegenstand des Auftrags ist "Objektplanung Freianlagen einschließlich der dazugehörigen Verkehrsanlagen" für das oben genannte Bauvorhaben am Standort Schwabing. Der Schwerpunkt liegt auf der Freianlagenplanung; im Bereich der Verkehrsanlagen sind im Wesentlichen die (größtenteils im Bestand befindliche) Feuerwehrumfahrung sowie die Rampe zum unterirdischen Wirtschaftshof zu planen, wobei die technischen Vorgaben für die Rampe durch die Tragwerksplanung erfolgen. 2.0 Leistungsbeschreibung 2.1 Leistungen, Kosten und Termine Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau (Leistungsphase 1-2) liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung zunächst nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt ggf die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). Ggf. Weiterbeauftragung stufenweise (falls keine Übernahme Freianlagenplanung durch Stiftung). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; - Einzelne Stufen: - LPH 1-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Überschlägig ermitteltem Kosten über Flächenkennwerte: ca. 315 EUR/m² hochwertige Ausstattung Fläche: ca. 3.200 m² Hochrechnung: Fläche × Kennwert = 3.200 m² x 315 EUR/m² = 1.008.000 EUR geschätzte Netto-Kosten der KG 500 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI sowie die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI. Die Planung umfasst ca. 3.200 m² Freifläche, einschließlich einer verkehrlichen Erschließung mit einer Schwerlast-Feuerwehrumfahrung sowie einer Rampe (Neigung ca. 10 %) zur Anbindung des unterirdischen Wirtschaftshofs. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Mitwirkung an der Planung Baufeldfreimachung: Im Baufeld liegen aktuell ca. 40 Bohrpfähle (Tiefe ca. 8 m) sowie die Bodenplatte des ehemaligen Treppenhauses (Haus 77), diese müssen im Rahmen einer Vorabmaßnahme rückgebaut werden; "Hades": Der unterirdische Bestandskanal ("Hades") muss in Teilbereichen rückgebaut und gesichert werden. Auch die im Hades laufenden Medien müssen umverlegt werden. Schnittstelle Baugrube: Diese Maßnahmen müssen zwingend vor dem eigentlichen Erdaushub und dem Baubeginn der Baugrube (Stiftung) abgeschlossen sein. c) Planung Feuerwehrumfahrung für das gesamte Gelände d) d) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung e) Mitwirkung am Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) f) Mitwirkung am Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Tübingen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.