Übernahme und Verwertung von Grünabfällen im Zeitraum 01.06.2027 bis 31.05.2028
Der Auftrag umfasst insbesondere: - die Übernahme von ca. 8.000 t/a an Grünabfällen inklusive ca. 130 t Herbstlaub (AVV-Nr. 200201), - die Übernahme von ca. 100 t/a an abgeräumten Weihnachtsbäumen, welche im Rahmen der Anfang Januar eines jeden Jahres stattfindenden Weihnachtsbaum-Sammelaktion (AVV-Nr. 200201, im Folge...
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Der Auftrag umfasst insbesondere: - die Übernahme von ca. 8.000 t/a an Grünabfällen inklusive ca. 130 t Herbstlaub (AVV-Nr. 200201), - die Übernahme von ca. 100 t/a an abgeräumten Weihnachtsbäumen, welche im Rahmen der Anfang Januar eines jeden Jahres stattfindenden Weihnachtsbaum-Sammelaktion (AVV-Nr. 200201, im Folgenden ebenfalls al...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR
- Veröffentlicht: 17. April 2026
- Frist: 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftrag umfasst insbesondere: - die Übernahme von ca. 8.000 t/a an Grünabfällen inklusive ca. 130 t Herbstlaub (AVV-Nr. 200201), - die Übernahme von ca. 100 t/a an abgeräumten Weihnachtsbäumen, welche im Rahmen der Anfang Januar eines jeden Jahres stattfindenden Weihnachtsbaum-Sammelaktion (AVV-Nr. 200201, im Folgenden ebenfalls als „Grünabfälle“ bezeichnet) anfallen, - die Übernahme von ca. 100 t pro Jahr separat gesammelter Mengen an Groß-/ Stammholz und Wurzelstöcken/ -holz (AVV-Nr. 200138, im Folgenden ebenfalls als „Grünabfälle“ bezeichnet), - die Übernahme aller vorstehend genannten Abfälle des Auftraggebers auf einem vom Auftragnehmer zu benennenden Umschlagplatz im Stadtgebiet von Mainz bzw. auf einem maximal im Radius von 5 km Luftlinie, ausgehend von der Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig erreichbaren Umschlagplatz, alternativ in einer Verwertungsanlage, die im Stadtgebiet bzw. maximal im Radius von 5 km Luftlinie, ausgehend von der Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig gelegen ist. Ist zur Erreichung des Standortes (Umschlagplatz bzw. Verwertungsanlage) eine Rheinquerung durch den Auftraggeber erforderlich, so erfolgt diese ausschließlich über die Weisenauer oder Schiersteiner Rheinbrücke. - die Verwertung der übernommenen Grünabfälle unter Einhaltung der hierzu einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- E54686893
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6- Kreisverwaltung GermersheimFrist: 20. Apr.
Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen im Landkreis Germersheim
Übernahme und Verwertung von ca. 11.780 Mg Bioabfällen pro Jahr im Landkreis Germersheim. Betroffen sind kompostierbare/vergärbare organische Hausabfälle sowie Garten- und Grünabfälle (AVV 20 03 01, 20 01 08). Die haushaltsnahe Erfassung erfolgt 14-täglich (April-Nov. wöchentlich) via Behältersammlung (80-770 l) und Papiersäcken. Der Auftraggeber behält sich die Einführung weiterer Qualitätsmaßnahmen nach Sortieranalysen vor. Die Sammlung/Abfuhr erfolgt durch Dritte.
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Verwertung von Restabfällen und weiteren Abfallfraktionen
Los 1: Übernahme, Transport und energetische Verwertung von Restabfällen (AVV 20 03 01) mit einer Menge von ca. 19.000 bis 31.700 Mg/a. Die Übernahmestelle (Umladestation oder Entsorgungsanlage) ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Der Standort der Übernahmestelle darf maximal 30,0 km vom Referenzpunkt Hüttenstraße 1 c, 01979 Lauchhammer (51.503018, 13.798410) entfernt liegen.
- Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal
Transport & Verwertung/Entsorgung von Reststoffen aus Kläranlagen
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von einem Jahr den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Sieb- und Rechenrückstände, Sandfangrückstände sowie Abfällen aus der Kanalreinigung der verbandseigenen Kläranlagen. Es besteht die Option zur jährlichen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal jedoch bis zu vier Jahre.Die Leistung umfasst die folgenden Jahresrichtmengen: - ca. 80 t Sieb- und Rechengutrückstände (AVV-Code: 190801) vom KW Gera- ca. 80 t Sieb- und Rechengutrückstände (AVV-Code: 190801) von Kläranlagen aus Umleertouren- ca. 250 t Sandfanggutrückstände (AVV-Code: 190802) vom KW Gera- ca. 50 t Sandfanggutrückstände (AVV-Code: 190802) von Kläranlagen aus Umleertouren- ca. 200 t Abfälle aus der Kanalreinigung (AVV-Code: 200306) vom KW Geraaus insgesamt 20 Kläranlagen und dem Klärwerk Gera.Die angegebenen Mengen sind Schätzwerte, die auf dem Reststoffanfall der Vorjahre basieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine jährliche Mindest- oder Maximalmenge lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen führen nicht zu Preisänderungen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch, sobald der Höchstwert von 665.000 € erreicht ist, unabhängig von der Vertragslaufzeit.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)BayreuthFrist: 20. Mai
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
- Frist: 30. März
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.