TSK25018 Mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern (AWB)
Die Leistung umfasst 1. die mobile tourenbegleitende Reinigung von ca. 30.000 Stück AWB der Bioabfallsammlung. Die Behälter werden sind zweimal jährlich zu reinigen. Die beiden Reinigungsdurchgänge erfolgen in der Zeit vom 6. April – 24. Oktober 2026 sowie vom 5. April - 23. Oktober 2027. Die Leistung umfasst 2. die st...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Leistung umfasst 1. die mobile tourenbegleitende Reinigung von ca. 30.000 Stück AWB der Bioabfallsammlung. Die Behälter werden sind zweimal jährlich zu reinigen. Die beiden Reinigungsdurchgänge erfolgen in der Zeit vom 6. April – 24. Oktober 2026 sowie vom 5. April - 23. Oktober 2027. Die Leistung umfasst 2. die stationäre Reinigun...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Hauptamt
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Leistung umfasst 1. die mobile tourenbegleitende Reinigung von ca. 30.000 Stück AWB der Bioabfallsammlung. Die Behälter werden sind zweimal jährlich zu reinigen. Die beiden Reinigungsdurchgänge erfolgen in der Zeit vom 6. April – 24. Oktober 2026 sowie vom 5. April - 23. Oktober 2027. Die Leistung umfasst 2. die stationäre Reinigung von AWB aller Abfallfraktionen auf dem Betriebsgelände des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Anlageverbund Ost, Ochsenstraße 12, 76227 Karlsruhe“. Es handelt sich hierbei um jährlich ca. 2.500 Stück Zweirad-AWB der Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie ca. 500 Stück Vierrad-AWB der Größen 770 l und 1.100 l.
Weiterführende Details
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Reinigung von Abfallwertstoffbehälter
Die Leistung umfasst 1. die mobile tourenbegleitende Reinigung von ca. 30.000 Stück AWB der Bioabfallsammlung. Die Behälter werden sind zweimal jährlich zu reinigen. Die beiden Reinigungsdurchgänge erfolgen in der Zeit vom 6. April – 24. Oktober 2026 sowie vom 5. April - 23. Oktober 2027. Die Leistung umfasst 2. die stationäre Reinigung von AWB aller Abfallfraktionen auf dem Betriebsgelände des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Anlageverbund Ost, Ochsenstraße 12, 76227 Karlsruhe“. Es handelt sich hierbei um jährlich ca. 2.500 Stück Zweirad-AWB der Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie ca. 500 Stück Vierrad-AWB der Größen 770 l und 1.100 l.
- KMG Klinikum Thüringen Brandenburg GmbHFrist: 11. Mai
SMD_BTC: Baugrobreinigung
Die KMG Kliniken Thüringen-Brandenburg GmbH errichtet am Standort Sömmerda den Ersatzneubau „Bauteil C“ für das dortige Klinikum. Gegenstand des Verfahrens ist das Gewerk Baugrobreinigung: In der frühen Ausbauphase sind wiederholte Reinigungsleistungen auf einer Gesamtfläche von ca. 4.000 m² netto und ebenfalls wiederholt in der späten Ausbauphase zu erbringen. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die Bauzwischen‑ und Baugrobreinigung eines Flachdaches mit ca. 870 m² sowie von Außenanlagen mit bis zu 1.300 m². Die Reinigungen sind jeweils an den Baufortschritt anzupassen und unter Berücksichtigung des laufenden Baubetriebs durchzuführen. Weiterer Bestandteil der Leistung ist die Beseitigung und fachgerechte Entsorgung von Bau‑ und Abfällen. Hierzu zählen ca. 56 m³ Bauschutt sowie verschiedene Bauabfälle, insbesondere Holz der Abfallkategorie A I bis III (ca. 2,0 t), Glas (ca. 2,1 t), Kunststoff (ca. 4,2 t), Styrodur (ca. 1,25 t), Mineralwolle (ca. 2,95 t), Bitumengemische (ca. 0,25 t) sowie gemischte Bauabfälle (ca. 9,6 t). Die Leistung umfasst auch die Gestellung, Vorhaltung, Abfuhr und Entsorgung von Schuttcontainern für sortenreine Bauabfälle, bestehend aus einem Container mit 5,0 m³, zwei Containern mit 7,0 m³ sowie 38 Containern mit 10,0 m³, jeweils mit Deckel. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Maßnahmen zur Sauberhaltung der Baustelle, einschließlich der Lieferung und des Einsatzes von Sauberlauf‑Wabenmatten (2 Stück) sowie deren Vorhaltung über insgesamt ca. 80 Stück‑Wochen. Ergänzend sind Sonderreinigungs‑ und Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit Taubenkot und Taubenabwehr auszuführen. Diese umfassen eine Vorabdesinfektion kontaminierter Flächen mit ca. 150 m², die Reinigung von Anflugstellen einschließlich Maßnahmen zur Taubenabwehr auf ca. 150 m², die Taubenkotreinigung auf Betondecken (ca. 1,5 m² fugenbreit und 15 m² flächig) sowie die anschließende Desinfektion der gereinigten Flächen in gleichem Umfang. Zusätzlich sind Schutznetze aus Nylon auf einer Fläche von ca. 72 m² zu liefern und anzubringen. Alle Leistungen sind fachgerecht, unter Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz‑, Umwelt‑ und Entsorgungsvorschriften sowie in enger Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen.
- GELSENDIENSTEFrist: 30. März
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 06. Mai
Unterhalts- und Glasreinigung der Standorte Reideburger Str. 47 und Reilstr. 72
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung und Bestückung von Sanitärverbrauchsmaterialien sowie Glasreinigungsleistungen an zwei Standorten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Unterhalts- und Glasreinigung je Standort). Maßgeblich für Art und en sind das Leistungsverzeichnis sowie die Flächen- und Glasverzeichnisse der Vergabeunterlagen. Die Unterhaltsreinigung umfasst sämtliche in den Flächenverzeichnissen benannten Räume einschließlich Nebenflächen, Verkehrsflächen sowie Sanitärbereiche. Die Glasreinigung umfasst sämtliche im Glasverzeichnis aufgeführten Glasflächen einschließlich Rahmen, Falzen und angrenzenden Flächen, soweit diese üblicherweise im Rahmen einer Glasreinigung mitgereinigt werden. An beiden Standorten sind teilweise Laborbereiche zu reinigen. In diesen Bereichen bestehen erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Verhalten und Arbeitsweise. Die Reinigung ist so zu organisieren und durchzuführen, dass der Laborbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ausschließlich geeignetes und entsprechend unterwiesenes Personal eingesetzt wird und alle geltenden Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen eingehalten werden. Für einzelne Glasflächen sind besondere Zugangsmittel (z. B. Hublift, fahrbare Gerüste oder vergleichbare Einrichtungen) erforderlich. Die Auswahl, Bereitstellung und der sichere Einsatz dieser Arbeitsmittel obliegen dem Auftragnehmer und sind in die Kalkulation einzubeziehen. Die Lieferung der für die Nutzung der Sanitärbereiche erforderlichen Verbrauchsmaterialien (insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife sowie Müllbeutel) ist Bestandteil der Leistung. Die Bestückung der entsprechenden Spender erfolgt durch das Reinigungspersonal. Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls erfolgt entsprechend der vor Ort praktizierten Mülltrennung. Es ist sicherzustellen, dass getrennt erfasste Abfallfraktionen auch getrennt entsorgt werden. Die Leistung ist eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die vertraglich geschuldete Qualität dauerhaft und vollständig erbracht wird. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal sowie geeignete Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel einzusetzen. Die Kalkulation hat unter Berücksichtigung realistischer Zeitansätze zu erfolgen. Die Reinigungsleistungen erfolgen auf Grundlage eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Reinigungsplans, der insbesondere Reinigungszeiten, Reinigungsintervalle und Zugänglichkeiten berücksichtigt. Einschränkungen durch den laufenden Dienstbetrieb sind zu beachten. Die Glasreinigung ist regelmäßig zweimal jährlich (in der Regel Frühjahr und Herbst) durchzuführen. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zum Vertragsbeginn ist am Standort Reilstraße eine Grundreinigung definierter Bereiche (Keller, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) durchzuführen. Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen den Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entsprechen (z. B. Ecolabel, Blauer Engel oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat den sach- und fachgerechten Einsatz der Produkte sicherzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Flächen-, Glas- und Leistungsangaben die maßgebliche Kalkulationsgrundlage darstellen. Die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Zugänglichkeiten, Nutzungsintensität sowie besondere Anforderungen einzelner Bereiche (z. B. Laborbereiche), sind vom Bieter eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Objekte im Rahmen einer Besichtigung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Es wird ausdrücklich empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich ein vollständiges Bild der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Anforderungen an die Leistungserbringung zu verschaffen. Besichtigungstermine können nach vorheriger Abstimmung bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, mithin bis zum 29.04., vereinbart und durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens des Vergabeverfahrens sowie des zwingenden Vertragsbeginns zum 01.07.2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Angebotsfrist ausgeschlossen ist. Die Bieter sind daher gehalten, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen, offene Fragen rechtzeitig über die Bieterkommunikation zu klären sowie die Besichtigungsmöglichkeit frühzeitig wahrzunehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Karlsruhe Hauptamt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.