Transports scolaires
Die Gemeinde Blonay – Saint-Légier vergibt den Transport von Primar- (1P-8P) und Sekundarschülern (9S-11S) auf ihrem Gemeindegebiet. Ziel ist ein zuverlässiger und sicherer Transport. Angebotsgültigkeit: 6 Monate.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Blonay – Saint-Légier vergibt den Transport von Primar- (1P-8P) und Sekundarschülern (9S-11S) auf ihrem Gemeindegebiet. Ziel ist ein zuverlässiger und sicherer Transport. Angebotsgültigkeit: 6 Monate.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Commune de Blonay - Saint-Légier (c/o Hymexia Sàrl)
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Blonay – Saint-Légier vergibt den Transport von Primar- (1P-8P) und Sekundarschülern (9S-11S) auf ihrem Gemeindegebiet. Ziel ist ein zuverlässiger und sicherer Transport. Angebotsgültigkeit: 6 Monate.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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2- BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Modifizierung Transport- uns Stapelfahrzeug (TSF)
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet als in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes mit Sitz in Essen den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Zum 1. Januar 2019 wurden auch die genehmigten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke an die BGZ übertragen. Seit 2020 führt die BGZ auch Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an den Standorten deutscher Kernkraftwerke. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen zentral in der Hand der BGZ. Für die Handhabung von Behältern der Bauart Castor MTR3 mit abgebrannten Brennelementen hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ab dem Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit der Fa. HUBTEX sowie AMAS Technology GmbH ein Transport- und Stapelfahrzeug (TSF) entwickelt. Die Anforderungen für die Entwicklung/ Ausführung mussten aus dem bestehenden Regelwerk (KTA3902 4.3) übertragen werden, da es kein eigenständiges Regelwerk für den Anwendungsbereich gibt. Die Komplexität dieser Prototypentwicklung erforderte eine Aufteilung des TSF in zwei Hauptkomponenten - Fahrwerk und Hubsystem. Das Hubsystem ist hierbei die primäre Komponente, da die Behälter damit hantiert werden. Dieses hat die Firma Hubtex entwickelt und gefertigt. Das TSF ist mit Abschluss der Kalthandhabung im BZA gem. den Anforderungen aus der KTA 3902 und 3903 erfolgreich abgenommen. Die gestellten Anforderungen aus der Richtlinie zur SEWD-IT, resultierend aus der ursprünglich festgelegten Schutzbedarfseinstufung, konnten aber nicht vollumfänglich nachgewiesen werden. Daher war eine vollständige Genehmigung zu Inbetriebsetzung des TSF nicht erfolgt. Mit Anpassung der Handhabungsbedingungen /-abläufen und technischen Anpassungen konnte eine Zustimmung zur Herabstufung der Schutzbedarfseinstufung erlangt werden, woraus sich eine Umsetzungsfähigkeit gem. der Richtlinie zur SEWD-IT erwirkt werden kann und somit zur Genehmigung der Inbetriebsetzung des TSF beiträgt. Zur Erlangung der Genehmigung muss das TSF technisch modifiziert werden. Die durchzuführenden technischen Anpassungen umfassen im Wesentlichen das Hubsystem, welches von HUBTEX entwickelt und gefertigt wurde. Erforderliche Anpassungen: 1. Begrenzung der Hubhöhe 2. Installation mehrstufiger Schalter 3. Begrenzung des Drehwerks 4. Begrenzung Fahrbereiche Die Umsetzung der v.g. Anpassungen erfordert umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Komplexität des Gesamtaufbaus zur Steuerung, Programmierung und technischen Dokumentation, sowie der Anforderungen zur Prüfung und QS-Nachweise im Sinne der Auslegungskriterien nach KTA 3902 und KTA3903, sowie der Richtlinie SEWD-IT. Es werden demnach zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beauftragt, welche als Erweiterung i.S.d. § 14 Absatz 4 Nr. 5 VgV zu betrachten sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine technische Unvereinbarkeit herbeiführen und das Projektziel gefährden.
- Investitionen für Beschäftigung (Investing for Employment) GmbH - Fazilität Investitionen für BeschäftigungHamburgFrist: 17. Mai
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung startet eine Wettbewerbsrunde in Ägypten, Côte d’Ivoire und Marokko Fokus auf Arbeitsplätze und Trainingsmaßnahmen für den lokalen Arbeitsmarkt mit einer Zusatzperspektive auf Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung hat eine Wettbewerbsrunde in Ägypten, Côte d’Ivoire und Marokko gestartet. Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2026. Im Mittelpunkt dieser Wettbewerbsrunde steht die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort (Komponente „Schaffung von Arbeitsplätzen“). Zusätzlich können Antragsteller in einzelnen Ländern eine Kofinanzierung von Ausbildungsmaßnahmen beantragen, die an den Bedürfnissen des lokalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sind und auch für eine mögliche Beschäftigung in Deutschland qualifizieren. Die Komponente “Schaffung von Arbeitsplätzen“ unterstützt Investitionen, die nachhaltige Beschäftigung in den Partnerländern schaffen und Investitionshemmnisse abbauen. Dazu gehören beispiels-weise Investitionen in Produktionsanlagen, Ausrüstung, Kompetenzentwicklung und Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit dem geplanten Beschäftigungsprojekt. Die Wettbewerbsrunde sieht Bewerbungen für vier Arten von Investitionsprojekten vor: 1. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert keine Einnahmen und ist nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 90 % der Investitionskosten. 2. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert Einnahmen, ist aber nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 75 % der Investitionskosten. 3. Gewinnorientierte Projekte, bei denen die meisten Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmens des Antragstellers entstehen: Die Fazilität deckt bis zu 35 % der Investitionskosten. 4. Gewinnorientierte Projekte, bei denen die meisten Arbeitsplätze im Unternehmen des Antragstellers entstehen: Die Fazilität deckt bis zu 25 % der Investitionskosten. Zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen vergibt die Fazilität IFB Zuschüsse zwischen 800.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt. Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten. Antragsteller sind außerdem verpflichtet, Eigen-mittel beizutragen, um die Projektfinanzierung abzuschließen. Neu in 2026 (für Projekte in Ägypten und Marokko): Zusätzlich zum Zuschuss für die Schaffung von Arbeitsplätzen können Antragsteller eine Kofinanzierung für Ausbildungsmaßnahmen beantragen. Diese zielen darauf ab, die Qualität der Ausbildung für Fachkräfte zu verbessern, primär mit Fokus auf den nationalen Arbeitsmarkt, jedoch mit einer zusätzlichen Perspektive auf potenzielle Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Während die Komponente zur Schaffung von Arbeitsplätzen allen Branchen offensteht, konzentriert sich diese Teilkomponente auf folgende Sektoren: Bauhaupt- und -nebengewerbe, Metall- und Elektroindustrie, Bildungs- und Sozialwesen, Lebensmittelverarbeitung, Transport und Logistik, IT sowie das Hotel- und Gastgewerbe. In Ägypten können im Rahmen dieser zweiten Komponente auch Ausbildungsmaßnahmen im Gesundheitswesen bezuschusst werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen beispielsweise den Bau, die Sanierung und die Ausstattung von Gebäuden, Unterrichtsräumen oder Werkstätten, die für Ausbildungszwecke geeignet sind, sowie Sprachkurse oder technische Weiterbildungen, die auf die jeweiligen Arbeitsmarktbedürfnisse ausgerichtet sind. 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Es gibt mehrere Online-Informationsveranstaltungen, in denen die Ziele der Fazilität, das Bewerbungsverfahren, die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbungsplattform vorgestellt werden. Diese Webinare finden am 23. April, 7. Mai, 21. Mai und 11. Juni 2026 in englischer Sprache sowie am 22. April, 6. Mai und 20. Mai 2026 in französischer Sprache statt. Um den Link zum Webinar zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com oder besuchen Sie unsere Internetseite: invest-for-jobs.com/en/call-for-proposals-civ-egy-mar-2026. Dort finden Sie auch den Zugang zur Bewerbungsplattform. Für weiterführende Informationen zur IFB: invest-for-jobs.com/ife Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaf-fen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, die unter der Marke Invest for Jobs auftritt. Allgemeine Informationen zur Sonderinitiative: invest-for-jobs.com Für Fragen zu dieser Wettbewerbsrunde: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Commune de Blonay - Saint-Légier (c/o Hymexia Sàrl).
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