Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau Wohngruppen, Schloss Stutensee
Kurzbeschreibung Projekt Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee bietet Wohnangebote für Kinder bis 15 Jahren auf dem Gelände des Schlossareals. Die derzeitige Betreuungssituation erschwert jedoch die Auslastung der Wohngruppen, obwohl die Nachfrage steigt. Besonders herausfordernd sind die Abend- und Nachtstunden, in ...
Typ:Ausschreibung
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Kurzbeschreibung Projekt Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee bietet Wohnangebote für Kinder bis 15 Jahren auf dem Gelände des Schlossareals. Die derzeitige Betreuungssituation erschwert jedoch die Auslastung der Wohngruppen, obwohl die Nachfrage steigt. Besonders herausfordernd sind die Abend- und Nachtstunden, in denen Mitarbeiten...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt Karlsruhe
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Kurzbeschreibung Projekt Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee bietet Wohnangebote für Kinder bis 15 Jahren auf dem Gelände des Schlossareals. Die derzeitige Betreuungssituation erschwert jedoch die Auslastung der Wohngruppen, obwohl die Nachfrage steigt. Besonders herausfordernd sind die Abend- und Nachtstunden, in denen Mitarbeitende ohne Unterstützung durch eine aktive Nachtwache arbeiten müssen. Dies führt zunehmend zu Überlastungssituationen und erschwert die Gewinnung sowie den langfristigen Erhalt qualifizierter Mitarbeitender. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Betreuung verändert haben: Die Anfragen für Kinder und Jugendliche mit komplexeren psychischen Belastungen nehmen zu. Die Betreuung solcher Kinder ist im Alleindienst während der Nachtzeiten nur eingeschränkt sicherzustellen. Diese Situation führt bereits heute dazu, dass dringend nachgefragte Wohnplätze nicht belegt werden können, weil das dafür notwendige Personal fehlt. Um die Betreuungssituation nachhaltig zu verbessern, wird eine strukturelle Weiterentwicklung angestrebt. Durch einen baulichen Zusammenschluss der Wohngruppen 19 und 20 sowie der Ankopplung einer neuen Wohngruppe und mehrerer Einzelappartements können gemeinsame Versorgungs- und Nachtstrukturen geschaffen werden. Eine aktive Nachtwache würde alle Gruppen unterstützen und die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern. RAUMPROGRAMM Gemeinschaftsbereiche (für alle drei Wohngruppen): • Foyer mit multifunktionaler Aufenthaltsfläche (Kicker, Tischtennis, etc.) • Besprechungsraum für ca. 8 Personen • Neue zentrale Küche für die Versorgung aller Gruppen (Bestandsküchen bleiben bestehen) • Mensa für ca. 30 Personen mit abtrennbarem Bereich für die neu anzubindende Wohngruppe • Mindestens zwei, idealerweise drei Einzelappartements für intensivere Einzelmaßnahmen • Fahrradabstellanlage für ca. 25 Fahrräder Neue Wohngruppe: • Eingang mit Garderobenbereich • Mindestens 8 Bewohnerzimmer, jeweils mit Dusche und WC • Zwei Aufenthaltsräume (Spielzimmer und Wohnzimmer) • Mitarbeiterbüro mit Teeküche • Nachtwachebüro mit direkter Anbindung an die bestehenden Wohngruppen 19 & 20 Die zentralen Gemeinschaftsbereiche sollen im Erdgeschoss angesiedelt sein und von allen Wohngruppen gut erreichbar bleiben. Da sich die Schlafräume der Bestandswohngruppen im Obergeschoss befinden, wird auch die neue Wohngruppe dort geplant, einschließlich des Nachtwachebüros für kurze Wege und schnelle Reaktionsmöglichkeiten. Eine detaillierte Projektbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen ist der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
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Kurzbeschreibung Projekt Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee bietet Wohnangebote für Kinder bis 15 Jahren auf dem Gelände des Schlossareals. Die derzeitige Betreuungssituation erschwert jedoch die Auslastung der Wohngruppen, obwohl die Nachfrage steigt. Besonders herausfordernd sind die Abend- und Nachtstunden, in denen Mitarbeitende ohne Unterstützung durch eine aktive Nachtwache arbeiten müssen. Dies führt zunehmend zu Überlastungssituationen und erschwert die Gewinnung sowie den langfristigen Erhalt qualifizierter Mitarbeitender. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Betreuung verändert haben: Die Anfragen für Kinder und Jugendliche mit komplexeren psychischen Belastungen nehmen zu. Die Betreuung solcher Kinder ist im Alleindienst während der Nachtzeiten nur eingeschränkt sicherzustellen. Diese Situation führt bereits heute dazu, dass dringend nachgefragte Wohnplätze nicht belegt werden können, weil das dafür notwendige Personal fehlt. Um die Betreuungssituation nachhaltig zu verbessern, wird eine strukturelle Weiterentwicklung angestrebt. Durch einen baulichen Zusammenschluss der Wohngruppen 19 und 20 sowie der Ankopplung einer neuen Wohngruppe und mehrerer Einzelappartements können gemeinsame Versorgungs- und Nachtstrukturen geschaffen werden. Eine aktive Nachtwache würde alle Gruppen unterstützen und die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern. RAUMPROGRAMM Gemeinschaftsbereiche (für alle drei Wohngruppen): • Foyer mit multifunktionaler Aufenthaltsfläche (Kicker, Tischtennis, etc.) • Besprechungsraum für ca. 8 Personen • Neue zentrale Küche für die Versorgung aller Gruppen (Bestandsküchen bleiben bestehen) • Mensa für ca. 30 Personen mit abtrennbarem Bereich für die neu anzubindende Wohngruppe • Mindestens zwei, idealerweise drei Einzelappartements für intensivere Einzelmaßnahmen • Fahrradabstellanlage für ca. 25 Fahrräder Neue Wohngruppe: • Eingang mit Garderobenbereich • Mindestens 8 Bewohnerzimmer, jeweils mit Dusche und WC • Zwei Aufenthaltsräume (Spielzimmer und Wohnzimmer) • Mitarbeiterbüro mit Teeküche • Nachtwachebüro mit direkter Anbindung an die bestehenden Wohngruppen 19 & 20 Die zentralen Gemeinschaftsbereiche sollen im Erdgeschoss angesiedelt sein und von allen Wohngruppen gut erreichbar bleiben. Da sich die Schlafräume der Bestandswohngruppen im Obergeschoss befinden, wird auch die neue Wohngruppe dort geplant, einschließlich des Nachtwachebüros für kurze Wege und schnelle Reaktionsmöglichkeiten. Eine detaillierte Projektbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen ist der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
- Landratsamt Karlsruhe
Stufenweise Vergabe von Fachplanung HLS der Lph 1-8 gem. HOAI für den Erweiterungsbau Wohngruppen, Schloss Stutensee
Kurzbeschreibung Projekt Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee bietet Wohnangebote für Kinder bis 15 Jahren auf dem Gelände des Schlossareals. Die derzeitige Betreuungssituation erschwert jedoch die Auslastung der Wohngruppen, obwohl die Nachfrage steigt. Besonders herausfordernd sind die Abend- und Nachtstunden, in denen Mitarbeitende ohne Unterstützung durch eine aktive Nachtwache arbeiten müssen. Dies führt zunehmend zu Überlastungssituationen und erschwert die Gewinnung sowie den langfristigen Erhalt qualifizierter Mitarbeitender. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Betreuung verändert haben: Die Anfragen für Kinder und Jugendliche mit komplexeren psychischen Belastungen nehmen zu. Die Betreuung solcher Kinder ist im Alleindienst während der Nachtzeiten nur eingeschränkt sicherzustellen. Diese Situation führt bereits heute dazu, dass dringend nachgefragte Wohnplätze nicht belegt werden können, weil das dafür notwendige Personal fehlt. Um die Betreuungssituation nachhaltig zu verbessern, wird eine strukturelle Weiterentwicklung angestrebt. Durch einen baulichen Zusammenschluss der Wohngruppen 19 und 20 sowie der Ankopplung einer neuen Wohngruppe und mehrerer Einzelappartements können gemeinsame Versorgungs- und Nachtstrukturen geschaffen werden. Eine aktive Nachtwache würde alle Gruppen unterstützen und die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern. RAUMPROGRAMM Gemeinschaftsbereiche (für alle drei Wohngruppen): • Foyer mit multifunktionaler Aufenthaltsfläche (Kicker, Tischtennis, etc.) • Besprechungsraum für ca. 8 Personen • Neue zentrale Küche für die Versorgung aller Gruppen (Bestandsküchen bleiben bestehen) • Mensa für ca. 30 Personen mit abtrennbarem Bereich für die neu anzubindende Wohngruppe • Mindestens zwei, idealerweise drei Einzelappartements für intensivere Einzelmaßnahmen • Fahrradabstellanlage für ca. 25 Fahrräder Neue Wohngruppe: • Eingang mit Garderobenbereich • Mindestens 8 Bewohnerzimmer, jeweils mit Dusche und WC • Zwei Aufenthaltsräume (Spielzimmer und Wohnzimmer) • Mitarbeiterbüro mit Teeküche • Nachtwachebüro mit direkter Anbindung an die bestehenden Wohngruppen 19 & 20 Die zentralen Gemeinschaftsbereiche sollen im Erdgeschoss angesiedelt sein und von allen Wohngruppen gut erreichbar bleiben. Da sich die Schlafräume der Bestandswohngruppen im Obergeschoss befinden, wird auch die neue Wohngruppe dort geplant, einschließlich des Nachtwachebüros für kurze Wege und schnelle Reaktionsmöglichkeiten. Eine detaillierte Projektbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen ist der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
- Landratsamt Karlsruhe
Stufenweise Vergabe von Fachplanung HLS der LPH 1-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2, §§ 55 ff HOAI für den Erweiterungsbau Wohngruppen, Schloss Stutensee
Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee bietet Wohnangebote für Kinder bis 15 Jahren auf dem Gelände des Schlossareals. Die derzeitige Betreuungssituation erschwert jedoch die Auslastung der Wohngruppen, obwohl die Nachfrage steigt. Besonders herausfordernd sind die Abend- und Nachtstunden, in denen Mitarbeitende ohne Unterstützung durch eine aktive Nachtwache arbeiten müssen. Dies führt zunehmend zu Überlastungssituationen und erschwert die Gewinnung sowie den langfristigen Erhalt qualifizierter Mitarbeitender. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Betreuung verändert haben: Die Anfragen für Kinder und Jugendliche mit komplexeren psychischen Belastungen nehmen zu. Die Betreuung solcher Kinder ist im Alleindienst während der Nachtzeiten nur eingeschränkt sicherzustellen. Diese Situation führt bereits heute dazu, dass dringend nachgefragte Wohnplätze nicht belegt werden können, weil das dafür notwendige Personal fehlt. Um die Betreuungssituation nachhaltig zu verbessern, wird eine strukturelle Weiterentwicklung angestrebt. Durch einen baulichen Zusammenschluss der Wohngruppen 19 und 20 sowie der Ankopplung einer neuen Wohngruppe und mehrerer Einzelappartements können gemeinsame Versorgungs- und Nachtstrukturen geschaffen werden. Eine aktive Nachtwache würde alle Gruppen unterstützen und die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern. RAUMPROGRAMM Gemeinschaftsbereiche (für alle drei Wohngruppen): • Foyer mit multifunktionaler Aufenthaltsfläche (Kicker, Tischtennis, etc.) • Besprechungsraum für ca. 8 Personen • Neue zentrale Küche für die Versorgung aller Gruppen (Bestandsküchen bleiben bestehen) • Mensa für ca. 30 Personen mit abtrennbarem Bereich für die neu anzubindende Wohngruppe • Mindestens zwei, idealerweise drei Einzelappartements für intensivere Einzelmaßnahmen • Fahrradabstellanlage für ca. 25 Fahrräder Neue Wohngruppe: • Eingang mit Garderobenbereich • Mindestens 8 Bewohnerzimmer, jeweils mit Dusche und WC • Zwei Aufenthaltsräume (Spielzimmer und Wohnzimmer) • Mitarbeiterbüro mit Teeküche • Nachtwachebüro mit direkter Anbindung an die bestehenden Wohngruppen 19 & 20 Die zentralen Gemeinschaftsbereiche sollen im Erdgeschoss angesiedelt sein und von allen Wohngruppen gut erreichbar bleiben. Da sich die Schlafräume der Bestandswohngruppen im Obergeschoss befinden, wird auch die neue Wohngruppe dort geplant, einschließlich des Nachtwachebüros für kurze Wege und schnelle Reaktionsmöglichkeiten. Eine detaillierte Projektbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen ist der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
- Landratsamt KarlsruheKarlsruhe
Fachplanung Elektro für den Erweiterungsbau Wohngruppen, Schloss Stutensee
Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee plant eine bauliche Erweiterung zur Verbesserung der Betreuungssituation. Ziel ist der Zusammenschluss der Wohngruppen 19/20, der Anbau einer neuen Wohngruppe (mind. 8 Zimmer mit Bad) und Einzelappartements für eine aktive Nachtwache. Raumprogramm: Foyer, Besprechungsraum, zentrale Küche, Mensa (30 Plätze), 2-3 Einzelappartements und Fahrradabstellanlage für 25 Räder. Dies soll die Kapazitäten erhöhen und die Arbeitsbedingungen für das Personal optimieren.
- Landratsamt KarlsruheKalrsruhe
Fachplanung HLS für den Erweiterungsbau Wohngruppen, Schloss Stutensee
Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee plant eine bauliche Erweiterung zur Verbesserung der Betreuungssituation. Ziel ist die Zusammenlegung der Wohngruppen 19/20 mit einer neuen Wohngruppe und Einzelappartements für gemeinsame Nachtstrukturen. Raumprogramm: Foyer, Besprechungsraum, Zentralküche, Mensa (30 Plätze), 2-3 Einzelappartements, Fahrradanlage (25 Plätze). Die neue Wohngruppe umfasst einen Eingangsbereich, 8 Bewohnerzimmer mit Bad sowie zwei Aufenthaltsräume.
- Landratsamt Karlsruhe
Stufenweise Vergabe von Objektplanungsleistungen der Lph 1-8 gem. HOAI für den Erweiterungsbau Wohngruppen, Schloss Stutensee
Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee plant eine bauliche Erweiterung zur Optimierung der Betreuung. Ziel ist der Zusammenschluss der Wohngruppen 19/20, der Anbau einer neuen Wohngruppe (mind. 8 Zimmer mit Bad) sowie Einzelappartements. Dies ermöglicht eine zentrale Nachtwache und verbesserte Versorgungsstrukturen. Das Raumprogramm umfasst ein Foyer, Besprechungsraum, Zentralküche, Mensa (30 Plätze), 2-3 Einzelappartements für Intensivmaßnahmen und Fahrradstellplätze für 25 Räder.
- Stadt SchwelmFrist: 02. Apr.
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für das Projekt Anbau und Sanierung GS-Ländchenweg gemäß HOAI in den Leistungsphasen 1 — 6.
Die Stadt Schwelm beabsichtigt die Sanierung der Räumlichkeiten einer Offenen Ganztagsbetreuung und den Neubau eines Anbaus an der Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg in 58332 Schwelm, Ländchenweg 8. Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistung Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durch einen Anbau ergänzt werden. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 rri2. Der Anbau muss barrierefrei erschlossen sein und barrierefrei von außen zu erreichen sein. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung: mindest. 2.500.000 € für Personenschäden, Vermögensschäden mindest. 300.000 EUR (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbild (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. zwei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Mai 2026 - Februar 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- München Klinik gGmbHFrist: 14. Apr.
MüK - KS EWP Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags ist Fachplanung Technische Ausrüstung, stufenweise Leistungsphasen 1-9, gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlage 15 (Fachplanung ELT: Anlagengruppen 4-6) (ELT) für das oben genannte Bauvorhaben am Standort Schwabing. Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist die Stiftung "Wir helfen München" bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Fachplanung ELT nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch die Stiftung "Wir helfen München"; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Antrag auf Vorbescheid d) Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Weitere besondere Leistungen werden nur nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Landratsamt Karlsruhe.
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