Trägerschaft Haus der Sprachmittlung
Seit dem Jahr 2022 widmet sich das Integrationsministerium verstärkt der Professionalisierung der Sprachmittlung im sozialen Raum in Rheinland-Pfalz. Dies umfasst sowohl die qualitative Weiterentwicklung der Sprachmittlungsangebote im Land als auch deren quantitativen Ausbau. Denn es ist das erklärte Ziel des MFFKI, da...
Angebotsfrist:28. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Seit dem Jahr 2022 widmet sich das Integrationsministerium verstärkt der Professionalisierung der Sprachmittlung im sozialen Raum in Rheinland-Pfalz. Dies umfasst sowohl die qualitative Weiterentwicklung der Sprachmittlungsangebote im Land als auch deren quantitativen Ausbau. Denn es ist das erklärte Ziel des MFFKI, dass zugewanderte M...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 28. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Seit dem Jahr 2022 widmet sich das Integrationsministerium verstärkt der Professionalisierung der Sprachmittlung im sozialen Raum in Rheinland-Pfalz. Dies umfasst sowohl die qualitative Weiterentwicklung der Sprachmittlungsangebote im Land als auch deren quantitativen Ausbau. Denn es ist das erklärte Ziel des MFFKI, dass zugewanderte Menschen mit keinen oder nur wenigen Deutschkenntnissen unabhängig von ihrem Wohnort bei Bedarf die Möglichkeit haben sollten, auf die Unterstützung durch qualifizierte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zuzugreifen. Dabei kann das Dolmetschen sowohl in Präsenz als auch via Telefon oder Video stattfinden. Einsatzgebiete der Sprachmittlung im sozialen Raum sind beispielsweise Gespräche mit Behörden, Elterngespräche in Bildungseinrichtungen wie Kitas oder Schulen, Beratungsgespräche, Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitswesens. Das Haus der Sprachmittlung (HdS) ist eine Fachstelle in externer Trägerschaft, die das zu-ständige Fachreferat im Integrationsministerium in diesem Prozess des Ausbaus der Sprachmittlung beratend unterstützt und sich eng mit diesem abstimmt. Gleichzeitig ist das HdS Ansprechpartner für Vermittlungsstellen, Sprachmittelnde und potenzielle Auftraggeber von Sprachmittlereinsätzen in allen Fragen zum Thema Sprachmittlung. Potenzielle und tat-sächliche Auftraggeber von Sprachmittlungseinsätzen für die Leistungen des HdS sind in der Regel Einrichtungen, die die Kommunal- und Landesverwaltungen vorhalten, aber auch private Arztpraxen oder Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. In Zukunft soll das Team des Hauses der Sprachmittlung die bereits geleistete Arbeit - nach außen durch die weitere Nutzung des bestehenden Corporate Designs erkennbar - fortsetzen, wobei sich der Fokus von der konzeptionellen auf die praxisorientierte Arbeit verschiebt. So soll das HdS - insbesondere neue Vermittlungsstellen gerade in ihrer Gründungsphase beraten, - die Entwicklung des noch neuen Arbeitsfeldes der Nutzung von KI-Tools in der Sprachmittlung beobachten. Die Entwicklungen sollen dann in der Praxis angewendet werden sobald dies opportun erscheint, - die in der ersten Vertragslaufzeit entwickelte Qualifizierungsarchitektur nach Ablauf des ESF+-Qualifizierungsprogramm ab 2028 in die Praxis einführen, - innerhalb der Grundlaufzeit dieses Vertrages die AfA aktiv dabei unterstützen, qualifizierte Sprachmittlungsangebote und -strukturen aus- und aufzubauen; die Landesregierung strebt für die Zukunft ein möglichst konsistentes und qualitativ hochwertiges Angebot der Sprachmittlung in den AfA des Landes an. - die zuständigen Fachreferate des Ministeriums beratend unterstützen und - sich der Informationsarbeit über Sprachmittlung sowie der Vernetzung der Akteure der Community widmen. Das Handlungsfeld der Begleitung und Unterstützung der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende stellt einen Themenschwerpunkt dar und soll rund 60 % der Leistung binden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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10- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-PfalzFrist: 28. Mai
Trägerschaft Haus der Sprachmittlung
Seit dem Jahr 2022 widmet sich das Integrationsministerium verstärkt der Professionalisierung der Sprachmittlung im sozialen Raum in Rheinland-Pfalz. Dies umfasst sowohl die qualitative Weiterentwicklung der Sprachmittlungsangebote im Land als auch deren quantitativen Ausbau. Denn es ist das erklärte Ziel des MFFKI, dass zugewanderte Menschen mit keinen oder nur wenigen Deutschkenntnissen unabhängig von ihrem Wohnort bei Bedarf die Möglichkeit haben sollten, auf die Unterstützung durch qualifizierte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zuzugreifen. Dabei kann das Dolmetschen sowohl in Präsenz als auch via Telefon oder Video stattfinden. Einsatzgebiete der Sprachmittlung im sozialen Raum sind beispielsweise Gespräche mit Behörden, Elterngespräche in Bildungseinrichtungen wie Kitas oder Schulen, Beratungsgespräche, Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitswesens. Das Haus der Sprachmittlung (HdS) ist eine Fachstelle in externer Trägerschaft, die das zu-ständige Fachreferat im Integrationsministerium in diesem Prozess des Ausbaus der Sprachmittlung beratend unterstützt und sich eng mit diesem abstimmt. Gleichzeitig ist das HdS Ansprechpartner für Vermittlungsstellen, Sprachmittelnde und potenzielle Auftraggeber von Sprachmittlereinsätzen in allen Fragen zum Thema Sprachmittlung. Potenzielle und tat-sächliche Auftraggeber von Sprachmittlungseinsätzen für die Leistungen des HdS sind in der Regel Einrichtungen, die die Kommunal- und Landesverwaltungen vorhalten, aber auch private Arztpraxen oder Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. In Zukunft soll das Team des Hauses der Sprachmittlung die bereits geleistete Arbeit - nach außen durch die weitere Nutzung des bestehenden Corporate Designs erkennbar - fortsetzen, wobei sich der Fokus von der konzeptionellen auf die praxisorientierte Arbeit verschiebt. So soll das HdS - insbesondere neue Vermittlungsstellen gerade in ihrer Gründungsphase beraten, - die Entwicklung des noch neuen Arbeitsfeldes der Nutzung von KI-Tools in der Sprachmittlung beobachten. Die Entwicklungen sollen dann in der Praxis angewendet werden sobald dies opportun erscheint, - die in der ersten Vertragslaufzeit entwickelte Qualifizierungsarchitektur nach Ablauf des ESF+-Qualifizierungsprogramm ab 2028 in die Praxis einführen, - innerhalb der Grundlaufzeit dieses Vertrages die AfA aktiv dabei unterstützen, qualifizierte Sprachmittlungsangebote und -strukturen aus- und aufzubauen; die Landesregierung strebt für die Zukunft ein möglichst konsistentes und qualitativ hochwertiges Angebot der Sprachmittlung in den AfA des Landes an. - die zuständigen Fachreferate des Ministeriums beratend unterstützen und - sich der Informationsarbeit über Sprachmittlung sowie der Vernetzung der Akteure der Community widmen. Das Handlungsfeld der Begleitung und Unterstützung der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende stellt einen Themenschwerpunkt dar und soll rund 60 % der Leistung binden.
- Kreis HerfordHerfordFrist: 12. Mai
Kreis Herford, OGS-Trägerschaft Förderschulen
Schulbeschreibung Wittekindschule: Die Wittekindschule ist eine Förderschule im Halbtag mit dem Förderschwerpunkt Sprache der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Unterrichtszeiten beginnen um 8 Uhr und enden spätestens um 13.15 Uhr. Der Unterricht findet zielgleich statt. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Förderung von Kindern, die Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Sprechen oder Sprache verstehen haben. Die Kinder werden in der Witte-kindschule auf einen Wechsel und die erfolgreiche Teilhabe in der Regelschule vorbereitet. Das Kollegium der Wittekindschule besteht aus 18 Lehrkräften, einer Stelle Schulsozialarbeit, einem Hausmeister, einer Sekretärin und einer Stelle für den Bundesfreiwilligendienst. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Schule von 161 Schülerinnen und Schülern besucht. Für die Schulform der Förderschulen wird kein Schulsozialindex ausgewiesen. Die Schülerschaft kann als heterogen und herausfordernd beschrieben werden. Der Anteil an männlichen Schülern und an Kindern mit Migrationshintergrund ist hoch. Das Schulgebäude liegt an der Erdbrügge 14 in 32120 Hiddenhausen im Ortsteil Eilshausen. Am Standort gibt es ein Hauptgebäude mit Erweiterungsbau. Zudem werden zwei Pavillons auf dem Schulhof genutzt. Zielgruppe: Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der Förderschule Wittekindschule. Dabei han-delt es sich um Kinder mit dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache. Zusätzlich bestehen Schnittmengen zu den angrenzenden Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung. Ziele des Auftrags: Das Ziel des Auftrags liegt in dem jahrgangsweisen Aufbau eines kompletten OGS-Betriebs an der Wittekindschule. Dazu sind die Rahmenbedingungen des ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu beachten. Für das Schuljahr 2026/2027 soll die OGS ausschließlich Schülerinnen und Schülern der 1. Jahrgangsstufe aufnehmen. An der Wittekindschule werden im Schuljahr 2026/2027 zwei bis drei Eingangsklassen mit einer maximalen Klassenstärke von 17 Kindern gebildet. Wie viele Schülerinnen und Schüler davon einen OGS-Platz benötigen, kann aufgrund der fehlenden Vorerfahrung nicht genau prognostiziert werden. Der Träger soll für den jahrgangsweise aufwachsenden OGS-Betrieb an der Wittekindschule ein an den Bedarfen der Kinder und der Schule orientiertes Konzept entwickeln. Dazu soll das Konzept darstellen, wie die Förderbedarfe der Kinder berücksichtigt werden und welche inhalt-lichen Schwerpunkte vorgesehen sind. Zugleich muss das Konzept die Ausgangssituation bzw. den Startpunkt der Wittekindschule als Halbtagsschule berücksichtigen. D.h. für einen Übergangszeitraum ist es erwartbar, dass sich die OGS qualitativ und inhaltlich zunächst im Aufbau befinden und im laufenden Betrieb fortentwickelt wird. An dieser Stelle ist Flexibilität und Kooperation von allen Beteiligten erfor-derlich. Das Konzept sowie die darin festgelegten Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen sollen so aufgebaut sein, dass eine enge Abstimmung mit der Schulleitung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der OGS erfolgen kann. Das grundsätzliche Ziel des Angebots liegt in der Stärkung des Selbstvertrauens bzw. der Selbstwirksamkeit der Kinder. Es soll dabei unterstützen, Schule als positiv besetzen Raum erleben zu können und neben der Stärkung von emotionalen und sozialen Fähigkeiten auch lebenspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Konzeption und Ausführung der Leistung: Der Bieter bewirbt sich über Los A auf die Konzeption und Umsetzung eines OGS-Angebotes für die Wittekindschule - Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in der Primarstufe - im Anschluss an die Schulendzeiten an fünf Tagen in der Woche. Das Angebot endet täglich um 16.00 Uhr. Die Art und Weise der Umsetzung ist seitens des Bieters in dem vorzulegenden Konzept zu beschreiben. Dabei sind folgende grundsätzliche Aspekte zu berücksichtigen: Die Wittekindschule als Schule der Primarstufe stellt den jeweiligen Beginn der individuellen Schulbiographien der dort beschulten Kinder dar. Ein Schwerpunkt liegt demnach darauf zu verstehen, mit welchen Voraussetzungen die Kinder im Schulsystem ankommen. Die OGS umfasst damit unter anderem die Teilaspekte: - Beziehungsarbeit durch vertrauensbildende Maßnahmen, einschließlich der Vermitt-lung sozialer Schlüsselqualifikationen - Vermittlung von am Lernplan orientierten Inhalten: o Unterstützung bei der Bewältigung der Hausaufgaben o Enge Kooperation mit den zuständigen Klassenleitungen - Bewegungsangebote für die Schülerinnen und Schüler zur Förderung der Grob- und Feinmotorik In welcher Form und mit welchen Methoden mit den Kindern gearbeitet wird, obliegt dem Bie-ter. Hier kann es ggfls. sinnvoll sein, die Kinder und ihre Besonderheiten in der Anfangsphase zunächst kennenzulernen, die gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit Ihnen zu berücksich-tigen und im weiteren Verlauf die gewählten Angebote und Methoden weiterzuentwickeln und anzupassen. Die Ausgestaltung sollte in enger Abstimmung mit dem Lehrpersonal der Witte-kindschule stattfinden. Das Angebot soll in Kooperation mit der Schule umgesetzt werden. Eine übergeordnete Ab-stimmungsfunktion hat zudem die Schulverwaltung des Kreises Herford. Die weitere Beschreibung und Vorgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- FHH Bezirksamt HH-Mitte vertreten durch Sprinkenhof GmbH
Soziales Stadtteilzentrum Veddel - Technische Ausrüstung
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt die Planung und den Bau eines sozialen Stadtteilzentrums auf dem Grundstück Wilhelmsburger Straße 73, Flurstück 437, Gemarkung Veddel (Kirchengrundstück/ Teilbereich 1, Anlage 1 des Vertrags). Es handelt sich um das zentrale Schlüsselprojekt der RISE-Gebietsentwicklung Veddel, welches im Integrierten Entwicklungskonzept Veddel (IEK) verankert ist. Der Neubau soll das rückzubauende Pastoratsgebäude ersetzen und das bestehende Kirchenschiff integrieren. Auf rund 1.800 m² BGF (1.500 m² im Neubau und 300 m² im umzubauenden Bestandsgebäude) soll das zukünftige soziale Stadtteilzentrum schwerpunktmäßig Platz für ärztliche und gesundheitliche Angebote bieten und den AWO-Seniorentreff aufnehmen. Zudem will die Beratungs- und Bildungseinrichtung „BI Bildung und Integration Hamburg Süd gGmbH“ regelmäßig Flächen des Zentrums nutzen und auch die Kirchengemeinde selbst soll mit sozialen und kulturellen Projekten weiterhin am Standort vertreten sein. Darüber hinaus sollen vielfältig nutzbare Flächen für (soziokulturelle) Veranstaltungen geschaffen werden, um Begegnungen in der Nachbarschaft zu fördern und den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil zu stärken. Entsprechend des Staatsgrundüberlassungsvertrages von 1903, wird das Grundstück mit Gebäudebestand nach Aufgabe der religiösen Nutzung in das Verwaltungsvermögen der FHH/LIG zurückfallen und von dort in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte übertragen. Das Bauvorhaben steht insbesondere unter der Notwendigkeit, den vorgesehen Kosten-rahmen von 6.379.000,00 EUR netto für KG 300 und KG 400 und den Fertigstellungstermin, den 15.12.2029, nicht zu überschreiten. Die Einhaltung der Baukosten und die termingerechte Leistungserbringung sind wesentliche Vertragsziele, die der AN zu erreichen hat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Verfahrensbrief. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) Stufe 3: Leistungsphase 7-8 (Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) Stufe 4: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWFrist: 27. Mai
RV zur Erbringung von KI- Forschungs- und Beratungsleistungen im Bereich der Einsatzevaluation für alle Behörden im gesamten Ressort des Finanzministeriums des Landes NRW
Die zu erbringende Leistung besteht aus der Managementberatung im KI- und dem eventuell mit der Lösung verbundenem RPA-Umfeld im Hinblick auf technologische Trends in Ihrer möglichen Bedeutung für den Einsatz in der Finanzverwaltung des Landes NRW und insbesondere in der Beratung zur Umsetzung von Projekten sowie der Implementierung, der Tests und der Dokumentation von zu erstellenden Prototypen in Zusammenarbeit mit Entwicklern, der Produktion und den weiteren Fachseiten des jeweiligen Auftraggebers im Ressort. Zudem ist in Absprache mit dem Auftraggeber erforderlich, bei der Einführung in den Produktionsbetrieb zu unterstützen. Die Umsetzung ist in einem agilen Vorgehen geplant, wobei eine ständige Absprache und Evaluierung der Teilergebnisse mit dem Fachpersonal des Auftraggebers stattfindet. Die zu entwickelnden Lösungen müssen On-Premise-Lösungen sein, die keine Public-Cloud-Services und keine Software-as-a-Service Bestandteile von Drittanbietern beinhaltet. Der Aufbau und Betrieb der Lösungen in oder durch Nutzung einer "Private-Cloud" hingegen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Auftrag umfasst zusammengefasst die Ideenentwicklung, Konzeption, prototypische Entwicklung, Implementierung und Evaluierung innovativer KI basierter Lösungen. Die Leistungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, neuartige KI-Methoden zu identifizieren, zu entwickeln und in produktionsnahe Umgebungen zu überführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: 2.1 Ideen und Konzeptentwicklung - Identifikation neuer KI-Ansätze, die über den Stand der Technik hinausgehen - Bewertung aktueller Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit - Erstellung wissenschaftlich fundierter Konzeptpapiere 2.2 Forschungsnahe Prototypenentwicklung - Entwicklung experimenteller KI-Modelle unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse - Durchführung explorativer Experimente, inkl. Dokumentation der wissenschaftlichen Methodik - Vergleich verschiedener Modellarchitekturen anhand wissenschaftlicher Kriterien 2.3 Implementierung und Integration - Überführung geeigneter Prototypen in produktionsnahe Softwarekomponenten - Entwicklung von Schnittstellen, Pipelines und Evaluationsmechanismen - Durchführung von Robustheits-, Bias- und Performanceanalysen 2.4 Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse - Regelmäßige Berichte zu relevanten Forschungstrends - Ableitung von Handlungsempfehlungen aus internationalen Publikationen - Durchführung von Workshops zur Vermittlung aktueller KI-Forschung Die Auftragsforschungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) für die Finanzverwaltung des Landes NRW umfasst ein breites Spektrum - von Verwaltung über Sicherheit bis hin zu strategischer Prozessoptimierung (es folgt eine nicht abschließende Aufzählung von möglichen Schwerpunktthemen und Beispielthemen): Automatisierung & Prozessoptimierung - Entwicklung von KI-gestützten Workflows zur Bearbeitung von Bürgeranfragen (z.?B. Chatbots, Dokumentenklassifikation) - Automatisierte Entscheidungsunterstützung bei Anträgen sowohl des Bürgers als auch verwaltungsintern - KI-basierte Prozessanalyse zur Identifikation ineffizienter Abläufe - Simulation und Design neuer Verwaltungsprozesse mit KI-gestützten Modellen - Entwicklung von KI-gestützten RPA-Automationen zur Entlastung der Mitarbeitenden bei manuellen Prozessen und Tätigkeiten sowie zur Unterstützung der Voll-Maschinellen-Veranlagung (VMV) im dezentralen Bereich - KI- Agentensysteme als Unterstützung einer Bürgerhotline - KI-Agenten für das Intranet - KI gestützte Suche im Intranet Cybersecurity & Datenschutz - Entwicklung von KI-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen (z.?B. Anomalieerkennung in Netzwerken) - Forschung zu datenschutzkonformen KI-Modellen (z.?B. Federated Learning, Differential Privacy) - Risikoanalyse von KI-Anwendungen gemäß EU-KI-Verordnung - Auftragsforschung zur sicheren Nutzung generativer KI in Behörden Qualitätssicherung & Betriebsstabilität - KI-gestützte Monitoring-Systeme zur Überwachung von IT-Infrastrukturen - Prognosemodelle zur Vorhersage von Systemausfällen oder Wartungsbedarf - Validierung und Auditierung von KI-Modellen hinsichtlich Fairness, Robustheit und Transparenz Datenanalyse & Prognose - Entwicklung von Prognosemodellen für Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsströme oder Energiebedarf in Bezug auf Steuerprognosen (Einnahmen, Ausfälle, Verschiebungen) - KI-basierte Analyse öffentlicher Daten zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse - Forschung zu semantischer Datenverknüpfung und Ontologien für Verwaltungsdaten Sprachverarbeitung & Dokumentenanalyse - Automatisierte Extraktion von Informationen aus Gesetzestexten, Bescheiden oder Gutachten - Entwicklung von KI-Systemen zur Übersetzung und barrierefreien Kommunikation im Einsatzbereich der Finanzverwaltung - Forschung zu KI-gestützter Textgenerierung für Verwaltungsakte Ethik, Recht & Governance - Auftragsstudien zur ethischen Bewertung von KI-Einsatz in der Verwaltung - Unterstützung bei der vergaberechtlich konformen Beschaffung von KI-Systemen - Entwicklung von Leitlinien, Compliance und Governance-Modellen für den behördlichen KI-Einsatz - Forschung zu Akzeptanz und Vertrauen in KI-Systeme bei Bürger:innen und Mitarbeitenden Spezialanwendungen - KI-basierte Betrugserkennung - Einsatz von KI zur Optimierung von Notfallmanagement und Krisenreaktion - Entwicklung von KI-Agenten zur Unterstützung interner Schulungen und Wissensmanagement Fraud Detection / Risikosysteme - KI-basierte Klassifikationsmodelle zur Verbesserung, Optimierung und Entlastung der Mitarbeitenden der FV erstellten - KI-basierte Fallauswahl für Prüfungszwecke - KI-basierte Klassifikationsmodelle für die Aufdeckung von Steuerbetrug Ausgeschrieben wird eine Auftragsforschung / Beratungsleistung mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis zum 30.08.2030. In diesem Zeitraum soll ein Pool von 4 Personen vorgehalten werden, um die Abrufzeiten und die
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWFrist: 27. Mai
RV zur Erbringung von KI- Forschungs- und Beratungsleistungen im Bereich der Einsatzevaluation für alle Behörden im gesamten Ressort des Finanzministeriums des Landes NRW
Die zu erbringende Leistung besteht aus der Managementberatung im KI- und dem eventuell mit der Lösung verbundenem RPA-Umfeld im Hinblick auf technologische Trends in Ihrer möglichen Bedeutung für den Einsatz in der Finanzverwaltung des Landes NRW und insbesondere in der Beratung zur Umsetzung von Projekten sowie der Implementierung, der Tests und der Dokumentation von zu erstellenden Prototypen in Zusammenarbeit mit Entwicklern, der Produktion und den weiteren Fachseiten des jeweiligen Auftraggebers im Ressort. Zudem ist in Absprache mit dem Auftraggeber erforderlich, bei der Einführung in den Produktionsbetrieb zu unterstützen. Die Umsetzung ist in einem agilen Vorgehen geplant, wobei eine ständige Absprache und Evaluierung der Teilergebnisse mit dem Fachpersonal des Auftraggebers stattfindet. Die zu entwickelnden Lösungen müssen On-Premise-Lösungen sein, die keine Public-Cloud-Services und keine Software-as-a-Service Bestandteile von Drittanbietern beinhaltet. Der Aufbau und Betrieb der Lösungen in oder durch Nutzung einer "Private-Cloud" hingegen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Auftrag umfasst zusammengefasst die Ideenentwicklung, Konzeption, prototypische Entwicklung, Implementierung und Evaluierung innovativer KI basierter Lösungen. Die Leistungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, neuartige KI-Methoden zu identifizieren, zu entwickeln und in produktionsnahe Umgebungen zu überführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: 2.1 Ideen und Konzeptentwicklung - Identifikation neuer KI-Ansätze, die über den Stand der Technik hinausgehen - Bewertung aktueller Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit - Erstellung wissenschaftlich fundierter Konzeptpapiere 2.2 Forschungsnahe Prototypenentwicklung - Entwicklung experimenteller KI-Modelle unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse - Durchführung explorativer Experimente, inkl. Dokumentation der wissenschaftlichen Methodik - Vergleich verschiedener Modellarchitekturen anhand wissenschaftlicher Kriterien 2.3 Implementierung und Integration - Überführung geeigneter Prototypen in produktionsnahe Softwarekomponenten - Entwicklung von Schnittstellen, Pipelines und Evaluationsmechanismen - Durchführung von Robustheits-, Bias- und Performanceanalysen 2.4 Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse - Regelmäßige Berichte zu relevanten Forschungstrends - Ableitung von Handlungsempfehlungen aus internationalen Publikationen - Durchführung von Workshops zur Vermittlung aktueller KI-Forschung Die Auftragsforschungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) für die Finanzverwaltung des Landes NRW umfasst ein breites Spektrum - von Verwaltung über Sicherheit bis hin zu strategischer Prozessoptimierung (es folgt eine nicht abschließende Aufzählung von möglichen Schwerpunktthemen und Beispielthemen): Automatisierung & Prozessoptimierung - Entwicklung von KI-gestützten Workflows zur Bearbeitung von Bürgeranfragen (z.?B. Chatbots, Dokumentenklassifikation) - Automatisierte Entscheidungsunterstützung bei Anträgen sowohl des Bürgers als auch verwaltungsintern - KI-basierte Prozessanalyse zur Identifikation ineffizienter Abläufe - Simulation und Design neuer Verwaltungsprozesse mit KI-gestützten Modellen - Entwicklung von KI-gestützten RPA-Automationen zur Entlastung der Mitarbeitenden bei manuellen Prozessen und Tätigkeiten sowie zur Unterstützung der Voll-Maschinellen-Veranlagung (VMV) im dezentralen Bereich - KI- Agentensysteme als Unterstützung einer Bürgerhotline - KI-Agenten für das Intranet - KI gestützte Suche im Intranet Cybersecurity & Datenschutz - Entwicklung von KI-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen (z.?B. Anomalieerkennung in Netzwerken) - Forschung zu datenschutzkonformen KI-Modellen (z.?B. Federated Learning, Differential Privacy) - Risikoanalyse von KI-Anwendungen gemäß EU-KI-Verordnung - Auftragsforschung zur sicheren Nutzung generativer KI in Behörden Qualitätssicherung & Betriebsstabilität - KI-gestützte Monitoring-Systeme zur Überwachung von IT-Infrastrukturen - Prognosemodelle zur Vorhersage von Systemausfällen oder Wartungsbedarf - Validierung und Auditierung von KI-Modellen hinsichtlich Fairness, Robustheit und Transparenz Datenanalyse & Prognose - Entwicklung von Prognosemodellen für Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsströme oder Energiebedarf in Bezug auf Steuerprognosen (Einnahmen, Ausfälle, Verschiebungen) - KI-basierte Analyse öffentlicher Daten zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse - Forschung zu semantischer Datenverknüpfung und Ontologien für Verwaltungsdaten Sprachverarbeitung & Dokumentenanalyse - Automatisierte Extraktion von Informationen aus Gesetzestexten, Bescheiden oder Gutachten - Entwicklung von KI-Systemen zur Übersetzung und barrierefreien Kommunikation im Einsatzbereich der Finanzverwaltung - Forschung zu KI-gestützter Textgenerierung für Verwaltungsakte Ethik, Recht & Governance - Auftragsstudien zur ethischen Bewertung von KI-Einsatz in der Verwaltung - Unterstützung bei der vergaberechtlich konformen Beschaffung von KI-Systemen - Entwicklung von Leitlinien, Compliance und Governance-Modellen für den behördlichen KI-Einsatz - Forschung zu Akzeptanz und Vertrauen in KI-Systeme bei Bürger:innen und Mitarbeitenden Spezialanwendungen - KI-basierte Betrugserkennung - Einsatz von KI zur Optimierung von Notfallmanagement und Krisenreaktion - Entwicklung von KI-Agenten zur Unterstützung interner Schulungen und Wissensmanagement Fraud Detection / Risikosysteme - KI-basierte Klassifikationsmodelle zur Verbesserung, Optimierung und Entlastung der Mitarbeitenden der FV erstellten - KI-basierte Fallauswahl für Prüfungszwecke - KI-basierte Klassifikationsmodelle für die Aufdeckung von Steuerbetrug Ausgeschrieben wird eine Auftragsforschung / Beratungsleistung mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis zum 30.08.2030. 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- Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordFrist: 12. Mai
Prozessbegleitung Ausbildung in der Arbeit (AidA)
Im Rahmen der klassischen dualen Ausbildung der Nachwuchskräfte (NWK) unterstützt der integrative Ansatz "Ausbildung in der Arbeit (AidA)" den Transfer von theoretischen Ausbildungsinhalten in die berufliche Praxis. Sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu einer nachhaltigen und wirksamen Ausbildung. Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Unterstützung der AG bei der rechtskreisübergreifenden (SGB II und SGB III) Einführung, Integration und Verstetigung des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens. Dies schließt sowohl das arbeitsintegrierte Lernen der Mitarbeitenden als auch die Ausbildung von NWK zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen ein. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Lernarrangements, die beide Zielgruppen adressieren, sowie auf der Prozessbegleitung des Veränderungsprozesses innerhalb der AG. Der AN muss die AG bei der rechtskreisübergreifenden (Rechtskreis SGB II und SGB III) Einführung und Institutionalisierung / Verstetigung des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens der Auszubildenden bei der AG unterstützen. Es ergeben sich folgende Leistungsschwerpunkte des AN als Gegenstand der Vergabe: • Prozessbegleitung des angestoßenen Veränderungsprozesses in den Rechtskreisen SGB II und SGB III einschließlich Entwicklung von Lernarrangements für die Praktikumsphasen des zweiten und dritten Ausbildungsjahres (siehe 5.1 der LB) • Verzahnung der neuen Lernarrangements in den Praktikumsphasen mit den bestehenden Konzepten zur Theorievermittlung in den Lernmodulen (siehe 5.2 der LB) • Qualitätssicherung der Implementierung und Verstetigung von Ausbildung in der Arbeit (Etablierung und Befähigung zur eigenständigen Anpassung der entwickelten Produkte) (siehe 5.3 der LB) Folgende weitere optionale Bestandteile sind zudem angedacht: • Weiterentwicklung der Feststellungen des Ausbildungserfolgs und der Leistungs- und Kompetenzbeurteilung nach Umstellung auf AidA (siehe 5.4 der LB) • Konzeptionsarbeit für Ausbildung in der Zukunft (Kompetenzlernen, Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse, Transformationshandeln) (siehe 5.5 der LB) Der (AN) muss bei der Erbringung seiner Dienstleistungen die Rahmen- und Arbeitsbedingungen in den Dienststellen der BA sowie die Inhalte des vorliegenden Konzepts des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens und die Umsetzungslogik des seit 2021 angestoßenen Veränderungsprozesses einbeziehen. Er muss seine Dienstleistung so erbringen, dass • die Dienstleistung die geschäftspolitische Erwartung der AG an die mit der dauerhaften Verankerung der selbstorganisierten, arbeitsintegrierten Arbeitsweise der NWK verbundenen Ziele optimal unterstützt • diese konsequenten Bezüge zum Ansatz der Lernprozessbegleitung, dem arbeitsintegrierten Lernen und der darin zugrundeliegenden Haltung sowie Methodik herstellt und somit wahrnehmbar die fachlichen Kernelemente fortführt (= Sicherstellung von Widerspruchsfreiheit bzw. Kohärenz zum bisherigen Einführungs-/Befähigungsprozess). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum startet ebenfalls mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Kalendermonaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit. Die geschätzte Abrufmenge über den gesamten Leistungszeitraum beträgt ca. 19 Personenmonate (PM), was 3064 Personenstunden (PS) entspricht. Ein PM entspricht 20 Personentagen (PT) und ein PT wiederum 8 Personenstunden (PS). Die Leistungen werden über die gesamte Laufzeit hinweg nach Bedarf durch die BA sukzessive abgerufen. Die tatsächliche Abrufmenge kann - abhängig von fachlichen Notwendigkeiten und haushaltsmäßigen Gegebenheiten - über- oder unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beträgt 25 Personenmonate (PM). Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und steht in keinem Zusammenhang mit den von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder Haushaltsmitteln.
- Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbH
Regionaler Lotsendienst Havelland
Die Inhalte der GIB-WORKSHOPS orientieren sich in den einzelnen Kategorien (siehe Leistungsbeschreibung sowie nachfolgend) an den Bedarfen und Gründungsvorhaben der Teilnehmenden. Ziel ist die Vermittlung von Grundlagen, Verschaffung eines Überblicks über den Gründungsprozess, die Entwicklung und der Ausbau der Gründungsideen, die Feststellung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Eignung der Teilnehmenden sowie die Weiterentwicklung der Gründungsideen. Je nach Kategorie soll im GIB-WORKSHOP mit den Teilnehmenden die Idee geprüft, weiterentwickelt, die Motivation, Kreativität und Zielstrebigkeit gesteigert sowie eine Stärken-Schwächen-Analyse durchgeführt werden, um daraufhin weiterführende Handlungsempfehlungen zu identifizieren, weitere Wege aufzuzeigen oder auch von einer Gründung abzuraten. Im GIB-WORKSHOP sollen multidimensionale Methoden zur Zielerreichung eingesetzt werden. GIB-WORKSHOPS können als Präsenz-, reine Online- oder Hybrid-Veranstaltungen stattfinden. Dies ist im Konzept zu berücksichtigen. Je nach Kategorie (siehe nachfolgend) sollen im GIB-WORKSHOP mindestens folgende Elemente eingebaut sein: - Selbstpräsentation der Teilnehmenden (alle Kategorien) - Gruppendiskussion (alle Kategorien) - Rollenspiele (mindestens Kategorie 2 und 3) - Fallstudien (mindestens Kategorie 2 und 3) - Psychologische Testverfahren (alle Kategorien) Die GIB-WORKSHOPS sollen wie in der Leistungsbeschreibung bzw. nachfolgend beschrieben durchgeführt werden. Die Berater/innen müssen anhand der spezifischen Aufgabenstellung über psychologisches/(sozial-) pädagogisches und kaufmännisches/betriebswirtschaftliches Grundwissen sowie über Sicherheit im Umgang mit Fragen des Gender-Mainstreaming und der Chancengleichheit verfügen. Den Teilnehmenden ist mittels Begleitübungen die Möglichkeit zu geben, Gelerntes sofort umzusetzen. Die Teilnehmenden sollen dazu angehalten werden, die eigene Entwicklung selbst zu reflektieren. Die Berater/innen leiten aus Übungen, Beobachtungen, Feedbackgesprächen und Aufgabenergebnissen Entwicklungsmaßnahmen ab, die als Grundlage für individuelle und bedarfsorientierte Gründungsfahrpläne dienen und den festgestellten weiteren Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarf enthalten. Die Entwicklungsmaßnahmen sind dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu übergeben (Abschlussbericht). In der GIB-WORKSHOP-Kategorie 1 ist eine Kurzeinschätzung zur vorhandenen unternehmerischen Eignung, eventueller Defizite und den Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens mit Handlungsempfehlungen zu erstellen. In den GIB-WORKSHOP-Kategorien 2 und 3 ist für jeden Teilnehmenden ein Abschlussbericht zu erstellen, der folgende Angaben enthält: - vorhandene unternehmerische Eignung und eventuelle Defizite - Stand der Gründungsvorbereitung - noch zu schaffende Voraussetzungen vor der Gründung - ggf. Alternativen zur geplanten Art und Weise der Existenzgründung bzw. Gründungsidee oder Empfehlungen zur (ggf. weiteren) sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im regulären Arbeitsmarkt. Darüber hinaus soll bei Empfehlung zu einer weiteren Beratung, der Beratungsbedarf in folgenden Bereichen definiert werden: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftlich - Markt- und branchenspezifisch - Persönliche Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit Familie und unternehmerische Tätigkeit Weiterhin sind Aussagen über eine prognostizierte Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gründungsidee zu treffen. GIB-WORKSHOPS finden regelmäßig statt. Kategorie 1 - GiB-Orientierung (1 Tag / 1 Coach / ohne Teilnehmerbegrenzung) Kategorie 2 - GiB-Grundlagen (2 Tage / 1 Coach / ohne Teilnehmerbegrenzung) Kategorie 3 - GiB-Kompakt (3 - 4 Tage / 2 Coaches / ab 4 Teilnehmer/Innen). Für den Durchführungszeitraum wird von bis zu 32 Tagewerken p.a. zur Durchführung der GIB-WORKSHOPS ausgegangen, die jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner der GIB-WORKSHOPS vergeben werden. Die AFP hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Dabei liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze für das Land Brandenburg zugrunde. Im Rahmen der aktuellen Marktanalyse wurde festgestellt, dass diese Erfahrungen der vergangenen Förderperioden weiterhin einen validen Anhaltspunkt für eine wirtschaftliche und auskömmliche Kalkulation im spezifischen Leistungssegment darstellen. Des weiteren unterliegen die Annahmen Recherchen zu Beratersätzen in vergleichbaren Programmen (z. B. Förderung unternehmerischen Know hows BAFA sowie AVGS Coaching). Die vorgenannte Herleitung dient ausschließlich der internen Kostenschätzung und der Sicherstellung der Budgetverfügbarkeit. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Preisvorgabe oder eine Honorarobergrenze. Den Bietern steht es frei, ihre Preise auf Basis ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation, ihrer spezifischen Kostenstruktur und der geforderten Qualifikationen des Personals eigenverantwortlich zu gestalten. Die Bieter haben dabei sicherzustellen, dass die angebotenen Preise eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen ermöglichen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 15 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die 15 Bieter, die die 15 wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. In der Kalkulation, sind bei der Preisbildung die Kosten für die Raummiete in Höhe von 95,00 EUR (netto) pro Tag, zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie: Es kann nur auf das gesamte Los geboten werden. Eine Bewerbung auf Einzelkategorien der GiB-Workshops ist ausgeschlossen!
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist: 27. Mai
Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Es wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Es wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Frist: 02. Apr.
Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.