Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau der Gertrudis-Schule - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum plant die Erweiterung der 3-zügigen Gertrudis-Schule (Vorstadtstraße 14) zu einer 4-zügigen Grundschule. Vergeben werden Totalübernehmer-/Totalunternehmerleistungen für Planung und Bau. Der Bedarf umfasst neue Sport- und Lernräume für Unterricht, Verwaltung und OGS. Das Projekt umfasst das Bestandsgrun...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Bochum plant die Erweiterung der 3-zügigen Gertrudis-Schule (Vorstadtstraße 14) zu einer 4-zügigen Grundschule. Vergeben werden Totalübernehmer-/Totalunternehmerleistungen für Planung und Bau. Der Bedarf umfasst neue Sport- und Lernräume für Unterricht, Verwaltung und OGS. Das Projekt umfasst das Bestandsgrundstück sowie das ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf - VI/ZEK2
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Bochum plant die Erweiterung der 3-zügigen Gertrudis-Schule (Vorstadtstraße 14) zu einer 4-zügigen Grundschule. Vergeben werden Totalübernehmer-/Totalunternehmerleistungen für Planung und Bau. Der Bedarf umfasst neue Sport- und Lernräume für Unterricht, Verwaltung und OGS. Das Projekt umfasst das Bestandsgrundstück sowie das neu erworbene Grundstück Hüller Str. 1. Vorhandene Gebäude (Schule, Container, OGS, Turnhalle, Trafostation, Wohnhaus) sind zu berücksichtigen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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- Schulverband Oettingen i. Bay vertreten durch die Stadt Oettingen i. Bay.Oettingen i.Bay.
Einrichtung einer offenen Ganztagsschule und Erweiterung von Klassenräumen
Der Schulverband Oettingen, vertr. durch die Stadt Oettingen, plant einen Erweiterungsbau für die bestehende Grund- u. Mittelschule (GMS). Ziel d. Maßnahme ist die Schaffung zusätzl. Unterrichts- u. Betreuungsräume in einer modernen, funktionalen u. pädagog. geeigneten Infrastruktur. Gegenstand d. Beauftragung ist die Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden besond. Leistungen beauftragt.Im Erweiterungsbau sollen die offene Ganztagsschule (OGTS) u. 4 neue Klassenzimmer entstehen. Der Erw.bau soll zum Bestand räumlich u. funktional integriert werden u. für flexible Nutzungen geplant werden (OGTS-Räume flex. als Klassenzimmer und neue Klassenzimmer flex. für Nutzung durch VHS / externe Vermietung). 2025 wurde eine Machbarkeitsstudie (MBS) zur Umsetzung des Erweiterungsbedarfs durchgeführt. Var. 1 zur Realisierung an anderem Standort wurde verworfen. Var. 2 sieht einen 2-geschoss. Anbau m. Verbindungsgang üb. Treppenhaus an den GMS-Bestand vor: im EG (540,183 m²) soll die OGTS entstehen mit 1 Besprechungs-, 1 Personal-, 3 Gruppen-, 1 Freizeitraum, 1 Küche u. Sanitärräume für GS, MS u. Personal. Im OG (533,882 m²) sind 4 Unterrichtsräume, Sanitärräume f. Lehrer u. Schüler, einschl. 1 barrierefreies WC vorgesehen.Der 3-geschoss. Bestandsmassivbau (EG - 2. OG) aus BJ 2016 befindet sich auf FlurNr. 278/2 d. Gem. Oettingen i. Bay in topograph. abfallendem Gelände. Die Aufstockung d. Bestandbaus wurde vom AG ausgeschlossen. Aktuell ist die GS 3-zügig m. 288 Schüler, die MS 2-zügig für die Jhrgst. 5-6 u. 3-zügig für die Jhrgst.7-10 m. 295 Schüler. Die Fluchtwege im Bestand sollen im Zuge d. Maßnahme ggf. optimiert werden. Der Pausenhof verzeichnet eine hohe Hitzeentwicklung in den Sommermonaten und soll b. d. Planung d. Erw.baus mit betrachtet werden. Eingriffe am Bestand sind für Anschlussarbeiten notwendig. Für den Erw.bau gilt das in der MBS umgesetzte Raumprogramm. Neben mögl. Flächen auf dem Schulgelände ist das städt. Grundstück FlurNr. 278 mit Einschränkungen beplanbar. Dort wurde 2018 eine geförd. Parkanlage mit Geh- u. Radwegen umgesetzt. Der unvermeidbare Rückbauanteil insbes. der Wege ist möglichst gering zu halten. Die Planung des Erw.baus an anderer Stelle als in d. MBS vorgesehen auf den genannten FlurSt., ist unter dem Aspekt d. Wirtschaftlichkeit denkbar. Der Lehrerparkplatz soll nicht versetzt werden. Die baufällige Turnhalle d. GMS wird voraussichtl. im Zuge einer anderen Maßnahme abgerissen u. ggf. anstelle d. derzeit ungenutzten Hsm.whg neu errichtet. Haustechnik: Versorgung Elektrotechnik und Daten sind über vorh. Versorgung (PV mit Speicher) d. Bestandsgeb. möglich. Wasser-/Abwasseranschluss ist voraussichtl. für die Erw. neu zu erstellen. Wärmeversorgung ist abhängig von Wärmeabgabesystem u. Heizlast ggf. über bestehendes Nahwärmevers.netz möglich. Die besteh. Lüftungsanlage ist vorauss. für den Erweiterungsbau nicht ausreichend, ggf. muss im Erw.bau 1 zusätzl. Technikraum geplant werden (ggf. Teilunterkellerung). Weitere Details sind i.d. Vorentwurfsplanung zu klärenDie Klimaschutzziele d. Stadt Oettingen sind bei gleichz. Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. In d. 2. Verfahrensstufe sollen Lösungsvorschläge in Form eines planerischen Konzepts f. die geplante Erw. eingereicht werden (Mehrfachbeauftragung). Diese können auf d. Var. 2 d. MBS aufbauen od. davon abweichen. Der Raumbedarf zzgl. eines Technikraums ist aus d. MBS Var. 2 zu übernehmen. Das plan. Konzept soll vorrangig den Erw.bau, seine räuml. u. funktion. Beziehung zum Bestand, vorgenannte Ziele u. städtebaul. Aspekte berücksichtigen. Lediglich nachrangig u. nur grob skizziert soll der Ideenansatz zur Optimierung d. Fluchtwege u. des Pausenhofs mit einbezogen werden.Für das Konzept werden folg. Teilleistungen erwartet: - 1 Lageplan (genordet), M 1:1000 aus dem Beziehung / Verbindung zum Bestand hervorgeht- GRe Erweiterungsbau über alle Geschosse, M 1:200- 1 schemat. Hauptschnitt bzgl. Höhenentwicklung, M 1:200;- 1 Hauptfassade M 1:200 mit Darstellung u. Angaben d. Materialien- Erläuterungstext (max. 2 DIN A4 Seiten als pdf-Datei)- Darlegung eines eigenen Kostenrahmens zum Vorentwurfskonzept (max. 1 DIN A4 Seite als pdf-Datei) Der AG vergütet diese Lösungsvorschläge mit 10.000 EUR brutto je Bieter. Die Tiefe der Ausarbeitung ist d. Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird b. den Teilleistungen d. LPH 2 das Honorar für das Konzept in Abzug gebracht werden, sofern d. AG die weitgehende Übernahme der Planung beschließt. Es liegen umfangreiche Pläne, Gutachten u. Untersuchungen vor (Bodengutachten, Vermessungspläne, Bestandspläne, Höhenpläne, MBS, etc.). Die Büros, die mit den Untersuchungen und d. Erstellung d. MBS beauftragt wurden und zur Erbringung v. Leistungen d. Obj.plan. Gebäude u. Inn.räume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen d. MBS, der Gutachten, Untersuchungen u. Auszüge aus den Bestandsplänen werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern i.d. 2. Verfahrensstufe bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Aufgrund d. bereits erstellten Unterlagen wird die LPH 1 prozentual reduziert werden. ----- Zeitplan: Angebotsphase inkl. Konzepterstellung: ca. 45 Tage. Auftragsvergabe voraussichtl. Juli / August 2026. Leistungsbeginn direkt im Anschluss. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt. Beim Fördermittelantrag soll mitgewirkt werden. Fertigstellung, Nutzungsaufnahme u. Projektabschluss (inkl. Mängelbeseitigung u. Rechnungsnachlauf) sollen ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf - VI/ZEK2.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.