Sport- und Schwimmbusse ab Schuljahr 2026/27 Teil 2
Einrichtung von Bustransfers zum Sport/Schwimmunterricht innerhalb Frankfurt am Main
Durchsuchen Sie aktuelle Vergabeverfahren zum Thema Schülerbeförderung in der Kategorie Transport & Logistik.
Schülerbeförderung als eigenständiger Vergabegegenstand: Schulbusse, freigestellter Schülerverkehr & Kitafahrten.
Der Bereich Schülerbeförderung ist ein wichtiger Teilmarkt der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland. Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene schreiben regelmäßig Leistungen im Bereich Transport & Logistik aus. Mit auftrag.ai finden Sie diese Ausschreibungen automatisch – gefiltert nach Ihrem Profil, Ihrer Region und Ihren Stärken. Unser KI-gestütztes Matching analysiert täglich tausende neue Bekanntmachungen und bewertet deren Relevanz für Ihr Unternehmen.
Einrichtung von Bustransfers zum Sport/Schwimmunterricht innerhalb Frankfurt am Main
Schülerbeförderung zu Schwimm-und Sportstätten innerhalb von Frankfurt am Main
Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Schülern mit Behinderungen
Vergabe von Verkehrsleistungen VGN-Linien 732 (Ansbach – Lehrberg – Colmberg – Rothenburg o.d.T.), 815 (Oberdachstetten – Windelsbach – Schweinsdorf – Rothenburg o.d.T.), 852 (Stadtbuslinie Rothenburg o.d.T. Schülerverkehr), 854 (Rothenburg – Bettenfeld – Leuzenbronn u. zurück) und 857 (Rothenburg – Steinsfeld – Langensteinach – Adelshofen – Oberscheckenbach – Ohrenbach u. zurück) im Landkreis Ansbach
Der Landkreis Fulda schreibt die Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr aus. Gegenstand sind Fahrten zu Schwimmbädern und Turnhallen für Kreisschülerinnen und Kreisschüler.
Vergabe der Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Sport- und Schwimmbadfahrten sowie Fahrten zum Verkehrsunterricht im Einzugsgebiet Hungen. Betroffene Schulen: Gesamtschule Hungen, Grundschule Hungen-Inheiden, Grundschule Hungen, Jenaplanschule in Hungen-Obbornhofen und Willi-Ziegler-Schule in Hungen-Villingen.
Vergabe Linienbündel RMK03 ab 01.01.2027: Linien 201, 201A, 204, 204A, 205, 207, 208, 216, 218, N21, N24. Besonderheiten: Linie 204 (Zustand 2 ab 01.08.2027 ohne Beinstein-Endersbach), Linie 205 (Verlängerung nach Neugereut unter Vorbehalt), Linie N21 (Wechsel zu RMK01 ab 01.08.2027). Aufgrund des S21-Projekts sind drei Fahrplanzustände gemäß Anhängen LB.1-3 zu beachten. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen.
Der Kreis Stormarn vergibt Leistungen zur Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr. Zielorte sind die Woldenhornschule in Ahrensburg sowie Schulen in Hamburg und Lübeck. Die Vergabe erfolgt in drei Losen an bis zu drei Unternehmen. Los 1 umfasst die Beförderung zur Woldenhornschule; hierbei müssen zwei der eingesetzten Fahrzeuge zwingend mit einem Elektroantrieb ausgestattet sein.
Schülerspezialverkehr für 5 Förderschulen des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren. Die Beförderung erfolgt schultäglich aus dem gesamten Kreisgebiet mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und PKW. Keine Beförderung an Ferien, Wochenenden und Feiertagen, außer bei Schulveranstaltungen. Bei Veranstaltungen an schulfreien Tagen gelten die regulären Konditionen; geänderte Zeiten werden spätestens einen Monat vorab mitgeteilt.
Beförderungsleistungen für Schulen in Hofbieber: Biebertalschule Hofbieber und Grundschule Langenbieber. Gegenstand sind Schwimmbad- und Turnhallenfahrten. Anzufahrende Ziele sind das Esperanto Fulda, das Sportbad Ziehers Fulda, das Freibad Bieberstein sowie die Turnhalle Hofbieber.
Der Landkreis Friesland schreibt die Durchführung der Schülerbeförderung im Kreisgebiet Friesland im Freistellungsverkehr für die Schuljahre 2026/2027 bis 2028/2029 EU-weit in insgesamt 67 Losen aus.
Schülerbeförderung mit Großbussen (bis 75 Plätze) für Freiburger öffentliche Schulen im Schuljahr 2026/2027 (21.09.2026–23.07.2027). Zielorte: Hallenbäder Haslach, Lehen, Hochdorf, Westbad, FT 1844 sowie Jugendverkehrsschulen Mösle-Park und Breisach-Hofstetten. Voraussichtlich 13 Lose. Leistungen entfallen an Feiertagen/Ferien. Abfahrtszeiten und Tourenanzahl folgen. Einhaltung von StVG, StVO, StVZO, BOKraft und Freistellungs-Verordnung erforderlich.
Beförderung von Schülern der Markgrafenschule Bayreuth, Vorschülern der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie Kindern und Jugendlichen der Tagesstätte. Die Beförderung erfolgt gemäß Schulwegkostenfreiheitsgesetz und Schülerbeförderungsverordnung von/zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle oder dem Wohnort. Abweichend sind Fahrten zu Sammelhaltestellen oder externen Tagesstätten erforderlich.
Schülerspezialverkehr: Durchführung von Fahrten für Schulklassen zu Sportstätten im Schuljahr 2026/27.
Die Stadt Freiburg (79098 Baden-Württemberg) veröffentlicht eine Vorinformation gemäß VgV. Es handelt sich um eine Vorankündigung für zukünftige Beschaffungen. Detaillierte Angaben zu Leistungsgegenstand, Umfang, Mengen, Fristen oder Losaufteilungen sind in dieser Vorinformation noch nicht enthalten.
Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können, sowie Durchführung des freigestellten Schulbusverkehrs in Gebieten ohne Anbindung an den öffentlichen Linienverkehr.
Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können, sowie Durchführung des freigestellten Schulbusverkehrs in Gebieten ohne Anbindung an den öffentlichen Linienverkehr.
Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können, sowie Durchführung des freigestellten Schulbusverkehrs in Gebieten ohne Anbindung an den öffentlichen Linienverkehr.
Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können, sowie Durchführung des freigestellten Schulbusverkehrs in Gebieten ohne Anbindung an den öffentlichen Linienverkehr.
Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können, sowie Durchführung des freigestellten Schulbusverkehrs in Gebieten ohne Anbindung an den öffentlichen Linienverkehr.
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