Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro ab. Das LZN ist alleinige abrufberechtigte Stelle für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung sowie weitere öffentliche Stellen gemäß beigefügter Kundenliste. Die Liste kann während der Laufzeit um weitere Stellen ergänzt werden, sofern das Maximalvolumen nicht überschritten wird. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN. Details siehe Leistungsbeschreibung.